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	<title>Wiki Durchblick - Benutzerbeiträge [de]</title>
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		<title>Best Practice: Erhalt eines Arbeitsplatzes durch berufsbegleitende Rehabilitation</title>
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&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;'''Frau Mayler'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Kauffrau für Bürokommunikation, Studium zur Betriebswirtin&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || u.a. Abrechnung von Lieferscheinen, Erstellen von Rechnungen, Betreuung des kompletten Mahnwesens, Personalverwaltung, Urlaubsstatistik, Kassenführung, Organisation von Kundenveranstaltungen, Verwaltung und Erstellung der Außendienststatistik und Kontrolle der Planzahlen, Kostenverantwortliche der Niederlassung, Auswertung der finanziellen Ergebnisse der Niederlassung, Wahrnehmung aller gerichtlichen Termine der Niederlassung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Blindheit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || Braillezeile, Screenreader, Scanner, Arbeitsassistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || Berufsförderungswerk, Deutsche Rentenversicherung, Hilfsmittelanbieter, Integrationsamt, Arbeitgeber&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==&lt;br /&gt;
[[Datei: Mayler_Arbeitsplatz.jpg|350px|right|Frau M. am blindengerecht ausgestatteten Arbeitsplatz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frau Mayler kam zu einer funktionellen Belastungserprobung ins Berufsförderungswerk, nachdem sie beim Integrationsamt einen Antrag auf Arbeitsassistenz gestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war ihre Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa bereits so weit fortgeschritten, dass ihr im Ergebnis das Erlernen blindentechnischer Fertigkeiten empfohlen wurde. &lt;br /&gt;
== Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler war und ist in der Leipziger Niederlassung eines Fachgroßhandels für Gebäudetechnik beschäftigt und dort für zahlreiche Arbeitsaufgaben zuständig. Hätte sie den üblichen Weg eingeschlagen: einjährige blindentechnische Grundrehabilitation im Berufsförderungswerk und anschließende Einarbeitung am Arbeitsplatz, wäre ihre Arbeitsstelle durch die lange Abwesenheit gefährdet gewesen. Daher genehmigte ihr der Leistungsträger 20 Wochen individuelle Schulung, die gesplittet wurden und berufsbegleitend erfolgten. Nach einem ersten größeren Block wurden einzelne Wochen oder Tage geplant, in denen Frau Mayler blindengerechtes Arbeiten erlernte. Dazu gehörten das Bedienen des PC, die Nutzung der Hilfsmitteltechnik und das Erlernen der Brailleschrift. Spezielle Arbeitsabläufe und die Bedienung der Branchensoftware mit JAWS wurden direkt am Arbeitsplatz erarbeitet und geschult.&lt;br /&gt;
Diese Form der Schulung erfordert grundsätzlich ein hohes Engagement des Lernenden, da gerade beim Erlernen der Brailleschrift ein intensives, tägliches Training notwendig ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==&lt;br /&gt;
Durch die Splittung der Schulung war Frau Mayler immer im Arbeitsprozess. Die berufsbegleitende Form der Schulung ermöglichte es sehr gut auf die konkreten Arbeitsaufgaben einzugehen. Ebenso konnte das Erlernte sofort angewendet und damit verinnerlicht werden. So erlernte sie z.B. Wege, wie sie auch weiterhin mit Tabellen in MS Excel arbeiten kann. Die Branchensoftware, mit der im Unternehmen gearbeitet wird und die nicht barrierefrei zugänglich war, wurde durch eine Anpassung des Screenreaders für Frau Mayler bedienbar gemacht. Diese Anpassung wurde durch das Berufsförderungswerk vorbereitet und durch den Hilfsmittelanbieter vorgenommen. Aufgrund ihres guten und schnellen Lernfortschrittes beim Erlernen der blindentechnischen Arbeitsweise, kehrten sukzessive Effizienz und Sicherheit in ihren Arbeitsalltag zurück. Eine Assistenzkraft, die ihr vom Integrationsamt bewilligt wurde, steht ihr zudem stundenweise unterstützend zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler ist in der Lage ihren Arbeitsplatz vollumfänglich auszufüllen. Sie realisiert alle Arbeitsaufgaben in blindengemäßer Arbeitsweise. &lt;br /&gt;
===&amp;lt;big&amp;gt;Lebenslanges Lernen&amp;lt;/big&amp;gt;===&lt;br /&gt;
Jede Technikumstellung oder Softwareänderung hat Einfluss auf die Arbeitsabläufe, sie müssen neu erarbeitet werden. Perspektivisch wird es, in der Regel nach etwa 2 Jahren, eine kurze Schulungssequenz geben, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<title>Best Practice: Erhalt eines Arbeitsplatzes durch berufsbegleitende Rehabilitation</title>
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		<updated>2020-02-06T10:53:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;'''Frau Mayler'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Kauffrau für Bürokommunikation, Studium zur Betriebswirtin&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || u.a. Abrechnung von Lieferscheinen, Erstellen von Rechnungen, Betreuung des kompletten Mahnwesens, Personalverwaltung, Urlaubsstatistik, Kassenführung, Organisation von Kundenveranstaltungen, Verwaltung und Erstellung der Außendienststatistik und Kontrolle der Planzahlen, Kostenverantwortliche der Niederlassung, Auswertung der finanziellen Ergebnisse der Niederlassung, Wahrnehmung aller gerichtlichen Termine der Niederlassung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Blindheit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || Braillezeile, Screenreader, Scanner, Arbeitsassistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || Berufsförderungswerk, Deutsche Rentenversicherung, Hilfsmittelanbieter, Integrationsamt, Arbeitgeber&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Mayler.jpg|350px|right|Frau M. am blindengerecht ausgestatteten Arbeitsplatz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frau Mayler kam zu einer funktionellen Belastungserprobung ins Berufsförderungswerk, nachdem sie beim Integrationsamt einen Antrag auf Arbeitsassistenz gestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war ihre Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa bereits so weit fortgeschritten, dass ihr im Ergebnis das Erlernen blindentechnischer Fertigkeiten empfohlen wurde. &lt;br /&gt;
== Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler war und ist in der Leipziger Niederlassung eines Fachgroßhandels für Gebäudetechnik beschäftigt und dort für zahlreiche Arbeitsaufgaben zuständig. Hätte sie den üblichen Weg eingeschlagen: einjährige blindentechnische Grundrehabilitation im Berufsförderungswerk und anschließende Einarbeitung am Arbeitsplatz, wäre ihre Arbeitsstelle durch die lange Abwesenheit gefährdet gewesen. Daher genehmigte ihr der Leistungsträger 20 Wochen individuelle Schulung, die gesplittet wurden und berufsbegleitend erfolgten. Nach einem ersten größeren Block wurden einzelne Wochen oder Tage geplant, in denen Frau Mayler blindengerechtes Arbeiten erlernte. Dazu gehörten das Bedienen des PC, die Nutzung der Hilfsmitteltechnik und das Erlernen der Brailleschrift. Spezielle Arbeitsabläufe und die Bedienung der Branchensoftware mit JAWS wurden direkt am Arbeitsplatz erarbeitet und geschult.&lt;br /&gt;
Diese Form der Schulung erfordert grundsätzlich ein hohes Engagement des Lernenden, da gerade beim Erlernen der Brailleschrift ein intensives, tägliches Training notwendig ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==&lt;br /&gt;
Durch die Splittung der Schulung war Frau Mayler immer im Arbeitsprozess. Die berufsbegleitende Form der Schulung ermöglichte es sehr gut auf die konkreten Arbeitsaufgaben einzugehen. Ebenso konnte das Erlernte sofort angewendet und damit verinnerlicht werden. So erlernte sie z.B. Wege, wie sie auch weiterhin mit Tabellen in MS Excel arbeiten kann. Die Branchensoftware, mit der im Unternehmen gearbeitet wird und die nicht barrierefrei zugänglich war, wurde durch eine Anpassung des Screenreaders für Frau Mayler bedienbar gemacht. Diese Anpassung wurde durch das Berufsförderungswerk vorbereitet und durch den Hilfsmittelanbieter vorgenommen. Aufgrund ihres guten und schnellen Lernfortschrittes beim Erlernen der blindentechnischen Arbeitsweise, kehrten sukzessive Effizienz und Sicherheit in ihren Arbeitsalltag zurück. Eine Assistenzkraft, die ihr vom Integrationsamt bewilligt wurde, steht ihr zudem stundenweise unterstützend zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler ist in der Lage ihren Arbeitsplatz vollumfänglich auszufüllen. Sie realisiert alle Arbeitsaufgaben in blindengemäßer Arbeitsweise. &lt;br /&gt;
===&amp;lt;big&amp;gt;Lebenslanges Lernen&amp;lt;/big&amp;gt;===&lt;br /&gt;
Jede Technikumstellung oder Softwareänderung hat Einfluss auf die Arbeitsabläufe, sie müssen neu erarbeitet werden. Perspektivisch wird es, in der Regel nach etwa 2 Jahren, eine kurze Schulungssequenz geben, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<title>Best Practice: Erhalt eines Arbeitsplatzes durch berufsbegleitende Rehabilitation</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;'''Frau Mayler'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Kauffrau für Bürokommunikation, Studium zur Betriebswirtin&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || u.a. Abrechnung von Lieferscheinen, Erstellen von Rechnungen, Betreuung des kompletten Mahnwesens, Personalverwaltung, Urlaubsstatistik, Kassenführung, Organisation von Kundenveranstaltungen, Verwaltung und Erstellung der Außendienststatistik und Kontrolle der Planzahlen, Kostenverantwortliche der Niederlassung, Auswertung der finanziellen Ergebnisse der Niederlassung, Wahrnehmung aller gerichtlichen Termine der Niederlassung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Blindheit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || Braillezeile, Screenreader, Scanner, Arbeitsassistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || Berufsförderungswerk, Deutsche Rentenversicherung, Hilfsmittelanbieter, Integrationsamt, Arbeitgeber&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Mayler Arbeitsplatz|mini|rechts]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frau Mayler kam zu einer funktionellen Belastungserprobung ins Berufsförderungswerk, nachdem sie beim Integrationsamt einen Antrag auf Arbeitsassistenz gestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war ihre Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa bereits so weit fortgeschritten, dass ihr im Ergebnis das Erlernen blindentechnischer Fertigkeiten empfohlen wurde. &lt;br /&gt;
== Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler war und ist in der Leipziger Niederlassung eines Fachgroßhandels für Gebäudetechnik beschäftigt und dort für zahlreiche Arbeitsaufgaben zuständig. Hätte sie den üblichen Weg eingeschlagen: einjährige blindentechnische Grundrehabilitation im Berufsförderungswerk und anschließende Einarbeitung am Arbeitsplatz, wäre ihre Arbeitsstelle durch die lange Abwesenheit gefährdet gewesen. Daher genehmigte ihr der Leistungsträger 20 Wochen individuelle Schulung, die gesplittet wurden und berufsbegleitend erfolgten. Nach einem ersten größeren Block wurden einzelne Wochen oder Tage geplant, in denen Frau Mayler blindengerechtes Arbeiten erlernte. Dazu gehörten das Bedienen des PC, die Nutzung der Hilfsmitteltechnik und das Erlernen der Brailleschrift. Spezielle Arbeitsabläufe und die Bedienung der Branchensoftware mit JAWS wurden direkt am Arbeitsplatz erarbeitet und geschult.&lt;br /&gt;
Diese Form der Schulung erfordert grundsätzlich ein hohes Engagement des Lernenden, da gerade beim Erlernen der Brailleschrift ein intensives, tägliches Training notwendig ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==&lt;br /&gt;
Durch die Splittung der Schulung war Frau Mayler immer im Arbeitsprozess. Die berufsbegleitende Form der Schulung ermöglichte es sehr gut auf die konkreten Arbeitsaufgaben einzugehen. Ebenso konnte das Erlernte sofort angewendet und damit verinnerlicht werden. So erlernte sie z.B. Wege, wie sie auch weiterhin mit Tabellen in MS Excel arbeiten kann. Die Branchensoftware, mit der im Unternehmen gearbeitet wird und die nicht barrierefrei zugänglich war, wurde durch eine Anpassung des Screenreaders für Frau Mayler bedienbar gemacht. Diese Anpassung wurde durch das Berufsförderungswerk vorbereitet und durch den Hilfsmittelanbieter vorgenommen. Aufgrund ihres guten und schnellen Lernfortschrittes beim Erlernen der blindentechnischen Arbeitsweise, kehrten sukzessive Effizienz und Sicherheit in ihren Arbeitsalltag zurück. Eine Assistenzkraft, die ihr vom Integrationsamt bewilligt wurde, steht ihr zudem stundenweise unterstützend zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler ist in der Lage ihren Arbeitsplatz vollumfänglich auszufüllen. Sie realisiert alle Arbeitsaufgaben in blindengemäßer Arbeitsweise. &lt;br /&gt;
===&amp;lt;big&amp;gt;Lebenslanges Lernen&amp;lt;/big&amp;gt;===&lt;br /&gt;
Jede Technikumstellung oder Softwareänderung hat Einfluss auf die Arbeitsabläufe, sie müssen neu erarbeitet werden. Perspektivisch wird es, in der Regel nach etwa 2 Jahren, eine kurze Schulungssequenz geben, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: Frau Mayler sitzt an PC-Arbeitsplatz mit Braillezeile und 2 Monitoren&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Beschreibung ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler sitzt an PC-Arbeitsplatz mit Braillezeile und 2 Monitoren&lt;/div&gt;</summary>
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		<title>Best Practice: Erhalt eines Arbeitsplatzes durch berufsbegleitende Rehabilitation</title>
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		<updated>2020-02-06T10:18:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;'''Frau Mayler'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Kauffrau für Bürokommunikation, Studium zur Betriebswirtin&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || u.a. Abrechnung von Lieferscheinen, Erstellen von Rechnungen, Betreuung des kompletten Mahnwesens, Personalverwaltung, Urlaubsstatistik, Kassenführung, Organisation von Kundenveranstaltungen, Verwaltung und Erstellung der Außendienststatistik und Kontrolle der Planzahlen, Kostenverantwortliche der Niederlassung, Auswertung der finanziellen Ergebnisse der Niederlassung, Wahrnehmung aller gerichtlichen Termine der Niederlassung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Blindheit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || Braillezeile, Screenreader, Scanner, Arbeitsassistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || Berufsförderungswerk, Deutsche Rentenversicherung, Hilfsmittelanbieter, Integrationsamt, Arbeitgeber&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Frau Mayler.jpg|200px|right|Foto Frau Mayler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frau Mayler kam zu einer funktionellen Belastungserprobung ins Berufsförderungswerk, nachdem sie beim Integrationsamt einen Antrag auf Arbeitsassistenz gestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war ihre Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa bereits so weit fortgeschritten, dass ihr im Ergebnis das Erlernen blindentechnischer Fertigkeiten empfohlen wurde. &lt;br /&gt;
== Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler war und ist in der Leipziger Niederlassung eines Fachgroßhandels für Gebäudetechnik beschäftigt und dort für zahlreiche Arbeitsaufgaben zuständig. Hätte sie den üblichen Weg eingeschlagen: einjährige blindentechnische Grundrehabilitation im Berufsförderungswerk und anschließende Einarbeitung am Arbeitsplatz, wäre ihre Arbeitsstelle durch die lange Abwesenheit gefährdet gewesen. Daher genehmigte ihr der Leistungsträger 20 Wochen individuelle Schulung, die gesplittet wurden und berufsbegleitend erfolgten. Nach einem ersten größeren Block wurden einzelne Wochen oder Tage geplant, in denen Frau Mayler blindengerechtes Arbeiten erlernte. Dazu gehörten das Bedienen des PC, die Nutzung der Hilfsmitteltechnik und das Erlernen der Brailleschrift. Spezielle Arbeitsabläufe und die Bedienung der Branchensoftware mit JAWS wurden direkt am Arbeitsplatz erarbeitet und geschult.&lt;br /&gt;
Diese Form der Schulung erfordert grundsätzlich ein hohes Engagement des Lernenden, da gerade beim Erlernen der Brailleschrift ein intensives, tägliches Training notwendig ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==&lt;br /&gt;
Durch die Splittung der Schulung war Frau Mayler immer im Arbeitsprozess. Die berufsbegleitende Form der Schulung ermöglichte es sehr gut auf die konkreten Arbeitsaufgaben einzugehen. Ebenso konnte das Erlernte sofort angewendet und damit verinnerlicht werden. So erlernte sie z.B. Wege, wie sie auch weiterhin mit Tabellen in MS Excel arbeiten kann. Die Branchensoftware, mit der im Unternehmen gearbeitet wird und die nicht barrierefrei zugänglich war, wurde durch eine Anpassung des Screenreaders für Frau Mayler bedienbar gemacht. Diese Anpassung wurde durch das Berufsförderungswerk vorbereitet und durch den Hilfsmittelanbieter vorgenommen. Aufgrund ihres guten und schnellen Lernfortschrittes beim Erlernen der blindentechnischen Arbeitsweise, kehrten sukzessive Effizienz und Sicherheit in ihren Arbeitsalltag zurück. Eine Assistenzkraft, die ihr vom Integrationsamt bewilligt wurde, steht ihr zudem stundenweise unterstützend zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler ist in der Lage ihren Arbeitsplatz vollumfänglich auszufüllen. Sie realisiert alle Arbeitsaufgaben in blindengemäßer Arbeitsweise. &lt;br /&gt;
===&amp;lt;big&amp;gt;Lebenslanges Lernen&amp;lt;/big&amp;gt;===&lt;br /&gt;
Jede Technikumstellung oder Softwareänderung hat Einfluss auf die Arbeitsabläufe, sie müssen neu erarbeitet werden. Perspektivisch wird es, in der Regel nach etwa 2 Jahren, eine kurze Schulungssequenz geben, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<title>Best Practice: Erhalt eines Arbeitsplatzes durch berufsbegleitende Rehabilitation</title>
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		<updated>2020-02-06T10:16:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;'''Frau Mayler'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Kauffrau für Bürokommunikation, Studium zur Betriebswirtin&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || u.a. Abrechnung von Lieferscheinen, Erstellen von Rechnungen, Betreuung des kompletten Mahnwesens, Personalverwaltung, Urlaubsstatistik, Kassenführung, Organisation von Kundenveranstaltungen, Verwaltung und Erstellung der Außendienststatistik und Kontrolle der Planzahlen, Kostenverantwortliche der Niederlassung, Auswertung der finanziellen Ergebnisse der Niederlassung, Wahrnehmung aller gerichtlichen Termine der Niederlassung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Blindheit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || Braillezeile, Screenreader, Scanner, Arbeitsassistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || Berufsförderungswerk, Deutsche Rentenversicherung, Hilfsmittelanbieter, Integrationsamt, Arbeitgeber&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Frau Mayler.jpg|200px|right|Foto Frau Mayler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frau Mayler kam zu einer funktionellen Belastungserprobung ins Berufsförderungswerk, nachdem sie beim Integrationsamt einen Antrag auf Arbeitsassistenz gestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war ihre Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa bereits so weit fortgeschritten, dass ihr im Ergebnis das Erlernen blindentechnischer Fertigkeiten empfohlen wurde. &lt;br /&gt;
== Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler war und ist in der Leipziger Niederlassung eines Fachgroßhandels für Gebäudetechnik beschäftigt und dort für zahlreiche Arbeitsaufgaben zuständig. Hätte sie den üblichen Weg eingeschlagen: einjährige blindentechnische Grundrehabilitation im Berufsförderungswerk und anschließende Einarbeitung am Arbeitsplatz, wäre ihre Arbeitsstelle durch die lange Abwesenheit gefährdet gewesen. Daher genehmigte ihr der Leistungsträger 20 Wochen individuelle Schulung, die gesplittet wurden und berufsbegleitend erfolgten. Nach einem ersten größeren Block wurden einzelne Wochen oder Tage geplant, in denen Frau Mayler blindengerechtes Arbeiten erlernte. Dazu gehörten das Bedienen des PC, die Nutzung der Hilfsmitteltechnik und das Erlernen der Brailleschrift. Spezielle Arbeitsabläufe und die Bedienung der Branchensoftware mit JAWS wurden direkt am Arbeitsplatz erarbeitet und geschult.&lt;br /&gt;
Diese Form der Schulung erfordert grundsätzlich ein hohes Engagement des Lernenden, da gerade beim Erlernen der Brailleschrift ein intensives, tägliches Training notwendig ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==&lt;br /&gt;
Durch die Splittung der Schulung war Frau Mayler immer im Arbeitsprozess. Die berufsbegleitende Form der Schulung ermöglichte es sehr gut auf die konkreten Arbeitsaufgaben einzugehen. Ebenso konnte das Erlernte sofort angewendet und damit verinnerlicht werden. So erlernte sie z.B. Wege, wie sie auch weiterhin mit Tabellen in MS Excel arbeiten kann. Die Branchensoftware, mit der im Unternehmen gearbeitet wird und die nicht barrierefrei zugänglich war, wurde durch eine Anpassung des Screenreaders für Frau Mayler bedienbar gemacht. Diese Anpassung wurde durch das Berufsförderungswerk vorbereitet und durch den Hilfsmittelanbieter vorgenommen. Aufgrund ihres guten und schnellen Lernfortschrittes beim Erlernen der blindentechnischen Arbeitsweise, kehrten sukzessive Effizienz und Sicherheit in ihren Arbeitsalltag zurück. Eine Assistenzkraft, die ihr vom Integrationsamt bewilligt wurde, steht ihr zudem stundenweise unterstützend zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler ist in der Lage ihren Arbeitsplatz vollumfänglich auszufüllen. Sie realisiert alle Arbeitsaufgaben in blindengemäßer Arbeitsweise. &lt;br /&gt;
==='''Lebenslanges Lernen'''===&lt;br /&gt;
Jede Technikumstellung oder Softwareänderung hat Einfluss auf die Arbeitsabläufe, sie müssen neu erarbeitet werden. Perspektivisch wird es, in der Regel nach etwa 2 Jahren, eine kurze Schulungssequenz geben, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<updated>2020-02-06T10:16:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
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&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;'''Frau Mayler'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Kauffrau für Bürokommunikation, Studium zur Betriebswirtin&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || u.a. Abrechnung von Lieferscheinen, Erstellen von Rechnungen, Betreuung des kompletten Mahnwesens, Personalverwaltung, Urlaubsstatistik, Kassenführung, Organisation von Kundenveranstaltungen, Verwaltung und Erstellung der Außendienststatistik und Kontrolle der Planzahlen, Kostenverantwortliche der Niederlassung, Auswertung der finanziellen Ergebnisse der Niederlassung, Wahrnehmung aller gerichtlichen Termine der Niederlassung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Blindheit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || Braillezeile, Screenreader, Scanner, Arbeitsassistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || Berufsförderungswerk, Deutsche Rentenversicherung, Hilfsmittelanbieter, Integrationsamt, Arbeitgeber&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Frau Mayler.jpg|200px|right|Foto Frau Mayler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frau Mayler kam zu einer funktionellen Belastungserprobung ins Berufsförderungswerk, nachdem sie beim Integrationsamt einen Antrag auf Arbeitsassistenz gestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war ihre Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa bereits so weit fortgeschritten, dass ihr im Ergebnis das Erlernen blindentechnischer Fertigkeiten empfohlen wurde. &lt;br /&gt;
== Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler war und ist in der Leipziger Niederlassung eines Fachgroßhandels für Gebäudetechnik beschäftigt und dort für zahlreiche Arbeitsaufgaben zuständig. Hätte sie den üblichen Weg eingeschlagen: einjährige blindentechnische Grundrehabilitation im Berufsförderungswerk und anschließende Einarbeitung am Arbeitsplatz, wäre ihre Arbeitsstelle durch die lange Abwesenheit gefährdet gewesen. Daher genehmigte ihr der Leistungsträger 20 Wochen individuelle Schulung, die gesplittet wurden und berufsbegleitend erfolgten. Nach einem ersten größeren Block wurden einzelne Wochen oder Tage geplant, in denen Frau Mayler blindengerechtes Arbeiten erlernte. Dazu gehörten das Bedienen des PC, die Nutzung der Hilfsmitteltechnik und das Erlernen der Brailleschrift. Spezielle Arbeitsabläufe und die Bedienung der Branchensoftware mit JAWS wurden direkt am Arbeitsplatz erarbeitet und geschult.&lt;br /&gt;
Diese Form der Schulung erfordert grundsätzlich ein hohes Engagement des Lernenden, da gerade beim Erlernen der Brailleschrift ein intensives, tägliches Training notwendig ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==&lt;br /&gt;
Durch die Splittung der Schulung war Frau Mayler immer im Arbeitsprozess. Die berufsbegleitende Form der Schulung ermöglichte es sehr gut auf die konkreten Arbeitsaufgaben einzugehen. Ebenso konnte das Erlernte sofort angewendet und damit verinnerlicht werden. So erlernte sie z.B. Wege, wie sie auch weiterhin mit Tabellen in MS Excel arbeiten kann. Die Branchensoftware, mit der im Unternehmen gearbeitet wird und die nicht barrierefrei zugänglich war, wurde durch eine Anpassung des Screenreaders für Frau Mayler bedienbar gemacht. Diese Anpassung wurde durch das Berufsförderungswerk vorbereitet und durch den Hilfsmittelanbieter vorgenommen. Aufgrund ihres guten und schnellen Lernfortschrittes beim Erlernen der blindentechnischen Arbeitsweise, kehrten sukzessive Effizienz und Sicherheit in ihren Arbeitsalltag zurück. Eine Assistenzkraft, die ihr vom Integrationsamt bewilligt wurde, steht ihr zudem stundenweise unterstützend zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler ist in der Lage ihren Arbeitsplatz vollumfänglich auszufüllen. Sie realisiert alle Arbeitsaufgaben in blindengemäßer Arbeitsweise. &lt;br /&gt;
===Lebenslanges Lernen===&lt;br /&gt;
Jede Technikumstellung oder Softwareänderung hat Einfluss auf die Arbeitsabläufe, sie müssen neu erarbeitet werden. Perspektivisch wird es, in der Regel nach etwa 2 Jahren, eine kurze Schulungssequenz geben, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<title>Best Practice: Erhalt eines Arbeitsplatzes durch berufsbegleitende Rehabilitation</title>
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&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Kauffrau für Bürokommunikation, Studium zur Betriebswirtin&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || u.a. Abrechnung von Lieferscheinen, Erstellen von Rechnungen, Betreuung des kompletten Mahnwesens, Personalverwaltung, Urlaubsstatistik, Kassenführung, Organisation von Kundenveranstaltungen, Verwaltung und Erstellung der Außendienststatistik und Kontrolle der Planzahlen, Kostenverantwortliche der Niederlassung, Auswertung der finanziellen Ergebnisse der Niederlassung, Wahrnehmung aller gerichtlichen Termine der Niederlassung&lt;br /&gt;
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| '''Art der Behinderung''' || Blindheit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || Braillezeile, Screenreader, Scanner, Arbeitsassistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || Berufsförderungswerk, Deutsche Rentenversicherung, Hilfsmittelanbieter, Integrationsamt, Arbeitgeber&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Frau Mayler.jpg|200px|right|Foto Frau Mayler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frau Mayler kam zu einer funktionellen Belastungserprobung ins Berufsförderungswerk, nachdem sie beim Integrationsamt einen Antrag auf Arbeitsassistenz gestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war ihre Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa bereits so weit fortgeschritten, dass ihr im Ergebnis das Erlernen blindentechnischer Fertigkeiten empfohlen wurde. &lt;br /&gt;
== Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler war und ist in der Leipziger Niederlassung eines Fachgroßhandels für Gebäudetechnik beschäftigt und dort für zahlreiche Arbeitsaufgaben zuständig. Hätte sie den üblichen Weg eingeschlagen: einjährige blindentechnische Grundrehabilitation im Berufsförderungswerk und anschließende Einarbeitung am Arbeitsplatz, wäre ihre Arbeitsstelle durch die lange Abwesenheit gefährdet gewesen. Daher genehmigte ihr der Leistungsträger 20 Wochen individuelle Schulung, die gesplittet wurden und berufsbegleitend erfolgten. Nach einem ersten größeren Block wurden einzelne Wochen oder Tage geplant, in denen Frau Mayler blindengerechtes Arbeiten erlernte. Dazu gehörten das Bedienen des PC, die Nutzung der Hilfsmitteltechnik und das Erlernen der Brailleschrift. Spezielle Arbeitsabläufe und die Bedienung der Branchensoftware mit JAWS wurden direkt am Arbeitsplatz erarbeitet und geschult.&lt;br /&gt;
Diese Form der Schulung erfordert grundsätzlich ein großes Engagement des Lernenden, da gerade beim Erlernen der Brailleschrift ein intensives, tägliches Training notwendig ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==&lt;br /&gt;
Durch die Splittung der Schulung war Frau Mayler immer im Arbeitsprozess. Die berufsbegleitende Form der Schulung ermöglichte es sehr gut auf die konkreten Arbeitsaufgaben einzugehen. Ebenso konnte das Erlernte sofort angewendet und damit verinnerlicht werden. So erlernte sie z.B. Wege, wie sie auch weiterhin mit Tabellen in MS Excel arbeiten kann. Die Branchensoftware, mit der im Unternehmen gearbeitet wird und die nicht barrierefrei zugänglich war, wurde durch eine Anpassung des Screenreaders für Frau Mayler bedienbar gemacht. Diese Anpassung wurde durch das Berufsförderungswerk vorbereitet und durch den Hilfsmittelanbieter vorgenommen. Aufgrund ihres guten und schnellen Lernfortschrittes beim Erlernen der blindentechnischen Arbeitsweise, kehrten sukzessive Effizienz und Sicherheit in ihren Arbeitsalltag zurück. Eine Assistenzkraft, die ihr vom Integrationsamt bewilligt wurde, steht ihr zudem stundenweise unterstützend zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler ist in der Lage ihren Arbeitsplatz vollumfänglich auszufüllen. Sie realisiert alle Arbeitsaufgaben in blindengemäßer Arbeitsweise. &lt;br /&gt;
‘‘‘Lebenslanges Lernen‘‘‘&lt;br /&gt;
Jede Technikumstellung oder Softwareänderung hat Einfluss auf die Arbeitsabläufe, sie müssen neu erarbeitet werden. Perspektivisch wird es, in der Regel nach etwa 2 Jahren, eine kurze Schulungssequenz geben, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<title>Best Practice: Erhalt eines Arbeitsplatzes durch berufsbegleitende Rehabilitation</title>
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|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Kauffrau für Bürokommunikation, Studium zur Betriebswirtin&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || u.a. Abrechnung von Lieferscheinen, Erstellen von Rechnungen, Betreuung des kompletten Mahnwesens, Personalverwaltung, Urlaubsstatistik, Kassenführung, Organisation von Kundenveranstaltungen, Verwaltung und Erstellung der Außendienststatistik und Kontrolle der Planzahlen, Kostenverantwortliche der Niederlassung, Auswertung der finanziellen Ergebnisse der Niederlassung, Wahrnehmung aller gerichtlichen Termine der Niederlassung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Blindheit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || Braillezeile, Screenreader, Scanner, Arbeitsassistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || Berufsförderungswerk, Deutsche Rentenversicherung, Hilfsmittelanbieter, Integrationsamt, Arbeitgeber&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
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== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Frau Mayler.jpg|200px|right|Foto Frau Mayler]]&lt;br /&gt;
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Frau Mayler kam zu einer funktionellen Belastungserprobung ins Berufsförderungswerk, nachdem sie beim Integrationsamt einen Antrag auf Arbeitsassistenz gestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war ihre Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa bereits so weit fortgeschritten, dass ihr im Ergebnis das Erlernen blindentechnischer Fertigkeiten empfohlen wurde. &lt;br /&gt;
== Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler war und ist in der Leipziger Niederlassung eines Fachgroßhandels für Gebäudetechnik beschäftigt und dort für zahlreiche Arbeitsaufgaben zuständig. Hätte sie den üblichen Weg eingeschlagen: einjährige blindentechnische Grundrehabilitation im Berufsförderungswerk und anschließenden Einarbeitung am Arbeitsplatz, wäre ihre Arbeitsstelle durch die lange Abwesenheit gefährdet gewesen. Daher genehmigte ihr der Leistungsträger 20 Wochen individuelle Schulung, die gesplittet wurden und berufsbegleitend erfolgten. Nach einem ersten größeren Block wurden einzelne Wochen oder Tage geplant, in der Frau Mayler blindengerechtes Arbeiten erlernte. Dazu gehörten das Bedienen des PC, die Nutzung der Hilfsmitteltechnik und das Erlernen der Brailleschrift. Spezielle Arbeitsabläufe und die Bedienung der Branchensoftware mit JAWS wurden direkt am Arbeitsplatz erarbeitet und geschult.&lt;br /&gt;
Diese Form der Schulung erfordert grundsätzlich ein großes Engagement des Lernenden, da gerade beim Erlernen der Brailleschrift ein intensives, tägliches Training notwendig ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==&lt;br /&gt;
Durch die Splittung der Schulung war Frau Mayler immer im Arbeitsprozess. Die berufsbegleitende Form der Schulung ermöglichte es sehr gut auf die konkreten Arbeitsaufgaben einzugehen. Ebenso konnte das Erlernte sofort angewendet und damit verinnerlicht werden. So erlernte sie z.B. Wege, wie sie auch weiterhin mit Tabellen in MS Excel arbeiten kann. Die Branchensoftware, mit der im Unternehmen gearbeitet wird und die nicht barrierefrei zugänglich war, wurde durch eine Anpassung des Screenreaders für Frau Mayler bedienbar gemacht. Diese Anpassung wurde durch das Berufsförderungswerk vorbereitet und durch den Hilfsmittelanbieter vorgenommen. Aufgrund ihres guten und schnellen Lernfortschrittes beim Erlernen der blindentechnischen Arbeitsweise, kehrten sukzessive Effizienz und Sicherheit in ihren Arbeitsalltag zurück. Eine Assistenzkraft, die ihr vom Integrationsamt bewilligt wurde, steht ihr zudem stundenweise unterstützend zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler ist in der Lage ihren Arbeitsplatz vollumfänglich auszufüllen. Sie realisiert alle Arbeitsaufgaben in blindengemäßer Arbeitsweise. &lt;br /&gt;
‘‘‘Lebenslanges Lernen‘‘‘&lt;br /&gt;
Jede Technikumstellung oder Softwareänderung hat Einfluss auf die Arbeitsabläufe, sie müssen neu erarbeitet werden. Perspektivisch wird es, in der Regel nach etwa 2 Jahren, eine kurze Schulungssequenz geben, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<title>Best Practice: Erhalt eines Arbeitsplatzes durch berufsbegleitende Rehabilitation</title>
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		<updated>2020-02-06T10:09:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
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|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Kauffrau für Bürokommunikation, Studium zur Betriebswirtin|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || u.a. Abrechnung von Lieferscheinen, Erstellen von Rechnungen, Betreuung des kompletten Mahnwesens, Personalverwaltung, Urlaubsstatistik, Kassenführung, Organisation von Kundenveranstaltungen, Verwaltung und Erstellung der Außendienststatistik und Kontrolle der Planzahlen, Kostenverantwortliche der Niederlassung, Auswertung der finanziellen Ergebnisse der Niederlassung, Wahrnehmung aller gerichtlichen Termine der Niederlassung|-&lt;br /&gt;
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| '''Art der Behinderung''' || Blindheit |-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
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== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Frau Mayler.jpg|200px|right|Foto Frau Mayler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frau Mayler kam zu einer funktionellen Belastungserprobung ins Berufsförderungswerk, nachdem sie beim Integrationsamt einen Antrag auf Arbeitsassistenz gestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war ihre Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa bereits so weit fortgeschritten, dass ihr im Ergebnis das Erlernen blindentechnischer Fertigkeiten empfohlen wurde. &lt;br /&gt;
== Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler war und ist in der Leipziger Niederlassung eines Fachgroßhandels für Gebäudetechnik beschäftigt und dort für zahlreiche Arbeitsaufgaben zuständig. Hätte sie den üblichen Weg eingeschlagen: einjährige blindentechnische Grundrehabilitation im Berufsförderungswerk und anschließenden Einarbeitung am Arbeitsplatz, wäre ihre Arbeitsstelle durch die lange Abwesenheit gefährdet gewesen. Daher genehmigte ihr der Leistungsträger 20 Wochen individuelle Schulung, die gesplittet wurden und berufsbegleitend erfolgten. Nach einem ersten größeren Block wurden einzelne Wochen oder Tage geplant, in der Frau Mayler blindengerechtes Arbeiten erlernte. Dazu gehörten das Bedienen des PC, die Nutzung der Hilfsmitteltechnik und das Erlernen der Brailleschrift. Spezielle Arbeitsabläufe und die Bedienung der Branchensoftware mit JAWS wurden direkt am Arbeitsplatz erarbeitet und geschult.&lt;br /&gt;
Diese Form der Schulung erfordert grundsätzlich ein großes Engagement des Lernenden, da gerade beim Erlernen der Brailleschrift ein intensives, tägliches Training notwendig ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==&lt;br /&gt;
Durch die Splittung der Schulung war Frau Mayler immer im Arbeitsprozess. Die berufsbegleitende Form der Schulung ermöglichte es sehr gut auf die konkreten Arbeitsaufgaben einzugehen. Ebenso konnte das Erlernte sofort angewendet und damit verinnerlicht werden. So erlernte sie z.B. Wege, wie sie auch weiterhin mit Tabellen in MS Excel arbeiten kann. Die Branchensoftware, mit der im Unternehmen gearbeitet wird und die nicht barrierefrei zugänglich war, wurde durch eine Anpassung des Screenreaders für Frau Mayler bedienbar gemacht. Diese Anpassung wurde durch das Berufsförderungswerk vorbereitet und durch den Hilfsmittelanbieter vorgenommen. Aufgrund ihres guten und schnellen Lernfortschrittes beim Erlernen der blindentechnischen Arbeitsweise, kehrten sukzessive Effizienz und Sicherheit in ihren Arbeitsalltag zurück. Eine Assistenzkraft, die ihr vom Integrationsamt bewilligt wurde, steht ihr zudem stundenweise unterstützend zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler ist in der Lage ihren Arbeitsplatz vollumfänglich auszufüllen. Sie realisiert alle Arbeitsaufgaben in blindengemäßer Arbeitsweise. &lt;br /&gt;
‘‘‘Lebenslanges Lernen‘‘‘&lt;br /&gt;
Jede Technikumstellung oder Softwareänderung hat Einfluss auf die Arbeitsabläufe, sie müssen neu erarbeitet werden. Perspektivisch wird es, in der Regel nach etwa 2 Jahren, eine kurze Schulungssequenz geben, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<title>Best Practice: Erhalt eines Arbeitsplatzes durch berufsbegleitende Rehabilitation</title>
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		<updated>2020-02-06T10:08:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: Die Seite wurde neu angelegt: „&amp;lt;big&amp;gt;'''Frau Mayler'''&amp;lt;/big&amp;gt; Erhalt des Arbeitsplatzes durch berufsbegleitende Rehabilitation  {| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; |- | '''Ausbildung:''' || Kauffrau für Bü…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;'''Frau Mayler'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
Erhalt des Arbeitsplatzes durch berufsbegleitende Rehabilitation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Kauffrau für Bürokommunikation, Studium zur Betriebswirtin|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || u.a. Abrechnung von Lieferscheinen, Erstellen von Rechnungen, Betreuung des kompletten Mahnwesens, Personalverwaltung, Urlaubsstatistik, Kassenführung, Organisation von Kundenveranstaltungen, Verwaltung und Erstellung der Außendienststatistik und Kontrolle der Planzahlen, Kostenverantwortliche der Niederlassung, Auswertung der finanziellen Ergebnisse der Niederlassung, Wahrnehmung aller gerichtlichen Termine der Niederlassung|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Blindheit |-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || Braillezeile, Screenreader, Scanner, Arbeitsassistenz |-&lt;br /&gt;
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| '''Prozessbeteiligte:''' || Berufsförderungswerk, Deutsche Rentenversicherung, Hilfsmittelanbieter, Integrationsamt, Arbeitgeber|-&lt;br /&gt;
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== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Frau Mayler.jpg|200px|right|Foto Frau Mayler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frau Mayler kam zu einer funktionellen Belastungserprobung ins Berufsförderungswerk, nachdem sie beim Integrationsamt einen Antrag auf Arbeitsassistenz gestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war ihre Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa bereits so weit fortgeschritten, dass ihr im Ergebnis das Erlernen blindentechnischer Fertigkeiten empfohlen wurde. &lt;br /&gt;
== Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler war und ist in der Leipziger Niederlassung eines Fachgroßhandels für Gebäudetechnik beschäftigt und dort für zahlreiche Arbeitsaufgaben zuständig. Hätte sie den üblichen Weg eingeschlagen: einjährige blindentechnische Grundrehabilitation im Berufsförderungswerk und anschließenden Einarbeitung am Arbeitsplatz, wäre ihre Arbeitsstelle durch die lange Abwesenheit gefährdet gewesen. Daher genehmigte ihr der Leistungsträger 20 Wochen individuelle Schulung, die gesplittet wurden und berufsbegleitend erfolgten. Nach einem ersten größeren Block wurden einzelne Wochen oder Tage geplant, in der Frau Mayler blindengerechtes Arbeiten erlernte. Dazu gehörten das Bedienen des PC, die Nutzung der Hilfsmitteltechnik und das Erlernen der Brailleschrift. Spezielle Arbeitsabläufe und die Bedienung der Branchensoftware mit JAWS wurden direkt am Arbeitsplatz erarbeitet und geschult.&lt;br /&gt;
Diese Form der Schulung erfordert grundsätzlich ein großes Engagement des Lernenden, da gerade beim Erlernen der Brailleschrift ein intensives, tägliches Training notwendig ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==&lt;br /&gt;
Durch die Splittung der Schulung war Frau Mayler immer im Arbeitsprozess. Die berufsbegleitende Form der Schulung ermöglichte es sehr gut auf die konkreten Arbeitsaufgaben einzugehen. Ebenso konnte das Erlernte sofort angewendet und damit verinnerlicht werden. So erlernte sie z.B. Wege, wie sie auch weiterhin mit Tabellen in MS Excel arbeiten kann. Die Branchensoftware, mit der im Unternehmen gearbeitet wird und die nicht barrierefrei zugänglich war, wurde durch eine Anpassung des Screenreaders für Frau Mayler bedienbar gemacht. Diese Anpassung wurde durch das Berufsförderungswerk vorbereitet und durch den Hilfsmittelanbieter vorgenommen. Aufgrund ihres guten und schnellen Lernfortschrittes beim Erlernen der blindentechnischen Arbeitsweise, kehrten sukzessive Effizienz und Sicherheit in ihren Arbeitsalltag zurück. Eine Assistenzkraft, die ihr vom Integrationsamt bewilligt wurde, steht ihr zudem stundenweise unterstützend zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive? ==&lt;br /&gt;
Frau Mayler ist in der Lage ihren Arbeitsplatz vollumfänglich auszufüllen. Sie realisiert alle Arbeitsaufgaben in blindengemäßer Arbeitsweise. &lt;br /&gt;
‘‘‘Lebenslanges Lernen‘‘‘&lt;br /&gt;
Jede Technikumstellung oder Softwareänderung hat Einfluss auf die Arbeitsabläufe, sie müssen neu erarbeitet werden. Perspektivisch wird es, in der Regel nach etwa 2 Jahren, eine kurze Schulungssequenz geben, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Verzeichnis_von_Anbietern_barrierefreier_Medien&amp;diff=1182</id>
		<title>Verzeichnis von Anbietern barrierefreier Medien</title>
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		<updated>2020-01-31T07:14:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die folgende Liste enthält - alfabetisch sortiert - Kontaktadressen zu Anbietern barrierefreier Medien. Dies sind Blindenhörbüchereien, Blindenschriftverlage sowie weitere Medienproduzenten und Umsetzungsdienste, die Belletristik, Sach- und Fachliteratur, Tastgrafiken und 3D-Modelle für den privaten, schulischen und beruflichen Bereich umsetzen und herstellen.&lt;br /&gt;
== Hinweise ==&lt;br /&gt;
#Bezugsquellen für Alltags- und Mobilitätshilfen sind im [[Verzeichnis von Anbietern für Alltags- und Mobilitätshilfsmittel]] aufgeführt.&lt;br /&gt;
#Firmen, die technische Hilfen für den Arbeitsplatz vertreiben, sind im [[Verzeichnis von Anbietern für Arbeitsplatzhilfsmittel]] gelistet.&lt;br /&gt;
#Manche Medienproduzenten unterhalten mehrere Standorte. Für zutreffende Anbieter sind in der vorliegenden Liste lediglich die Kontaktdaten des Stammhauses aufgeführt. Die Adressen der Büros und Filialen finden sich auf den jeweils angegebenen Internetseiten - meist unter dem Stichwort „Kontakt“.&lt;br /&gt;
#Berücksichtigt in der vorliegenden Liste wurden nur Anbieter, die im deutschsprachigen Raum aktiv sind. Weitere Bibliotheken und Medienproduzenten finden sich beispielsweise auf der [http://www.sightcity.net/de/besucher/liste.php aktuellen Ausstellerliste der Fachmesse SightCity].&lt;br /&gt;
== Liste der Anbieter ==&lt;br /&gt;
=== Blindenhörbüchereien, Hörzeitungen, Hörzeitschriften, Hörfilme ===&lt;br /&gt;
'''atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde e.V.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Postfach 1421&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
37594 Holzminden&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 05531 71-53&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 05531 71-51&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:atz@blindenzeitung.de atz@blindenzeitung.de]&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.blindenzeitung.de/ www.blindenzeitung.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Bayerische Blindenhörbücherei e. V.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Lothstraße 62&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
80335 München&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 089 121551-0&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 089 121551-23&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:info@bbh-ev.org info@bbh-ev.org]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.bbh-ev.org www.bbh-ev.org]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Berliner Blindenhörbücherei gGmbH (BHB)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Berliner Allee 193–197&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
13088 Berlin&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 030 82631-11&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 030 92374101&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:info@berliner-hoerbuecherei.de info@berliner-hoerbuecherei.de]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Internet: [http://www.berliner-hoerbuecherei.de/ www.berliner-hoerbuecherei.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beratungs-, Informations-, Textservicezentrum (BIT-Zentrum) im Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Arnulfstr. 22&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
80335 München&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bestellhotline: 089 55988-136&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
24h-Bestellservice: 089 55988-144 (Anrufbeantworter)&lt;br /&gt;
Telefax: 089 55988-336&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:bit-bestellservice@bbsb.org bit-bestellservice@bbsb.org]&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.bbsb.org/ www.bbsb.org]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Dachverband der evangelischen Blinden- und evangelischen Sehbehindertenseelsorge - DeBeSS'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ständeplatz 18&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
34117 Kassel&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 0561 72987161&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 0561 7394052&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:buero@debess.de buero@debess.de]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.debess.de/ www.debess.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Deutsche Blinden Bibliothek (DBB)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Am Schlag 2 / 12&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
35037 Marburg&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 06421 606-0&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 06421 606-259&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:hoererbetreuung@blista.de hoererbetreuung@blista.de]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.blista.de/dbb/dbh www.blista.de/dbb/dbh]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Deutsche Katholische Blindenbücherei gGmbH'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Graurheindorfer Straße 151a&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
53117 Bonn&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 0228 559490&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:info@blindenbuechereibonn.de info@blindenbuechereibonn.de]&lt;br /&gt;
Internet: [http://www.blindenbuechereibonn.de/ www.blindenbuechereibonn.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gustav-Adolf-Straße 7&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
04105 Leipzig&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 0341 7113-0&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 0341 7113-125&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:info@dzb.de info@dzb.de]&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.dzblesen.de/ www.dzblesen.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Hörbücherei des Blinden- und Sehbehindertenverbands Österreich (BSVÖ)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Hietzinger Kai 85&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
A-1130 Wien&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 0043 1 982 75 84-230&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 0043 1 982 75 84-235&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:verleih@hoerbuecherei.at verleih@hoerbuecherei.at]&lt;br /&gt;
Internet: [http://www.hoerbuecherei.at www.hoerbuecherei.at]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Norddeutsche Büchereien für blinde und sehbehinderte Menschen'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Georgsplatz 1&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
20099 Hamburg&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 040 22728-60&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:info@norddeutsche-hoerbuecherei.de info@norddeutsche-hoerbuecherei.de]&lt;br /&gt;
Internet: [https://blindenbuecherei.de/ www.blindenbuecherei.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Grubenstrasse 12&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
CH-8045 Zürich&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 0041 43 333 32 32&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 0041 43 333 32 33&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:info@sbs.ch info@sbs.ch]&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.sbs.ch/ www.sbs.ch]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Westdeutsche Bibliothek der Hörmedien für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Harkortstr. 9&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
48163 Münster&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 0251 719901&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 0251 712846&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:wbh@wbh-online.de wbh@wbh-online.de]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.wbh-online.de/ www.wbh-online.de]&lt;br /&gt;
=== Blindenschriftbüchereien, -zeitschriften, -verlage und -druckereien ===&lt;br /&gt;
'''Beratungs-, Informations-, Textservicezentrum (BIT-Zentrum) im Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Arnulfstr. 22&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
80335 München&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bestellhotline: 089 55988-136&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
24h-Bestellservice: 089 55988-144 (Anrufbeantworter)&lt;br /&gt;
Telefax: 089 55988-336&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:bit-bestellservice@bbsb.org bit-bestellservice@bbsb.org]&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.bbsb.org/ www.bbsb.org]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Blindenschrift-Verlag und -Druckerei gGmbH „Pauline von Mallinckrodt“'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Graurheindorfer Straße 151a&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
53117 Bonn&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 0228 55949-20&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 0228 55949-19&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:info@pader-braille.de info@pader-braille.de]&lt;br /&gt;
Internet: [https://pader-braille.de/ www.pader-braille.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Dachverband der evangelischen Blinden- und evangelischen Sehbehindertenseelsorge - DeBeSS'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ständeplatz 18&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
34117 Kassel&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 0561 72987161&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 0561 7394052&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:buero@debess.de buero@debess.de]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.debess.de/ www.debess.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gustav-Adolf-Straße 7&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
04105 Leipzig&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 0341 7113-0&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 0341 7113-125&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:info@dzb.de info@dzb.de]&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.dzb.de/ www.dzb.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Emil-Krückmann-Bücherei in der Deutschen Blinden Bibliothek der blista'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Am Schlag 2 / 12&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
35037 Marburg&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 06421 606-0&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 06421 606-259&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:info@blista.de info@blista.de]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.blista.de/dbb/dbh www.blista.de/dbb/dbh]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Norddeutsche Büchereien für blinde und sehbehinderte Menschen'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Georgsplatz 1&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
20099 Hamburg&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 040 22728-60&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:info@norddeutsche-hoerbuecherei.de info@norddeutsche-hoerbuecherei.de]&lt;br /&gt;
Internet: [https://blindenbuecherei.de/ www.blindenbuecherei.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Grubenstrasse 12&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
CH-8045 Zürich&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 0041 43 333 32 32&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 0041 43 333 32 33&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:info@sbs.ch info@sbs.ch]&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.sbs.ch/ www.sbs.ch]&lt;br /&gt;
=== Tastgrafiken, Tastbücher, Tastmodelle, 3D-Druck ===&lt;br /&gt;
'''Beratungs-, Informations-, Textservicezentrum (BIT-Zentrum) im Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Arnulfstr. 22&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
80335 München&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bestellhotline: 089 55988-136&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
24h-Bestellservice: 089 55988-144 (Anrufbeantworter)&lt;br /&gt;
Telefax: 089 55988-336&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:bit-bestellservice@bbsb.org bit-bestellservice@bbsb.org]&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.bbsb.org/ www.bbsb.org]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Blista - Barrierefreie Medien'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Am Schlag 2-12&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
35037 Marburg&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 06421 606-470&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 06421 606-&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:barrierefreie-medien@blista.de barrierefreie-medien@blista.de]&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.blista.de/barrierefreie-medien www.blista.de/barrierefreie-medien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Blista-Shop Medien und Unterrichtsmaterialien für inklusive Schulen'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Am Schlag 2-12&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
35037 Marburg&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 06421 606-0&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 06421 606-259&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:info@blista.de info@blista.de]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.inklusion-jetzt.de/ www.inklusion-jetzt.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gustav-Adolf-Straße 7&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
04105 Leipzig&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 0341 7113-0&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 0341 7113-125&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:info@dzb.de info@dzb.de]&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.dzb.de/ www.dzb.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''inkl. Design GmbH - Agentur für Gestaltung'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Berliner Straße 69&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
13189 Berlin&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon: 030 446694-49&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefax: 030 446694-11&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: [mailto:info@inkl.design info@inkl.design]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Internet: [https://www.inkl-design.de/ www.inkl-design.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Integrationsfachdienste&amp;diff=1178</id>
		<title>Integrationsfachdienste</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Integrationsfachdienste&amp;diff=1178"/>
		<updated>2020-01-22T10:29:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Sie sollen leistungsträgerübergreifend vom Integrationsamt, von der Agentur für Arbeit, von den SGB-II-Trägern und den Trägern der beruflichen Rehabilitation bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter und behinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Die Koordination der Tätigkeit der Integrationsfachdienste (IFD) liegt bei den Integrationsämtern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zielgruppen==&lt;br /&gt;
* behinderte und schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an berufsbegleitender Betreuung und Unterstützung&lt;br /&gt;
* schwerbehinderte Menschen, die nach einer Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen im 1. Arbeitsmarkt integriert werden und intensive Begleitung benötigen&lt;br /&gt;
* Arbeitgeber&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leistungen==&lt;br /&gt;
IFD unterstützen, im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, schwerbehinderte Menschen bei der Vorbereitung, Aufnahme und Begleitung einer Beschäftigung. Ziel ist es, die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sichern. Sie helfen z.B. bei der Einarbeitung und helfen vor Ort, klären für den Arbeitgeber in Betracht kommende Leistungen, unterstützen Beantragungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
alle §§ [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__192.html 192], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__193.html 193], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__194.html 194], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__195.html 195], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__196.html 196], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__197.html 197], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__198.html 198 SGB IX]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Integrationsamt [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html § 45 SGB III]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
SGB-II-Träger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html § 45 SGB III]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rehaträger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html § 49 Abs. 6 Nr. 9 SGB IX]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Adressenliste der Integrationsfachdienste==&lt;br /&gt;
Auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) finden Sie alle bundesweit tätigen Integrationsfachdienste. &lt;br /&gt;
[https://www.integrationsaemter.de/Integrationsfachdienste/88c51/index.html Link zur Adressenliste]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Eingliederungszuschuss&amp;diff=1177</id>
		<title>Eingliederungszuschuss</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Eingliederungszuschuss&amp;diff=1177"/>
		<updated>2020-01-22T07:56:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Eingliederungszuschuss==&lt;br /&gt;
Ist die Vermittlung in Arbeit aus Gründen, die in der Person liegen, erschwert, können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt werden. Für die Rentenversicherungen entscheidet sich die Höhe der Förderung nicht nach der Schwere der Behinderung, sondern nach dem Grad der Ausprägung der jeweiligen Einschränkung auf den Bezugsberuf. Eingliederungszuschüsse gehören zu den [[Leistungen an Arbeitgeber]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 12 Monate&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Förderhöhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts (bei vollendetem 50. Lebensjahr bis zu 36 Monate (wenn die Förderung bis zum 31.12.23 begonnen hat)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__88.html § 88] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__89.html § 89 SGB III]&lt;br /&gt;
* für die Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für den SGB-II-Träger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__88.html §§ 88] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__89.html 89 SGB III]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Wenn das Arbeitsverhältnis während des Förderzeitraums oder eines Zeitraums, der der Förderdauer entspricht, beendet wird, müssen die gezahlten Förderleistungen zurückgezahlt werden.&lt;br /&gt;
Einschränkungen: &lt;br /&gt;
Stimmt das Integrationsamt der Kündigung zu, müssen bereits gezahlte Förderleistungen nicht zurückgezahlt werden. Weitere Gründe lesen Sie hier: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wissenswertes===&lt;br /&gt;
Werden Eingliederungszuschüsse vom Rehabilitationsträger gezahlt, so kann auf Basis von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III] zusätzlich eine Aufstockung der Leistungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.&lt;br /&gt;
Darüber hinaus können bei den Leistungsträgern zusätzlich temporäre und länderspezifische Fördermöglichkeiten erfragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eingliederungszuschüsse für behinderte und schwerbehinderte Menschen als Zuschuss zum Arbeitsentgelt==&lt;br /&gt;
Sie haben die Aufgabe, behinderten und schwerbehinderten Menschen den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 24 Monate&lt;br /&gt;
* Degression: wird über 12 Monate gefördert, ist der Zuschuss ab diesem Zeitpunkt um mindestens 10 Prozentpunkte jährlich zu mindern, nicht jedoch unter einer Mindestförderung von 30 Prozent&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Förderhöhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
* für Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für SGB-II-Träger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II]&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Wenn das Arbeitsverhältnis während des Förderzeitraums oder eines Zeitraums, der der Förderdauer entspricht, beendet wird, müssen die gezahlten Förderleistungen zurückgezahlt werden.&lt;br /&gt;
Einschränkungen: &lt;br /&gt;
Stimmt das Integrationsamt der Kündigung zu, müssen bereits gezahlte Förderleistungen nicht zurückgezahlt werden. Weitere Gründe lesen Sie hier: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wissenswertes===&lt;br /&gt;
Werden Eingliederungszuschüsse vom Rehabilitationsträger gezahlt, so kann auf Basis von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III] zusätzlich eine Aufstockung der Leistungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.&lt;br /&gt;
Darüber hinaus können bei den Leistungsträgern zusätzlich temporäre und länderspezifische Fördermöglichkeiten erfragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene behinderte und schwerbehinderte Menschen==&lt;br /&gt;
Sie soll besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (i.S.v. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__187.html § 187 Abs.1 Nr. 3a bis 3d SGB IX]) deren Vermittlung aus persönlichen Gründen erschwert ist, den Einstieg in das Berufsleben erleichtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 60 Monate (bei Vollendung des 55. Lebensjahres bis 96 Monate)&lt;br /&gt;
* Die Förderung erfolgt degressiv erstmals nach Ablauf von 24 Monaten. Ab diesem Zeitpunkt  ist der Zuschuss ab um mindestens 10 Prozentpunkte jährlich zu mindern (nicht unter eine Mindestförderung von 30 Prozent).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Höhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
* für Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für SGB-II-Träger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wissenswertes===&lt;br /&gt;
Werden Eingliederungszuschüsse vom Rehabilitationsträger gezahlt, so kann auf Basis von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III] zusätzlich eine Aufstockung der Leistungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.&lt;br /&gt;
Darüber hinaus können bei den Leistungsträgern zusätzlich temporäre und länderspezifische Fördermöglichkeiten erfragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
https://www.gesetze-im-internet.de/index.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Eingliederungszuschuss&amp;diff=1176</id>
		<title>Eingliederungszuschuss</title>
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		<updated>2020-01-22T07:50:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Eingliederungszuschuss==&lt;br /&gt;
Ist die Vermittlung in Arbeit aus Gründen, die in der Person liegen, erschwert, können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt werden. Für die Rentenversicherungen entscheidet sich die Höhe der Förderung nicht nach der Schwere der Behinderung, sondern nach dem Grad der Ausprägung der jeweiligen Einschränkung auf den Bezugsberuf. Eingliederungszuschüsse gehören zu den [[Leistungen an Arbeitgeber]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 12 Monate&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Förderhöhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts (bei vollendetem 50. Lebensjahr bis zu 36 Monate (wenn die Förderung bis zum 31.12.23 begonnen hat)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__88.html § 88] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__89.html § 89 SGB III]&lt;br /&gt;
* für die Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für den SGB-II-Träger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__88.html §§ 88] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__89.html 89 SGB III]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Wenn das Arbeitsverhältnis während des Förderzeitraums oder eines Zeitraums, der der Förderdauer entspricht, beendet wird, müssen die gezahlten Förderleistungen zurückgezahlt werden.&lt;br /&gt;
Einschränkungen: &lt;br /&gt;
Stimmt das Integrationsamt der Kündigung zu, müssen bereits gezahlte Förderleistungen nicht zurückgezahlt werden. Weitere Gründe lesen Sie hier: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wissenswertes===&lt;br /&gt;
Werden Eingliederungszuschüsse vom Rehabilitationsträger gezahlt, so kann auf Basis von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III] zusätzlich eine Aufstockung der Leistungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eingliederungszuschüsse für behinderte und schwerbehinderte Menschen als Zuschuss zum Arbeitsentgelt==&lt;br /&gt;
Sie haben die Aufgabe, behinderten und schwerbehinderten Menschen den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 24 Monate&lt;br /&gt;
* Degression: wird über 12 Monate gefördert, ist der Zuschuss ab diesem Zeitpunkt um mindestens 10 Prozentpunkte jährlich zu mindern, nicht jedoch unter einer Mindestförderung von 30 Prozent&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Förderhöhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
* für Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für SGB-II-Träger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II]&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Wenn das Arbeitsverhältnis während des Förderzeitraums oder eines Zeitraums, der der Förderdauer entspricht, beendet wird, müssen die gezahlten Förderleistungen zurückgezahlt werden.&lt;br /&gt;
Einschränkungen: &lt;br /&gt;
Stimmt das Integrationsamt der Kündigung zu, müssen bereits gezahlte Förderleistungen nicht zurückgezahlt werden. Weitere Gründe lesen Sie hier: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wissenswertes===&lt;br /&gt;
Werden Eingliederungszuschüsse vom Rehabilitationsträger gezahlt, so kann auf Basis von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III] zusätzlich eine Aufstockung der Leistungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene behinderte und schwerbehinderte Menschen==&lt;br /&gt;
Sie soll besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (i.S.v. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__187.html § 187 Abs.1 Nr. 3a bis 3d SGB IX]) deren Vermittlung aus persönlichen Gründen erschwert ist, den Einstieg in das Berufsleben erleichtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 60 Monate (bei Vollendung des 55. Lebensjahres bis 96 Monate)&lt;br /&gt;
* Die Förderung erfolgt degressiv erstmals nach Ablauf von 24 Monaten. Ab diesem Zeitpunkt  ist der Zuschuss ab um mindestens 10 Prozentpunkte jährlich zu mindern (nicht unter eine Mindestförderung von 30 Prozent).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Höhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
* für Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für SGB-II-Träger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wissenswertes===&lt;br /&gt;
Werden Eingliederungszuschüsse vom Rehabilitationsträger gezahlt, so kann auf Basis von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III] zusätzlich eine Aufstockung der Leistungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Eingliederungszuschuss&amp;diff=1175</id>
		<title>Eingliederungszuschuss</title>
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		<updated>2020-01-22T07:49:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Eingliederungszuschuss==&lt;br /&gt;
Ist die Vermittlung in Arbeit aus Gründen, die in der Person liegen, erschwert, können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt werden. Für die Rentenversicherungen entscheidet sich die Höhe der Förderung nicht nach der Schwere der Behinderung, sondern nach dem Grad der Ausprägung der jeweiligen Einschränkung auf den Bezugsberuf. Eingliederungszuschüsse gehören zu den [[Leistungen an Arbeitgeber]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 12 Monate&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Förderhöhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts (bei vollendetem 50. Lebensjahr bis zu 36 Monate (wenn die Förderung bis zum 31.12.23 begonnen hat)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__88.html § 88] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__89.html § 89 SGB III]&lt;br /&gt;
* für die Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für den SGB-II-Träger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__88.html §§ 88] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__89.html 89 SGB III]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Wenn das Arbeitsverhältnis während des Förderzeitraums oder eines Zeitraums, der der Förderdauer entspricht, beendet wird, müssen die gezahlten Förderleistungen zurückgezahlt werden.&lt;br /&gt;
Einschränkungen: &lt;br /&gt;
Stimmt das Integrationsamt der Kündigung zu, müssen bereits gezahlte Förderleistungen nicht zurückgezahlt werden. Weitere Gründe lesen Sie hier: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wissenswertes===&lt;br /&gt;
Werden Eingliederungszuschüsse vom Rehabilitationsträger gezahlt, so kann auf Basis von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III] zusätzlich eine Aufstockung der Leistungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eingliederungszuschüsse für behinderte und schwerbehinderte Menschen als Zuschuss zum Arbeitsentgelt==&lt;br /&gt;
Sie haben die Aufgabe, behinderten und schwerbehinderten Menschen den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 24 Monate&lt;br /&gt;
* Degression: wird über 12 Monate gefördert, ist der Zuschuss ab diesem Zeitpunkt um mindestens 10 Prozentpunkte jährlich zu mindern, nicht jedoch unter einer Mindestförderung von 30 Prozent&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Förderhöhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
* für Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für SGB-II-Träger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II]&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Wenn das Arbeitsverhältnis während des Förderzeitraums oder eines Zeitraums, der der Förderdauer entspricht, beendet wird, müssen die gezahlten Förderleistungen zurückgezahlt werden.&lt;br /&gt;
Einschränkungen: &lt;br /&gt;
Stimmt das Integrationsamt der Kündigung zu, müssen bereits gezahlte Förderleistungen nicht zurückgezahlt werden. Weitere Gründe lesen Sie hier: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wissenswertes===&lt;br /&gt;
Werden Eingliederungszuschüsse vom Rehabilitationsträger gezahlt, so kann auf Basis von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III] zusätzlich eine Aufstockung der Leistungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene behinderte und schwerbehinderte Menschen==&lt;br /&gt;
Sie soll besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (i.S.v. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__187.html § 187 Abs.1 Nr. 3a bis 3d SGB IX]) deren Vermittlung aus persönlichen Gründen erschwert ist, den Einstieg in das Berufsleben erleichtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 60 Monate (bei Vollendung des 55. Lebensjahres bis 96 Monate)&lt;br /&gt;
* Die Förderung erfolgt degressiv erstmals nach Ablauf von 24 Monaten. Ab diesem Zeitpunkt  ist der Zuschuss ab um mindestens 10 Prozentpunkte jährlich zu mindern (nicht unter eine Mindestförderung von 30 Prozent).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Höhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
* für Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für SGB-II-Träger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wissenswertes===&lt;br /&gt;
Werden Eingliederungszuschüsse vom Rehabilitationsträger gezahlt, so kann auf Basis von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III] zusätzlich eine Aufstockung der Leistungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Probebesch%C3%A4ftigung&amp;diff=1174</id>
		<title>Probebeschäftigung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Probebesch%C3%A4ftigung&amp;diff=1174"/>
		<updated>2020-01-22T07:44:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Probebeschäftigung gehört zu den [[Leistungen an Arbeitgeber]]. Sie soll schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen den Einstieg in das Berufsleben erleichtern mit dem Ziel einer vollständigen und dauerhaften Teilhabe am Arbeitsleben. Die Probebeschäftigung dient dem gegenseitigen Kennenlernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Dauer==&lt;br /&gt;
* bis zu 3 Monate&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Förderhöhe==&lt;br /&gt;
* 100 Prozent der anfallenden Lohnkosten einschließlich der Lohnnebenkosten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__46.html § 46 Abs. 1 SGB III]&lt;br /&gt;
* für die Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für den SGB-II-Träger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__46.html § 46 Abs. 1 SGB III]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Was ist zu beachten?==&lt;br /&gt;
Das Probearbeitsverhältnis kann beiderseits ohne Angabe von Gründen beendet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
https://www.gesetze-im-internet.de/index.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Eingliederungszuschuss&amp;diff=1173</id>
		<title>Eingliederungszuschuss</title>
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		<updated>2020-01-22T07:39:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Eingliederungszuschuss==&lt;br /&gt;
Ist die Vermittlung in Arbeit aus Gründen, die in der Person liegen, erschwert, können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt werden. Für die Rentenversicherungen entscheidet sich die Höhe der Förderung nicht nach der Schwere der Behinderung, sondern nach dem Grad der Ausprägung der jeweiligen Einschränkung auf den Bezugsberuf. Eingliederungszuschüsse gehören zu den [[Leistungen an Arbeitgeber]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 12 Monate&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Förderhöhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts (bei vollendetem 50. Lebensjahr bis zu 36 Monate (wenn die Förderung bis zum 31.12.23 begonnen hat)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__88.html § 88] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__89.html § 89 SGB III]&lt;br /&gt;
* für die Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für den SGB-II-Träger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__88.html §§ 88] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__89.html 89 SGB III]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Wenn das Arbeitsverhältnis während des Förderzeitraums oder eines Zeitraums, der der Förderdauer entspricht, beendet wird, müssen die gezahlten Förderleistungen zurückgezahlt werden.&lt;br /&gt;
Einschränkungen: &lt;br /&gt;
Stimmt das Integrationsamt der Kündigung zu, müssen bereits gezahlte Förderleistungen nicht zurückgezahlt werden. Weitere Gründe lesen Sie hier: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eingliederungszuschüsse für behinderte und schwerbehinderte Menschen als Zuschuss zum Arbeitsentgelt==&lt;br /&gt;
Sie haben die Aufgabe, behinderten und schwerbehinderten Menschen den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 24 Monate&lt;br /&gt;
* Degression: wird über 12 Monate gefördert, ist der Zuschuss ab diesem Zeitpunkt um mindestens 10 Prozentpunkte jährlich zu mindern, nicht jedoch unter einer Mindestförderung von 30 Prozent&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Förderhöhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
* für Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für SGB-II-Träger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II]&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Wenn das Arbeitsverhältnis während des Förderzeitraums oder eines Zeitraums, der der Förderdauer entspricht, beendet wird, müssen die gezahlten Förderleistungen zurückgezahlt werden.&lt;br /&gt;
Einschränkungen: &lt;br /&gt;
Stimmt das Integrationsamt der Kündigung zu, müssen bereits gezahlte Förderleistungen nicht zurückgezahlt werden. Weitere Gründe lesen Sie hier: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene behinderte und schwerbehinderte Menschen==&lt;br /&gt;
Sie soll besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (i.S.v. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__187.html § 187 Abs.1 Nr. 3a bis 3d SGB IX]) deren Vermittlung aus persönlichen Gründen erschwert ist, den Einstieg in das Berufsleben erleichtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 60 Monate (bei Vollendung des 55. Lebensjahres bis 96 Monate)&lt;br /&gt;
* Die Förderung erfolgt degressiv erstmals nach Ablauf von 24 Monaten. Ab diesem Zeitpunkt  ist der Zuschuss ab um mindestens 10 Prozentpunkte jährlich zu mindern (nicht unter eine Mindestförderung von 30 Prozent).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Höhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
* für Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für SGB-II-Träger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wissenswertes===&lt;br /&gt;
Werden Eingliederungszuschüsse vom Rehabilitationsträger gezahlt, so kann auf Basis von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III] zusätzlich eine Aufstockung der Leistungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Best_Practice:_gewerblich-technischer_Bereich&amp;diff=1172</id>
		<title>Best Practice: gewerblich-technischer Bereich</title>
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		<updated>2020-01-22T07:16:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;'''Herr R., 53 Jahre alt'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Maßnahme zur Anpassung und Integration&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || Service Mitarbeiter Rohrreinigung, Computergestützte Auswertung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Sehbehinderung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || 27“-Monitore (2), Arbeitsplatzleuchte, Vergrößerungssoftware &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || BFW, Arbeitgeber, Arbeitgeberservice der Knappschaft Bahn-See, Hilfsmittelhersteller&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wie gestaltete sich der erste Kontakt?==&lt;br /&gt;
Herr R. leidet an einer Seheinschränkung, sowie anderen physischen, als auch psychischen Beeinträchtigungen. Nach seinem Abschluss der 10. Klasse und dem Absolvieren des Wehrdienstes war Herr R. als Vollmatrose bei der Handelsmarine tätig. Danach legte er die Meisterprüfung als Kraftfahrzeugtechniker ab und arbeitete später als Zweiradmechaniker. Aufgrund seiner Augenerkrankung kam es vermehrt zu Fehlern im Arbeitsprozess. Herr R. berichtete vom Mobbing durch Kollegen und kündigte letztendlich seinen Job. Es folgte eine Zeit, die von depressiven Episoden geprägt war. &lt;br /&gt;
In der Beratungsstelle des Berufsförderungswerkes kam es zum Erstkontakt mit Herrn R. Im Ergebnis dessen beschloss er, eine Maßnahme zur Anpassung und Integration zu beginnen.&amp;lt;br&amp;lt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …?==&lt;br /&gt;
Herr R. verfügt über eine sehr gute Ausbildung als Kraftfahrzeugtechniker. Seine Berufserfahrung und seine Bereitschaft immer wieder Neues lernen zu wollen, machen ihn für seinen Arbeitgeber unverzichtbar. Dennoch ist er aufgrund negativer Erfahrungen bei seinem alten Arbeitgeber voller Zweifel darüber, ob er den Anforderungen der Tätigkeit gerecht werden kann. Diese Skepsis konnten ihm Arbeitgeber, sein Rentenversicherer und Mitarbeiter des BFW nicht vollständig nehmen. Für Herrn Rönnecke wird es in Zukunft darauf ankommen, sich und seinen Fähigkeiten zu vertrauen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit?==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Umschulung erfolgte ein mehrmonatiges Praktikum. Herr R. wurde dabei schrittweise mit den Arbeitsinhalten vertraut gemacht. Das Verständnis des Praktikumsgebers half ihm dabei, sehr schnell ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Von Anbeginn war Herr R. integriert und konnte dieses Vertrauen mit Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit zurückgeben. &lt;br /&gt;
Sehr schnell äußerte der Praktikumsgeber die Absicht, Herrn R. einstellen zu wollen. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Rentenversicherer und dem BFW wurden die Anforderungen an den Arbeitsplatz und die Arbeitsaufgaben von Herrn R. definiert. Bei der Beantragung der Eingliederungszuschüsse und der technischen Arbeitshilfen arbeiteten BFW, Leistungsträger und Teilnehmer Hand in Hand, so dass der Arbeitgeber sich gut unterstützt fühlte.  &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive?==&lt;br /&gt;
Die Firma Team Altmann Rohrreinigung hat mit Herrn R. einen Mitarbeiter gewonnen, der zum einen ein großes Fachwissen mitbringt und zum anderen offen ist für neue Arbeitsaufgaben. Er ist zugleich ein umsichtiger Arbeitnehmer, der einen Blick für die Optimierung von Prozessen hat. &lt;br /&gt;
Herr R. ist momentan noch im Lernprozess, perspektivisch soll er jedoch alle Arbeiten des Tätigkeitsspektrums der Firma Altmann ausführen können. Wir gehen davon aus, dass ihm das gelingen wird.&lt;br /&gt;
Herr R. hat seit 21.12.2019 einen unbefristeten Arbeitsvertrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Best_Practice:_gewerblich-technischer_Bereich&amp;diff=1171</id>
		<title>Best Practice: gewerblich-technischer Bereich</title>
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		<updated>2020-01-22T06:52:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;'''Herr R., 53 Jahre alt'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Maßnahme zur Anpassung und Integration&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || Service Mitarbeiter Rohrreinigung, Computergestützte Auswertung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Sehbehinderung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || 27“-Monitore (2), Arbeitsplatzleuchte, Vergrößerungssoftware &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || BFW, Arbeitgeber, Arbeitgeberservice der Knappschaft Bahn-See, Hilfsmittelhersteller&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wie gestaltete sich der erste Kontakt?==&lt;br /&gt;
Herr R. leidet an einer Seheinschränkung, sowie anderen physischen, als auch psychischen Beeinträchtigungen. Nach seinem Abschluss der 10. Klasse und dem Absolvieren des Wehrdienstes war Herr R. als Vollmatrose bei der Handelsmarine tätig. Danach legte er die Meisterprüfung als Kraftfahrzeugtechniker ab und arbeitete später als Zweiradmechaniker. Aufgrund seiner Augenerkrankung kam es vermehrt zu Fehlern im Arbeitsprozess. Herr R. wurde von seinen Kollegen gemobbt und kündigte letztendlich seinen Job. Was folgte war eine Zeit, die von depressiven Episoden geprägt war. &lt;br /&gt;
In der Beratungsstelle Magdeburg des BFW Halle kam es zum Erstkontakt mit Herrn R. Im Ergebnis dessen beschloss er, eine Maßnahme zur Anpassung und Integration zu beginnen.&amp;lt;br&amp;lt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …?==&lt;br /&gt;
Herr R. verfügt über eine sehr gute Ausbildung als Kraftfahrzeugtechniker. Seine Berufserfahrung und seine Bereitschaft immer wieder Neues lernen zu wollen machen in für seinen Arbeitgeber unverzichtbar. Dennoch ist er aufgrund negativer Erfahrungen bei seinem alten Arbeitgeber voller Zweifel darüber, ob er den Anforderungen der Tätigkeit gerecht werden kann. Diese Skepsis konnten ihm Arbeitgeber, sein Rentenversicherer und Mitarbeiter des BFW nicht vollständig nehmen. Für Herrn Rönnecke wird es in Zukunft darauf ankommen, sich und seinen Fähigkeiten zu vertrauen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit?==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Umschulung erfolgte ein mehrmonatiges Praktikum. Herr R. wurde dabei schrittweise mit den Arbeitsinhalten vertraut gemacht. Das Verständnis des Praktikumsgebers half ihm dabei, sehr schnell ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Von Anbeginn war Herr R. integriert und konnte dieses Vertrauen mit Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit zurückgeben. &lt;br /&gt;
Sehr schnell äußerte der Praktikumsgeber die Absicht, Herrn R. einstellen zu wollen. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Rentenversicherer und dem BFW wurden die Anforderungen an den Arbeitsplatz und die Arbeitsaufgaben von Herrn R. definiert. Beim Ausfüllen der Antragsformulare waren BFW und Rentenversicherer dem Arbeitgeber behilflich.  &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive?==&lt;br /&gt;
Die Firma Team Altmann Rohrreinigung hat mit Herrn R. einen Mitarbeiter gewonnen, der zum einen ein großes Fachwissen mitbringt und zum anderen offen ist für neue Arbeitsaufgaben. Er ist zugleich ein mitdenkender Arbeitnehmer, der einen Blick für die Optimierung von Prozessen hat. &lt;br /&gt;
Herr R. ist momentan noch ein lernender Mitarbeiter, perspektivisch soll er jedoch alle Arbeiten des Tätigkeitsspektrums der Firma Altmann ausführen können. Wir gehen davon aus, dass ihm das gelingen wird.&lt;br /&gt;
Herr R. hat seit 21.12.2019 einen unbefristeten Arbeitsvertrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Best_Practice:_gewerblich-technischer_Bereich&amp;diff=1170</id>
		<title>Best Practice: gewerblich-technischer Bereich</title>
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		<updated>2020-01-21T14:47:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;'''Herr R., 53 Jahre alt'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Maßnahme zur Anpassung und Integration&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || Service Mitarbeiter Rohrreinigung, Computergestützte Auswertung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Sehbehinderung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || 27“-Monitore (2), Arbeitsplatzleuchte, Vergrößerungssoftware &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || BFW, Arbeitgeber, Arbeitgeberservice der Knappschaft Bahn-See, Hilfsmittelhersteller&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wie gestaltete sich der erste Kontakt?==&lt;br /&gt;
Herr R. leidet an einer Seheinschränkung, sowie anderen physischen, als auch psychischen Beeinträchtigungen. Nach seinem Abschluss der 10. Klasse und dem Absolvieren des Wehrdienstes war Herr R. als Vollmatrose bei der Handelsmarine tätig. Danach legte er die Meisterprüfung als Kraftfahrzeugtechniker ab und arbeitete später als Zweiradmechaniker. Aufgrund seiner Augenerkrankung kam es vermehrt zu Fehlern im Arbeitsprozess. Herr R. wurde von seinen Kollegen gemobbt und kündigte letztendlich seinen Job. Was folgte war eine Zeit, die von depressiven Episoden geprägt war. &lt;br /&gt;
In der Beratungsstelle Magdeburg des BFW Halle kam es zum Erstkontakt mit Herrn R. Im Ergebnis dessen beschloss er, eine Maßnahme zur Anpassung und Integration zu beginnen.&amp;lt;br&amp;lt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …?==&lt;br /&gt;
Herr R. verfügt über eine sehr gute Ausbildung als Kraftfahrzeugtechniker. Seine Berufserfahrung und seine Bereitschaft immer wieder Neues lernen zu wollen machen in für seinen Arbeitgeber unverzichtbar. Dennoch ist er aufgrund negativer Erfahrungen bei seinem alten Arbeitgeber voller Zweifel darüber, ob er den Anforderungen der Tätigkeit gerecht werden kann. Diese Skepsis konnten ihm Arbeitgeber, sein Rentenversicherer und Mitarbeiter des BFW nicht vollständig nehmen. Für Herrn Rönnecke wird es in Zukunft darauf ankommen, sich und seinen Fähigkeiten zu vertrauen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit?==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Umschulung erfolgte ein mehrmonatiges Praktikum. Herr R. wurde dabei schrittweise mit den Arbeitsinhalten vertraut gemacht. Das Verständnis des Praktikumsgebers half ihm dabei, sehr schnell ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Von Anbeginn war Herr R. integriert und konnte dieses Vertrauen mit Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit zurückgeben. &lt;br /&gt;
Sehr schnell äußerte der Praktikumsgeber die Absicht, Herrn R. einstellen zu wollen. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Rentenversicherer und dem BFW wurden die Anforderungen an den Arbeitsplatz und die Arbeitsaufgaben von Herrn R. definiert. Beim Ausfüllen der Antragsformulare waren BFW und Rentenversicherer dem Arbeitgeber behilflich.  &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive?==&lt;br /&gt;
Die Firma Team Altmann Rohrreinigung hat mit Herrn R. einen Mitarbeiter gewonnen, der zum einen ein großes Fachwissen mitbringt und zum anderen offen ist für neue Arbeitsaufgaben. Er ist zugleich ein mitdenkender Arbeitnehmer, der einen Blick für die Optimierung von Prozessen hat. &lt;br /&gt;
Herr R. ist momentan noch ein lernender Mitarbeiter, perspektivisch soll er jedoch alle Arbeiten des Tätigkeitsspektrums der Firma Altmann ausführen können. Wir gehen davon aus, dass ihm das gelingen wird.&lt;br /&gt;
Herr R. hat seit 21.12.2019 einen unbefristeten Arbeitsvertrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Best_Practice:_gewerblich-technischer_Bereich&amp;diff=1169</id>
		<title>Best Practice: gewerblich-technischer Bereich</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Best_Practice:_gewerblich-technischer_Bereich&amp;diff=1169"/>
		<updated>2020-01-21T14:46:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;'''Herr R., 53 Jahre alt'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Maßnahme zur Anpassung und Integration|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || Service Mitarbeiter Rohrreinigung, Computergestützte Auswertung |-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Sehbehinderung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || 27“-Monitore (2), Arbeitsplatzleuchte, Vergrößerungssoftware &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || BFW, Arbeitgeber, Arbeitgeberservice der Knappschaft Bahn-See, Hilfsmittelhersteller&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wie gestaltete sich der erste Kontakt?==&lt;br /&gt;
Herr R. leidet an einer Seheinschränkung, sowie anderen physischen, als auch psychischen Beeinträchtigungen. Nach seinem Abschluss der 10. Klasse und dem Absolvieren des Wehrdienstes war Herr R. als Vollmatrose bei der Handelsmarine tätig. Danach legte er die Meisterprüfung als Kraftfahrzeugtechniker ab und arbeitete später als Zweiradmechaniker. Aufgrund seiner Augenerkrankung kam es vermehrt zu Fehlern im Arbeitsprozess. Herr R. wurde von seinen Kollegen gemobbt und kündigte letztendlich seinen Job. Was folgte war eine Zeit, die von depressiven Episoden geprägt war. &lt;br /&gt;
In der Beratungsstelle Magdeburg des BFW Halle kam es zum Erstkontakt mit Herrn R. Im Ergebnis dessen beschloss er, eine Maßnahme zur Anpassung und Integration zu beginnen.&amp;lt;br&amp;lt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …?==&lt;br /&gt;
Herr R. verfügt über eine sehr gute Ausbildung als Kraftfahrzeugtechniker. Seine Berufserfahrung und seine Bereitschaft immer wieder Neues lernen zu wollen machen in für seinen Arbeitgeber unverzichtbar. Dennoch ist er aufgrund negativer Erfahrungen bei seinem alten Arbeitgeber voller Zweifel darüber, ob er den Anforderungen der Tätigkeit gerecht werden kann. Diese Skepsis konnten ihm Arbeitgeber, sein Rentenversicherer und Mitarbeiter des BFW nicht vollständig nehmen. Für Herrn Rönnecke wird es in Zukunft darauf ankommen, sich und seinen Fähigkeiten zu vertrauen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit?==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Umschulung erfolgte ein mehrmonatiges Praktikum. Herr R. wurde dabei schrittweise mit den Arbeitsinhalten vertraut gemacht. Das Verständnis des Praktikumsgebers half ihm dabei, sehr schnell ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Von Anbeginn war Herr R. integriert und konnte dieses Vertrauen mit Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit zurückgeben. &lt;br /&gt;
Sehr schnell äußerte der Praktikumsgeber die Absicht, Herrn R. einstellen zu wollen. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Rentenversicherer und dem BFW wurden die Anforderungen an den Arbeitsplatz und die Arbeitsaufgaben von Herrn R. definiert. Beim Ausfüllen der Antragsformulare waren BFW und Rentenversicherer dem Arbeitgeber behilflich.  &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive?==&lt;br /&gt;
Die Firma Team Altmann Rohrreinigung hat mit Herrn R. einen Mitarbeiter gewonnen, der zum einen ein großes Fachwissen mitbringt und zum anderen offen ist für neue Arbeitsaufgaben. Er ist zugleich ein mitdenkender Arbeitnehmer, der einen Blick für die Optimierung von Prozessen hat. &lt;br /&gt;
Herr R. ist momentan noch ein lernender Mitarbeiter, perspektivisch soll er jedoch alle Arbeiten des Tätigkeitsspektrums der Firma Altmann ausführen können. Wir gehen davon aus, dass ihm das gelingen wird.&lt;br /&gt;
Herr R. hat seit 21.12.2019 einen unbefristeten Arbeitsvertrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Best_Practice:_gewerblich-technischer_Bereich&amp;diff=1168</id>
		<title>Best Practice: gewerblich-technischer Bereich</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Best_Practice:_gewerblich-technischer_Bereich&amp;diff=1168"/>
		<updated>2020-01-21T14:38:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Herr R., 53 Jahre alt &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausbildung:	Gewerblich-Technischer Bereich &lt;br /&gt;
Tätigkeiten:	Service Mitarbeiter Rohrreinigung, Computergestützte Auswertung &lt;br /&gt;
Art der Behinderung	Sehbehinderung &lt;br /&gt;
Hilfsmittel:	27“-Monitore (2), Arbeitsplatzleuchte, Vergrößerungssoftware Supernova &lt;br /&gt;
Prozessbeteiligte:	BFW, Arbeitgeber, Arbeitgeberservice der Knappschaft Bahn-See, Hilfsmittelhersteller &lt;br /&gt;
Inhaltsverzeichnis&lt;br /&gt;
•	1 Wie gestaltete sich der erste Kontakt?&lt;br /&gt;
•	2 Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …?&lt;br /&gt;
•	3 Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit?&lt;br /&gt;
•	4 Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive?&lt;br /&gt;
Wie gestaltete sich der erste Kontakt?&lt;br /&gt;
Herr R. leidet an einer Seheinschränkung, sowie anderen physischen, als auch psychischen Beeinträchtigungen. Nach seinem Abschluss der 10. Klasse und dem Absolvieren des Wehrdienstes war Herr Rönnecke als Vollmatrose bei der Handelsmarine tätig. Danach legte er die Meisterprüfung als Kraftfahrzeugtechniker ab und arbeitete später als Zweiradmechaniker. Aufgrund seiner Augenerkrankung kam es vermehrt zu Fehlern im Arbeitsprozess. Herr R. wurde von seinen Kollegen gemobbt und kündigte letztendlich seinen Job. Was folgte war eine Zeit, die von depressiven Episoden geprägt war. &lt;br /&gt;
In der Beratungsstelle Magdeburg des BFW Halle kam es zum Erstkontakt mit Herrn Rönnecke. Im Ergebnis dessen beschloss er, eine Maßnahme zur Anpassung und Integration in Halle zu beginnen.&lt;br /&gt;
Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …?&lt;br /&gt;
Herr Rönnecke verfügt über eine sehr gute Ausbildung als Kraftfahrzeugtechniker. Seine Berufserfahrung und seine Bereitschaft immer wieder Neues lernen zu wollen machen in für seinen Arbeitgeber unverzichtbar. Dennoch ist er aufgrund negativer Erfahrungen bei seinem alten Arbeitgeber voller Zweifel darüber, ob er den Anforderungen der Tätigkeit gerecht werden kann. Diese Skepsis konnten ihm Arbeitgeber, sein Rentenversicherer und Mitarbeiter des BFW Halle nicht vollständig nehmen. Für Herrn Rönnecke wird es in Zukunft darauf ankommen, sich und seinen Fähigkeiten zu vertrauen.&lt;br /&gt;
Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit?&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Umschulung erfolgte ein mehrmonatiges Praktikum. Herr R. wurde dabei schrittweise mit den Arbeitsinhalten vertraut gemacht. Das Verständnis des Praktikumsgebers half Herrn R. dabei, sehr schnell ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Von Anbeginn war Herr R. integriert und konnte dieses Vertrauen mit Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit zurückgeben. &lt;br /&gt;
Sehr äußerte der Praktikumsgeber die Absicht, Herrn R. einstellen zu wollen. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Rentenversicherer und dem BFW Halle wurden die Anforderungen an den Arbeitsplatz und die Arbeitsaufgaben von Herrn R. definiert. Beim Ausfüllen der Antragsformulare waren BFW und Rentenversicherer dem Arbeitgeber behilflich.  &lt;br /&gt;
Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive?&lt;br /&gt;
Die Firma Team Altmann Rohrreinigung hat mit Herrn R. einen Mitarbeiter gewonnen, der zum einen viel Fachwissen mitbringt und zum anderen offen ist für neue Arbeitsaufgaben. Er ist zugleich ein mitdenkender Arbeitnehmer, der einen Blick für die Optimierung von Prozessen hat. &lt;br /&gt;
Herr R. ist momentan noch ein lernender Mitarbeiter, perspektivisch soll er jedoch alle Arbeiten des Tätigkeitsspektrums der Firma Altmann ausführen können. Wir gehen davon aus, dass ihm das gelingen wird.&lt;br /&gt;
Herr R. hat seit 21.12.2019 einen unbefristeten Arbeitsvertrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Best_Practice:_gewerblich-technischer_Bereich&amp;diff=1167</id>
		<title>Best Practice: gewerblich-technischer Bereich</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Best_Practice:_gewerblich-technischer_Bereich&amp;diff=1167"/>
		<updated>2020-01-21T14:34:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: Die Seite wurde neu angelegt: „Herr R., 53 Jahre alt   Ausbildung:	Gewerblich-Technischer Bereich  Tätigkeiten:	Service Mitarbeiter Rohrreinigung, Computergestützte Auswertung  Art der Beh…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Herr R., 53 Jahre alt &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausbildung:	Gewerblich-Technischer Bereich &lt;br /&gt;
Tätigkeiten:	Service Mitarbeiter Rohrreinigung, Computergestützte Auswertung &lt;br /&gt;
Art der Behinderung	Sehbehinderung &lt;br /&gt;
Hilfsmittel:	27“-Monitore (2), Arbeitsplatzleuchte, Vergrößerungssoftware Supernova &lt;br /&gt;
Prozessbeteiligte:	BFW, Arbeitgeber, Arbeitgeberservice der Knappschaft Bahn-See, Hilfsmittelhersteller &lt;br /&gt;
Inhaltsverzeichnis&lt;br /&gt;
•	1 Wie gestaltete sich der erste Kontakt?&lt;br /&gt;
•	2 Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …?&lt;br /&gt;
•	3 Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit?&lt;br /&gt;
•	4 Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive?&lt;br /&gt;
Wie gestaltete sich der erste Kontakt?&lt;br /&gt;
Herr R. leidet an einer Seheinschränkung, sowie anderen physischen, als auch psychischen Beeinträchtigungen. Nach seinem Abschluss der 10. Klasse und dem Absolvieren des Wehrdienstes war Herr Rönnecke als Vollmatrose bei der Handelsmarine tätig. Danach legte er die Meisterprüfung als Kraftfahrzeugtechniker ab und arbeitete später als Zweiradmechaniker. Aufgrund seiner Augenerkrankung kam es vermehrt zu Fehlern im Arbeitsprozess. Herr R. wurde von seinen Kollegen gemobbt und kündigte letztendlich seinen Job. Was folgte war eine Zeit, die von depressiven Episoden geprägt war. &lt;br /&gt;
In der Beratungsstelle Magdeburg des BFW Halle kam es zum Erstkontakt mit Herrn Rönnecke. Im Ergebnis dessen beschloss er, eine Maßnahme zur Anpassung und Integration in Halle zu beginnen.&lt;br /&gt;
Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …?&lt;br /&gt;
Herr Rönnecke verfügt über eine sehr gute Ausbildung als Kraftfahrzeugtechniker. Seine Berufserfahrung und seine Bereitschaft immer wieder Neues lernen zu wollen machen in für seinen Arbeitgeber unverzichtbar. Dennoch ist er aufgrund negativer Erfahrungen bei seinem alten Arbeitgeber voller Zweifel darüber, ob er den Anforderungen der Tätigkeit gerecht werden kann. Diese Skepsis konnten ihm Arbeitgeber, sein Rentenversicherer und Mitarbeiter des BFW Halle nicht vollständig nehmen. Für Herrn Rönnecke wird es in Zukunft darauf ankommen, sich und seinen Fähigkeiten zu vertrauen.&lt;br /&gt;
Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit?&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Umschulung erfolgte ein mehrmonatiges Praktikum. Herr R. wurde dabei schrittweise mit den Arbeitsinhalten vertraut gemacht. Das Verständnis des Praktikumsgebers half Herrn R. dabei, sehr schnell ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Von Anbeginn war Herr R. integriert und konnte dieses Vertrauen mit Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit zurückgeben. &lt;br /&gt;
Sehr äußerte der Praktikumsgeber die Absicht, Herrn R. einstellen zu wollen. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Rentenversicherer und dem BFW Halle wurden die Anforderungen an den Arbeitsplatz und die Arbeitsaufgaben von Herrn R. definiert. Beim Ausfüllen der Antragsformulare waren BFW und Rentenversicherer dem Arbeitgeber behilflich.  &lt;br /&gt;
Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive?&lt;br /&gt;
Die Firma Team Altmann Rohrreinigung hat mit Herrn R. einen Mitarbeiter gewonnen, der zum einen viel Fachwissen mitbringt und zum anderen offen ist für neue Arbeitsaufgaben. Er ist zugleich ein mitdenkender Arbeitnehmer, der einen Blick für die Optimierung von Prozessen hat. &lt;br /&gt;
Herr R. ist momentan noch ein lernender Mitarbeiter, perspektivisch soll er jedoch alle Arbeiten des Tätigkeitsspektrums der Firma Altmann ausführen können. Wir gehen davon aus, dass ihm das gelingen wird.&lt;br /&gt;
Herr R. hat seit 21.12.2019 einen unbefristeten Arbeitsvertrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
category:&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1164</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
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		<updated>2020-01-17T12:36:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
Wenn Menschen durch gesundheitliche Probleme, die länger als 6 Monate andauern, in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind, gelten sie als behindert. Dabei ist nicht die Schwere der Krankheit oder Behinderung entscheidend, sondern die daraus resultierenden Auswirkungen.&lt;br /&gt;
In [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX] werden die Begriffe Behinderung und Schwerbehinderung definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen getroffen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
‘‘‘Gleichstellung‘‘‘&lt;br /&gt;
Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde. Er ist aus Plastik und enthält ein Lichtbild. Um ihn von anderen mitgeführten Plastikkarten unterscheiden zu können, befindet sich eine Kennzeichnung in Punktschrift darauf, die Buchstabenfolge sch-b-a. Ein Hinweis in englischer Sprache weist auf die Schwerbehinderteneigenschaft des Karteninhabers hin. Er enthält neben Daten zur Person Hinweise zur ausstellenden Behörde und zur Gültigkeitsdauer.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''' RF (Rundfunk und Fernsehen)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 SGB XII und § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind von der Beitragspflicht befreit &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''B (Begleitperson)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''H (hilflos)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Bl (blind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was noch&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zur Nutzung von Behindertenparkplätzen reicht der Schwerbehindertenausweis allein nicht aus. Es ist ein EU-Parkausweis Pflicht, welcher auf Antrag von den Straßen- und Verkehrsbehörden ausgestellt wird.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''TBl (Taubblind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was ist zu beachten?'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen gleichzeitig zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine einfache Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''weiterführende Informationen'''===&lt;br /&gt;
Festellung der Behinderung und Ausweise:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Schwerbehindertenausweisverordnung:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
Informationen des Beitragsservice ARD/ZDF/Deutschlandradio&lt;br /&gt;
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1163</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1163"/>
		<updated>2020-01-17T12:32:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
Wenn Menschen durch gesundheitliche Probleme, die länger als 6 Monate andauern, in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind, gelten sie als behindert. Dabei ist nicht die Schwere der Krankheit oder Behinderung entscheidend, sondern die daraus resultierenden Auswirkungen.&lt;br /&gt;
In [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX] werden die Begriffe Behinderung und Schwerbehinderung definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen getroffen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
‘‘‘Gleichstellung‘‘‘&lt;br /&gt;
Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde. Er ist aus Plastik und enthält ein Lichtbild. Um ihn von anderen mitgeführten Plastikkarten unterscheiden zu können, befindet sich eine Kennzeichnung in Punktschrift darauf, die Buchstabenfolge sch-b-a. &lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''' RF (Rundfunk und Fernsehen)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 SGB XII und § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind von der Beitragspflicht befreit &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''B (Begleitperson)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''H (hilflos)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Bl (blind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was noch&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zur Nutzung von Behindertenparkplätzen reicht der Schwerbehindertenausweis allein nicht aus. Es ist ein EU-Parkausweis Pflicht, welcher auf Antrag von den Straßen- und Verkehrsbehörden ausgestellt wird.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''TBl (Taubblind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was ist zu beachten?'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen gleichzeitig zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine einfache Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''weiterführende Informationen'''===&lt;br /&gt;
Festellung der Behinderung und Ausweise:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Schwerbehindertenausweisverordnung:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
Informationen des Beitragsservice ARD/ZDF/Deutschlandradio&lt;br /&gt;
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1162</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1162"/>
		<updated>2020-01-17T12:30:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
Wenn Menschen durch gesundheitliche Probleme, die länger als 6 Monate andauern, in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind, gelten sie als behindert. Dabei ist nicht die Schwere der Krankheit oder Behinderung entscheidend, sondern die daraus resultierenden Auswirkungen.&lt;br /&gt;
In [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX] werden die Begriffe Behinderung und Schwerbehinderung definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen getroffen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
‘‘‘Gleichstellung‘‘‘&lt;br /&gt;
Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde. Er ist aus Plastik und enthält ein Lichtbild. Um ihn von anderen mitgeführten Plastikkarten unterscheiden zu können, befindet sich eine Kennzeichnung in Punktschrift darauf, die Buchstabenfolge sch-b-a&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''' RF (Rundfunk und Fernsehen)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 SGB XII und § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind von der Beitragspflicht befreit &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''B (Begleitperson)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''H (hilflos)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Bl (blind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was noch&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zur Nutzung von Behindertenparkplätzen reicht der Schwerbehindertenausweis allein nicht aus. Es ist ein EU-Parkausweis Pflicht, welcher auf Antrag von den Straßen- und Verkehrsbehörden ausgestellt wird.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''TBl (Taubblind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was ist zu beachten?'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen gleichzeitig zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine einfache Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''weiterführende Informationen'''===&lt;br /&gt;
Festellung der Behinderung und Ausweise:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Schwerbehindertenausweisverordnung:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
Informationen des Beitragsservice ARD/ZDF/Deutschlandradio&lt;br /&gt;
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1161</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
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		<updated>2020-01-17T12:21:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
Wenn Menschen durch gesundheitliche Probleme, die länger als 6 Monate andauern, in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind, gelten sie als behindert. Dabei ist nicht die Schwere der Krankheit oder Behinderung entscheidend, sondern die daraus resultierenden Auswirkungen.&lt;br /&gt;
In [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX] werden die Begriffe Behinderung und Schwerbehinderung definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen getroffen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
‘‘‘Gleichstellung‘‘‘&lt;br /&gt;
Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''' RF (Rundfunk und Fernsehen)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 SGB XII und § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind von der Beitragspflicht befreit &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''B (Begleitperson)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''H (hilflos)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Bl (blind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was noch&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zur Nutzung von Behindertenparkplätzen reicht der Schwerbehindertenausweis allein nicht aus. Es ist ein EU-Parkausweis Pflicht, welcher auf Antrag von den Straßen- und Verkehrsbehörden ausgestellt wird.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''TBl (Taubblind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was ist zu beachten?&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''weiterführende Informationen'''===&lt;br /&gt;
Festellung der Behinderung und Ausweise:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Schwerbehindertenausweisverordnung:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
Informationen des Beitragsservice ARD/ZDF/Deutschlandradio&lt;br /&gt;
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
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		<updated>2020-01-17T12:20:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
Wenn Menschen durch gesundheitliche Probleme, die länger als 6 Monate andauern, in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind, gelten sie als behindert. Dabei ist nicht die Schwere der Krankheit oder Behinderung entscheidend, sondern die daraus resultierenden Auswirkungen.&lt;br /&gt;
In [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX] werden die Begriffe Behinderung und Schwerbehinderung definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen getroffen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
‘‘‘Gleichstellung‘‘‘&lt;br /&gt;
Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''' RF (Rundfunk und Fernsehen)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 SGB XII und § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind von der Beitragspflicht befreit &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''B (Begleitperson)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''H (hilflos)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Bl (blind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was noch&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zur Nutzung von Behindertenparkplätzen reicht der Schwerbehindertenausweis allein nicht aus. Es ist ein EU-Parkausweis Pflicht, welcher auf Antrag von den Straßen- und Verkehrsbehörden ausgestellt wird.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''TBl (Taubblind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was ist zu beachten?&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''weiterführende Informationen'''===&lt;br /&gt;
Festellung der Behinderung und Ausweise:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Schwerbehindertenausweisverordnung:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
Informationen des Beitragsservice ARD/ZDF/Deutschlandradio&lt;br /&gt;
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1159</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1159"/>
		<updated>2020-01-17T12:16:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
Wenn Menschen durch gesundheitliche Probleme, die länger als 6 Monate andauern, in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind, gelten sie als behindert. Dabei ist nicht die Schwere der Krankheit oder Behinderung entscheidend, sondern die daraus resultierenden Auswirkungen.&lt;br /&gt;
In [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX] werden die Begriffe Behinderung und Schwerbehinderung definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen getroffen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
‘‘‘Gleichstellung‘‘‘&lt;br /&gt;
Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''' RF (Rundfunk und Fernsehen)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 SGB XII und § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind von der Beitragspflicht befreit &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wo&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''B (Begleitperson)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''H (hilflos)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Bl (blind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was noch&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zur Nutzung von Behindertenparkplätzen reicht der Schwerbehindertenausweis allein nicht aus. Es ist ein EU-Parkausweis Pflicht, welcher auf Antrag von den Straßen- und Verkehrsbehörden ausgestellt wird.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''TBl (Taubblind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was ist zu beachten?&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''weiterführende Informationen'''===&lt;br /&gt;
Festellung der Behinderung und Ausweise:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Schwerbehindertenausweisverordnung:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1158</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
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		<updated>2020-01-17T12:05:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
Wenn Menschen durch gesundheitliche Probleme, die länger als 6 Monate andauern, in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind, gelten sie als behindert. Dabei ist nicht die Schwere der Krankheit oder Behinderung entscheidend, sondern die daraus resultierenden Auswirkungen.&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen getroffen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
‚‘‘‘Gleichstellung‘‘‘&lt;br /&gt;
Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX werden die Begriffe Behinderung und Schwerbehinderung definiert.&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''' RF (Rundfunk und Fernsehen)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 SGB XII und § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind von der Beitragspflicht befreit &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wo&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''B (Begleitperson)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''H (hilflos)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Bl (blind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was noch&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zur Nutzung von Behindertenparkplätzen reicht der Schwerbehindertenausweis allein nicht aus. Es ist ein EU-Parkausweis Pflicht, welcher auf Antrag von den Straßen- und Verkehrsbehörden ausgestellt wird.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''TBl (Taubblind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was ist zu beachten?&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''weiterführende Informationen'''===&lt;br /&gt;
Festellung der Behinderung und Ausweise:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Schwerbehindertenausweisverordnung:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1157</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
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		<updated>2020-01-17T08:03:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad getroffen sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen.&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''' RF (Rundfunk und Fernsehen)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''B (Begleitperson)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''H (hilflos)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Bl (blind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''TBl (Taubblind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was ist zu beachten?&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''weiterführende Informationen'''===&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1111</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
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		<updated>2020-01-07T15:25:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad getroffen sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen.&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''' RF (Rundfunk und Fernsehen)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''B (Begleitperson)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''H (hilflos)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bl (blind)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''TBl (Taubblind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wann&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Was ist zu beachten?&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''weiterführende Informationen'''===&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1110</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1110"/>
		<updated>2020-01-07T15:17:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad getroffen sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen.&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''' RF (Rundfunk und Fernsehen)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''B (Begleitperson)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''H (hilflos)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Bl (blind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''TBl (Taubblind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was ist zu beachten?'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''weiterführende Informationen'''===&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1109</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
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		<updated>2020-01-07T15:14:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad getroffen sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen.&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''RF (Rundfunk und Fernsehen)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''B (Begleitperson)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''H (hilflos)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Bl (blind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''TBl (Taubblind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Was ist zu beachten?'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''weiterführende Informationen'''===&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1108</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
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		<updated>2020-01-07T15:13:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad getroffen sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen.&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''RF (Rundfunk und Fernsehen)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''B (Begleitperson)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''H (hilflos)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Bl (blind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''TBl (Taubblind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Was ist zu beachten?'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''weiterführende Informationen'''===&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1107</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1107"/>
		<updated>2020-01-07T15:12:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad getroffen sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen.&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''RF (Rundfunk und Fernsehen)'''&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)''' &lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''B (Begleitperson)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''H (hilflos)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Bl (blind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''TBl (Taubblind)'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Wann'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Was'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Was ist zu beachten?'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===weiterführende Informationen===&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1106</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad getroffen sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen.&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind.&lt;br /&gt;
==='''RF (Rundfunk und Fernsehen)'''===&lt;br /&gt;
===='''Wann'''====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&lt;br /&gt;
===='''Was'''====&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&lt;br /&gt;
==='''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)''' ===&lt;br /&gt;
===='''Wann'''====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&lt;br /&gt;
===='''Was'''====&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&lt;br /&gt;
==='''B (Begleitperson)'''===&lt;br /&gt;
===='''Wann'''====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&lt;br /&gt;
===='''Was'''====&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&lt;br /&gt;
==='''H (hilflos)'''===&lt;br /&gt;
===='''Wann'''====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung &lt;br /&gt;
===='''Was'''====&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr &lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&lt;br /&gt;
==='''Bl (blind)'''===&lt;br /&gt;
===='''Wann'''====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&lt;br /&gt;
===='''Was'''====&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&lt;br /&gt;
==='''TBl (Taubblind)'''===&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&lt;br /&gt;
==='''Wann'''===&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&lt;br /&gt;
===='''Was'''====&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''Was ist zu beachten?'''===&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&lt;br /&gt;
===weiterführende Informationen===&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad getroffen sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen.&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind.&lt;br /&gt;
==='''RF (Rundfunk und Fernsehen)'''===&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&lt;br /&gt;
==='''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)''' ===&lt;br /&gt;
====Wann?====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&lt;br /&gt;
==='''B (Begleitperson)'''===&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&lt;br /&gt;
==='''H (hilflos)'''===&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung &lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr &lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&lt;br /&gt;
==='''Bl (blind)'''===&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&lt;br /&gt;
==='''TBl (Taubblind)'''===&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&lt;br /&gt;
====Wann===&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''Was ist zu beachten?===''''''Fetter Text'''&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&lt;br /&gt;
===weiterführende Informationen===&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1104</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
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		<updated>2020-01-07T14:57:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad getroffen sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen.&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind.&lt;br /&gt;
==='''RF (Rundfunk und Fernsehen)'''===&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&lt;br /&gt;
==='''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)''' ===&lt;br /&gt;
====Wann?====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&lt;br /&gt;
==='''B (Begleitperson)==='''&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&lt;br /&gt;
==='''H (hilflos)==='''&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung &lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr &lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&lt;br /&gt;
==='''Bl (blind)==='''&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&lt;br /&gt;
==='''TBl (Taubblind)==='''&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&lt;br /&gt;
====Wann===&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''Was ist zu beachten?===''''''Fetter Text'''&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&lt;br /&gt;
===weiterführende Informationen===&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1103"/>
		<updated>2020-01-07T14:57:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==='''Behinderung und Schwerbehinderung'''===&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad getroffen sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen.&lt;br /&gt;
==='''Der Schwerbehindertenausweis'''===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
==='''Antragstellung'''===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
==='''Merkzeichen'''===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind.&lt;br /&gt;
==='''RF (Rundfunk und Fernsehen)==='''&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&lt;br /&gt;
==='''G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)''' ===&lt;br /&gt;
====Wann?====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&lt;br /&gt;
==='''B (Begleitperson)==='''&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&lt;br /&gt;
==='''H (hilflos)==='''&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung &lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr &lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&lt;br /&gt;
==='''Bl (blind)==='''&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&lt;br /&gt;
==='''TBl (Taubblind)==='''&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&lt;br /&gt;
====Wann===&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==='''Was ist zu beachten?===''''''Fetter Text'''&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&lt;br /&gt;
===weiterführende Informationen===&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Schwerbehindertenausweis_und_Merkzeichen&amp;diff=1102</id>
		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
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		<updated>2020-01-07T14:55:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Behinderung und Schwerbehinderung===&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad getroffen sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen.&lt;br /&gt;
===Der Schwerbehindertenausweis===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
===Antragstellung===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
===Merkzeichen===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind.&lt;br /&gt;
===RF (Rundfunk und Fernsehen)===&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&lt;br /&gt;
===G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) ===&lt;br /&gt;
====Wann?====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&lt;br /&gt;
===B (Begleitperson)===&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&lt;br /&gt;
===H (hilflos)===&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung &lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr &lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&lt;br /&gt;
===Bl (blind)===&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&lt;br /&gt;
===TBl (Taubblind)===&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&lt;br /&gt;
====Wann===&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&lt;br /&gt;
===weiterführende Informationen===&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<title>Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen</title>
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		<updated>2020-01-07T14:52:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: Die Seite wurde neu angelegt: „===Behinderung und Schwerbehinderung=== In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkze…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Behinderung und Schwerbehinderung===&lt;br /&gt;
In einem Feststellungsverfahren wird die Schwere der Behinderung ermittelt sowie die Zuerkennung von sogenannten Merkzeichen. Der Ausprägungsgrad wird als Grad der Behinderung (GdB) beziffert und kann zwischen 20 und 100 variieren. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem GdB von 50. In einem Feststellungsbescheid werden Aussagen zum Behinderungsgrad getroffen sowie zu entsprechenden Funktionsstörungen.&lt;br /&gt;
===Der Schwerbehindertenausweis===&lt;br /&gt;
Er wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwerbehinderung. Er verhilft zur Inanspruchnahme von Rechten und  geschaffenen Nachteilsausgleichen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. Wer einen GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 hat, kann auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies erfolgt dann, wenn es behinderungsbedingte Schwierigkeiten beim Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes gibt. Wer gleichgestellt ist, erhält im Arbeitsleben die gleichen Schutzrechte wie Schwerbehinderte nicht jedoch den Zusatzurlaub. &lt;br /&gt;
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Einen orangefarbenen Flächendruck weist er auf, wenn eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, Bl“ oder „Gl“ festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
===Antragstellung===&lt;br /&gt;
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Aussagekräftig hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeit sind die Sozialämter. Die notwendigen Unterlagen können teilweise dort ausgehändigt werden. Alternativ stehen die Antragsunterlagen im Internet bereit.&lt;br /&gt;
===Merkzeichen===&lt;br /&gt;
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem GdB auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Mit ihnen verbinden sich bestimmte Leistungen bzw. Nachteilsausgleiche. Im Folgenden werden die Merkzeichen aufgeführt, die für seheingeschränkte Menschen relevant sind.&lt;br /&gt;
===RF===&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 60 festgestellt wird&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*führt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages&lt;br /&gt;
===G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) ===&lt;br /&gt;
====Wann?====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 70 festgestellt wurde&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder anstelle dessen zur Ermäßigung der KFZ-Steuer&lt;br /&gt;
===B===&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Sehbeeinträchtigung ein GdB von 70 festgestellt wird&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr&lt;br /&gt;
*viele Einrichtungen, etwa Kino, Museen, Theater gewähren der Begleitperson einen freien oder ermäßigten Eintritt (als freiwillige Leistung)&lt;br /&gt;
*der Inhaber des Merkzeichens ist nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet&lt;br /&gt;
===H (hilflos)===&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde, wird dieses zuerkannt&lt;br /&gt;
*Kinder erhalten das Merkzeichen ab einem GdB von 80 bis zur Beendigung der Schulausbildung &lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Geltendmachung eines höheren Steuerpauschbetrages&lt;br /&gt;
*berechtigt zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr &lt;br /&gt;
*berechtigt zur KFZ-Steuer-Befreiung&lt;br /&gt;
*berechtigt in medizinisch notwendigen Fällen zur Bezahlung von Krankenfahrten&lt;br /&gt;
*berechtigt als Ausnahmetatbestand zur Beförderung in einem KFZ bei Fahrverboten wegen Immissionsschutzgesetzes&lt;br /&gt;
===Bl (blind)===&lt;br /&gt;
====Wann====&lt;br /&gt;
*wenn allein wegen der Seheinschränkung ein GdB von 100 festgestellt wurde und zudem weitere Voraussetzungen vorliegen (gesetzliche Blindheit)&lt;br /&gt;
*dient dem Nachweis der Blindheit&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*berechtigt zum Erhalt von Landesblindengeld oder Blindenhilfe&lt;br /&gt;
*berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen&lt;br /&gt;
*führt zu Steuervergünstigungen&lt;br /&gt;
===TBl (Taubblind)===&lt;br /&gt;
*gilt als Behinderung eigener Art, bei dem das fehlende Sehvermögen nicht durch das Hörvermögen ausgeglichen werden kann und umgekehrt&lt;br /&gt;
====Wann===&lt;br /&gt;
*wenn durch die Hörbeeinträchtigung ein GdB von 70 und gleichzeitig ein GdB von 100 wegen der Sehstörung festgestellt wurde, das Vorliegen gesetzlicher Blindheit oder Gehörlosigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es werden die wechselseitigen Auswirkungen beider massiven Einschränkungen zum Maßstab gemacht&lt;br /&gt;
====Was====&lt;br /&gt;
*als Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Bei verschiedenen zu betrachtenden Gesundheitsstörungen obliegt es der feststellenden Behörde diese zu wichten und in einen GdB einfließen zu lassen. Es erfolgt keine Aufsummierung der jeweiligen Gesundheitsstörung.&lt;br /&gt;
===weiterführende Informationen===&lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html &lt;br /&gt;
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html&lt;br /&gt;
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehinderung/77c5205i1p/index.html&lt;br /&gt;
Ratgeber Recht (Broschüre zum Download), Hrsg.: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
https://www.dbsv.org/broschueren.html#recht&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
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		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Zusatzurlaub&amp;diff=1024</id>
		<title>Zusatzurlaub</title>
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		<updated>2019-11-18T09:48:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Für wen===&lt;br /&gt;
Der Zusatzurlaub gilt für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Es gilt der vertraglich vereinbarte Urlaub zzgl. Zusatzurlaub, wenn der Arbeitnehmer die Schwerbehinderteneigenschaft innehat. Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen zum Zusatzurlaub nicht angewendet.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
===Wieviel===&lt;br /&gt;
Eine Woche, (5 Tage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche), bei Verteilung der Wochenarbeitszeit auf mehr oder weniger Arbeitstage, bezieht sich der Zusatzurlaub auf den gleichen Zeitraum.&lt;br /&gt;
Bei unterjährigem Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses, bzw. der Schwerbehinderung, sind die zusätzlichen Urlaubstage anteilig zu gewähren (ein Zwölftel/Beschäftigungsmonat). Entstehen bei der Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, so sind diese generell aufzurunden.&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Arbeitgeber: &lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__151.html]&lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__208.html § 208 Abs. 1 SGB IX]&lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/BJNR000020963.html]&lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Die zusätzlichen Urlaubstage sind dem regelmäßigen Urlaub hinzuzurechnen. Spezielles Recht bricht allgemeines Recht, d. h., sehen tarifliche/betriebliche Regelungen (z. B. einige Tarifverträge des öffentlichen Dienstes) einen längeren Zusatzurlaub vor, so gelten diese Regelungen.&lt;br /&gt;
Die allgemeinen Urlaubsgrundsätze nach Bundesurlaubsgesetz (z. B. Wartezeit, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs) bleiben unberührt. So finden auch bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderung die Regelungen zum Übertragungszeitraum Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Zusatzurlaub&amp;diff=1023</id>
		<title>Zusatzurlaub</title>
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		<updated>2019-11-18T09:37:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Für wen===&lt;br /&gt;
Der Zusatzurlaub gilt für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Es gilt der vertraglich vereinbarte Urlaub zzgl. Zusatzurlaub, wenn der Arbeitnehmer die Schwerbehinderteneigenschaft innehat. Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen zum Zusatzurlaub nicht angewendet.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
===Wieviel===&lt;br /&gt;
Eine Woche, (5 Tage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche), bei Verteilung der Wochenarbeitszeit auf mehr oder weniger Arbeitstage, bezieht sich der Zusatzurlaub auf den gleichen Zeitraum.&lt;br /&gt;
Bei unterjährigem Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses, bzw. der Schwerbehinderung, sind die zusätzlichen Urlaubstage anteilig zu gewähren (ein Zwölftel/Beschäftigungsmonat). Entstehen bei der Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, so sind diese generell aufzurunden.&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Arbeitgeber: &lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__151.html]&lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__208.html § 208 Abs. 1 SGB IX]&lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/BJNR000020963.html]&lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Die zusätzlichen Urlaubstage sind dem regelmäßigen Urlaub hinzuzurechnen. Spezielles Recht bricht allgemeines Recht, d. h., sehen tarifliche/betriebliche Regelungen (z. B. einige Tarifverträge des öffentlichen Dienstes) einen längeren Zusatzurlaub vor, so gelten diese Regelungen.&lt;br /&gt;
Die allgemeinen Urlaubsgrundsätze nach Bundesurlaubsgesetz (z. B. Wartezeit, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs) bleiben unberührt. So finden auch bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderung die Regelungen zum Übertragungszeitraum Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== weiterführende Informationen===&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
www.gesetze-im-internet.de &lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Zusatzurlaub&amp;diff=1022</id>
		<title>Zusatzurlaub</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Zusatzurlaub&amp;diff=1022"/>
		<updated>2019-11-18T09:30:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Für wen===&lt;br /&gt;
Der Zusatzurlaub gilt für Menschen mit einer anerkannten [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/_2.html Schwerbehinderung]. Es gilt der vertraglich vereinbarte Urlaub zzgl. Zusatzurlaub, wenn der Arbeitnehmer die Schwerbehinderteneigenschaft innehat. Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen zum Zusatzurlaub nicht angewendet.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
===Wieviel===&lt;br /&gt;
Eine Woche, (5 Tage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche), bei Verteilung der Wochenarbeitszeit auf mehr oder weniger Arbeitstage, bezieht sich der Zusatzurlaub auf den gleichen Zeitraum.&lt;br /&gt;
Bei unterjährigem Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses, bzw. der Schwerbehinderung, sind die zusätzlichen Urlaubstage anteilig zu gewähren (ein Zwölftel/Beschäftigungsmonat). Entstehen bei der Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, so sind diese generell aufzurunden.&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Arbeitgeber: &lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__151.html]&lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__208.html § 208 Abs. 1 SGB IX]&lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/BJNR000020963.html]&lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Die zusätzlichen Urlaubstage sind dem regelmäßigen Urlaub hinzuzurechnen. Spezielles Recht bricht allgemeines Recht, d. h., sehen tarifliche/betriebliche Regelungen (z. B. einige Tarifverträge des öffentlichen Dienstes) einen längeren Zusatzurlaub vor, so gelten diese Regelungen.&lt;br /&gt;
Die allgemeinen Urlaubsgrundsätze nach Bundesurlaubsgesetz (z. B. Wartezeit, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs) bleiben unberührt. So finden auch bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderung die Regelungen zum Übertragungszeitraum Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== weiterführende Informationen===&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
www.gesetze-im-internet.de &lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Zusatzurlaub&amp;diff=1021</id>
		<title>Zusatzurlaub</title>
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		<updated>2019-11-18T09:29:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: Die Seite wurde neu angelegt: „===Für wen=== Der Zusatzurlaub gilt für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html). Es g…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;===Für wen===&lt;br /&gt;
Der Zusatzurlaub gilt für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html). Es gilt der vertraglich vereinbarte Urlaub zzgl. Zusatzurlaub, wenn der Arbeitnehmer die Schwerbehinderteneigenschaft innehat. Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen zum Zusatzurlaub nicht angewendet.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
===Wieviel===&lt;br /&gt;
Eine Woche, (5 Tage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche), bei Verteilung der Wochenarbeitszeit auf mehr oder weniger Arbeitstage, bezieht sich der Zusatzurlaub auf den gleichen Zeitraum.&lt;br /&gt;
Bei unterjährigem Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses, bzw. der Schwerbehinderung, sind die zusätzlichen Urlaubstage anteilig zu gewähren (ein Zwölftel/Beschäftigungsmonat). Entstehen bei der Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, so sind diese generell aufzurunden.&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Arbeitgeber: &lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__151.html]&lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__208.html § 208 Abs. 1 SGB IX]&lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/BJNR000020963.html]&lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Die zusätzlichen Urlaubstage sind dem regelmäßigen Urlaub hinzuzurechnen. Spezielles Recht bricht allgemeines Recht, d. h., sehen tarifliche/betriebliche Regelungen (z. B. einige Tarifverträge des öffentlichen Dienstes) einen längeren Zusatzurlaub vor, so gelten diese Regelungen.&lt;br /&gt;
Die allgemeinen Urlaubsgrundsätze nach Bundesurlaubsgesetz (z. B. Wartezeit, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs) bleiben unberührt. So finden auch bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderung die Regelungen zum Übertragungszeitraum Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== weiterführende Informationen===&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
www.gesetze-im-internet.de &lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Best_Practice:_Informatikkaufmann&amp;diff=964</id>
		<title>Best Practice: Informatikkaufmann</title>
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		<updated>2019-11-06T09:34:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;'''Herr S., 37 Jahre alt'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Informatikkaufmann&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || Buchhaltung, Kontenverwaltung, Softwarebetreuung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Sehbehinderung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || 27“-Monitore (2), Lesegerät, elektronische Lesehilfe, Arbeitsplatzleuchte, Lesebrille&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || BFW, Arbeitgeber, Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, Hilfsmittelhersteller&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==&lt;br /&gt;
Herr S. leidet an einer angeborenen Seheinschränkung. Nach seiner Erstausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation und einer befristeten Beschäftigung folgte eine etliche Jahre andauernde „Dürreperiode“ mit Bewerbungsbemühungen sowie Trainings- und Auffrischungsmaßnahmen, die jedoch nicht zur angestrebten Integration in den 1. Arbeitsmarkt führten. Nach längerem Ringen um eine Maßnahme in einer Spezialeinrichtung konnte er nach einer Eignungsabklärung und einer Vorbereitungsmaßnahme schließlich eine Umschulung zum Informatikkaufmann im Berufsförderungswerk antreten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …? ==&lt;br /&gt;
Der Vereins-Geschäftsführer lernte seinen späteren Mitarbeiter im Berufsförderungswerk kennen, führte spontan ein Vorstellungsgespräch mit ihm durch und informierte sich im Berufsförderungswerk über assistive Arbeitstechniken und Hilfsmittel. Am selben Tag gab es den Zuschlag für ein Praktikum. Bis zur Unterzeichnung des Praktikumsvertrages vergingen jedoch etliche Wochen, so dass die Sorge darin bestand, dass die bisherigen Absprachen hinfällig sein könnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Umschulung erfolgte ein mehrmonatiges Praktikum, das Herr S. in dem stetig wachsenden Verein in Halle leistete. Der Betrieb wollte nach und nach alle buchhalterischen Aufgaben selbst übernehmen, die bis dato ein Steuerbüro erledigt hatte, und war auf der Suche nach einem fähigen Mitarbeiter. Das Praktikum war eine willkommene Gelegenheit den potentiellen Kandidaten auf Herz und Nieren zu testen. Es passte für beide sowohl inhaltlich als auch menschlich und schnell war klar, Herr S. wird eingestellt. Da noch einige Monate bis zum Ende der Umschulung vergingen und im Verein viel Arbeit liegenzubleiben drohte, wurde vereinbart, dass Herr S. dem Betrieb weiterhin einen Tag pro Woche zur Verfügung steht. Diese Zeit war aufgrund der Doppelbelastung einerseits sehr aufreibend für Herrn S., schließlich galt es die Prüfungen zu meistern, auf der anderen Seite war es auch beflügelnd, sich endlich einmal wieder gebraucht zu fühlen. Das Berufsförderungswerk unterstützte ihn in dieser Phase natürlich bestmöglich. Die Beantragung von Eingliederungszuschüssen und technischen Arbeitshilfen erfolgten mit Unterstützung des Berufsförderungswerkes, ebenso die übergangsweise Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Leihgeräten (Eine Leihstellung erfolgt, wenn die beantragten Hilfsmittel nicht mit Beginn des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung stehen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive? ==&lt;br /&gt;
Der Verein hat einen Mitarbeiter gewonnen, der die Buchhaltung des Betriebes aufbaut und für sie verantwortlich zeichnet und darüber hinaus die anfallenden IT- Aufgaben, wie Servereinrichtung und Softwarebetreuung übernimmt. Im Augenblick arbeitet Herr S. an 3 Tagen in der Woche im Home-Office, das bietet ihm die Möglichkeit individueller Bildschirmpausen, die er benötigt. An den beiden anderen Tagen ist er vor Ort. Die Einstellung erfolgte unbefristet. Die Eingliederungszuschüsse fielen entsprechend hoch aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<title>Best Practice: Informatikkaufmann</title>
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		<updated>2019-11-05T15:18:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;'''Herr S., 37 Jahre alt'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Informatikkaufmann&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || Buchhaltung, Kontenverwaltung, Softwarebetreuung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Sehbehinderung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || 27“-Monitore (2), Lesegerät, elektronische Lesehilfe, Arbeitsplatzleuchte, Lesebrille&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || BFW, Arbeitgeber, Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, Hilfsmittelhersteller&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==&lt;br /&gt;
Herr S. leidet an einer angeborenen Seheinschränkung. Nach seiner Erstausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation und einer befristeten Beschäftigung folgte eine etliche Jahre andauernde „Dürreperiode“ mit Bewerbungsbemühungen sowie Trainings- und Auffrischungsmaßnahmen, die jedoch nicht zur angestrebten Integration in den 1. Arbeitsmarkt führten. Nach längerem Ringen um eine Maßnahme in einer Spezialeinrichtung konnte er nach einer Eignungsabklärung und einer Vorbereitungsmaßnahme schließlich eine Umschulung zum Informatikkaufmann im Berufsförderungswerk antreten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …? ==&lt;br /&gt;
Herr S. leidet an einer angeborenen Seheinschränkung. Nach seiner Erstausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation und einer befristeten Beschäftigung folgten über viele Jahre erfolglose Bewerbungsbemühungen, einige Trainings- und Auffrischungsmaßnahmen, die jedoch nicht zur angestrebten Integration in den 1. Arbeitsmarkt führten. Nach längerem Ringen um eine Maßnahme in einer Spezialeinrichtung folgte nach Eignungsabklärung und Rehavorbereitung eine Umschulung zum Informatikkaufmann im Berufsförderungswerk. Er war zu Beginn verzagt und hatte die Sorge,  keine Arbeit zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Umschulung erfolgte ein mehrmonatiges Praktikum, das Herr S. in dem stetig wachsenden Verein in Halle leistete. Der Betrieb wollte nach und nach alle buchhalterischen Aufgaben selbst übernehmen, die bis dato ein Steuerbüro erledigt hatte, und war auf der Suche nach einem fähigen Mitarbeiter. Das Praktikum war eine willkommene Gelegenheit den potentiellen Kandidaten auf Herz und Nieren zu testen. Es passte für beide sowohl inhaltlich als auch menschlich und schnell war klar, Herr S. wird eingestellt. Da es noch einige Monate bis zum Ende der Umschulung waren und im Verein viel Arbeit liegenzubleiben drohte, wurde vereinbart, dass Herr S. dem Betrieb weiterhin einen Tag pro Woche zur Verfügung steht. Diese Zeit war aufgrund der Doppelbelastung sehr aufreibend für Herrn S., schließlich galt es die Prüfungen zu meistern. Das Berufsförderungswerk unterstützte ihn in dieser Phase zusätzlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive? ==&lt;br /&gt;
Der Verein hat einen Mitarbeiter gewonnen, der die Buchhaltung des Betriebes aufbaut und für sie verantwortlich zeichnet und darüber hinaus die anfallenden IT- Aufgaben, wie Servereinrichtung und Softwarebetreuung übernimmt. Im Augenblick arbeitet Herr S. an 3 Tagen in der Woche im Home-Office, das bietet ihm die Möglichkeit individueller Bildschirmpausen, die er benötigt. An den beiden anderen Tagen ist er vor Ort. Die Einstellung erfolgte unbefristet. Die Eingliederungszuschüsse fielen entsprechend hoch aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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		<title>Best Practice: Informatikkaufmann</title>
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		<updated>2019-11-05T11:30:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;FerlM: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;'''Herr S., 37 Jahre alt'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Ausbildung:''' || Informatikkaufmann&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Tätigkeiten:''' || Buchhaltung, Kontenverwaltung, Softwarebetreuung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Behinderung''' || Sehbehinderung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Hilfsmittel:''' || 27“-Monitore (2), Lesegerät, elektronische Lesehilfe, Arbeitsplatzleuchte, Lesebrille&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Prozessbeteiligte:''' || BFW, Arbeitgeber, Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, Hilfsmittelhersteller&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==&lt;br /&gt;
Der erste Kontakt erfolgte im BFW. Der Vereins-Geschäftsführer lernte seinen späteren Mitarbeiter hier kennen, führte spontan ein Vorstellungsgespräch mit ihm und informierte sich im Haus über assistive Arbeitstechniken und Hilfsmittel. Am selben Tag gab es den Zuschlag für ein Praktikum.&lt;br /&gt;
== Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …? ==&lt;br /&gt;
Herr S. leidet an einer angeborenen Seheinschränkung. Nach seiner Erstausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation und einer befristeten Beschäftigung folgten über viele Jahre erfolglose Bewerbungsbemühungen, einige Trainings- und Auffrischungsmaßnahmen, die jedoch nicht zur angestrebten Integration in den 1. Arbeitsmarkt führten. Nach längerem Ringen um eine Maßnahme in einer Spezialeinrichtung folgte nach Eignungsabklärung und Rehavorbereitung eine Umschulung zum Informatikkaufmann im Berufsförderungswerk. Er war zu Beginn verzagt und hatte die Sorge,  keine Arbeit zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Umschulung erfolgte ein mehrmonatiges Praktikum, das Herr S. in dem stetig wachsenden Verein in Halle leistete. Der Betrieb wollte nach und nach alle buchhalterischen Aufgaben selbst übernehmen, die bis dato ein Steuerbüro erledigt hatte, und war auf der Suche nach einem fähigen Mitarbeiter. Das Praktikum war eine willkommene Gelegenheit den potentiellen Kandidaten auf Herz und Nieren zu testen. Es passte für beide sowohl inhaltlich als auch menschlich und schnell war klar, Herr S. wird eingestellt. Da es noch einige Monate bis zum Ende der Umschulung waren und im Verein viel Arbeit liegenzubleiben drohte, wurde vereinbart, dass Herr S. dem Betrieb weiterhin einen Tag pro Woche zur Verfügung steht. Diese Zeit war sehr aufreibend für Herrn S, schließlich galt es die Prüfungen zu meistern aber der anhaltend hohen Motivation des 36-Jährigen sei Dank, hat er sie gemeistert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive? ==&lt;br /&gt;
Der Verein hat einen Mitarbeiter gewonnen, der die Buchhaltung des Betriebes aufbaut und für sie verantwortlich zeichnet und darüber hinaus die anfallenden IT- Aufgaben, wie Servereinrichtung und Softwarebetreuung übernimmt. Im Augenblick arbeitet Herr S. an 3 Tagen im Home-Office und an 2 Tagen in Präsenz. Die Einstellung erfolgte unbefristet. Die Eingliederungszuschüsse fielen entsprechend hoch aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Best Practice]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FerlM</name></author>
		
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