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	<title>Wiki Durchblick - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-08-07T23:03:10Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Diabetische_Retinopathie&amp;diff=1362</id>
		<title>Diabetische Retinopathie</title>
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		<updated>2021-12-11T11:51:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Diabetische Retinopathie (abgekürzt: DR) ist ein Sammelbegriff für Netzhauterkrankungen, die als Spätfolge der „Zuckerkrankheit“ Diabetes mellitus auftreten können. diabetische Retinopathien gibt es in mehreren Ausprägungen und Schweregraden. Bei allen Formen kommt es zum Absterben der lichtempfindlichen Sinneszellen aufgrund mangelhafter Nährstoffversorgung, Einblutungen, Nach Flüssigkeitsansammlungen, Schwellungen oder Fettablagerungen in der Netzhaut.&lt;br /&gt;
Nach altersbedingter Macula-Degeneration und grünem Star (Glaukom) sind Netzhautschädigungen durch Diabetes Mellitus in Deutschland die dritthäufigste Ursache für Sehbehinderung oder Blindheit. Gleichzeitig sind diabetische Netzhauterkrankungen die häufigste Ursache für Sehbehinderung im erwerbsfähigen Alter. Unbehandelt führen diabetische Netzhauterkrankungen zur Erblindung. Risikofaktoren sind ein schlecht eingestellter Blutzuckerspiegel sowie dauerhafter Bluthochdruck und erhöhte Blutfettwerte. Die Behandlungen zielen auf das Eindämmen der Einblutungen, das Verhindern krankhafter Gefäßneubildungen sowie die Normalisierung der Stoffwechsellage.&lt;br /&gt;
== Ursachen ==&lt;br /&gt;
Langfristig erhöhte Blutzuckerwerde führen zu Schädigungen der Blutgefäße (Angiopathien). Es können Gefäßverschlüsse, winzige Gefäßaussackungen (Mikroaneurismen) und Undichtigkeiten entstehen. Die feinen Blutgefäße der Netzhaut sind oft als Erstes betroffen. So kommt es einerseits zu einer Nährstoff-Unterversorgung der lichtempfindlichen Sinneszellen (Photorezeptoren), andererseits zu Schwellungen infolge von Flüssigkeitsansammlungen ('''Ödemen'''), zur Ablagerung von fetthaltigen Gefäßausschwemmungen (Exsudaten) und zu Einblutungen in Netzhaut und Glaskörper. Dies führt ebenfalls zu einem Absterben von Lichtsinneszellen. Durch die Mangelernährung der Netzhaut werden spezielle Substanzen ausgeschüttet, die Entstehung und Wachstum neuer Blutgefäße anregen. Im Gegensatz zu den von Natur aus vorkommenden Gefäßen sind die Neuen allerdings porös, wodurch von Beginn an Gewebsflüssigkeit und Blut aus ihnen austritt.&lt;br /&gt;
== Formen und Verläufe ==&lt;br /&gt;
Die diabetische Retinopathie ist eine fortschreitende (progrediente) Erkrankung. Das erste Stadium, die sogenannte '''nicht-proliferative Retinopathie''' zeichnet sich dadurch aus, dass noch keine krankhafte Gefäßneubildung zu beobachten ist. Bei der milden Form der nicht-proliferativen Retinopathie finden sich lediglich Gefäßaussackungen. Bei der mäßigen Form kommt es aufgrund von Undichtigkeiten in den Gefäßwänden zu punktuellen Netzhautblutungen und zur Ablagerung fetthaltiger Substanzen, die aus den Blutgefäßen ausgeschwemmt werden (Exsudate). Bei der schweren Form kommt es zu Netzhautinfarkten, so dass ganze Netzhautregionen nicht mehr mit Nährstoffen versorgt werden. Spätestens in dieser Phase ist die Stelle des schärfsten Sehens (die Makula) betroffen – es wird dann von einer '''diabetischen Makulopathie''' gesprochen. Eine Schwellung infolge von Flüssigkeitseinlagerungen in der Netzhautmitte (das sogenannte '''diabetische Makula-Ödem''', DMÖ) führt zu einem massiven Absterben von Zapfen – der für das Farb- und Detailsehen verantwortlichen Lichtsinneszellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mangelernährung der Netzhaut führt zur Ausschüttung von Substanzen, die die Gefäßneubildung (Neovaskularisation) und das Gefäßwachstum (Proliferation) anregen. Dies läutet die Krankheitsphase der '''proliferativen Retinopathie''' ein. Die neu gebildeten Gefäße sind von beginn an porös, so dass es zu Einblutungen in die Netzhaut und in den vor der Netzhaut liegenden Glaskörper kommt. Die neu gebildeten Blutgefäße können vernarben, schrumpfen und dadurch die Netzhaut von der darunterliegenden Aderhaut abheben ('''Netzhautablösung''').&lt;br /&gt;
== Symptome und Auswirkungen auf das Sehvermögen ==&lt;br /&gt;
Die ersten von diabetischen Netzhauterkrankungen hervorgerufenen Gesichtsfeldausfälle betreffen typischerweise isolierte Zonen in den Randbereichen des Gesichtsfeldes. Sie bleiben über einen längeren Zeitraum unbemerkt, weil das Gehirn die Stellen der Ausfälle mit plausiblen Informationen ausfüllt – genauso wie es dies mit dem natürlichen „blinden Fleck“ tut. Einblutungen in die Netzhaut können unter Anderem als rötliche Schleier oder dunkle Flecken wahrgenommen werden. Schreitet die diabetische Retinopathie zur diabetischen Makulopathie fort und bildet sich ein diabetisches Makula-Ödem, sind Autofahr- und Lesefähigkeit stark beeinträchtigt und können gänzlich verschwinden, wenn die Sehschärfe weiter abnimmt, so dass direkt angeschaute Personen und Gegenstände nur noch unscharf gesehen werden oder gar verschwimmen. Ein Makula-Ödem wird oft als „grauer Vorhang im Gesicht“ beschrieben. Akute Ereignisse, bei denen sofort ein Augenarzt aufgesucht werden sollte, sind Einblutungen in den Glaskörper, die sich als schwarze Punkte im Gesichtsfeld (Rußregen) bemerkbar machen sowie eine Netzhautablösung, die sich häufig mit grellen Lichtblitzen ankündigt und als „schwarzer Vorhang“ oder „schwarze Mauer“ wahrgenommen wird.&lt;br /&gt;
== Behandlung ==&lt;br /&gt;
Je früher die Behandlung beginnt, desto größer die Erfolge, je später die Behandlung einsetzt, um so drastischer müssen die Therapiemethoden sein.&lt;br /&gt;
*Injektionstherapie mit VEGF-Hemmern: bei der von der unterversorgten Netzhaut ausgeschütteten Substanz, die die Neubildung von Gefäßen anregt, handelt es sich um den „Vascular Endothelial Groth Factor“ (VEGF). Stoffe, die die Bildung des VEGF hemmen, so dass das Wachstum neuer, schadhafter Gefäße unterbleibt, können unter örtlicher Betäubung in den Glaskörper eingespritzt werden. Dadurch trocknen diabetische Makula-Ödeme aus.&lt;br /&gt;
*Laserbehandlung: Die im Verlauf einer proliferativen diabetischen Retinopathie entstandenen neuen (minderwertigen) Blutgefäße können mit Hilfe einer Laserbehandlung verödet werden.&lt;br /&gt;
*Chirurgie: Ist es bereits zu massiven Einblutungen in den Glaskörper gekommen, so kann dieser entfernt und durch Öl ersetzt werden.&lt;br /&gt;
== Zahlen und Fakten ==&lt;br /&gt;
Nur in weniger als 1&amp;amp;nbsp;% der Fälle führt eine diabetische Netzhauterkrankung zur vollständigen Erblindung.&lt;br /&gt;
== Weiterführende Informationen ==&lt;br /&gt;
=== Gesundheitsinitiativen ===&lt;br /&gt;
*[https://www.das-diabetische-auge.de/ Das Diabetische Auge] – Informationen der Initiative „Das diabetische Auge“ der Firma Bayer, des Berufsförderungswerks Düren und der Initiativgruppe „Früherkennung diabetischer Augenerkrankungen (IFDA) der augenärztlichen Fachgesellschaften&lt;br /&gt;
*[https://www.diabetes-auge.de/ Diabetische Augenerkrankungen – Früherkennung, Behandlung, Vorbeugung] – Informationen der Initiativgruppe „Früherkennung diabetischer Augenerkrankungen (IFDA) der augenärztlichen Fachgesellschaften und der Arbeitsgemeinschaft „Diabetes und Auge“ (AGDA) der Deutschen Diabetesgesellschaft)&lt;br /&gt;
=== Selbsthilfeorganisationen ===&lt;br /&gt;
*[https://www.pro-retina.de/ PRO RETINA Deutschland e. V.] ist eine Selbsthilfevereinigung von Menschen mit verschiedensten Formen von Netzhauterkrankungen.&lt;br /&gt;
=== Filme ===&lt;br /&gt;
*[https://www.youtube.com/watch?v=guaoCmUAOc4 Diabetische Augenerkrankungen: Ursachen, Anzeichen und Behandlung]&lt;br /&gt;
=== Broschüren ===&lt;br /&gt;
*[https://www.dbsv.org/broschueren.html?file=files/ueber-dbsv/publikationen/broschueren/Blickpunkt-Auge-Broschuere-Diabetische-Netzhauterkrankungen.pdf DiabetischeNetzhauterkrankungen - Informationen für Patienten und Angehörige] - eine Broschüre von [https://blickpunkt-auge.de/ Blickpunkt Auge - Rat und Hilfe bei Sehverlust], dem Patientenservice des [http://www.dbsv.org/ Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Digitale_Barrierefreiheit&amp;diff=1361</id>
		<title>Digitale Barrierefreiheit</title>
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		<updated>2021-10-10T12:55:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Digital barrierefrei ist ein informationstechnisches System oder eine Informationsquelle, wenn es/sie auffindbar, zugänglich und nutzbar ist. In juristischen Texten wird digitale Barrierefreiheit als „Barrierefreiheit in der Informationstechnik“ bezeichnet. Im Vergleich zur Barrierefreiheit der bebauten Umwelt (barrierefreie Umweltgestaltung), sind „digitale Barrierefreiheit“ und „Barrierefreiheit in der Informationstechnik“ Begriffe, die sich erst Mitte der 1990er Jahre etabliert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zum Begriff „informationstechnisches System“ ==&lt;br /&gt;
Als Informationstechnisches System kann jedes System verstanden werden, das elektronische Daten verarbeitet. Informationstechnische Systeme können aus folgenden Komponenten bestehen:&lt;br /&gt;
*Hardware (einem Gerät),&lt;br /&gt;
*Software (Firmware, Betriebssystem, Treibersoftware, Anwendungsprogramme) und&lt;br /&gt;
*zugehörigen Daten (die in Form von Dokument-, Bild-, Audio-, Video- oder Datenbankdateien bzw. als Webseiten vorliegen können).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter informationstechnische Systeme fallen somit klassische Computer und Laptops ebenso wie Handys, Smartphones und Tablets, aber auch Geld- und Fahrkartenautomaten, Info- und Bezahlterminals, E-Book-Reader und vieles mehr. Sofern Haushaltsgeräte (weiße Ware) oder Geräte der Unterhaltungselektronik (braune Ware) mit einem Mikroprozessor ausgestattet sind, von einer Betriebssoftware gesteuert und über eine elektronische Benutzerschnittstelle bedient werden, müssen auch sie zu informationstechnischen Systemen gezählt werden. Nach der [https://netzpolitik.org/wp-upload/fragen-onlinedurchsuchung-BMJ.pdf Auffassung des Bundesjustizministeriums] ist auch das gesamte Internet ein informationstechnisches System.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entscheidend ist: Mit einem Informationstechnischen System müssen auch seine Komponenten – die Hardware, die Software sowie die anfallenden Daten – barrierefrei sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Digitale Barrierefreiheit als Zustand oder Prozess ==&lt;br /&gt;
Digitale Barrierefreiheit kann einerseits als Zustand, andererseits als Prozess aufgefasst werden:&lt;br /&gt;
*Im Sinne eines Zustands ist Sie die Abwesenheit jeglicher Hürden, die es Menschen mit einer Einschränkung / Behinderung erschweren oder verunmöglichen, Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu haben bzw. diese zu nutzen, das heißt, sie aufzufinden, wahrzunehmen, zu bedienen und zu verstehen.&lt;br /&gt;
*Im Sinne eines Prozesses ist digitale Barrierefreiheit ein Vorgang, bei dem für Menschen mit Einschränkungen unter Zuhilfenahme konkreter Bewertungskriterien einerseits bereits existierende Hürden abgebaut, andererseits potentielle zukünftige Hürden vermieden werden, die dem Zugang und der Nutzung digitaler Produkte und Dienstleistungen entgegenstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die interaktionistische Auffassung digitaler Barrieren ==&lt;br /&gt;
Digitale Barrieren existieren – wie alle Barrieren – nicht absolut; sie entstehen im Wechselspiel zwischen den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen einer Person und den vorhandenen Umweltbedingungen. Beispiel: Ein nicht unterfahrbarer, aber mit einer Sprachausgabe ausgestatteter Geldautomat stellt zwar für Menschen mit Blindheit keine, für Personen im Rollstuhl jedoch eine erhebliche Barriere dar. Wäre der Geldautomat umgekehrt zwar unterfahrbar, jedoch ausschließlich visuell über einen Touchscreen bedienbar, würde er für Menschen im Rollstuhl keine, dafür aber für blinde Personen eine erhebliche Barriere sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Der allgemeine gesetzliche Barrierefreiheitsbegriff im BGG ==&lt;br /&gt;
Die maßgebliche gesetzliche Definition von Barrierefreiheit im Allgemeinen – und somit von digitaler Barrierefreiheit im Speziellen – findet sich in [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html §4 des Gesetzes des Bundes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen] (Behinderten-Gleichstellungsgesetz des Bundes, BGG) und lautet:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote cite=&amp;quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html&amp;quot;&amp;gt;Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das BGG ist seit dem Jahr 2002 in Kraft und wird immer wieder an aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst.&lt;br /&gt;
In keinem anderen Bundesgesetz findet sich eine Behinderungsdefinition, die in Konflikt zu derjenigen des BGG steht. Allerdings muss es aufgrund des föderalen Prinzips in den einzelnen Bundesländern Landes-Gleichstellungsgesetze geben. Diese enthalten teilweise vom Bundes-BGG abweichende Barrierefreiheits-Definitionen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Extrahiert man die im Zusammenhang mit Informationstechnik relevanten Inhalte, kann die gesetzliche Barrierefreiheitsdefinition wie folgt zu einer Definition für digitale Barrierefreiheit verdichtet werden:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Digital barrierefrei sind technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Näheres regelt die BITV 2.0 als Verordnung ==&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Barrierefreiheitsdefinition ist absichtlich sehr allgemein gehalten und verzichtet bewusst sowohl auf eine Aufzählung konkreter digitaler Barrieren als auch auf die Festlegung von Methoden und Verfahren, wie diese Barrieren erkannt, bewertet und beseitigt werden sollten. Dies liegt daran, dass die betroffenen digitalen Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich und in hohem Tempo weiterentwickelt werden bzw. sich ständig wandeln. Aber auch die zur Überwindung von Barrieren geschaffene Hilfstechnologie entwickelt sich stetig fort.&lt;br /&gt;
Konkrete Regelungen zu einzelnen Bereichen der digitalen Barrierefreiheit sind deshalb in Verordnungen „ausgelagert“. Erlass, Durchsetzung und Kontrolle einer solchen Verordnungen obliegt einem im BGG festgelegten (Bundes)-Ministerium. Dieses Ministerium ist vom Gesetz her sowohl befugt als auch verpflichtet, die von ihm erlassenen Verordnungen in regelmäßigen Abständen auf Wirksamkeit und Aktualität zu prüfen und sie gegebenenfalls anzupassen.&lt;br /&gt;
Bezogen auf digitale Barrierefreiheit Enthält Abschnitt 2a des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes allgemeine Regelungen zu barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes. Zur Ausformulierung von Einzelheiten gibt es in [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12d.html §12d BGG] eine Verordnungsermächtigung, die das Bundesministerium für Soziales berechtigt, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Diese Verordnung, die den Namen „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV]) trägt, ist seit 2004 in Kraft, wurde im Jahre 2011 als „BITV 2.0“ umfangreich aktualisiert und zuletzt im Mai 2019 geändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kerninhalte der BITV 2.0 ==&lt;br /&gt;
'''Ziele''' ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__1.html § 1 BITV 2.0]):&lt;br /&gt;
#Eine umfassende und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten,&lt;br /&gt;
#Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Verwaltung, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung, für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geltungsbereich''' ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__2.html § 2 BITV 2.0]):&lt;br /&gt;
#Websites,&lt;br /&gt;
#mobile Anwendungen,&lt;br /&gt;
#elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung,&lt;br /&gt;
#grafische Programmoberflächen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Von der Anwendung ausgenommen''' ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__2.html § 2 BITV 2.0]):&lt;br /&gt;
#Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbesammlungen, wenn ihre Zugänglichmachung die Integrität bzw. Authentizität des Stückes gefährden würde oder kosteneffizient bzw. automatisiert nicht möglich ist,&lt;br /&gt;
#Archive, die weder Inhalte enthalten, die für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden,&lt;br /&gt;
#Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen von Rundfunkanstalten des Bundesrechts, die der Wahrnehmung eines öffentlichen Sendeauftrags dienen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Begriffsdefinitionen''' ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__2a.html § 2a BITV 2.0]):&lt;br /&gt;
#Websites sind Auftritte, die mit Webtechnologien, beispielsweise HTML, erstellt wurden, über eine individuelle Webadresse erreichbar sind und mit einem Nutzeragenten, beispielsweise Browser, wiedergegeben werden können. Zum Inhalt von Websites gehören textuelle und nicht textuelle Informationen sowie Interaktionen, integrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos, Audiodateien, sowie integrierte Funktionalitäten, beispielsweise Formulare, Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozesse. Umfasst sind auch solche Websites, die sich ausschließlich an einen abgegrenzten Personenkreis richten, wie Intranets oder Extranets.&lt;br /&gt;
#Mobile Anwendungen sind Programme, die auf mobilen Geräten, beispielsweise Smartphones und Tablets, installiert werden. Nicht dazu gehören Betriebssysteme und Hardware, auf denen die mobile Anwendung betrieben wird. Integrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos, Audiodateien, sind Bestandteile der mobilen Anwendungen.&lt;br /&gt;
#Elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe sind Verfahren, die im Rahmen des Verwaltungshandelns intern oder extern angewandt werden und sich der Informations- und Kommunikationstechnik bedienen. Hierzu zählen insbesondere Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und der elektronischen Aktenführung. Integrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos, Audiodateien, sind Bestandteile der elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe.&lt;br /&gt;
#Elektronische Vorgangsbearbeitung ist die Unterstützung von Geschäftsprozessen und Verwaltungsabläufen durch Informations- und Kommunikationstechnik. Dazu zählen unter anderem&lt;br /&gt;
##die Zuweisung und der Transport von Dokumenten an bearbeitende Personen,&lt;br /&gt;
##die Bearbeitung dieser Dokumente,&lt;br /&gt;
##die Darstellung von Prozessen, Organigrammen und Verantwortlichkeiten,&lt;br /&gt;
##die Terminplanung und&lt;br /&gt;
##die Protokollierung.&lt;br /&gt;
#Elektronische Aktenführung ist die systematische und programmgestützte Vorhaltung und Nutzung von Dokumenten in elektronischer Form, beispielsweise mittels eines Dokumentenmanagementsystems.&lt;br /&gt;
#Grafische Programmoberflächen sind webbasierte und nicht webbasierte Anwendungen einschließlich der grafischen Nutzerschnittstellen auf zweidimensionalen Bildschirmen und Displays sowie grafischen Nutzerschnittstellen in dreidimensionalen virtuellen Repräsentationen oder in Echtzeit-Raum-Repräsentationen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die BITV 2.0 verweist dynamisch auf harmonisierte Normen ==&lt;br /&gt;
Eine Verordnung kann – muss jedoch nicht – sämtliche Details zu den entsprechenden Fragen der digitalen Barrierefreiheit enthalten.&lt;br /&gt;
In früheren Fassungen enthielt die BITV 2.0 in Anlage 1 konkrete Anforderungen und Bedingungen, nach denen Intra- und Internetseiten barrierefrei gestaltet werden sollten. Diese Anlage existiert in der aktuellen Fassung der BITV nicht mehr. Die konkreten Anforderungen zur Barrierefreiheit von Intra- und Internetseiten aus der ehemaligen Anlage 1 wurden ersetzt durch eine dynamische Verweisung auf sogenannte „harmonisierte Normen“. Eine Norm gilt als „harmonisiert“, wenn sie ganz oder in Teilen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.&lt;br /&gt;
Eine Norm, die diese Anforderung erfüllt, ist eine Beschaffungsnorm mit dem Namen „Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen“ ([https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/03.02.01_60/en_301549v030201p.pdf EN 301 549]).&lt;br /&gt;
Konkrete Regelungen, die noch getroffen werden, betreffen die Bereitstellung von Gebärdensprache und leichter Sprache im Internet und Intranet. Sie sind in der [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/anlage_2.html Anlage 2 zur BITV] festgeschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die EN 301 549 und ihr Bezug zu den WCAG 2.1 ==&lt;br /&gt;
Die in der BITV 2.0 referenzierte europäische Beschaffungsnorm EN 301 549 enthält in ihren Kapiteln 8 bis 11 detaillierte Zugänglichkeitsrichtlinien für barrierefreie Hardware, Software, Dokumente und Webseiten. Diese sind jedoch nicht speziell für diese Norm formuliert worden, sondern stammen zum großen Teil aus den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte ([https://www.w3.org/TR/WCAG21/ Web Content Accessibility Guidelines; WCAG 2.1]). Dieser Bezug macht sich sogar in der Feingliederung der EN-Kapitel 9 (Web), 10 (Nicht-Web-Dokumente) und 11 (Software) bemerkbar: Die Kapitel-Strukturierung orientiert sich an den übergeordneten Prinzipien „wahrnehmbar“, „bedienbar“, „verständlich“ und „robust“ der WCAG. In Kapitel 11 (Software) der EN 301 549 finden sich auch nahezu alle verbindlichen Anforderungen aus der Norm [https://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-9241-171/107114575 DIN EN ISO 9241-171] „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software“ wieder.&lt;br /&gt;
Dass sich die EN 301 549 auch in den Kapiteln 10 und 11 an ursprünglich für die barrierefreie Gestaltung von Webseiten entwickelten Kriterien orientiert liegt daran, dass sich diese Leitlinien aufgrund ihrer technikneutralen Formulierung weitestgehend auf die Bereiche Software und Dokumente außerhalb des World Wide Web übertragen lassen.&lt;br /&gt;
Die EN 301 549 liegt auch als DIN-Norm in deutscher Sprache vor. Diese bezieht sich allerdings auf die ältere englischsprachige Version 2.1.2 vom August 2018. Die aktuell EU-weit gültige Version 3.2.1 der EN 301 549 gibt es momentan (Oktober 2021) unter dem Titel „Accessibility requirements for ICT products and services“ nur in englischer Sprache; ihre deutsche Übersetzung und damit die Überführung in eine DIN-Norm, wird für den Spätherbst 2021 erwartet. Die Version 3.2.1 wird ihrerseits allerdings schon in 2022 erneut überarbeitet werden, um sie an die Anforderungen anzupassen, die sich aus dem sogenannten „[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0882 European Accessibility Act]“ (EAA = EU-Richtlinie 2019/882) ergeben. Dieser europäische Barrierefreiheits-Rechtsakt muss bis zum Juni 2022 in den EU-Staaten in geltendes Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde dazu das am 22.07.2021 verkündete „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze“ ([https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;amp;jumpTo=bgbl121s2970.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2970.pdf%27%5D__1633767793366 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, BFSG]) geschaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die WCAG 2.1 liefert konkrete Kriterien ==&lt;br /&gt;
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (englischer Originaltitel: „Web Content Accessibility Guidelines“; WCAG) liegen seit Juni 2019 in der Version 2.1 – aktuell ausschließlich in englischer Sprache – vor (die Version 2.2 ist in Vorbereitung).&lt;br /&gt;
Die Aktualisierung eines technischen Standards wie der WCAG ist oft wiederum der Anlass dafür, Normen wie die EN 301 549 zu überarbeiten.&lt;br /&gt;
Mehr zu Aufbau und Inhalt der WCAG 2.1 im Abschnitt „Barrierefreiheit als Mehr-Ebenen-Ansatz“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Internationales Recht motiviert gesetzliche Regelungen ==&lt;br /&gt;
In jüngerer Zeit werden immer mehr Regelungen hinsichtlich der digitalen Barrierefreiheit auf europäischer Ebene getroffen. Dies hat zum Einen behindertenpolitische Auswirkungen, weil eine Vielzahl betroffener Personen von neuartigen Regelungen profitieren kann; zum Anderen stehen hinter den getroffenen Vereinbarungen auch wirtschaftliche Überlegungen, denn nur in einem gesamteuropäischen Binnenmarkt, in dem einheitliche Regelungen zur Barrierefreiheit gelten, lassen sich Waren und Dienstleistungen, an die Barrierefreiheitsanforderungen gestellt werden, ungehindert verkaufen.&lt;br /&gt;
Prominentes Beispiel für weitreichende Auswirkungen des europäischen Rechts sind:&lt;br /&gt;
*Die am 26.10.2016 Verabschiedete „[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016L2102 EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen]“ (Richtlinie 2016/2102).&lt;br /&gt;
*Der bereits erwähnte europäische Barrierefreiheits-Rechtsakt ([https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0882 EU-Richtlinie 2019/882]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
EU-Richtlinien müssen von den Einzelstaaten bis zu einem vorgegebenen Stichtag in nationales Recht umgesetzt werden. Danach gelten Übergangsfristen, bis wann die unter den Geltungsbereich fallenden Inhalte barrierefrei umzusetzen sind.&lt;br /&gt;
Die Richtlinie 2016/2102 trat in Deutschland im Juli 2018 in Kraft. Hierzu mussten das BGG des Bundes sowie die entsprechenden Landes-Gleichstellungsgesetze geändert werden. Die Richtlinie 2019/882 wird über das erwähnte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Juni 2022 wirksam werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einfordern, erklären, durchsetzen, überwachen, messen ==&lt;br /&gt;
In der Praxis nützen alle gut gemeinten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien wenig, wenn:&lt;br /&gt;
#Menschen, die von Barrieren betroffen sind, diese nicht melden, Barrierefreiheit nicht einfordern bzw. den Barriere-Abbau nicht durchsetzen können und&lt;br /&gt;
#den zur Barrierefreiheit verpflichteten Stellen keine negativen Sanktionen drohen, wenn sie die gesetzlichen Regelungen nicht einhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 in deutsches Recht hat in dieser Hinsicht in den folgenden acht Aspekten erhebliche Verbesserungen gebracht:&lt;br /&gt;
#'''Erweiterter Kreis der Verpflichteten''': Zur Einhaltung von Barrierefreiheit verpflichtet sind öffentliche Stellen (des Bundes laut [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12.html §12 BGG]). Der Begriff „öffentliche Stelle“ ist weiter gefasst als der in früheren Fassungen des BGG benannte Kreis der „bundesunmittelbaren Körperschaften“.&lt;br /&gt;
#'''Erklärung zur Barrierefreiheit''': Öffentliche Stellen des Bundes müssen seit Juni 2020 nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12b.html §12b Abs.1 BGG] auf ihren Webseiten eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Nach §12b Abs.2 Nummer 1 benennt diese Erklärung alle Bereiche einer Webseite, die (noch) nicht barrierefrei gestaltet sind und erläutert bzw. begründet diesen Umstand. Details zur Ausgestaltung der Erklärung zur Barrierefreiheit regelt [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__7.html §7 BITV].&lt;br /&gt;
#'''Feedback-Mechanismus''': Nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12b.html § 12b Abs.2 Nummer 2 BGG] enthält die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Nutzer auch „eine unmittelbar zugängliche barrierefrei gestaltete Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren mitzuteilen und um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen“. Details zur Ausgestaltung des Feedback-Mechanismus regelt [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__7.html §7 BITV].&lt;br /&gt;
#'''Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens''': Nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__16.html §16 Abs.1 BGG] wird „bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen [...] eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten [...] eingerichtet“. Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12b.html §12b Abs.2, Nummer 3 BGG] einen Hinweis auf ein mögliches Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten hinsichtlich der Barrierefreiheit enthalten.&lt;br /&gt;
#'''Angemessene Reaktionszeit''': Die öffentliche Stelle muss laut [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12b.html §12B Abs.4 BGG] binnen vier Wochen auf Anfragen und Mitteilungen zur Barrierefreiheit antworten.&lt;br /&gt;
#'''Einrichtung einer Fachstelle''': Nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__13.html §13 Abs.1 und 2 BGG] ist bei der Knappschaft-Bahn-See eine [https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/ Bundesfachstelle Barrierefreiheit] eingerichtet, die zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit für die Träger öffentlicher Gewalt fungiert. Sie hat darüber hinaus auch die übrigen öffentlichen Stellen des Bundes, die Wirtschaft sowie Verbände und die Zivilgesellschaft auf Anfrage zu beraten.&lt;br /&gt;
#'''Einrichtung einer Überwachungsstelle, Monitoring''': Bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird eine [https://www.bfit-bund.de/ Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik] eingerichtet ([https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__13.html §13 Abs.3 BGG]). Das Monitoring beinhaltet die Überprüfung einer Stichprobe von Webseiten und Mobilen Apps öffentlicher Stellen auf Barrierefreiheit – unabhängig davon, ob von Anwenderseite für diese Webauftritte Barrieren gemeldet wurden oder nicht. Details zur Durchführung des Monitorings enthält [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__8.html §8 BITV].&lt;br /&gt;
#'''Berichtspflicht''':&lt;br /&gt;
#*Die obersten Bundesbehörden und die Länder erstatten alle drei Jahre, erstmals zum 30. Juni 2021, der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik Bericht über den Stand der Barrierefreiheit ([https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12c.html §12C BGG]).&lt;br /&gt;
#*Die Überwachungsstelle wiederum erstattet der EU Bericht ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__9.html §9 BITV]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der harmonisierten EU-Norm EN 301 549 und ihrem inhaltlichen Vorbild, den WCAG 2.1, gibt es verbindliche Kriterien, auf deren Basis Prüfverfahren entwickelt wurden und werden, über die sich der Grad von Barrierefreiheit „messen“ lässt. Zu nennen sind hier der [https://www.bitvtest.de/ BIK BITV-Test] sowie der davon abgeleitete [https://www.bitvtest.de/wcag_test.html WCAG-Test].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Digitale Barrierefreiheit als Mehr-Ebenen-Ansatz ==&lt;br /&gt;
Barrierefreiheits-Standards wie die WCAG 2.1 oder die EN 301 549 sind nicht einfach nur lange Aufzählungen von technisch formulierten Geboten oder Verboten. Sie verfolgen einen Mehr-Ebenen-Ansatz, der von abstrakt formulierten Barrierefreiheits-Prinzipien auf einer obersten Hierarchie-Ebene über Richtlinien und Erfolgskriterien hin zu technischen Umsetzungsvorschlägen auf einer untersten hierarchischen Ebene führt. Dies ist vor allem deshalb notwendig, weil in das Thema Barrierefreiheit verschiedenste Personengruppen mit unterschiedlichsten Kenntnisständen involviert sind:&lt;br /&gt;
*Sehbehinderte/blinde Nutzer*innen, die auf Barrieren stoßen, diese aber nicht immer exakt beschreiben oder keine Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung nennen können, weil sie weder für ihr Hilfsmittel noch für Dokument-, Webseiten- oder Software-Gestaltung Expertise besitzen.&lt;br /&gt;
*„Primärempfänger“, denen Betroffene das Vorhandensein einer Barriere melden: Sekretariatskraft, Callcenter-Mitarbeiter, ...&lt;br /&gt;
*„Vermittler“: Menschen wie Öffentlichkeitsarbeiter*innen oder Teamleiter*innen, die das Vorhandensein einer Barriere zu denjenigen kommunizieren, die die Barriere beseitigen könnten&lt;br /&gt;
*„Techniker“ bzw. „Entwickler“: Diejenigen, die durch Programmierung bzw. dokument- oder Webseitengestaltung die Barriere beseitigen können.&lt;br /&gt;
*„Entscheidungsträger“: Verantwortliche Politiker*innen und Jurist*innen, die Gesetze, Richtlinien und Verordnungen schaffen, um Barrieren zu beseitigen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.&lt;br /&gt;
*„Experten“: Menschen mit ausgewiesenen Fachkenntnissen, die Empfehlungen, Richtlinien und Normen entwickeln, damit sie von den Entscheidungsträgern in Kraft gesetzt und von den Technikern bei der (Weiter)-Entwicklung von Software, Dokumenten und Webseiten berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Mehr-Ebenen-Konzept der Barrierefreiheit stellt sicher, dass die „Primärempfänger“, die „Vermittler“ und die „Entscheidungsträger“ vor technischen Details verschont bleiben, und sich umgekehrt die „Techniker“ nicht mit einem theoretischen überbau beschäftigen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Paradebeispiel für die Beschreibung eines hierarchischen (pyramidenartig aufgebauten) Konzepts der Barrierefreiheit bieten die WCAG 2.1:&lt;br /&gt;
*Auf der obersten Ebene stehen vier Prinzipien der Barrierefreiheit:&lt;br /&gt;
*#Wahrnehmbar,&lt;br /&gt;
*#Bedienbar,&lt;br /&gt;
*#Verständlich,&lt;br /&gt;
*#Robust.&lt;br /&gt;
*Auf der zweiten Ebene gibt es 13 technikneutrale Richtlinien. Jede Richtlinie ist eindeutig einem der vier übergeordneten Prinzipien zugeordnet. Als Beispiel hier die fünf Richtlinien des Prinzips „bedienbar“:&lt;br /&gt;
*#Tastaturbedienbar&lt;br /&gt;
*#ausreichend Zeit, alle Inhalte zu lesen und alle Elemente zu bedienen&lt;br /&gt;
*#Inhalte so gestalten, dass keine Anfälle oder physischen Reaktionen ausgelöst werden&lt;br /&gt;
*#navigierbar: Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden&lt;br /&gt;
*#Eingabemodalitäten: Machen Sie es Nutzern einfacher, Funktionalitäten mit anderen Eingabemethoden als der Tastatur zu bedienen&lt;br /&gt;
*Auf Ebene 3 finden sich 78 normative, testbare, aber immer noch technikneutral formulierte Erfolgskriterien. Jedes Kriterium ist einer der 13 übergeordneten Richtlinien und zusätzlich einer von drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA) zugeordnet. Werden alle Kriterien einer Konformitätsstufe und – bei AA und AAA – alle Kriterien der schwächeren Konformitätsstufen erfüllt, so erfüllt die Webseite die entsprechende Konformitätsstufe. Beispiel: Die zehn Erfolgskriterien der Richtlinie 2.4 (navigierbar) lauten:&lt;br /&gt;
*#Textblöcke, die sich auf Mehreren Seiten eines Anbieters wiederholen, müssen übersprungen werden können.&lt;br /&gt;
*#Jede Webseite hat einen Titel.&lt;br /&gt;
*#Die Reihenfolge, in der die Seitenelemente durch Tastatursteuerung den Fokus erhalten (Tabulatorreihenfolge) ist dem Inhalt angemessen.&lt;br /&gt;
*#Der Text eines Links ist so aussagekräftig, dass er auch ohne Kenntnis des Kontexts verständlich ist.&lt;br /&gt;
*#Wenn die Webseite nicht Ergebnis eines Prozesses ist (Beispiel: Suchtrefferseite), dann gibt es mindestens zwei Wege innerhalb des Webangebots, über die sie erreicht werden kann.&lt;br /&gt;
*#Der Zweck des Seiteninhalts und die Aufgabe von Formularfeldern ist durch Überschriften und Labels kenntlich gemacht.&lt;br /&gt;
*#In mindestens einem Bedienmodus muss die Fokusposition dauerhaft sichtbar sein.&lt;br /&gt;
*#Brotkrumen-Navigation: Nutzer sehen auf jeder Seite, in welcher Beziehung diese zu den übrigen Webseiten steht.&lt;br /&gt;
*#Der Zweck eines Links muss aus seinem Text hervorgehen.&lt;br /&gt;
*#Abschnittsüberschriften gliedern den Seiteninhalt.&lt;br /&gt;
*Auf unterster Ebene (Ebene 4) finden sich – derzeit – rund 470 Techniken, die zur Erfüllung eines Erfolgskriteriums eingesetzt werden sollen (ausreichende Techniken) oder können (empfohlene Techniken), aber auch Techniken, die zeigen, wie es gerade nicht gemacht werden soll (Fehlertechniken).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weitere Informationen ==&lt;br /&gt;
*[https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/ Homepage der Bundesfachstelle Barrierefreiheit]&lt;br /&gt;
*[https://www.bfit-bund.de/ Homepage der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik]&lt;br /&gt;
*Die Homepage [http://www.barrierefreies-webdesign.de/ www.barrierefreies-webdesign.de] von Jan Hellbusch enthält zahlreiche Hintergrundartikel zu webbezogener barrierefreier Informationstechnik&lt;br /&gt;
*Die Webseite des 2018 abgeschlossenen Projekts [https://bik-fuer-alle.de/ BIK Für Alle] wird weiterhin gepflegt und verfolgt nach wie vor das Ziel, die Vorteile eines barrierefreien Webs in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und über Umsetzungsmöglichkeiten zu informieren&lt;br /&gt;
*auch die Homepage des 2018 abgeschlossenen Projekts [https://www.bit-inklusiv.de/ BIT Inklusiv] – barrierefreie Informationstechnik für inklusives Arbeiten versammelt viele nützliche Informationen&lt;br /&gt;
*die Homepage [https://www.bitvtest.de/ www.bitvtest.de] informiert über zwei Prüfverfahren – den BITV-Test und den WCAG-Test, mit deren Hilfe die formale Barrierefreiheit von Websites getestet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Digitale_Barrierefreiheit&amp;diff=1360</id>
		<title>Digitale Barrierefreiheit</title>
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		<updated>2021-10-09T14:32:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Digital barrierefrei ist ein informationstechnisches System oder eine Informationsquelle, wenn es/sie auffindbar, zugänglich und nutzbar ist. In juristischen Texten wird digitale Barrierefreiheit als „Barrierefreiheit in der Informationstechnik“ bezeichnet. Im Vergleich zur Barrierefreiheit der bebauten Umwelt (barrierefreie Umweltgestaltung), sind „digitale Barrierefreiheit“ und „Barrierefreiheit in der Informationstechnik“ Begriffe, die sich erst Mitte der 1990er Jahre etabliert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zum Begriff „informationstechnisches System“ ==&lt;br /&gt;
Als Informationstechnisches System kann jedes System verstanden werden, das elektronische Daten verarbeitet. Informationstechnische Systeme können aus folgenden Komponenten bestehen:&lt;br /&gt;
*Hardware (einem Gerät),&lt;br /&gt;
*Software (Firmware, Betriebssystem, Treibersoftware, Anwendungsprogramme) und&lt;br /&gt;
*zugehörigen Daten (die in Form von Dokument-, Bild-, Audio-, Video- oder Datenbankdateien bzw. als Webseiten vorliegen können).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter informationstechnische Systeme fallen somit klassische Computer und Laptops ebenso wie Handys, Smartphones und Tablets, aber auch Geld- und Fahrkartenautomaten, Info- und Bezahlterminals, E-Book-Reader und vieles mehr. Sofern Haushaltsgeräte (weiße Ware) oder Geräte der Unterhaltungselektronik (braune Ware) mit einem Mikroprozessor ausgestattet sind, von einer Betriebssoftware gesteuert und über eine elektronische Benutzerschnittstelle bedient werden, müssen auch sie zu informationstechnischen Systemen gezählt werden. Nach der [https://netzpolitik.org/wp-upload/fragen-onlinedurchsuchung-BMJ.pdf Auffassung des Bundesjustizministeriums] ist auch das gesamte Internet ein informationstechnisches System.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entscheidend ist: Mit einem Informationstechnischen System müssen auch seine Komponenten – die Hardware, die Software sowie die anfallenden Daten – barrierefrei sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Digitale Barrierefreiheit als Zustand oder Prozess ==&lt;br /&gt;
Digitale Barrierefreiheit kann einerseits als Zustand, andererseits als Prozess aufgefasst werden:&lt;br /&gt;
*Im Sinne eines Zustands ist Sie die Abwesenheit jeglicher Hürden, die es Menschen mit einer Einschränkung / Behinderung erschweren oder verunmöglichen, Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu haben bzw. diese zu nutzen, das heißt, sie aufzufinden, wahrzunehmen, zu bedienen und zu verstehen.&lt;br /&gt;
*Im Sinne eines Prozesses ist digitale Barrierefreiheit ein Vorgang, bei dem für Menschen mit Einschränkungen unter Zuhilfenahme konkreter Bewertungskriterien einerseits bereits existierende Hürden abgebaut, andererseits potentielle zukünftige Hürden vermieden werden, die dem Zugang und der Nutzung digitaler Produkte und Dienstleistungen entgegenstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die interaktionistische Auffassung digitaler Barrieren ==&lt;br /&gt;
Digitale Barrieren existieren – wie alle Barrieren – nicht absolut; sie entstehen im Wechselspiel zwischen den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen einer Person und den vorhandenen Umweltbedingungen. Beispiel: Ein nicht unterfahrbarer, aber mit einer Sprachausgabe ausgestatteter Geldautomat stellt zwar für Menschen mit Blindheit keine, für Personen im Rollstuhl jedoch eine erhebliche Barriere dar. Wäre der Geldautomat umgekehrt zwar unterfahrbar, jedoch ausschließlich visuell über einen Touchscreen bedienbar, würde er für Menschen im Rollstuhl keine, dafür aber für blinde Personen eine erhebliche Barriere sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Der allgemeine gesetzliche Barrierefreiheitsbegriff im BGG ==&lt;br /&gt;
Die maßgebliche gesetzliche Definition von Barrierefreiheit im Allgemeinen – und somit von digitaler Barrierefreiheit im Speziellen – findet sich in [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html §4 des Gesetzes des Bundes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen] (Behinderten-Gleichstellungsgesetz des Bundes, BGG) und lautet:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote cite=&amp;quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html&amp;quot;&amp;gt;Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das BGG ist seit dem Jahr 2002 in Kraft und wird immer wieder an aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst.&lt;br /&gt;
In keinem anderen Bundesgesetz findet sich eine Behinderungsdefinition, die in Konflikt zu derjenigen des BGG steht. Allerdings muss es aufgrund des föderalen Prinzips in den einzelnen Bundesländern Landes-Gleichstellungsgesetze geben. Diese enthalten teilweise vom Bundes-BGG abweichende Barrierefreiheits-Definitionen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Extrahiert man die im Zusammenhang mit Informationstechnik relevanten Inhalte, kann die gesetzliche Barrierefreiheitsdefinition wie folgt zu einer Definition für digitale Barrierefreiheit verdichtet werden:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Digital barrierefrei sind technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Näheres regelt die BITV 2.0 als Verordnung ==&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Barrierefreiheitsdefinition ist absichtlich sehr allgemein gehalten und verzichtet bewusst sowohl auf eine Aufzählung konkreter digitaler Barrieren als auch auf die Festlegung von Methoden und Verfahren, wie diese Barrieren erkannt, bewertet und beseitigt werden sollten. Dies liegt daran, dass die betroffenen digitalen Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich und in hohem Tempo weiterentwickelt werden bzw. sich ständig wandeln. Aber auch die zur Überwindung von Barrieren geschaffene Hilfstechnologie entwickelt sich stetig fort.&lt;br /&gt;
Konkrete Regelungen zu einzelnen Bereichen der digitalen Barrierefreiheit sind deshalb in Verordnungen „ausgelagert“. Erlass, Durchsetzung und Kontrolle einer solchen Verordnungen obliegt einem im BGG festgelegten (Bundes)-Ministerium. Dieses Ministerium ist vom Gesetz her sowohl befugt als auch verpflichtet, die von ihm erlassenen Verordnungen in regelmäßigen Abständen auf Wirksamkeit und Aktualität zu prüfen und sie gegebenenfalls anzupassen.&lt;br /&gt;
Bezogen auf digitale Barrierefreiheit Enthält Abschnitt 2a des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes allgemeine Regelungen zu barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes. Zur Ausformulierung von Einzelheiten gibt es in [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12d.html §12d BGG] eine Verordnungsermächtigung, die das Bundesministerium für Soziales berechtigt, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Diese Verordnung, die den Namen „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV]) trägt, ist seit 2004 in Kraft, wurde im Jahre 2011 als „BITV 2.0“ umfangreich aktualisiert und zuletzt im Mai 2019 geändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kerninhalte der BITV 2.0 ==&lt;br /&gt;
'''Ziele''' ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__1.html § 1 BITV 2.0]):&lt;br /&gt;
#Eine umfassende und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten,&lt;br /&gt;
#Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Verwaltung, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung, für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geltungsbereich''' ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__2.html § 2 BITV 2.0]):&lt;br /&gt;
#Websites,&lt;br /&gt;
#mobile Anwendungen,&lt;br /&gt;
#elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung,&lt;br /&gt;
#grafische Programmoberflächen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Von der Anwendung ausgenommen''' ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__2.html § 2 BITV 2.0]):&lt;br /&gt;
#Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbesammlungen, wenn ihre Zugänglichmachung die Integrität bzw. Authentizität des Stückes gefährden würde oder kosteneffizient bzw. automatisiert nicht möglich ist,&lt;br /&gt;
#Archive, die weder Inhalte enthalten, die für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden,&lt;br /&gt;
#Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen von Rundfunkanstalten des Bundesrechts, die der Wahrnehmung eines öffentlichen Sendeauftrags dienen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Begriffsdefinitionen''' ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__2a.html § 2a BITV 2.0]):&lt;br /&gt;
#Websites sind Auftritte, die mit Webtechnologien, beispielsweise HTML, erstellt wurden, über eine individuelle Webadresse erreichbar sind und mit einem Nutzeragenten, beispielsweise Browser, wiedergegeben werden können. Zum Inhalt von Websites gehören textuelle und nicht textuelle Informationen sowie Interaktionen, integrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos, Audiodateien, sowie integrierte Funktionalitäten, beispielsweise Formulare, Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozesse. Umfasst sind auch solche Websites, die sich ausschließlich an einen abgegrenzten Personenkreis richten, wie Intranets oder Extranets.&lt;br /&gt;
#Mobile Anwendungen sind Programme, die auf mobilen Geräten, beispielsweise Smartphones und Tablets, installiert werden. Nicht dazu gehören Betriebssysteme und Hardware, auf denen die mobile Anwendung betrieben wird. Integrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos, Audiodateien, sind Bestandteile der mobilen Anwendungen.&lt;br /&gt;
#Elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe sind Verfahren, die im Rahmen des Verwaltungshandelns intern oder extern angewandt werden und sich der Informations- und Kommunikationstechnik bedienen. Hierzu zählen insbesondere Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und der elektronischen Aktenführung. Integrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos, Audiodateien, sind Bestandteile der elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe.&lt;br /&gt;
#Elektronische Vorgangsbearbeitung ist die Unterstützung von Geschäftsprozessen und Verwaltungsabläufen durch Informations- und Kommunikationstechnik. Dazu zählen unter anderem&lt;br /&gt;
##die Zuweisung und der Transport von Dokumenten an bearbeitende Personen,&lt;br /&gt;
##die Bearbeitung dieser Dokumente,&lt;br /&gt;
##die Darstellung von Prozessen, Organigrammen und Verantwortlichkeiten,&lt;br /&gt;
##die Terminplanung und&lt;br /&gt;
##die Protokollierung.&lt;br /&gt;
#Elektronische Aktenführung ist die systematische und programmgestützte Vorhaltung und Nutzung von Dokumenten in elektronischer Form, beispielsweise mittels eines Dokumentenmanagementsystems.&lt;br /&gt;
#Grafische Programmoberflächen sind webbasierte und nicht webbasierte Anwendungen einschließlich der grafischen Nutzerschnittstellen auf zweidimensionalen Bildschirmen und Displays sowie grafischen Nutzerschnittstellen in dreidimensionalen virtuellen Repräsentationen oder in Echtzeit-Raum-Repräsentationen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die BITV 2.0 verweist dynamisch auf harmonisierte Normen ==&lt;br /&gt;
Eine Verordnung kann – muss jedoch nicht – sämtliche Details zu den entsprechenden Fragen der digitalen Barrierefreiheit enthalten.&lt;br /&gt;
In früheren Fassungen enthielt die BITV 2.0 in Anlage 1 konkrete Anforderungen und Bedingungen, nach denen Intra- und Internetseiten barrierefrei gestaltet werden sollten. Diese Anlage existiert in der aktuellen Fassung der BITV nicht mehr. Die konkreten Anforderungen zur Barrierefreiheit von Intra- und Internetseiten aus der ehemaligen Anlage 1 wurden ersetzt durch eine dynamische Verweisung auf sogenannte „harmonisierte Normen“. Eine Norm gilt als „harmonisiert“, wenn sie ganz oder in Teilen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.&lt;br /&gt;
Eine Norm, die diese Anforderung erfüllt, ist eine Beschaffungsnorm mit dem Namen „Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen“ ([https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/03.02.01_60/en_301549v030201p.pdf EN 301 549]).&lt;br /&gt;
Konkrete Regelungen, die noch getroffen werden, betreffen die Bereitstellung von Gebärdensprache und leichter Sprache im Internet und Intranet. Sie sind in der [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/anlage_2.html Anlage 2 zur BITV] festgeschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die EN 301 549 und ihr Bezug zu den WCAG 2.1 ==&lt;br /&gt;
Die in der BITV 2.0 referenzierte europäische Beschaffungsnorm EN 301 549 enthält in ihren Kapiteln 8 bis 11 detaillierte Zugänglichkeitsrichtlinien für barrierefreie Hardware, Software, Dokumente und Webseiten. Diese sind jedoch nicht speziell für diese Norm formuliert worden, sondern stammen zum großen Teil aus den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte ([https://www.w3.org/TR/WCAG21/ Web Content Accessibility Guidelines; WCAG 2.1]). Dieser Bezug macht sich sogar in der Feingliederung der EN-Kapitel 9 (Web), 10 (Nicht-Web-Dokumente) und 11 (Software) bemerkbar: Die Kapitel-Strukturierung orientiert sich an den übergeordneten Prinzipien „wahrnehmbar“, „bedienbar“, „verständlich“ und „robust“ der WCAG. In Kapitel 11 (Software) der EN 301 549 finden sich auch nahezu alle verbindlichen Anforderungen aus der Norm [https://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-9241-171/107114575 DIN EN ISO 9241-171] „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software“ wieder.&lt;br /&gt;
Dass sich die EN 301 549 auch in den Kapiteln 10 und 11 an ursprünglich für die barrierefreie Gestaltung von Webseiten entwickelten Kriterien orientiert liegt daran, dass sich diese Leitlinien aufgrund ihrer technikneutralen Formulierung weitestgehend auf die Bereiche Software und Dokumente außerhalb des World Wide Web übertragen lassen.&lt;br /&gt;
Die EN 301 549 liegt auch als DIN-Norm in deutscher Sprache vor. Diese bezieht sich allerdings auf die ältere englischsprachige Version 2.1.2 vom August 2018. Die aktuell EU-weit gültige Version 3.2.1 der EN 301 549 gibt es momentan (Oktober 2021) unter dem Titel „Accessibility requirements for ICT products and services“ nur in englischer Sprache; ihre deutsche Übersetzung und damit die Überführung in eine DIN-Norm, wird für den Spätherbst 2021 erwartet. Die Version 3.2.1 wird ihrerseits allerdings schon in 2022 erneut überarbeitet werden, um sie an die Anforderungen anzupassen, die sich aus dem sogenannten „[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0882 European Accessibility Act]“ (EAA = EU-Richtlinie 2019/882) ergeben. Dieser europäische Barrierefreiheits-Rechtsakt muss bis zum Juni 2022 in den EU-Staaten in geltendes Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde dazu das am 22.07.2021 verkündete „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze“ ([https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;amp;jumpTo=bgbl121s2970.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2970.pdf%27%5D__1633767793366 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, BFSG]) geschaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die WCAG 2.1 liefert konkrete Kriterien ==&lt;br /&gt;
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (englischer Originaltitel: „Web Content Accessibility Guidelines“; WCAG) liegen seit Juni 2019 in der Version 2.1 – aktuell ausschließlich in englischer Sprache – vor (die Version 2.2 ist in Vorbereitung).&lt;br /&gt;
Die Aktualisierung eines technischen Standards wie der WCAG ist oft wiederum der Anlass dafür, Normen wie die EN 301 549 zu überarbeiten.&lt;br /&gt;
Mehr zu Aufbau und Inhalt der WCAG 2.1 im Abschnitt „Barrierefreiheit als Mehr-Ebenen-Ansatz“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Internationales Recht motiviert gesetzliche Regelungen ==&lt;br /&gt;
In jüngerer Zeit werden immer mehr Regelungen hinsichtlich der digitalen Barrierefreiheit auf europäischer Ebene getroffen. Dies hat zum Einen behindertenpolitische Auswirkungen, weil eine Vielzahl betroffener Personen von neuartigen Regelungen profitieren kann; zum Anderen stehen hinter den getroffenen Vereinbarungen auch wirtschaftliche Überlegungen, denn nur in einem gesamteuropäischen Binnenmarkt, in dem einheitliche Regelungen zur Barrierefreiheit gelten, lassen sich Waren und Dienstleistungen, an die Barrierefreiheitsanforderungen gestellt werden, ungehindert verkaufen.&lt;br /&gt;
Prominentes Beispiel für weitreichende Auswirkungen des europäischen Rechts sind:&lt;br /&gt;
*Die am 26.10.2016 Verabschiedete „[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016L2102 EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen]“ (Richtlinie 2016/2102).&lt;br /&gt;
*Der bereits erwähnte europäische Barrierefreiheits-Rechtsakt ([https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0882 EU-Richtlinie 2019/882]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
EU-Richtlinien müssen von den Einzelstaaten bis zu einem vorgegebenen Stichtag in nationales Recht umgesetzt werden. Danach gelten Übergangsfristen, bis wann die unter den Geltungsbereich fallenden Inhalte barrierefrei umzusetzen sind.&lt;br /&gt;
Die Richtlinie 2016/2102 trat in Deutschland im Juli 2018 in Kraft. Hierzu mussten das BGG des Bundes sowie die entsprechenden Landes-Gleichstellungsgesetze geändert werden. Die Richtlinie 2019/882 wird über das erwähnte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Juni 2022 wirksam werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einfordern, erklären, durchsetzen, überwachen, messen ==&lt;br /&gt;
In der Praxis nützen alle gut gemeinten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien wenig, wenn:&lt;br /&gt;
#Menschen, die von Barrieren betroffen sind, diese nicht melden, Barrierefreiheit nicht einfordern bzw. den Barriere-Abbau nicht durchsetzen können und&lt;br /&gt;
#den zur Barrierefreiheit verpflichteten Stellen keine negativen Sanktionen drohen, wenn sie die gesetzlichen Regelungen nicht einhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 in deutsches Recht hat in dieser Hinsicht in den folgenden acht Aspekten erhebliche Verbesserungen gebracht:&lt;br /&gt;
#'''Erweiterter Kreis der Verpflichteten''': Zur Einhaltung von Barrierefreiheit verpflichtet sind öffentliche Stellen (des Bundes laut [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12.html §12 BGG]). Der Begriff „öffentliche Stelle“ ist weiter gefasst als der in früheren Fassungen des BGG benannte Kreis der „bundesunmittelbaren Körperschaften“.&lt;br /&gt;
#'''Erklärung zur Barrierefreiheit''': Öffentliche Stellen des Bundes müssen seit Juni 2020 nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12b.html §12b Abs.1 BGG] auf ihren Webseiten eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Nach §12b Abs.2 Nummer 1 benennt diese Erklärung alle Bereiche einer Webseite, die (noch) nicht barrierefrei gestaltet sind und erläutert bzw. begründet diesen Umstand. Details zur Ausgestaltung der Erklärung zur Barrierefreiheit regelt [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__7.html §7 BITV].&lt;br /&gt;
#'''Feedback-Mechanismus''': Nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12b.html § 12b Abs.2 Nummer 2 BGG] enthält die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Nutzer auch „eine unmittelbar zugängliche barrierefrei gestaltete Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren mitzuteilen und um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen“. Details zur Ausgestaltung des Feedback-Mechanismus regelt [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__7.html §7 BITV].&lt;br /&gt;
#'''Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens''': Nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__16.html §16 Abs.1 BGG] wird „bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen [...] eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten [...] eingerichtet“. Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12b.html §12b Abs.2, Nummer 3 BGG] einen Hinweis auf ein mögliches Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten hinsichtlich der Barrierefreiheit enthalten.&lt;br /&gt;
#'''Angemessene Reaktionszeit''': Die öffentliche Stelle muss laut [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12b.html §12B Abs.4 BGG] binnen vier Wochen auf Anfragen und Mitteilungen zur Barrierefreiheit antworten.&lt;br /&gt;
#'''Einrichtung einer Fachstelle''': Nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__13.html §13 Abs.1 und 2 BGG] ist bei der Knappschaft-Bahn-See eine [https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/ Bundesfachstelle Barrierefreiheit] eingerichtet, die zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit für die Träger öffentlicher Gewalt fungiert. Sie hat darüber hinaus auch die übrigen öffentlichen Stellen des Bundes, die Wirtschaft sowie Verbände und die Zivilgesellschaft auf Anfrage zu beraten.&lt;br /&gt;
#'''Einrichtung einer Überwachungsstelle, Monitoring''': Bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird eine [https://www.bfit-bund.de/ Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik] eingerichtet ([https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__13.html §13 Abs.3 BGG]). Das Monitoring beinhaltet die Überprüfung einer Stichprobe von Webseiten und Mobilen Apps öffentlicher Stellen auf Barrierefreiheit – unabhängig davon, ob von Anwenderseite für diese Webauftritte Barrieren gemeldet wurden oder nicht. Details zur Durchführung des Monitorings enthält [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__8.html §8 BITV].&lt;br /&gt;
#'''Berichtspflicht''':&lt;br /&gt;
#*Die obersten Bundesbehörden und die Länder erstatten alle drei Jahre, erstmals zum 30. Juni 2021, der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik Bericht über den Stand der Barrierefreiheit ([https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12c.html §12C BGG]).&lt;br /&gt;
#*Die Überwachungsstelle wiederum erstattet der EU Bericht ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__9.html §9 BITV]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der harmonisierten EU-Norm EN 301 549 und ihrem inhaltlichen Vorbild, den WCAG 2.1, gibt es verbindliche Kriterien, auf deren Basis Prüfverfahren entwickelt wurden und werden, über die sich der Grad von Barrierefreiheit „messen“ lässt. Zu nennen sind hier der [https://www.bitvtest.de/ BIK BITV-Test] sowie der davon abgeleitete [https://www.bitvtest.de/wcag_test.html WCAG-Test].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Digitale Barrierefreiheit als Mehr-Ebenen-Ansatz ==&lt;br /&gt;
Barrierefreiheits-Standards wie die WCAG 2.1 oder die EN 301 549 sind nicht einfach nur lange Aufzählungen von technisch formulierten Geboten oder Verboten. Sie verfolgen einen Mehr-Ebenen-Ansatz, der von abstrakt formulierten Barrierefreiheits-Prinzipien auf einer obersten Hierarchie-Ebene über Richtlinien und Erfolgskriterien hin zu technischen Umsetzungsvorschlägen auf einer untersten hierarchischen Ebene führt. Dies ist vor allem deshalb notwendig, weil in das Thema Barrierefreiheit verschiedenste Personengruppen mit unterschiedlichsten Kenntnisständen involviert sind:&lt;br /&gt;
*Sehbehinderte/blinde Nutzer*innen, die auf Barrieren stoßen, diese aber nicht immer exakt beschreiben oder keine Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung nennen können, weil sie weder für ihr Hilfsmittel noch für Dokument-, Webseiten- oder Software-Gestaltung Expertise besitzen.&lt;br /&gt;
*„Primärempfänger“, denen Betroffene das Vorhandensein einer Barriere melden: Sekretariatskraft, Callcenter-Mitarbeiter, ...&lt;br /&gt;
*„Vermittler“: Menschen wie Öffentlichkeitsarbeiter*innen oder Teamleiter*innen, die das Vorhandensein einer Barriere zu denjenigen kommunizieren, die die Barriere beseitigen könnten&lt;br /&gt;
*„Techniker“ bzw. „Entwickler“: Diejenigen, die durch Programmierung bzw. dokument- oder Webseitengestaltung die Barriere beseitigen können.&lt;br /&gt;
*„Entscheidungsträger“: Verantwortliche Politiker*innen und Jurist*innen, die Gesetze, Richtlinien und Verordnungen schaffen, um Barrieren zu beseitigen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.&lt;br /&gt;
*„Experten“: Menschen mit ausgewiesenen Fachkenntnissen, die Empfehlungen, Richtlinien und Normen entwickeln, damit sie von den Entscheidungsträgern in Kraft gesetzt und von den Technikern bei der (Weiter)-Entwicklung von Software, Dokumenten und Webseiten berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Mehr-Ebenen-Konzept der Barrierefreiheit stellt sicher, dass die „Primärempfänger“, die „Vermittler“ und die „Entscheidungsträger“ vor technischen Details verschont bleiben, und sich umgekehrt die „Techniker“ nicht mit einem theoretischen überbau beschäftigen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Paradebeispiel für die Beschreibung eines hierarchischen (pyramidenartig aufgebauten) Konzepts der Barrierefreiheit bieten die WCAG 2.1:&lt;br /&gt;
*Auf der obersten Ebene stehen vier Prinzipien der Barrierefreiheit:&lt;br /&gt;
*#Wahrnehmbar,&lt;br /&gt;
*#Bedienbar,&lt;br /&gt;
*#Verständlich,&lt;br /&gt;
*#Robust.&lt;br /&gt;
*Auf der zweiten Ebene gibt es 13 technikneutrale Richtlinien. Jede Richtlinie ist eindeutig einem der vier übergeordneten Prinzipien zugeordnet. Als Beispiel hier die fünf Richtlinien des Prinzips „bedienbar“:&lt;br /&gt;
*#Tastaturbedienbar&lt;br /&gt;
*#ausreichend Zeit, alle Inhalte zu lesen und alle Elemente zu bedienen&lt;br /&gt;
*#Inhalte so gestalten, dass keine Anfälle oder physischen Reaktionen ausgelöst werden&lt;br /&gt;
*#navigierbar: Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden&lt;br /&gt;
*#Eingabemodalitäten: Machen Sie es Nutzern einfacher, Funktionalitäten mit anderen Eingabemethoden als der Tastatur zu bedienen&lt;br /&gt;
*Auf Ebene 3 finden sich 78 normative, testbare, aber immer noch technikneutral formulierte Erfolgskriterien. Jedes Kriterium ist einer der 13 übergeordneten Richtlinien und zusätzlich einer von drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA) zugeordnet. Werden alle Kriterien einer Konformitätsstufe und – bei AA und AAA – alle Kriterien der schwächeren Konformitätsstufen erfüllt, so erfüllt die Webseite die entsprechende Konformitätsstufe.&lt;br /&gt;
Beispiel: Die zehn Erfolgskriterien der Richtlinie 2.4 (navigierbar):&lt;br /&gt;
*#Textblöcke, die sich auf Mehreren Seiten eines Anbieters wiederholen, müssen übersprungen werden können.&lt;br /&gt;
*#Jede Webseite hat einen Titel.&lt;br /&gt;
*#Die Reihenfolge, in der die Seitenelemente durch Tastatursteuerung den Fokus erhalten (Tabulatorreihenfolge) ist dem Inhalt angemessen.&lt;br /&gt;
*#Der Text eines Links ist so aussagekräftig, dass er auch ohne Kenntnis des Kontexts verständlich ist.&lt;br /&gt;
*#Wenn die Webseite nicht Ergebnis eines Prozesses ist (Beispiel: Suchtrefferseite), dann gibt es mindestens zwei Wege innerhalb des Webangebots, über die sie erreicht werden kann.&lt;br /&gt;
*#Der Zweck des Seiteninhalts und die Aufgabe von Formularfeldern ist durch Überschriften und Labels kenntlich gemacht.&lt;br /&gt;
*#In mindestens einem Bedienmodus muss die Fokusposition dauerhaft sichtbar sein.&lt;br /&gt;
*#Brotkrumen-Navigation: Nutzer sehen auf jeder Seite, in welcher Beziehung diese zu den übrigen Webseiten steht.&lt;br /&gt;
*#Der Zweck eines Links muss aus seinem Text hervorgehen.&lt;br /&gt;
*#Abschnittsüberschriften gliedern den Seiteninhalt.&lt;br /&gt;
*Auf unterster Ebene (Ebene 4) finden sich – derzeit – rund 470 Techniken, die zur Erfüllung eines Erfolgskriteriums eingesetzt werden sollen (ausreichende Techniken) oder können (empfohlene Techniken), aber auch Techniken, die zeigen, wie es gerade nicht gemacht werden soll (Fehlertechniken).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weitere Informationen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/ Homepage der Bundesfachstelle Barrierefreiheit]&lt;br /&gt;
*[https://www.bfit-bund.de/ Homepage der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik]&lt;br /&gt;
*Die Homepage [http://www.barrierefreies-webdesign.de/ www.barrierefreies-webdesign.de] von Jan Hellbusch enthält zahlreiche Hintergrundartikel zu webbezogener barrierefreier Informationstechnik&lt;br /&gt;
*Die Webseite des 2018 abgeschlossenen Projekts [https://bik-fuer-alle.de/ BIK Für Alle] wird weiterhin gepflegt und verfolgt nach wie vor das Ziel, die Vorteile eines barrierefreien Webs in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und über Umsetzungsmöglichkeiten zu informieren&lt;br /&gt;
*auch die Homepage des 2018 abgeschlossenen Projekts [https://www.bit-inklusiv.de/ BIT Inklusiv] – barrierefreie Informationstechnik für inklusives Arbeiten versammelt viele nützliche Informationen&lt;br /&gt;
*die Homepage [https://www.bitvtest.de/ www.bitvtest.de] informiert über zwei Prüfverfahren – den BITV-Test und den WCAG-Test, mit deren Hilfe die formale Barrierefreiheit von Websites getestet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Digitale_Barrierefreiheit&amp;diff=1359</id>
		<title>Digitale Barrierefreiheit</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Digitale_Barrierefreiheit&amp;diff=1359"/>
		<updated>2021-10-09T11:56:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: Die Seite wurde neu angelegt: „Digital barrierefrei ist ein informationstechnisches System oder eine Informationsquelle, wenn es/sie auffindbar, zugänglich und nutzbar ist. In juristischen…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Digital barrierefrei ist ein informationstechnisches System oder eine Informationsquelle, wenn es/sie auffindbar, zugänglich und nutzbar ist. In juristischen Texten wird digitale Barrierefreiheit als „Barrierefreiheit in der Informationstechnik“ bezeichnet. Im Vergleich zur Barrierefreiheit der bebauten Umwelt (barrierefreie Umweltgestaltung), sind „digitale Barrierefreiheit“ und „Barrierefreiheit in der Informationstechnik“ Begriffe, die sich erst Mitte der 1990er Jahre etabliert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zum Begriff „informationstechnisches System“ ==&lt;br /&gt;
Als Informationstechnisches System kann jedes System verstanden werden, das elektronische Daten verarbeitet. Informationstechnische Systeme können aus folgenden Komponenten bestehen:&lt;br /&gt;
*Hardware (einem Gerät),&lt;br /&gt;
*Software (Firmware, Betriebssystem, Treibersoftware, Anwendungsprogramme) und&lt;br /&gt;
*zugehörigen Daten (die in Form von Dokument-, Bild-, Audio-, Video- oder Datenbankdateien bzw. als Webseiten vorliegen können).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter informationstechnische Systeme fallen somit klassische Computer und Laptops ebenso wie Handys, Smartphones und Tablets, aber auch Geld- und Fahrkartenautomaten, Info- und Bezahlterminals, E-Book-Reader und vieles mehr. Sofern Haushaltsgeräte (weiße Ware) oder Geräte der Unterhaltungselektronik (braune Ware) mit einem Mikroprozessor ausgestattet sind, von einer Betriebssoftware gesteuert und über eine elektronische Benutzerschnittstelle bedient werden, müssen auch sie zu informationstechnischen Systemen gezählt werden. Nach der [https://netzpolitik.org/wp-upload/fragen-onlinedurchsuchung-BMJ.pdf Auffassung des Bundesjustizministeriums] ist auch das gesamte Internet ein informationstechnisches System.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entscheidend ist: Mit einem Informationstechnischen System müssen auch seine Komponenten – die Hardware, die Software sowie die anfallenden Daten – barrierefrei sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Digitale Barrierefreiheit als Zustand oder Prozess ==&lt;br /&gt;
Digitale Barrierefreiheit kann einerseits als Zustand, andererseits als Prozess aufgefasst werden:&lt;br /&gt;
*Im Sinne eines Zustands ist Sie die Abwesenheit jeglicher Hürden, die es Menschen mit einer Einschränkung / Behinderung erschweren oder verunmöglichen, Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu haben bzw. diese zu nutzen, das heißt, sie aufzufinden, wahrzunehmen, zu bedienen und zu verstehen.&lt;br /&gt;
*Im Sinne eines Prozesses ist digitale Barrierefreiheit ein Vorgang, bei dem für Menschen mit Einschränkungen unter Zuhilfenahme konkreter Bewertungskriterien einerseits bereits existierende Hürden abgebaut, andererseits potentielle zukünftige Hürden vermieden werden, die dem Zugang und der Nutzung digitaler Produkte und Dienstleistungen entgegenstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die interaktionistische Auffassung digitaler Barrieren ==&lt;br /&gt;
Digitale Barrieren existieren – wie alle Barrieren – nicht absolut; sie entstehen im Wechselspiel zwischen den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen einer Person und den vorhandenen Umweltbedingungen. Beispiel: Ein nicht unterfahrbarer, aber mit einer Sprachausgabe ausgestatteter Geldautomat stellt zwar für Menschen mit Blindheit keine, für Personen im Rollstuhl jedoch eine erhebliche Barriere dar. Wäre der Geldautomat umgekehrt zwar unterfahrbar, jedoch ausschließlich visuell über einen Touchscreen bedienbar, würde er für Menschen im Rollstuhl keine, dafür aber für blinde Personen eine erhebliche Barriere sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Der allgemeine gesetzliche Barrierefreiheitsbegriff im BGG ==&lt;br /&gt;
Die maßgebliche gesetzliche Definition von Barrierefreiheit im Allgemeinen – und somit von digitaler Barrierefreiheit im Speziellen – findet sich in [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html §4 des Gesetzes des Bundes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen] (Behinderten-Gleichstellungsgesetz des Bundes, BGG) und lautet:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote cite=&amp;quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html&amp;quot;&amp;gt;Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das BGG ist seit dem Jahr 2002 in Kraft und wird immer wieder an aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst.&lt;br /&gt;
In keinem anderen Bundesgesetz findet sich eine Behinderungsdefinition, die in Konflikt zu derjenigen des BGG steht. Allerdings muss es aufgrund des föderalen Prinzips in den einzelnen Bundesländern Landes-Gleichstellungsgesetze geben. Diese enthalten teilweise vom Bundes-BGG abweichende Barrierefreiheits-Definitionen.&lt;br /&gt;
Extrahiert man die im Zusammenhang mit Informationstechnik relevanten Inhalte, kann die gesetzliche Barrierefreiheitsdefinition wie folgt zu einer Definition für digitale Barrierefreiheit verdichtet werden:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Digital barrierefrei sind technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Näheres regelt die BITV 2.0 als Verordnung ==&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Barrierefreiheitsdefinition ist absichtlich sehr allgemein gehalten und verzichtet bewusst sowohl auf eine Aufzählung konkreter digitaler Barrieren als auch auf die Festlegung von Methoden und Verfahren, wie diese Barrieren erkannt, bewertet und beseitigt werden sollten. Dies liegt daran, dass die betroffenen digitalen Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich und in hohem Tempo weiterentwickelt werden bzw. sich ständig wandeln. Aber auch die zur Überwindung von Barrieren geschaffene Hilfstechnologie entwickelt sich stetig fort.&lt;br /&gt;
Konkrete Regelungen zu einzelnen Bereichen der digitalen Barrierefreiheit sind deshalb in Verordnungen „ausgelagert“. Erlass, Durchsetzung und Kontrolle einer solchen Verordnungen obliegt einem im BGG festgelegten (Bundes)-Ministerium. Dieses Ministerium ist vom Gesetz her sowohl befugt als auch verpflichtet, die von ihm erlassenen Verordnungen in regelmäßigen Abständen auf Wirksamkeit und Aktualität zu prüfen und sie gegebenenfalls anzupassen.&lt;br /&gt;
Bezogen auf digitale Barrierefreiheit Enthält Abschnitt 2a des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes allgemeine Regelungen zu barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes. Zur Ausformulierung von Einzelheiten gibt es in [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12d.html §12d BGG] eine Verordnungsermächtigung, die das Bundesministerium für Soziales berechtigt, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Diese Verordnung, die den Namen „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV]) trägt, ist seit 2004 in Kraft, wurde im Jahre 2011 als „BITV 2.0“ umfangreich aktualisiert und zuletzt im Mai 2019 geändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kerninhalte der BITV 2.0 ==&lt;br /&gt;
'''Ziele''' ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__1.html § 1 BITV 2.0]):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Eine umfassende und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten,&lt;br /&gt;
#Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Verwaltung, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung, für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geltungsbereich''' ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__2.html § 2 BITV 2.0]):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Websites,&lt;br /&gt;
#mobile Anwendungen,&lt;br /&gt;
#elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung,&lt;br /&gt;
#grafische Programmoberflächen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Von der Anwendung ausgenommen''' ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__2.html § 2 BITV 2.0]):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbesammlungen, wenn ihre Zugänglichmachung die Integrität bzw. Authentizität des Stückes gefährden würde oder kosteneffizient bzw. automatisiert nicht möglich ist,&lt;br /&gt;
#Archive, die weder Inhalte enthalten, die für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden,&lt;br /&gt;
#Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen von Rundfunkanstalten des Bundesrechts, die der Wahrnehmung eines öffentlichen Sendeauftrags dienen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Begriffsdefinitionen''' ([§ 2a):&lt;br /&gt;
#Websites sind Auftritte, die mit Webtechnologien, beispielsweise HTML, erstellt wurden, über eine individuelle Webadresse erreichbar sind und mit einem Nutzeragenten, beispielsweise Browser, wiedergegeben werden können. Zum Inhalt von Websites gehören textuelle und nicht textuelle Informationen sowie Interaktionen, integrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos, Audiodateien, sowie integrierte Funktionalitäten, beispielsweise Formulare, Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozesse. Umfasst sind auch solche Websites, die sich ausschließlich an einen abgegrenzten Personenkreis richten, wie Intranets oder Extranets.&lt;br /&gt;
#Mobile Anwendungen sind Programme, die auf mobilen Geräten, beispielsweise Smartphones und Tablets, installiert werden. Nicht dazu gehören Betriebssysteme und Hardware, auf denen die mobile Anwendung betrieben wird. Integrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos, Audiodateien, sind Bestandteile der mobilen Anwendungen.&lt;br /&gt;
#Elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe sind Verfahren, die im Rahmen des Verwaltungshandelns intern oder extern angewandt werden und sich der Informations- und Kommunikationstechnik bedienen. Hierzu zählen insbesondere Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und der elektronischen Aktenführung. Integrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos, Audiodateien, sind Bestandteile der elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe.&lt;br /&gt;
#Elektronische Vorgangsbearbeitung ist die Unterstützung von Geschäftsprozessen und Verwaltungsabläufen durch Informations- und Kommunikationstechnik. Dazu zählen unter anderem&lt;br /&gt;
##die Zuweisung und der Transport von Dokumenten an bearbeitende Personen,&lt;br /&gt;
##die Bearbeitung dieser Dokumente,&lt;br /&gt;
##die Darstellung von Prozessen, Organigrammen und Verantwortlichkeiten,&lt;br /&gt;
##die Terminplanung und&lt;br /&gt;
##die Protokollierung.&lt;br /&gt;
#Elektronische Aktenführung ist die systematische und programmgestützte Vorhaltung und Nutzung von Dokumenten in elektronischer Form, beispielsweise mittels eines Dokumentenmanagementsystems.&lt;br /&gt;
#Grafische Programmoberflächen sind webbasierte und nicht webbasierte Anwendungen einschließlich der grafischen Nutzerschnittstellen auf zweidimensionalen Bildschirmen und Displays sowie grafischen Nutzerschnittstellen in dreidimensionalen virtuellen Repräsentationen oder in Echtzeit-Raum-Repräsentationen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die BITV 2.0 verweist dynamisch auf harmonisierte Normen ==&lt;br /&gt;
Eine Verordnung kann – muss jedoch nicht – sämtliche Details zu den entsprechenden Fragen der digitalen Barrierefreiheit enthalten.&lt;br /&gt;
In früheren Fassungen enthielt die BITV 2.0 in Anlage 1 konkrete Anforderungen und Bedingungen, nach denen Intra- und Internetseiten barrierefrei gestaltet werden sollten. Diese Anlage existiert in der aktuellen Fassung der BITV nicht mehr. Die konkreten Anforderungen zur Barrierefreiheit von Intra- und Internetseiten aus der ehemaligen Anlage 1 wurden ersetzt durch eine dynamische Verweisung auf sogenannte „harmonisierte Normen“. Eine Norm gilt als „harmonisiert“, wenn sie ganz oder in Teilen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.&lt;br /&gt;
Eine Norm, die diese Anforderung erfüllt, ist eine Beschaffungsnorm mit dem Namen „Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen“ ([https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/03.02.01_60/en_301549v030201p.pdf EN 301 549).&lt;br /&gt;
Konkrete Regelungen, die noch getroffen werden, betreffen die Bereitstellung von Gebärdensprache und leichter Sprache im Internet und Intranet. Sie sind in der [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/anlage_2.html Anlage 2 zur BITV] festgeschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die EN 301 549 und ihr Bezug zu den WCAG 2.1 ==&lt;br /&gt;
Die in der BITV 2.0 referenzierte europäische Beschaffungsnorm EN 301 549 enthält in ihren Kapiteln 8 bis 11 detaillierte Zugänglichkeitsrichtlinien für barrierefreie Hardware, Software, Dokumente und Webseiten. Diese sind jedoch nicht speziell für diese Norm formuliert worden, sondern stammen zum großen Teil aus den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte ([https://www.w3.org/TR/WCAG21/ Web Content Accessibility Guidelines; WCAG 2.1]). Dieser Bezug macht sich sogar in der Feingliederung der EN-Kapitel 9 (Web), 10 (Nicht-Web-Dokumente) und 11 (Software) bemerkbar: Die Kapitel-Strukturierung orientiert sich an den übergeordneten Prinzipien „wahrnehmbar“, „bedienbar“, „verständlich“ und „robust“ der WCAG. In Kapitel 11 (Software) der EN 301 549 finden sich auch nahezu alle verbindlichen Anforderungen aus der Norm [https://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-9241-171/107114575 DIN EN ISO 9241-171] „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software“ wieder.&lt;br /&gt;
Dass sich die EN 301 549 auch in den Kapiteln 10 und 11 an ursprünglich für die barrierefreie Gestaltung von Webseiten entwickelten Kriterien orientiert liegt daran, dass sich diese Leitlinien aufgrund ihrer technikneutralen Formulierung weitestgehend auf die Bereiche Software und Dokumente außerhalb des World Wide Web übertragen lassen.&lt;br /&gt;
Die EN 301 549 liegt auch als DIN-Norm in deutscher Sprache vor. Diese bezieht sich allerdings auf die ältere englischsprachige Version 2.1.2 vom August 2018. Die aktuell EU-weit gültige Version 3.2.1 der EN 301 549 gibt es momentan (Oktober 2021) unter dem Titel „Accessibility requirements for ICT products and services“ nur in englischer Sprache; ihre deutsche Übersetzung und damit die Überführung in eine DIN-Norm, wird für den Spätherbst 2021 erwartet. Die Version 3.2.1 wird ihrerseits allerdings schon in 2022 erneut überarbeitet werden, um sie an die Anforderungen anzupassen, die sich aus dem sogenannten „[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0882 European Accessibility Act]“ (EAA = EU-Richtlinie 2019/882) ergeben. Dieser europäische Barrierefreiheits-Rechtsakt muss bis zum Juni 2022 in den EU-Staaten in geltendes Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde dazu das am 22.07.2021 verkündete „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze“ ([https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;amp;jumpTo=bgbl121s2970.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2970.pdf%27%5D__1633767793366 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, BFSG]) geschaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die WCAG 2.1 liefert konkrete Kriterien ==&lt;br /&gt;
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (englischer Originaltitel: „Web Content Accessibility Guidelines“; WCAG) liegen seit Juni 2019 in der Version 2.1 – aktuell ausschließlich in englischer Sprache – vor (die Version 2.2 ist in Vorbereitung).&lt;br /&gt;
Die Aktualisierung eines technischen Standards wie der WCAG ist oft wiederum der Anlass dafür, Normen wie die EN 301 549 zu überarbeiten.&lt;br /&gt;
Mehr zu Aufbau und Inhalt der WCAG 2.1 im Abschnitt „Barrierefreiheit als Mehr-Ebenen-Ansatz“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Internationales Recht motiviert gesetzliche Regelungen ==&lt;br /&gt;
In jüngerer Zeit werden immer mehr Regelungen hinsichtlich der digitalen Barrierefreiheit auf europäischer Ebene getroffen. Dies hat zum Einen behindertenpolitische Auswirkungen, weil eine Vielzahl betroffener Personen von neuartigen Regelungen profitieren kann; zum Anderen stehen hinter den getroffenen Vereinbarungen auch wirtschaftliche Überlegungen, denn nur in einem gesamteuropäischen Binnenmarkt, in dem einheitliche Regelungen zur Barrierefreiheit gelten, lassen sich Waren und Dienstleistungen, an die Barrierefreiheitsanforderungen gestellt werden, ungehindert verkaufen.&lt;br /&gt;
Prominentes Beispiel für weitreichende Auswirkungen des europäischen Rechts sind:&lt;br /&gt;
*Die am 26.10.2016 Verabschiedete „[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016L2102 EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen]“ (Richtlinie 2016/2102).&lt;br /&gt;
*Der bereits erwähnte europäische Barrierefreiheits-Rechtsakt ([https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0882 EU-Richtlinie 2019/882]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
EU-Richtlinien müssen von den Einzelstaaten bis zu einem vorgegebenen Stichtag in nationales Recht umgesetzt werden. Danach gelten Übergangsfristen, bis wann die unter den Geltungsbereich fallenden Inhalte barrierefrei umzusetzen sind.&lt;br /&gt;
Die Richtlinie 2016/2102 trat in Deutschland im Juli 2018 in Kraft. Hierzu mussten das BGG des Bundes sowie die entsprechenden Landes-Gleichstellungsgesetze geändert werden. Die Richtlinie 2019/882 wird über das erwähnte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Juni 2022 wirksam werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einfordern, erklären, durchsetzen, überwachen, messen ==&lt;br /&gt;
In der Praxis nützen alle gut gemeinten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien wenig, wenn:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Menschen, die von Barrieren betroffen sind, diese nicht melden, Barrierefreiheit nicht einfordern bzw. den Barriere-Abbau nicht durchsetzen können und&lt;br /&gt;
#den zur Barrierefreiheit verpflichteten Stellen keine negativen Sanktionen drohen, wenn sie die gesetzlichen Regelungen nicht einhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 in deutsches Recht hat in dieser Hinsicht in den folgenden acht Aspekten erhebliche Verbesserungen gebracht:&lt;br /&gt;
#'''Erweiterter Kreis der Verpflichteten''': Zur Einhaltung von Barrierefreiheit verpflichtet sind öffentliche Stellen (des Bundes laut [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12.html §12 BGG]). Der Begriff „öffentliche Stelle“ ist weiter gefasst als der in früheren Fassungen des BGG benannte Kreis der „bundesunmittelbaren Körperschaften“.&lt;br /&gt;
#'''Erklärung zur Barrierefreiheit''': Öffentliche Stellen des Bundes müssen seit Juni 2020 nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12b.html §12b Abs.1 BGG] auf ihren Webseiten eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Nach §12b Abs.2 Nummer 1 benennt diese Erklärung alle Bereiche einer Webseite, die (noch) nicht barrierefrei gestaltet sind und erläutert bzw. begründet diesen Umstand. Details zur Ausgestaltung der Erklärung zur Barrierefreiheit regelt [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__7.html §7 BITV].&lt;br /&gt;
#'''Feedback-Mechanismus''': Nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12b.html § 12b Abs.2 Nummer 2 BGG] enthält die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Nutzer auch „eine unmittelbar zugängliche barrierefrei gestaltete Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren mitzuteilen und um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen“. Details zur Ausgestaltung des Feedback-Mechanismus regelt [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__7.html §7 BITV].&lt;br /&gt;
#'''Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens''': Nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__16.html §16 Abs.1 BGG] wird „bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen [...] eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten [...] eingerichtet“. Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12b.html §12b Abs.2, Nummer 3 BGG] einen Hinweis auf ein mögliches Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten hinsichtlich der Barrierefreiheit enthalten.&lt;br /&gt;
#'''Angemessene Reaktionszeit''': Die öffentliche Stelle muss laut [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12b.html §12B Abs.4 BGG] binnen vier Wochen auf Anfragen und Mitteilungen zur Barrierefreiheit antworten.&lt;br /&gt;
#'''Einrichtung einer Fachstelle''': Nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__13.html §13 Abs.1 und 2 BGG] ist bei der Knappschaft Bahn/See eine [://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/ Bundesfachstelle Barrierefreiheit] eingerichtet, die zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit für die Träger öffentlicher Gewalt fungiert. Sie hat darüber hinaus auch die übrigen öffentlichen Stellen des Bundes, die Wirtschaft sowie Verbände und die Zivilgesellschaft auf Anfrage zu beraten.&lt;br /&gt;
#'''Einrichtung einer Überwachungsstelle, Monitoring''': Bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird eine [https://www.bfit-bund.de/ Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik] eingerichtet ([https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__13.html §13 Abs.3 BGG]). Das Monitoring beinhaltet die Überprüfung einer Stichprobe von Webseiten und Mobilen Apps öffentlicher Stellen auf Barrierefreiheit – unabhängig davon, ob von Anwenderseite für diese Webauftritte Barrieren gemeldet wurden oder nicht. Details zur Durchführung des Monitorings enthält [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__8.html §8 BITV].&lt;br /&gt;
#'''Berichtspflicht''':&lt;br /&gt;
**Die obersten Bundesbehörden und die Länder erstatten alle drei Jahre, erstmals zum 30. Juni 2021, der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik Bericht über den Stand der Barrierefreiheit ([https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12c.html §12C BGG]).&lt;br /&gt;
**Die Überwachungsstelle wiederum erstattet der EU Bericht ([https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__9.html] §9 BITV). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der harmonisierten EU-Norm EN 301 549 und ihrem inhaltlichen Vorbild, den WCAG 2.1, gibt es verbindliche Kriterien, auf deren Basis Prüfverfahren entwickelt wurden und werden, über die sich der Grad von Barrierefreiheit „messen“ lässt. Zu nennen sind hier der [https://www.bitvtest.de/ BIK BITV-Test] sowie der davon abgeleitete [https://www.bitvtest.de/wcag_test.html WCAG-Test].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Digitale Barrierefreiheit als Mehr-Ebenen-Ansatz ==&lt;br /&gt;
Barrierefreiheits-Standards wie die WCAG 2.1 oder die EN 301 549 sind nicht einfach nur lange Aufzählungen von technisch formulierten Geboten oder Verboten. Sie verfolgen einen Mehr-Ebenen-Ansatz, der von abstrakt formulierten Barrierefreiheits-Prinzipien auf einer obersten Hierarchie-Ebene über Richtlinien und Erfolgskriterien hin zu technischen Umsetzungsvorschlägen auf einer untersten hierarchischen Ebene führt. Dies ist vor allem deshalb notwendig, weil in das Thema Barrierefreiheit verschiedenste Personengruppen mit unterschiedlichsten Kenntnisständen involviert sind:&lt;br /&gt;
*Sehbehinderte/blinde Nutzer*innen, die auf Barrieren stoßen, diese aber nicht immer exakt beschreiben oder keine Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung nennen können, weil sie weder für ihr Hilfsmittel noch für Dokument-, Webseiten- oder Software-Gestaltung Expertise besitzen.&lt;br /&gt;
*„Primärempfänger“, denen Betroffene das Vorhandensein einer Barriere melden: Sekretariatskraft, Callcenter-Mitarbeiter, ...&lt;br /&gt;
*„Vermittler“: Menschen wie Öffentlichkeitsarbeiter*innen oder Teamleiter*innen, die das Vorhandensein einer Barriere zu denjenigen kommunizieren, die die Barriere beseitigen könnten&lt;br /&gt;
*„Techniker“ bzw. „Entwickler“: Diejenigen, die durch Programmierung bzw. dokument- oder Webseitengestaltung die Barriere beseitigen können.&lt;br /&gt;
*„Entscheidungsträger“: Verantwortliche Politiker*innen und Jurist*innen, die Gesetze, Richtlinien und Verordnungen schaffen, um Barrieren zu beseitigen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.&lt;br /&gt;
*„Experten“: Menschen mit ausgewiesenen Fachkenntnissen, die Empfehlungen, Richtlinien und Normen entwickeln, damit sie von den Entscheidungsträgern in Kraft gesetzt und von den Technikern bei der (Weiter)-Entwicklung von Software, Dokumenten und Webseiten berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Mehr-Ebenen-Konzept der Barrierefreiheit stellt sicher, dass die „Primärempfänger“, die „Vermittler“ und die „Entscheidungsträger“ vor technischen Details verschont bleiben, und sich umgekehrt die „Techniker“ nicht mit einem theoretischen überbau beschäftigen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Paradebeispiel für die Beschreibung eines hierarchischen (pyramidenartig aufgebauten) Konzepts der Barrierefreiheit bieten die WCAG 2.1:&lt;br /&gt;
*Auf der obersten Ebene stehen vier Prinzipien der Barrierefreiheit:&lt;br /&gt;
##Wahrnehmbar,&lt;br /&gt;
##Bedienbar,&lt;br /&gt;
##Verständlich,&lt;br /&gt;
##Robust.&lt;br /&gt;
*Auf der zweiten Ebene gibt es 13 technikneutrale Richtlinien. Jede Richtlinie ist eindeutig einem der vier übergeordneten Prinzipien zugeordnet. Als Beispiel hier die fünf Richtlinien des Prinzips „bedienbar“:&lt;br /&gt;
##Tastaturbedienbar&lt;br /&gt;
##ausreichend Zeit, alle Inhalte zu lesen und alle Elemente zu bedienen&lt;br /&gt;
##Inhalte so gestalten, dass keine Anfälle oder physischen Reaktionen ausgelöst werden&lt;br /&gt;
##navigierbar: Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden&lt;br /&gt;
##Eingabemodalitäten: Machen Sie es Nutzern einfacher, Funktionalitäten mit anderen Eingabemethoden als der Tastatur zu bedienen&lt;br /&gt;
*Auf Ebene 3 finden sich 78 normative, testbare, aber immer noch technikneutral formulierte Erfolgskriterien. Jedes Kriterium ist einer der 13 übergeordneten Richtlinien und zusätzlich einer von drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA) zugeordnet. Werden alle Kriterien einer Konformitätsstufe und – bei AA und AAA – alle Kriterien der schwächeren Konformitätsstufen erfüllt, so erfüllt die Webseite die entsprechende Konformitätsstufe.&lt;br /&gt;
Beispiel: Die zehn Erfolgskriterien der Richtlinie 2.4 (navigierbar):&lt;br /&gt;
##Textblöcke, die sich auf Mehreren Seiten eines Anbieters wiederholen, müssen übersprungen werden können.&lt;br /&gt;
##Jede Webseite hat einen Titel.&lt;br /&gt;
##Die Reihenfolge, in der die Seitenelemente durch Tastatursteuerung den Fokus erhalten (Tabulatorreihenfolge) ist dem Inhalt angemessen.&lt;br /&gt;
##Der Text eines Links ist so aussagekräftig, dass er auch ohne Kenntnis des Kontexts verständlich ist.&lt;br /&gt;
##Wenn die Webseite nicht Ergebnis eines Prozesses ist (Beispiel: Suchtrefferseite), dann gibt es mindestens zwei Wege innerhalb des Webangebots, über die sie erreicht werden kann.&lt;br /&gt;
##Der Zweck des Seiteninhalts und die Aufgabe von Formularfeldern ist durch Überschriften und Labels kenntlich gemacht.&lt;br /&gt;
##In mindestens einem Bedienmodus muss die Fokusposition dauerhaft sichtbar sein.&lt;br /&gt;
##Brotkrumen-Navigation: Nutzer sehen auf jeder Seite, in welcher Beziehung diese zu den übrigen Webseiten steht.&lt;br /&gt;
##Der Zweck eines Links muss aus seinem Text hervorgehen.&lt;br /&gt;
##Abschnittsüberschriften gliedern den Seiteninhalt.&lt;br /&gt;
*Auf unterster Ebene (Ebene 4) finden sich – derzeit – rund 470 Techniken, die zur Erfüllung eines Erfolgskriteriums eingesetzt werden sollen (ausreichende Techniken) oder können (empfohlene Techniken), aber auch Techniken, die zeigen, wie es gerade nicht gemacht werden soll (Fehlertechniken).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weitere Informationen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/ Homepage der Bundesfachstelle Barrierefreiheit]&lt;br /&gt;
*[https://www.bfit-bund.de/ Homepage der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik]&lt;br /&gt;
*Die Homepage [http://www.barrierefreies-webdesign.de/ www.barrierefreies-webdesign.de] von Jan Hellbusch enthält zahlreiche Hintergrundartikel zu webbezogener barrierefreier Informationstechnik&lt;br /&gt;
*Die Webseite des 2018 abgeschlossenen Projekts [https://bik-fuer-alle.de/ BIK Für Alle] wird weiterhin gepflegt und verfolgt nach wie vor das Ziel, die Vorteile eines barrierefreien Webs in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und über Umsetzungsmöglichkeiten zu informieren&lt;br /&gt;
*auch die Homepage des 2018 abgeschlossenen Projekts [https://www.bit-inklusiv.de/ BIT Inklusiv] – barrierefreie Informationstechnik für inklusives Arbeiten versammelt viele nützliche Informationen&lt;br /&gt;
*die Homepage [https://www.bitvtest.de/ www.bitvtest.de] informiert über zwei Prüfverfahren – den BITV-Test und den WCAG-Test, mit deren Hilfe die formale Barrierefreiheit von Websites getestet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Lebersche_Heredit%C3%A4re_Optikus-Neuropathie&amp;diff=1337</id>
		<title>Lebersche Hereditäre Optikus-Neuropathie</title>
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		<updated>2020-12-15T13:26:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Lebersche Hereditäre Optikus-Neuropathie (kurz LHON, auch als Lebersche Optikusatrophie bezeichnet) ist eine seltene Erkrankung der Netzhaut, die zu einer massiven Einschränkung des Sehvermögens führt. Aus dem Namen geht hervor, dass es sich um eine erbliche ('''hereditäre''') Erkrankung des Sehnervs ('''Nervus opticus''') handelt, und die deshalb als „Nervenleiden“ ('''Neuropathie''') eingestuft wird. Benannt ist sie - wie auch die [[Lebersche Congenitale Amaurose (LCA)]] nach dem Augenmediziner Theodor Karl Gustav Leber (1840-1917). &lt;br /&gt;
== Ursachen ==&lt;br /&gt;
Im Kern jeder menschlichen Zelle finden sich sogenannte '''Mitochondrien'''. Dies sind spezialisierte Bestandteile, die die Zelle mit Energie versorgen und deshalb auch als „Zellkraftwerke“ bezeichnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dem Licht zugewandte äußerste (vorderste) Schicht der [https://de.wikipedia.org/wiki/Netzhaut Netzhaut] besteht aus sogenannten Ganglienzellen. Ihre Fortsätze bündeln sich und formen den [https://de.wikipedia.org/wiki/Sehnerv Sehnerv] (Nervus opticus). Dieser leitet die elektrische Lichtsinnesinformation, die weiter hinten in der Netzhaut von den Sehzellen erzeugt wird, zum Gehirn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Leberschen Hereditären Optikus-Neuropathie beeinträchtigt ein Gendefekt in den Mitochondrien die Energieversorgung eines Großteils der Ganglienzellen. Zusätzlich kommt es zu einer vermehrten Bildung chemisch sehr reaktiver Substanzen, sogenannter '''freier Radikale''', die den Zellstoffwechsel unter Stress setzen. Die betroffenen Ganglienzellen verkümmern und sterben ab.&lt;br /&gt;
== Symptome und Verlauf ==&lt;br /&gt;
Die LHON macht sich üblicherweise zwischen dem 15. und dem 35. Lebensjahr mit einer störung des Farbensehens (vor Allem für rot-grün), einer herabgesetzten [[Sehschärfe]], Ausfällen in der mitte des [[Gesichtsfeld]]s sowie Licht- und Blendungsempfindlichkeit bemerkbar. Die LHON beginnt meist auf einem Auge und greift innerhalb eines zeitraums von 9 Monaten auch auf das andere Auge über. Der Beginn der LHON wird von den Betroffenen oft nicht direkt bemerkt, da sie vollkommen schmerzfrei verläuft und die anfänglich noch kleinen Gesichtsfeldausfälle vom Gehirn „weggerechnet“ werden. Die Sehschärfe nimmt über einen zeitraum von typischerweise 2 Jahren kontinuierlich ab. Im Endstadium kann vollständige Erblindung vorliegen oder aber eine Restsehschärfe von 2 bis 5&amp;amp;nbsp;% verbleiben.&lt;br /&gt;
== Nützliche Hilfsmittel und Arbeitstechniken ==&lt;br /&gt;
Verlauf und Schwere der LHON sind von Person zu Person unterschiedlich. Deshalb darf sich die Empfehlung sehbehinderten- bzw. blindenspezifischer [[assistive Technologie|Hilfsmittel]] und [[Arbeitstechniken]] nicht am Krankheitsbegriff orientieren. Vielmehr müssen Hilfsmittel und Arbeitstechniken auf das aktuelle Sehvermögen - vor Allem [[Sehschärfe]] und [[Gesichtsfeld]] - sowie die individuellen Anforderungen am Arbeitsplatz zugeschnitten sein. Dies bedeutet, dass Sehhilfenanpassungen und [[Hilfsmittelberatung]]en nach einer Veränderung des Sehstatus oder des Tätigkeitsprofils unbedingt wiederholt werden sollten.&lt;br /&gt;
Die folgenden Aussagen sind deshalb nur als allgemeine Leitsätze zu verstehen und ersetzen '''in keinem Fall''' eine individuelle Low Vision- oder EDV-Beratung:&lt;br /&gt;
== Behandlung ==&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Leberschen Hereditären Optikus-Neuropathie um eine ererbte Erkrankung handelt, müsste eine ursächliche Behandlung in einer Gentherapie bestehen. Gentherapien der LHON befinden sich derzeit jedoch erst im Forschungsstadium.&lt;br /&gt;
Seit Oktober 2015 ist zur Behandlung der LHON der Wirkstoff [https://de.wikipedia.org/wiki/Idebenon Idebenon] zugelassen. Diese Substanz aus der Gruppe der [https://de.wikipedia.org/wiki/Antioxidantien Antioxidantien] ist in der Lage, die Defekte in den Mitochondrien auszugleichen und kann möglicherweise lebensfähige, jedoch bereits inaktive Ganglienzellen reaktivieren.&lt;br /&gt;
== Zahlen und Fakten ==&lt;br /&gt;
80 bis 90&amp;amp;nbsp;% aller Betroffenen sind Männer. Mit geschätzt 800 bis 1&amp;amp;nbsp;600 Fällen in Deutschland gehört die LHON zu den seltenen Augenerkrankungen. In Deutschland erkranken jährlich etwa 50 Personen neu an LHON.&lt;br /&gt;
== Weiterführende Informationen ==&lt;br /&gt;
=== Filme und Simulationen ===&lt;br /&gt;
*[https://www.youtube.com/watch?v=d49lMT8kUjQ 2015 LHON Conference - The Science of LHON from the Patient Perspective] - zweieinhalbstündiges englischsprachiges Symposium der LHON Konferenz 2015 mit dem titel „die Wissenschaft hinter der LHON aus Patientensicht“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Blindenf%C3%BChrhund&amp;diff=1332</id>
		<title>Blindenführhund</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Blindenf%C3%BChrhund&amp;diff=1332"/>
		<updated>2020-09-09T13:00:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:blindenhund.jpg|400px|right|Junge Frau mit Ihrem Führhund]]&lt;br /&gt;
Ein Blindenführhund (auch Führhund, Blindenhund; englisch: guide dog) ist ein speziell ausgebildeter Hund männlichen oder weiblichen Geschlechts einer größeren Rasse mit positiven Persönlichkeitsmerkmalen, der Orientierung und Mobilität einer blinden oder hochgradig sehbehinderten Person bei der Bewegung im öffentlichen Raum verbessert und erweitert. Der Hund und die geführte Person bilden zusammen das '''Führgespann''' (kurz: Gespann).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Führhund erhält seine Ausbildung in spezialisierten Blindenführhundeschulen von qualifiziertem Trainingspersonal und beendet sie mit einem Abschlusstest. Die grundsätzliche Eignung zum Führhund hinsichtlich positiver Wesensmerkmale und einer guten Gesundheit ist dabei schon vor Ausbildungsbeginn eingehend überprüft worden. Im Rahmen seiner Ausbildung erlernt der Hund zwischen 40 und 70 akustische Kommandos (die sogenannten '''Hörzeichen'''), die später auch die zu führende Person beherrschen muss. Bei den Kommandos kann es sich um deutsche, englische oder ans Italienische angelehnte Wörter handeln, die für den Hund gut wahrnehmbar und unterscheidbar sind. Eine zu führende Person erhält einen Hund, der hinsichtlich seines Wesens und der Körpergröße zu ihr passt. Zu Beginn der gemeinsamen Zeit absolviert das Gespann einen Einführungslehrgang, der in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen dauert. Erst wenn sich im Rahmen dieses Lehrgangs zeigt, dass Halter*in und Hund zueinander passen und miteinander harmonieren, wird der Führhund offiziell übergeben. Innerhalb von 6 Wochen erfolgt dann eine '''Gespannprüfung''', die die erfolgreiche Zusammenarbeit von Hund und Halter*in dokumentiert. Je nach Situation und Gesundheitszustand kann ein Hund bis zur Vollendung des 10. bis 12. Lebensjahres Führarbeit leisten und tritt dann in den Ruhestand. Diese letzte Lebensphase verbringt er entweder bei seiner bisherigen Familie oder zieht in eine Patenfamilie um. Das Vorgehen wird vorher mit Führhundeschule und Krankenkasse abgesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seine Führarbeit verrichtet der Hund stets im weißen '''Führgeschirr'''. Andere Personen dürfen den Führhund während seiner Arbeit nicht durch intensiven Blickkontakt, durch direkte Ansprache, Rufe, Pfiffe oder durch Berühren ablenken, denn dies kann das Gespann nicht nur in gefährliche Situationen bringen, sondern stellt für den Hund auch einen Verhaltenskonflikt dar, weil er einerseits die entgegengebrachte Aufmerksamkeit erwidern möchte, andererseits aber gleichzeitig auf die Führarbeit und somit auf seine Bezugsperson konzentriert ist. Zu den Fähigkeiten eines Blindenführhundes gehören:&lt;br /&gt;
*Das für beide Beteiligte sichere Umgehen von Hindernissen wie Laternenmasten, Schildern, Pfützen und abgestellten Gegenständen (Mülltonnen, Fahrräder etc.); dazu gehören auch Höhenhindernisse wie Verkehrsschranken, ausgefahrene LKW-Laderampen, herabhängende Äste, überstehende Markisen, tief angebrachte Beschilderungen sowie freistehende Treppen, die unterlaufen werden könnten,&lt;br /&gt;
*das Anzeigen von auf- und abwärtsführenden Bordsteinkanten und Treppen durch Stehenbleiben,&lt;br /&gt;
*das Anhalten, weitergehen, umkehren und gezielte Wechseln der Gehrichtung auf entsprechende Kommandos hin,&lt;br /&gt;
*das gezielte Aufsuchen und Anzeigen von Zebrastreifen, Ampelmasten, Haltestellen, Briefkästen, Fahrstuhltüren, freien Sitzgelegenheiten etc. auf entsprechende Kommandos hin,&lt;br /&gt;
*das Aufsuchen von Fahrzeugtüren, Ein- und Ausgängen auf entsprechende Kommandos hin sowie das Ein- und Aussteigen bei öffentlichen Verkehrsmitteln,&lt;br /&gt;
*das sich-lösen an angemessenen Orten und zu passenden Zeiten auf das entsprechende Kommando hin,&lt;br /&gt;
*eine '''intelligente Gehorsamsverweigerung''', wenn das von der geführten Person gegebene Kommando das Gespann in Gefahr bringen oder zu Verletzungen führen würde. So muss der Hund beispielsweise durch Stehenbleiben und ggf. sich-quer-stellen verhindern, dass die geführte Person eine Bahnsteigkante hinabstürzt, auch wenn sie vorher das Kommando zum Vorwärtsgehen gegeben hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der Ruhepausen und in der Freizeit trägt der Hund sein Führgeschirr nicht. Er ist dann „einfach nur Hund“ und sollte sich in seinem Verhalten in nichts von reinen, gut erzogenen Familienhunden unterscheiden. Die geführte Person muss deshalb in der Lage sein, dem Hund ein artgerechtes Leben inklusive ausreichender Spielgelegenheiten, Kontakt zu Artgenossen, regelmäßigen kurzen Versäuberungsgängen und täglichen längeren Spaziergängen mit Freilauf ohne Leine zu bieten. Im Freilauf trägt der Hund eine '''Kenndecke''', die ihn als Blindenführhund ausweist und am Halsband eine Schelle oder Glocke, damit er von der blinden Bezugsperson gut geortet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weil der Hund regelmäßige Pausen benötigt, zwar zu vielen - aber nicht zu allen - Bereichen Zutritt hat und weil er selbstverständlich auch erkranken kann und dann ausfällt, muss die geführte Person in der Lage sein, sich auch ohne Hund sicher zu orientieren. Dabei setzt sie in der Regel einen [[Blindenlangstock]] ein. Der Führhund ersetzt also weder den Blindenlangstock völlig, noch macht er eine fundierte Schulung in Orientierung und Mobilität überflüssig. Trotz aller technischen Fortschritte bei den elektronischen Orientierungs-, Mobilitäts- und Navigationshilfen sowie der elektronikgestützten Hindernis- und Objekterkennung ist es derzeit undenkbar, dass sich ein blinder Mensch ohne entweder einen Langstock oder einen Führhund selbständig im öffentlichen Verkehrsraum bewegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für einen Blindenführhund werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierzu gehören auch die „Unterhaltskosten“ in Form von monatlich pauschal gezahltem „Futtergeld“. Auch die Kosten für regelmäßige und ungeplante Tierarztbesuche sowie für die Ersatzbeschaffung eines Führgeschirrs werden nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen erstattet.&lt;br /&gt;
Im hierarchisch gegliederten [https://www.rehadat-gkv.de/ Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung] (GKV-Hilfsmittelverzeichnis) sind Blindenführhunde in der [https://www.rehadat-gkv.de/index.html?pgnr=7 Produktgruppe 07 Blindenhilfsmittel], [https://www.rehadat-gkv.de/index.html?pgnr=7&amp;amp;aonr=99 Anwendungsort 07.99 ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze], [https://www.rehadat-gkv.de/index.html?pgnr=7&amp;amp;aonr=99&amp;amp;ugnr=9 Untergruppe 07.99.09 Blindenführhunde] in der [https://www.rehadat-gkv.de/index.html?pgnr=7&amp;amp;aonr=99&amp;amp;ugnr=9&amp;amp;panr=0 Produktart 07.99.09.0 Blindenführhunde] gelistet.&lt;br /&gt;
== Geeignete Rassen und Individuen ==&lt;br /&gt;
Hinsichtlich des Körperbaus müssen Hund und geführte Person zueinander passen. Kleine Hunderassen eignen sich deshalb ebenso wenig für die Führhundausbildung wie Riesenrassen. Als ungefähre Richtwerte sind eine Schulterhöhe zwischen 50 und 70 Zentimeter und ein Gewicht unter 40 Kilogramm vorgegeben. Weil sich das Gespann häufig im öffentlichen Raum bewegt und oft in einer größeren Familie lebt, ist bei der Wahl der Rasse auch die soziale Akzeptanz zu berücksichtigen. Darum werden häufig der Labrador, der Golden Retriever, der Schäferhund oder der Königspudel und entsprechende Mischrassen gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtiger noch als die konkrete Wahl der Rasse ist die Auswahl des Individuums. In den Anforderungen der gesetzlichen Krankenversicherung an Blindenführhunde heißt es hierzu:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Zur Ausbildung sollen nur friedfertige, intelligente, wesensfeste, nervenstarke, arbeitsbelastbare, gut sozialisierte, gesunde Junghunde mit hoher Frustrationstoleranzgrenze und geringer emotionaler Erregbarkeit, wenig territoriale, nicht sozial expansive, kaum jagdlich interessierte Individuen verwendet werden.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der potentielle Blindenführhund darf zwar von einem gewerblichen Züchter, nicht aber aus der Massentierzucht oder aus dem Tierheim stammen. Die individuelle Eignung des Welpen zum Führhund aufgrund seines Wesens und seiner Gesundheit wird eingehend überprüft.&lt;br /&gt;
== Welpen- und Junghundezeit ==&lt;br /&gt;
Seine Kindheit und frühe Jugend verbringt ein zur Führhundausbildung vorgesehener Junghund entweder beim späteren Trainingspersonal in der Blindenführhundeschule oder in einer Patenfamilie. Schon in dieser Zeit soll er mit möglichst vielen verschiedenen Umweltaspekten Erfahrungen machen, also etwa Lärm und Stille, enge und weitläufige Bürgersteige, Menschenansammlungen, öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufszentren, Praxisräume, Supermärkte, Restaurants, Kirchen etc. - und natürlich möglichst viele verschiedene Menschen und Tiere - kennenlernen.&lt;br /&gt;
== Ausbildung ==&lt;br /&gt;
Zu Beginn seiner Führhundausbildung sollte der Junghund zwischen 15 Monaten und zwei Jahren alt sein. Hunde, die eine Ausbildung als Jagd- oder Schutzhund begonnen bzw. absolviert haben, sind zur Blindenführhundausbildung nicht zugelassen. Bezogen auf die Trainingsmethoden heißt es in den Anforderungen an die Führhundausbildung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Die Ausbildung eines Hundes zum Blindenführhund muss unter Beachtung der einschlägigen Normen und/oder Gesetze zur Tierzucht, Tierhaltung, Tierunterbringung und Tierausbildung, insbesondere unter Beachtung des deutschen Tierschutzgesetzes erfolgen. Für die Ausbildung zum Blindenführhund sind die dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den Lerntheorien entsprechenden Methoden anzuwenden. Den Bedürfnissen des Hundes muss bestmöglich Rechnung getragen werden. Erkenntnisse über das Verhalten von Hunden sowie artgerechte Mittel und Methoden der Hundeerziehung und Methoden des Hundetrainings müssen handlungsleitend sein. Tierschutzwidrige Mittel und Methoden wie der Einsatz von &amp;quot;Starkzwang&amp;quot; (z.B. Verwendung eines Stachel-/Würgehalsbands, Schläge, Applikation von Stromschlägen etc.) sind nicht zulässig. Es ist zudem nicht zulässig zu versuchen, Lernziele zu erreichen, indem der Hund erschreckt oder in Angst versetzt wird.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Einarbeitungslehrgang, Übergabe, Gespannprüfung ==&lt;br /&gt;
Nimmt ein an einem Führhund interessierter blinder bzw. sehbehinderter Mensch mit einer Führhundeschule Kontakt auf, so wählt die Schule einen Hund aus, der charakterlich und körperlich zu ihm oder ihr passt. Halter*in und Hund lernen sich idealerweise schon Monate vor „Dienstantritt“ des Hundes kennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Dienstantritt erfolgt im Rahmen eines zwei- bis vierwöchigen Einarbeitungslehrgangs (auch kurz &amp;quot;Einschulung&amp;quot; genannt), der besonders intensiv ausfallen muss, wenn es sich um eine Erstführhundversorgung handelt. Ein Großteil der Einschulung findet am Wohnort der zu führenden Person statt. Es wird u.&amp;amp;nbsp;A. sichergestellt, dass einerseits die zu führende Person dem Hund vertraut und dass andererseits der Hund die zu führende Person als „Frauchen“ oder „Herrchen“ akzeptiert. Der Hund lernt dabei die üblichen späteren Wege kennen, die zu führende Person wird bei Bedarf mit den Details des Verhaltens eines Hundes, den Hörzeichen, der Pflege und der Versorgung des Hundes vertraut. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Einschulungsphase, in der sich Hund und geführte Person aufeinander einspielen und als Gespann zusammenfinden, wird der Führhund offiziell übergeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Etwa sechs Wochen nach der Übergabe wird von einer dafür qualifizierten neutralen Person die sogenannte '''Gespannprüfung''' abgenommen. Im Rahmen dieser Prüfung werden beim Gespann folgende Aspekte sichergestellt:&lt;br /&gt;
*sichere Führung im Straßenverkehr,&lt;br /&gt;
*Beobachtung der Verkehrssituation durch Hund und Halter sowie adäquate Signalisierung von Warnhinweisen durch den Hund,&lt;br /&gt;
*Warnung vor der Umgehung von Hindernissen, die zwar für den Hund ungefährlich, für den Halter aber verletzungsgefährdend sind,&lt;br /&gt;
*adäquate Reaktion des Halters auf Warnhinweise des Führhundes,&lt;br /&gt;
*Gesamtzusammenarbeit des Gespanns.&lt;br /&gt;
== Rechte und Pflichten ==&lt;br /&gt;
Damit ein Gespann möglichst lange erfolgreich zusammenarbeiten kann, haben Führhundeschule, Krankenkasse und Führhundhalter*in Rechte und Pflichten:&lt;br /&gt;
*Die Führhundeschule übernimmt für den Hund Gewährleistung. Dies kann eine oder mehrere Nachschulungen des Hundes bzw. des Gespanns bedeuten, wenn etwaige Führmängel von der Schule zu verantworten sind. Kann ein Gespann trotz Nachschulung nicht zusammen arbeiten bzw. stellt sich der Hund trotz sorgfältiger Vorbereitung und Schulung im Nachhinein als ungeeignet für Führaufgaben heraus, muss dies die Hundeschule erkennen und darauf reagieren.&lt;br /&gt;
*Die zu führende Person muss die dauerhafte angemessene Versorgung des Führhundes sicherstellen. Hierzu gehören: Eine angemessene und gesunde Ernährung, Fellpflege, regelmäßige Tierarztbesuche inklusive notwendiger Impfungen, regelmäßige Versäuberungsgänge, tägliche Spaziergänge, ausreichend Spielmöglichkeiten und Kontakt zu anderen Hunden.&lt;br /&gt;
*Die Krankenkasse übernimmt neben den Anschaffungskosten des Führhundes auch die regelmäßigen Kosten für Futter, Tierarztbesuche und Ersatz von Zubehör wie Leinen, Halsbänder und Führgeschirre.&lt;br /&gt;
== Entscheidungshilfen pro bzw. contra Führhund ==&lt;br /&gt;
Für einen Blindenführhund grundsätzlich in Frage kommen Personen:&lt;br /&gt;
*Die willens und in der Lage sind, einen Hund zu halten - mit allen Konsequenzen wie etwa Spaziergänge bei Wind und Wetter, Bereitschaft sich im Bedarfsfall um ein Krankes Tier zu kümmern, Berührung mit den Ausscheidungen des Hundes, Einschränkungen bzw. intensive Vorausplanung bei Ausflügen und Urlauben etc.&lt;br /&gt;
*deren Familie den Hund uneingeschränkt akzeptiert und ggf. bei der Versorgung unterstützt,&lt;br /&gt;
*die sowohl unter Einsatz eines Hundes als auch - alternativ oder zusätzlich - eines Blindenlangstocks orientierungs- und mobilitätstechnisch in der Lage sind, sich sicher im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen,&lt;br /&gt;
*die im Beruf die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen treffen, auch bei einem Vollzeitjob den Hund in den Pausen zu versorgen, sich mit ihm zu beschäftigen und ihm Auslauf zu bieten.&lt;br /&gt;
== Weiterführende Informationen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Barrierefreiheit&amp;diff=1321</id>
		<title>Barrierefreiheit</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Barrierefreiheit&amp;diff=1321"/>
		<updated>2020-02-25T11:56:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Barrierefreiheit kann einerseits als Zustand, andererseits als Prozess aufgefasst werden. Im Sinne eines Zustands ist Barrierefreiheit die Abwesenheit jeglicher Hürden, die es einem Menschen mit einer Einschränkung / Behinderung erschweren oder verunmöglichen:&lt;br /&gt;
*Informationen zu beschaffen, wahrzunehmen und zu verstehen,&lt;br /&gt;
*technische Geräte und Einrichtungen zu Bedienen und zu handhaben sowie&lt;br /&gt;
*Verkehrsräume und Infrastruktur (Gebäude, Plätze, Straßen, Transport- und Verkehrsmittel) aufzufinden und zu nutzen.&lt;br /&gt;
Im Sinne eines Prozesses ist Barrierefreiheit ein Vorgang, bei dem für Menschen mit Einschränkungen unter Zuhilfenahme konkreter Bewertungskriterien einerseits bereits existierende Hürden abgebaut, andererseits potentielle zukünftige Hürden vermieden werden, die der Auffindbarkeit, Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit von Informationen, technischen Einrichtungen, Verkehrsräumen und Dienstleistungen entgegenstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Barrierefreiheit zielt auf Menschen mit Behinderung. Sie unterscheidet sich dadurch vom Ansatz des [https://de.wikipedia.org/wiki/Design_f%C3%BCr_Alle Design für Alle], der '''sämtlichen''' Menschen - unabhängig davon, ob sie mit einer Einschränkung leben oder nicht - den ungehinderten Zugang zu Produkten, Bauten und Dienstleistungen ermöglichen möchte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Barrieren“ existieren nicht absolut; sie entstehen im Wechselspiel zwischen den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen einer Person und den vorhandenen Umweltbedingungen: Beispielsweise stellt die Tatsache, dass die Etagenwahlknöpfe in einem Aufzug sehr hoch angebracht sind, für sehbehinderte Menschen keine grundsätzliche Barriere dar, für Menschen im Rollstuhl und kleinwüchsige Personen aber sehr wohl. Wenn andererseits das Bedienpult im Fahrstuhl niedrig positioniert wurde, jedoch mit einem Touchscreen ausgestattet ist, stellt dies blinde Menschen vor große Nutzungsprobleme, kleinwüchsige Personen und Menschen im Rollstuhl jedoch grundsätzlich nicht.&lt;br /&gt;
== Juristische und formale Aspekte ==&lt;br /&gt;
=== Die Begriffsdefinition steht im '''Gesetz''' ===&lt;br /&gt;
In [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html §4 des Gesetzes des Bundes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen] (Behinderten-Gleichstellungsgesetz des Bundes, BGG) wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote cite=&amp;quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html&amp;quot;&amp;gt;Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Näheres regeln '''Verordnungen''' ===&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Barrierefreiheitsdefinition ist absichtlich sehr allgemein gehalten und verzichtet bewusst sowohl auf eine Aufzählung konkreter Barrieren in einzelnen gestalteten Lebensbereichen als auch auf die Festlegung von Methoden und Verfahren, wie diese Barrieren erkannt, bewertet und beseitigt werden sollten. Dies liegt daran, dass technische Gebrauchsgegenstände, Informationsverarbeitungssysteme und Kommunikationseinrichtungen in hohem Tempo weiterentwickelt werden und sich Verkehrsräume, Verkehrsmittel und Gebäude ständig wandeln. Aber auch die zur Überwindung potentieller Barrieren entwickelten Hilfsmittel werden kontinuierlich angepasst und optimiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkrete Regelungen zu einzelnen Bereichen der Barrierefreiheit sind deshalb in Verordnungen „ausgelagert“. Erlass, Durchsetzung und Kontrolle einer solchen Verordnung obliegt einem im Gesetz festgelegten (Bundes)-Ministerium. Dieses Ministerium ist vom Gesetz her sowohl befugt als auch verpflichtet, die Verordnung in regelmäßigen Abständen auf Wirksamkeit und Aktualität zu prüfen und sie gegebenenfalls anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Abschnitt 2a des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes enthält allgemeine Regelungen zu barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes. Zur Ausformulierung von Einzelheiten ermächtigt der [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12d.html §12d BGG] das Bundesministerium für Soziales dazu, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Diese Verordnung, die den Namen „[https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/ Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz]“ (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV) trägt, ist seit 2004 in Kraft, wurde im Jahre 2011 als „BITV2.0“ umfangreich aktualisiert und zuletzt im Mai 2019 geändert.&lt;br /&gt;
=== Verordnungen können dynamisch auf '''Normen''' verweisen ===&lt;br /&gt;
Verordnungen können - müssen jedoch nicht - sämtliche Details zu den entsprechenden Fragen der Barrierefreiheit enthalten. Um inhaltlich flexibel zu sein, verweisen sie mitunter auf einschlägige Normen und technische Standards.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Die bereits erwähnte Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) regelt in ihrer [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/anlage_2.html Anlage 2] einerseits die Details zur Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet oder Intranet und legt andererseits genau fest, wie die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache im Internet oder Intranet erfolgen muss. Die in früheren Fassungen noch enthaltene Anlage 1 formulierte konkrete Anforderungen und Bedingungen, nach denen Intra- und Internetseiten barrierefrei gestaltet werden sollten. Diese Anlage existiert in der aktuellen Fassung der BITV jedoch nicht mehr. Sie wurde ersetzt durch einen Verweis auf „harmonisierte Normen“, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind. Eine harmonisierte Norm, die diese Anforderungen erfüllt ist eine Beschaffungsnorm mit dem Namen „Barrierefreiheitsanforderungen, geeignet für die öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Diensten in Europa“ (DIN EN 301 549). Die [https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/02.01.02_60/en_301549v020102p.pdf aktuell gültige Version 2.1.2 der DIN EN 301 549] liegt momentan unter dem Titel „Accessibility requirements for ICT products and services“ nur in englischer Sprache vor und wird derzeit erneut überarbeitet.&lt;br /&gt;
=== Details sind in '''technischen Standards''' festgeschrieben ===&lt;br /&gt;
Wenn in Normen Detaillierte Barrierefreiheitskriterien aufgelistet sind, orientieren diese sich nicht selten an international gültigen technischen Standards.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Die bereits erwähnte europäische Beschaffungsnorm EN&amp;amp;nbsp;301&amp;amp;nbsp;549 enthält detaillierte Gestaltungsrichtlinien für barrierefreie Hardware, Software, Dokumente und Webseiten. Diese sind jedoch nicht speziell für diese Norm formuliert, sondern weitestgehend den '''Richtlinien für barrierefreie Webinhalte''' entnommen. Dieses international anerkannten Dokument ist derzeit in seiner aktuellen Version 2.1 unter dem Titel „[https://www.w3.org/TR/WCAG21/ Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)]“ nur in englischer Sprache verfügbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aktualisierung eines technischen Standards wie der WCAG ist oft der Anlass dafür, Normen wie die EN&amp;amp;nbsp;301&amp;amp;nbsp;549 zu überarbeiten.&lt;br /&gt;
=== Internationales Recht motiviert gesetzliche Regelungen ===&lt;br /&gt;
In jüngerer Zeit werden immer mehr Regelungen hinsichtlich der Barrierefreiheit auf europäischer Ebene getroffen. Dies hat zum Einen behindertenpolitische Auswirkungen, weil eine Vielzahl betroffener Personen von neuartigen Regelungen profitieren kann; zum Anderen stehen hinter den getroffenen Vereinbarungen auch wirtschaftliche Überlegungen, denn nur in einem gesamteuropäischen Binnenmarkt, in dem '''einheitliche''' Regelungen zur Barrierefreiheit gelten, lassen sich Waren und Dienstleistungen, an die Barrierefreiheitsanforderungen gestellt werden, ungehindert verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prominentes Beispiel für weitreichende Auswirkungen des europäischen Rechts ist die am 26.10.2016 Verabschiedete [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2102 EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen] (Richtlinie 2016/2102). EU-Richtlinien müssen von den Einzelstaaten bis zu einem vorgegebenen Stichtag in nationales Recht umgesetzt werden. Danach gelten Übergangsfristen, bis wann die unter den Geltungsbereich fallenden Inhalte barrierefrei umzusetzen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie 2016/2102 trat in Deutschland im Juli 2018 in Kraft. Hierzu musste das oben bereits erwähnte Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden. Eine weitere EU-Richtlinie, die bis Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen ist, ist der europäische Barrierefreiheits-Akt (Richtlinie EU 2019/882).&lt;br /&gt;
=== Zusammenfassung ===&lt;br /&gt;
Durch vielfältige juristische Verweisungen sind Gesetze, Verordnungen, Normen und technische Standards auf komplexe Art voneinander abhängig. Ohne gezielte Einarbeitung ist es schwer, den Bereich offizieller Regelungen zur Barrierefreiheit zu durchdringen.&lt;br /&gt;
== Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen ==&lt;br /&gt;
Mobilität und Information gehören zu den wichtigsten Aspekten in der modernen Gesellschaft. Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit sind von Mobilitätseinschränkungen, vermutlich aber in noch größerem Maße von Einschränkungen bei der Beschaffung und Wahrnehmung von Information betroffen. Dies gilt um so mehr, wenn neben der Sehbeeinträchtigung zusätzlich eine [[Hörschädigung|Schwerhörigkeit]] oder Taubheit vorliegt.&lt;br /&gt;
=== Barrierefreie Umweltgestaltung ===&lt;br /&gt;
Barrieren im Straßenverkehr können vor Allem durch folgende Maßnahmen abgebaut werden:&lt;br /&gt;
*Akustische Ampelanlagen,&lt;br /&gt;
*[[Bodenindikatoren]],&lt;br /&gt;
*dynamische Fahrgastinformationssysteme an Haltestellen, die auf Knopfdruck die nächsten Abfahrten ansagen,&lt;br /&gt;
*Außenlautsprecher an Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, die an jeder Haltestelle Linie/Zugnummer und Fahrtrichtung ansagen,&lt;br /&gt;
*zweidimensionale Tastpläne und dreidimensionale Tastmodelle wichtiger Bauwerke, insbesondere von Bahnhöfen und Busbahnhöfen,&lt;br /&gt;
*elektronische Indoor-Navigationssysteme für öffentliche Gebäude inklusive Bahnhöfe und U-Bahnstationen.&lt;br /&gt;
=== Barrierefreie Informationstechnologie ===&lt;br /&gt;
[[:Category:Hilfsmittel|Hilfsmittel]] wie [[Screenreader]], [[Vergrößerungssoftware]], [[Braillezeile]]n und [[Brailledrucker]] ermöglichen sehbehinderten und blinden Menschen den Einsatz moderner IT-Systeme. Diese Hilfsmittel nützen jedoch nur dann, wenn sie von den Betriebssystemen und den Anwendungsprogrammen der eingesetzten IT-Systeme die erforderlichen Informationen über die akustisch und taktil darzustellenden Bildschirminhalte bekommen. Hierzu müssen die genannten Software-Komponenten barrierefrei programmiert sein. Auch müssen Dokumente und Webseiten so gestaltet sein, dass sowohl ihr Inhalt als auch ihre Struktur mit den genannten [[Assistive Technologie|assistiven Technologien]] vollständig wahrgenommen und bedient werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Hardware, Software, von Dokumenten und Webseiten enthält die bereits erwähnte EU-Beschaffungsnorm [https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/02.01.02_60/en_301549v020102p.pdf DIN EN 301 549].&lt;br /&gt;
Weitere Hinweise zu barrierefreier Software finden sich in der DIN EN ISO 9241-171 - einer Norm mit dem Titel „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software“ aus dem Jahr 2008 . Diese ist nicht frei verfügbar, sondern kann käuflich beim [https://www.beuth.de/de Beuth-Verlag] erworben werden.&lt;br /&gt;
== Weitere Informationen ==&lt;br /&gt;
*Unter dem Stichwort [[Softwareanpassung]] sind Maßnahmen beschrieben, die ergriffen werden können, wenn Anwendungsprogramme mit [[Screenreader]]n und [[Vergrößerungssoftware]] nicht kompatibel sind.&lt;br /&gt;
*Die Homepage [http://www.barrierefreies-webdesign.de/ www.barrierefreies-webdesign.de] von Jan Hellbusch enthält zahlreiche Hintergrundartikel zu webbezogener barrierefreier Informationstechnik&lt;br /&gt;
*Die Webseite des 2018 abgeschlossenen Projekts [https://bik-fuer-alle.de/ BIK Für Alle] wird weiterhin gepflegt und verfolgt nach wie vor das Ziel, die Vorteile eines barrierefreien Webs in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und über Umsetzungsmöglichkeiten zu informieren&lt;br /&gt;
*auch die Homepage des 2018 abgeschlossenen Projekts [https://www.bit-inklusiv.de/ BIT Inklusiv] - barrierefreie Informationstechnik für inklusives Arbeiten versammelt viele nützliche Informationen&lt;br /&gt;
*die Homepage [https://www.bitvtest.de/ www.bitvtest.de] informiert über zwei Prüfverfahren - den BITV-Test und den WCAG-Test, mit deren Hilfe die formale Barrierefreiheit von Websites getestet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Barrierefreiheit&amp;diff=1320</id>
		<title>Barrierefreiheit</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Barrierefreiheit&amp;diff=1320"/>
		<updated>2020-02-25T11:49:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Barrierefreiheit kann einerseits als Zustand, andererseits als Prozess aufgefasst werden. Im Sinne eines Zustands ist Barrierefreiheit die Abwesenheit jeglicher Hürden, die es einem Menschen mit einer Einschränkung / Behinderung erschweren oder verunmöglichen:&lt;br /&gt;
*Informationen zu beschaffen, wahrzunehmen und zu verstehen,&lt;br /&gt;
*technische Geräte und Einrichtungen zu Bedienen und zu handhaben sowie&lt;br /&gt;
*Verkehrsräume und Infrastruktur (Gebäude, Plätze, Straßen, Transport- und Verkehrsmittel) aufzufinden und zu nutzen.&lt;br /&gt;
Im Sinne eines Prozesses ist Barrierefreiheit ein Vorgang, bei dem für Menschen mit Einschränkungen unter Zuhilfenahme konkreter Bewertungskriterien einerseits bereits existierende Hürden abgebaut, andererseits potentielle zukünftige Hürden vermieden werden, die der Auffindbarkeit, Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit von Informationen, technischen Einrichtungen, Verkehrsräumen und Dienstleistungen entgegenstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Barrierefreiheit zielt auf Menschen mit Behinderung. Sie unterscheidet sich dadurch vom Ansatz des [https://de.wikipedia.org/wiki/Design_f%C3%BCr_Alle Design für Alle], der '''sämtlichen''' Menschen - unabhängig davon, ob sie mit einer Einschränkung leben oder nicht - den ungehinderten Zugang zu Produkten, Bauten und Dienstleistungen ermöglichen möchte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Barrieren“ existieren nicht absolut; sie entstehen im Wechselspiel zwischen den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen einer Person und den vorhandenen Umweltbedingungen: Beispielsweise stellt die Tatsache, dass die Etagenwahlknöpfe in einem Aufzug sehr hoch angebracht sind, für sehbehinderte Menschen keine grundsätzliche Barriere dar, für Menschen im Rollstuhl und kleinwüchsige Personen aber sehr wohl. Wenn andererseits das Bedienpult im Fahrstuhl niedrig positioniert wurde, jedoch mit einem Touchscreen ausgestattet ist, stellt dies blinde Menschen vor große Nutzungsprobleme, kleinwüchsige Personen und Menschen im Rollstuhl jedoch grundsätzlich nicht.&lt;br /&gt;
== Juristische und formale Aspekte ==&lt;br /&gt;
=== Die Begriffsdefinition steht im '''Gesetz''' ===&lt;br /&gt;
In [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html §4 des Gesetzes des Bundes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen] (Behinderten-Gleichstellungsgesetz des Bundes, BGG) wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote cite=&amp;quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html&amp;quot;&amp;gt;Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Näheres regeln '''Verordnungen''' ===&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Barrierefreiheitsdefinition ist absichtlich sehr allgemein gehalten und verzichtet bewusst sowohl auf eine Aufzählung konkreter Barrieren in einzelnen gestalteten Lebensbereichen als auch auf die Festlegung von Methoden und Verfahren, wie diese Barrieren erkannt, bewertet und beseitigt werden sollten. Dies liegt daran, dass technische Gebrauchsgegenstände, Informationsverarbeitungssysteme und Kommunikationseinrichtungen in hohem Tempo weiterentwickelt werden und sich Verkehrsräume, Verkehrsmittel und Gebäude ständig wandeln. Aber auch die zur Überwindung potentieller Barrieren entwickelten Hilfsmittel werden kontinuierlich angepasst und optimiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkrete Regelungen zu einzelnen Bereichen der Barrierefreiheit sind deshalb in Verordnungen „ausgelagert“. Erlass, Durchsetzung und Kontrolle einer solchen Verordnung obliegt einem im Gesetz festgelegten (Bundes)-Ministerium. Dieses Ministerium ist vom Gesetz her sowohl befugt als auch verpflichtet, die Verordnung in regelmäßigen Abständen auf Wirksamkeit und Aktualität zu prüfen und sie gegebenenfalls anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Abschnitt 2a des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes enthält allgemeine Regelungen zu barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes. Zur Ausformulierung von Einzelheiten ermächtigt der [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12d.html §12d BGG] das Bundesministerium für Soziales dazu, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Diese Verordnung, die den Namen „[https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/ Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz]“ (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV) trägt, ist seit 2004 in Kraft, wurde im Jahre 2011 als „BITV2.0“ umfangreich aktualisiert und zuletzt im Mai 2019 geändert.&lt;br /&gt;
=== Verordnungen können dynamisch auf '''Normen''' verweisen ===&lt;br /&gt;
Verordnungen können - müssen jedoch nicht - sämtliche Details zu den entsprechenden Fragen der Barrierefreiheit enthalten. Um inhaltlich flexibel zu sein, verweisen sie mitunter auf einschlägige Normen und technische Standards.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Die bereits erwähnte Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) regelt in ihrer [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/anlage_2.html Anlage 2] einerseits die Details zur Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet oder Intranet und legt andererseits genau fest, wie die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache im Internet oder Intranet erfolgen muss. Die in früheren Fassungen noch enthaltene Anlage 1 formulierte konkrete Anforderungen und Bedingungen, nach denen Intra- und Internetseiten barrierefrei gestaltet werden sollten. Diese Anlage existiert in der aktuellen Fassung der BITV jedoch nicht mehr. Sie wurde ersetzt durch einen Verweis auf „harmonisierte Normen“, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind. Eine harmonisierte Norm, die diese Anforderungen erfüllt ist eine Beschaffungsnorm mit dem Namen „Barrierefreiheitsanforderungen, geeignet für die öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Diensten in Europa“ (DIN EN 301 549). Die [https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/02.01.02_60/en_301549v020102p.pdf aktuell gültige Version 2.1.2 der DIN EN 301 549] liegt momentan unter dem Titel „Accessibility requirements for ICT products and services“ nur in englischer Sprache vor und wird derzeit erneut überarbeitet.&lt;br /&gt;
=== Details sind in '''technischen Standards''' festgeschrieben ===&lt;br /&gt;
Wenn in Normen Detaillierte Barrierefreiheitskriterien aufgelistet sind, orientieren diese sich nicht selten an international gültigen technischen Standards.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Die bereits erwähnte europäische Beschaffungsnorm EN&amp;amp;nbsp;301&amp;amp;nbsp;549 enthält detaillierte Gestaltungsrichtlinien für barrierefreie Hardware, Software, Dokumente und Webseiten. Diese sind jedoch nicht speziell für diese Norm formuliert, sondern weitestgehend den '''Richtlinien für barrierefreie Webinhalte''' entnommen. Dieses international anerkannten Dokument ist derzeit in seiner aktuellen Version 2.1 unter dem Titel „[https://www.w3.org/TR/WCAG21/ Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)]“ nur in englischer Sprache verfügbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aktualisierung eines technischen Standards wie der WCAG ist oft der Anlass dafür, Normen wie die EN&amp;amp;nbsp;301&amp;amp;nbsp;549 zu überarbeiten.&lt;br /&gt;
=== Internationales Recht motiviert gesetzliche Regelungen ===&lt;br /&gt;
In jüngerer Zeit werden immer mehr Regelungen hinsichtlich der Barrierefreiheit auf europäischer Ebene getroffen. Dies hat zum Einen behindertenpolitische Auswirkungen, weil eine Vielzahl betroffener Personen von neuartigen Regelungen profitieren kann; zum Anderen stehen hinter den getroffenen Vereinbarungen auch wirtschaftliche Überlegungen, denn nur in einem gesamteuropäischen Binnenmarkt, in dem '''einheitliche''' Regelungen zur Barrierefreiheit gelten, lassen sich Waren und Dienstleistungen, an die Barrierefreiheitsanforderungen gestellt werden, ungehindert verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prominentes Beispiel für weitreichende Auswirkungen des europäischen Rechts ist die am 26.10.2016 Verabschiedete [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2102 EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen] (Richtlinie 2016/2102). EU-Richtlinien müssen von den Einzelstaaten bis zu einem vorgegebenen Stichtag in nationales Recht umgesetzt werden. Danach gelten Übergangsfristen, bis wann die unter den Geltungsbereich fallenden Inhalte barrierefrei umzusetzen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie 2016/2102 trat in Deutschland im Juli 2018 in Kraft. Hierzu musste das oben bereits erwähnte Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden. Eine weitere EU-Richtlinie, die bis Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen ist, ist der europäische Barrierefreiheits-Akt (Richtlinie EU 2019/882).&lt;br /&gt;
=== Zusammenfassung ===&lt;br /&gt;
Durch vielfältige juristische Verweisungen sind Gesetze, Verordnungen, Normen und technische Standards auf komplexe Art voneinander abhängig. Ohne gezielte Einarbeitung ist es schwer, den Bereich offizieller Regelungen zur Barrierefreiheit zu durchdringen.&lt;br /&gt;
== Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen ==&lt;br /&gt;
Mobilität und Information gehören zu den wichtigsten Aspekten in der modernen Gesellschaft. Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit sind von Mobilitätseinschränkungen, vermutlich aber in noch größerem Maße von Einschränkungen bei der Beschaffung und Wahrnehmung von Information betroffen. Dies gilt um so mehr, wenn neben der Sehbeeinträchtigung zusätzlich eine [[Hörschädigung|Schwerhörigkeit]] oder Taubheit vorliegt.&lt;br /&gt;
=== Barrierefreie Umweltgestaltung ===&lt;br /&gt;
Barrieren im Straßenverkehr können vor Allem durch folgende Maßnahmen abgebaut werden:&lt;br /&gt;
*Akustische Ampelanlagen,&lt;br /&gt;
*[[Bodenindikatoren]],&lt;br /&gt;
*dynamische Fahrgastinformationssysteme an Haltestellen, die auf Knopfdruck die nächsten Abfahrten ansagen,&lt;br /&gt;
*Außenlautsprecher an *Außenlautsprecher an Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, die an jeder Haltestelle Linie/Zugnummer und Fahrtrichtung ansagen,&lt;br /&gt;
*zweidimensionale Tastpläne und dreidimensionale Tastmodelle wichtiger Bauwerke, insbesondere von Bahnhöfen und Busbahnhöfen,&lt;br /&gt;
*elektronische Indoor-Navigationssysteme für öffentliche Gebäude inklusive Bahnhöfe und U-Bahnstationen.&lt;br /&gt;
=== Barrierefreie Informationstechnologie ===&lt;br /&gt;
[[:Category:Hilfsmittel|Hilfsmittel]] wie [[Screenreader]], [[Vergrößerungssoftware]], [[Braillezeile]]n und [[Brailledrucker]] ermöglichen sehbehinderten und blinden Menschen den Einsatz moderner IT-Systeme. Diese Hilfsmittel nützen jedoch nur dann, wenn sie von den Betriebssystemen und den Anwendungsprogrammen der eingesetzten IT-Systeme die erforderlichen Informationen über die akustisch und taktil darzustellenden Bildschirminhalte bekommen. Hierzu müssen die genannten Software-Komponenten barrierefrei programmiert sein. Auch müssen Dokumente und Webseiten so gestaltet sein, dass sowohl ihr Inhalt als auch ihre Struktur mit den genannten [[Assistive Technologie|assistiven Technologien]] vollständig wahrgenommen und bedient werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Hardware, Software, von Dokumenten und Webseiten enthält die bereits erwähnte EU-Beschaffungsnorm [https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/02.01.02_60/en_301549v020102p.pdf DIN EN 301 549].&lt;br /&gt;
Weitere Hinweise zu barrierefreier Software finden sich in der DIN EN ISO 9241-171 - einer Norm mit dem Titel „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software“ aus dem Jahr 2008 . Diese ist nicht frei verfügbar, sondern kann käuflich beim [https://www.beuth.de/de Beuth-Verlag] erworben werden.&lt;br /&gt;
== Weitere Informationen ==&lt;br /&gt;
*Unter dem Stichwort [[Softwareanpassung]] sind Maßnahmen beschrieben, die ergriffen werden können, wenn Anwendungsprogramme mit [[Screenreader]]n und [[Vergrößerungssoftware]] nicht kompatibel sind.&lt;br /&gt;
*Die Homepage [http://www.barrierefreies-webdesign.de/ www.barrierefreies-webdesign.de] von Jan Hellbusch enthält zahlreiche Hintergrundartikel zu webbezogener barrierefreier Informationstechnik&lt;br /&gt;
*Die Webseite des 2018 abgeschlossenen Projekts [https://bik-fuer-alle.de/ BIK Für Alle] wird weiterhin gepflegt und verfolgt nach wie vor das Ziel, die Vorteile eines barrierefreien Webs in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und über Umsetzungsmöglichkeiten zu informieren&lt;br /&gt;
*auch die Homepage des 2018 abgeschlossenen Projekts [https://www.bit-inklusiv.de/ BIT Inklusiv] - barrierefreie Informationstechnik für inklusives Arbeiten versammelt viele nützliche Informationen&lt;br /&gt;
*die Homepage [https://www.bitvtest.de/ www.bitvtest.de] informiert über zwei Prüfverfahren - den BITV-Test und den WCAG-Test, mit deren Hilfe die formale Barrierefreiheit von Websites getestet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Brailleschrift&amp;diff=1181</id>
		<title>Brailleschrift</title>
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		<updated>2020-01-27T13:47:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''Wie liest und schreibt ein Blinder?'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Brailleschrift ist eine Technik, die es Blinden ermöglicht zu lesen und zu schreiben. Sie wurde im Jahre 1825 von dem Franzosen '''Louis Braille''' entwickelt und wird heute in zahlreichen Ländern überall in der Welt eingesetzt. Man nennt sie Brailleschrift, Blindenschrift oder auch Punktschrift.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Das Braille-System ==&lt;br /&gt;
[[Datei:braille3.jpg|right|Beschriftete Abbildung des 6-Punkte-Braille-Systems]]&lt;br /&gt;
Das System besteht aus einer Gruppe von 6 Punkten, die in zwei senkrechten Dreierreihen angeordnet sind. Einer oder mehrere dieser Punkte sind jeweils erhaben, sodass sie vom Blinden mit den Fingern ertastet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schrift arbeitet mit Punktmustern, die von hinten in das Papier gepresst sind, sodass sie als Erhöhung mit den Fingern abgegriffen werden können. Sechs Punkte, drei in der Höhe mal zwei Punkte in der Breite, bilden das Raster für Kombinationen, mit denen die Buchstaben dargestellt werden. Bei sechs Punkten ergeben sich damit 64 Kombinationsmöglichkeiten. Da für die Arbeit am Computer mehr Zeichen notwendig sind, als sich mit sechs Punkten festlegen lassen, wird hier noch eine vierte Zeile hinzugefügt, so dass acht Punkte zur Verfügung stehen. Auf diese Weise erhält man 256 Kombinationen. Man unterscheidet daher zwischen '''6-Punkte-Braille''' und '''8-Punkte-Braille'''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:braille2.jpg|Beschriftete Abbildung des 6-Punkte-Braille-Systems]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notationsmöglichkeiten ==&lt;br /&gt;
In der deutschen Brailleschrift werden verschiedene Notationsmöglichkeiten für Texte unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Vollschrift:''' Die Vollschrift nutzt das 6-Punkte-System. Hier entspricht im Allgemeinen jeder Buchstabe einem Braillezeichen. Deutsche Doppellaute wie sch oder st werden in einem Braillezeichen zusammengefasst. Texte werden aber eher selten in Vollschrift geschrieben bzw. gedruckt, weil sich sehr umfangreiche Dokumente ergeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Computerbraille:''' Computerbraille ist eine 8-Punkte-Brailleschrift, die 1986 speziell für die Anwendung am Computer definiert wurde. Braillezeilen geben Bildschirmtext als Computerbraille wieder. Hier wird jedes Zeichen am Computer durch ein einziges Braillezeichen wiedergegeben und jedes Braillezeichen entspricht umgekehrt genau einem Bildschirmzeichen. Vielen Blinden ist diese Form der Punktschrift heutzutage am besten vertraut.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Kurzschrift:''' Das Kurzschrift-System ist mit einer Art Stenographie vergleichbar. Es gibt zahlreiche Kürzungen für Wortstämme und Silben. Der Text wird dabei auf etwa 60% der Originalgröße verkürzt. Die Kurzschrift erlaubt es geübten Blinden, Blindenschrift fast so schnell zu lesen wie Sehende Schwarzschrift lesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Blindenstenographie:''' Schließlich gibt es auch noch eine echte Blindenstenographie, die Text in Braille noch weiter verkürzt und ein noch höheres Schreib- und Lesetempo erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Weitere Systeme:''' Daneben gibt es noch eine Reihe anderer Braille-Systematiken wie zum Beispiel die Braille-Mathematikschrift oder die Braille-Musiknotenschrift .&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weiterführende Informationen ==&lt;br /&gt;
*Die Homepage der Aktion [https://www.woche-des-sehens.de/ Woche des Sehens] bietet einen [https://www.woche-des-sehens.de/infothek/zum-selbsterleben/braille-simulator Braille-Simulator] an. Hier können Texte zwischen der gewöhnlichen Schrift ('''Schwarzschrift''') und der Brailleschrift in beide Richtungen hin- und herkonvertiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
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		<title>Brailleschrift</title>
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		<updated>2020-01-27T13:46:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''Wie liest und schreibt ein Blinder?'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Brailleschrift ist eine Technik, die es Blinden ermöglicht zu lesen und zu schreiben. Sie wurde im Jahre 1825 von dem Franzosen '''Louis Braille''' entwickelt und wird heute in zahlreichen Ländern überall in der Welt eingesetzt. Man nennt sie Brailleschrift, Blindenschrift oder auch Punktschrift.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Das Braille-System ==&lt;br /&gt;
[[Datei:braille3.jpg|right|Beschriftete Abbildung des 6-Punkte-Braille-Systems]]&lt;br /&gt;
Das System besteht aus einer Gruppe von 6 Punkten, die in zwei senkrechten Dreierreihen angeordnet sind. Einer oder mehrere dieser Punkte sind jeweils erhaben, sodass sie vom Blinden mit den Fingern ertastet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schrift arbeitet mit Punktmustern, die von hinten in das Papier gepresst sind, sodass sie als Erhöhung mit den Fingern abgegriffen werden können. Sechs Punkte, drei in der Höhe mal zwei Punkte in der Breite, bilden das Raster für Kombinationen, mit denen die Buchstaben dargestellt werden. Bei sechs Punkten ergeben sich damit 64 Kombinationsmöglichkeiten. Da für die Arbeit am Computer mehr Zeichen notwendig sind, als sich mit sechs Punkten festlegen lassen, wird hier noch eine vierte Zeile hinzugefügt, so dass acht Punkte zur Verfügung stehen. Auf diese Weise erhält man 256 Kombinationen. Man unterscheidet daher zwischen '''6-Punkte-Braille''' und '''8-Punkte-Braille'''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:braille2.jpg|Beschriftete Abbildung des 6-Punkte-Braille-Systems]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notationsmöglichkeiten ==&lt;br /&gt;
In der deutschen Brailleschrift werden verschiedene Notationsmöglichkeiten für Texte unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Vollschrift:''' Die Vollschrift nutzt das 6-Punkte-System. Hier entspricht im Allgemeinen jeder Buchstabe einem Braillezeichen. Deutsche Doppellaute wie sch oder st werden in einem Braillezeichen zusammengefasst. Texte werden aber eher selten in Vollschrift geschrieben bzw. gedruckt, weil sich sehr umfangreiche Dokumente ergeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Computerbraille:''' Computerbraille ist eine 8-Punkte-Brailleschrift, die 1986 speziell für die Anwendung am Computer definiert wurde. Braillezeilen geben Bildschirmtext als Computerbraille wieder. Hier wird jedes Zeichen am Computer durch ein einziges Braillezeichen wiedergegeben und jedes Braillezeichen entspricht umgekehrt genau einem Bildschirmzeichen. Vielen Blinden ist diese Form der Punktschrift heutzutage am besten vertraut.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Kurzschrift:''' Das Kurzschrift-System ist mit einer Art Stenographie vergleichbar. Es gibt zahlreiche Kürzungen für Wortstämme und Silben. Der Text wird dabei auf etwa 60% der Originalgröße verkürzt. Die Kurzschrift erlaubt es geübten Blinden, Blindenschrift fast so schnell zu lesen wie Sehende Schwarzschrift lesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Blindenstenographie:''' Schließlich gibt es auch noch eine echte Blindenstenographie, die Text in Braille noch weiter verkürzt und ein noch höheres Schreib- und Lesetempo erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Weitere Systeme:''' Daneben gibt es noch eine Reihe anderer Braille-Systematiken wie zum Beispiel die Braille-Mathematikschrift oder die Braille-Musiknotenschrift .&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weiterführende Informationen ==&lt;br /&gt;
*Die Homepage der Aktion [https://www.woche-des-sehens.de/ Woche des Sehens] bietet eine [https://www.woche-des-sehens.de/infothek/zum-selbsterleben/braille-simulator Braille-Simulator] an. Hier können Texte zwischen der gewöhnlichen Schrift ('''Schwarzschrift''') und der Brailleschrift in beide Richtungen hin- und herkonvertiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Blindenlangstock&amp;diff=1179</id>
		<title>Blindenlangstock</title>
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		<updated>2020-01-27T13:37:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Blindenlangstock (auch Langstock, Blindenstock, Taststock) ist ein weißer Stock aus Leichtmetall (in der Regel Aluminium), Holz, Kunststoff oder Fiberglas, der blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen in erster Linie vor der körperlichen Kollision mit Hindernissen schützt. Weiterhin informiert der Blindenlangstock taktil über die Beschaffenheit des vor seinem Träger liegenden Untergrunds und die entsprechenden Änderungen (beispielsweise Übergang von Asphalt zu Kopfsteinpflaster, beginnende Anstiege oder Gefälle, auf- oder abwärtsführende Bordsteinkanten, hochstehende Kanaldeckel usw.). Drittens liefern die beim Gebrauch des Stocks während des Gehens entstehenden Geräusche akustische, also mit den Ohren auswertbare Informationen über die Umwelt. Hierzu gehören u.&amp;amp;nbsp;A.:&lt;br /&gt;
*Änderungen im Schallmuster, die bei der Annäherung an eine Mauer entstehen,&lt;br /&gt;
*Hall, der beim Passieren oder betreten von Toreinfahrten, überdachten Bereichen oder Passagen wahrgenommen wird,&lt;br /&gt;
*Echos, die beim Überqueren weiter Plätze zurückgeworfen werden,&lt;br /&gt;
*das scheppernde Geräusch, das beim Überstreichen eines metallenen Rolltreppenpodests mit dem Blindenstock verursacht wird.&lt;br /&gt;
Die Länge des Blindenlangstocks wird der Körpergröße bzw. Schrittlänge des Benutzers individuell angepasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Blindenlangstock gehört - neben dem [[Blindenführhund]] - zu den elementaren Orientierungs- und Mobilitätshilfsmitteln. Trotz aller technischen Fortschritte bei den elektronischen Orientierungs-, Mobilitäts- und Navigationshilfen sowie der elektronikgestützten Hindernis- und Objekterkennung ist es derzeit undenkbar, dass sich ein blinder Mensch ohne entweder einen Langstock oder einen Führhund selbständig im öffentlichen Verkehrsraum bewegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit einer auf maximalen Körperschutz ausgelegten Pendeltechnik tastet der Benutzer mit dem Langstock vor dem jeweils kommenden Schritt den Untergrund nach Hindernissen, Niveauänderungen und Bodenverhältnissen ab und passt Gehrichtung und Schrittgeschwindigkeit gegebenenfalls entsprechend an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Generell besteht ein Blindenlangstock - von oben nach unten betrachtet - aus dem Griff, dem Schaft und der Spitze. Während des Gebrauchs gleitet oder rollt die Spitze über den Boden. Die dabei entstehenden taktilen Informationen werden mechanisch über den Schaft in den Griff weitergeleitet, wo sie von der den Stock haltenden Hand registriert werden. Trotz dieses einheitlichen Aufbaus existieren viele verschiedene Bauformen von Blindenstöcken mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Blindenlangstöcke werden vom Augenarzt verordnet. Die erstmalige Verordnung erfolgt i.d.R. im Zusammenhang mit einer [[Schulung in Orientierung und Mobilität]] und umfasst zwei Langstöcke.&lt;br /&gt;
Im hierarchisch gegliederten [https://www.rehadat-gkv.de/ Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung] (GKV-Hilfsmittelverzeichnis) sind Blindenlangstöcke in der [https://www.rehadat-gkv.de/index.html?pgnr=7 Produktgruppe 07 Blindenhilfsmittel], [https://www.rehadat-gkv.de/index.html?pgnr=7&amp;amp;aonr=50 Anwendungsort 07.50 Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr], [https://www.rehadat-gkv.de/index.html?pgnr=7&amp;amp;aonr=50&amp;amp;ugnr=1 Untergruppe 07.50.01 Blindenlangstöcke (Taststöcke)] gelistet und auf die vier Produktarten&lt;br /&gt;
*[https://www.rehadat-gkv.de/index.html?pgnr=7&amp;amp;aonr=50&amp;amp;ugnr=1&amp;amp;panr=0 07.50.01.0 einteilige Langstöcke],&lt;br /&gt;
*[https://www.rehadat-gkv.de/index.html?pgnr=7&amp;amp;aonr=50&amp;amp;ugnr=1&amp;amp;panr=1 07.50.01.1 mehrteilige Langstöcke: Faltstöcke],&lt;br /&gt;
*[https://www.rehadat-gkv.de/index.html?pgnr=7&amp;amp;aonr=50&amp;amp;ugnr=1&amp;amp;panr=2 07.50.01.2 mehrteilige Faltstöcke: Teleskopstöcke] und&lt;br /&gt;
*[https://www.rehadat-gkv.de/index.html?pgnr=7&amp;amp;aonr=50&amp;amp;ugnr=1&amp;amp;panr=3 07.50.01.3 mehrteilige Langstöcke: Telefaltstöcke]]&lt;br /&gt;
aufgeteilt.&lt;br /&gt;
== Details zum generellen Aufbau ==&lt;br /&gt;
Der Griff des Blindenlangstocks befindet sich am oberen Langstockende. Er besteht aus einem hand- und hautfreundlichen kälteisolierenden Material (z.&amp;amp;nbsp;B. Kunststoff, Holz etc.) und ist häufig ergonomisch geformt. Das obere Stockende selbst ist entweder stumpf oder zu einer Krücke gebogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am unteren Ende des Langstocks befestigte, leicht auswechselbare Stockspitze kann hinsichtlich Form, Größe, Material und Befestigungsmechanismus unterschiedlich gearbeitet sein. Sie tastet während des Gehens den Boden ab. Deshalb verfügen die Stockspitzen über gute Gleit- und/oder Rolleigenschaften. Stockspitzen sind Verbrauchsmaterial, sie nutzen sich je nach Häufigkeit der Langstocknutzung, Material und Ausführung binnen 6 bis 12 Monaten ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schaft leitet während des Gehens die von der Stockspitze aufgenommenen Informationen an die Hand weiter. Der Schaft ist einerseits biegeelastisch, damit bei harten Kollisionen keine Verletzungen auftreten können, andererseits so stabil, dass er dabei nicht sofort bricht oder splittert. Gemäß [https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__2.html §2 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr] (FeV) muss der Schaft von weißer Farbe sein. Er kann lackiert, mit einer Folie oder einem Überzug versehen sein. Auch der Schaft unterliegt je nach Häufigkeit des Langstock-Einsatzes einer Abnutzung und muss daher regelmäßig geprüft und gegebenenfalls repariert werden.&lt;br /&gt;
== Ausführungen ==&lt;br /&gt;
Wie es die Gliederung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis andeutet, werden Blindenlangstöcke mit einteiligem oder mehrteiligem Schaft unterschieden. Bei mehrteiligen Stöcken besteht der Schaft aus einzelnen sogenannten '''Gliedern'''. Mehrteilige Stöcke unterscheiden sich darin:&lt;br /&gt;
*Ob die Glieder durch ein Gummiband verbunden sind und gegeneinander gefaltet werden können ('''Faltstöcke'''),&lt;br /&gt;
*Ob die Glieder ineinandergeschoben werden können ('''Teleskopstöcke''') bzw.&lt;br /&gt;
*ob beim selben Stock einige Glieder gegeneinander gefaltet, andere ineinandergeschoben werden können (Tele-Falt-Stöcke).&lt;br /&gt;
Mehrteilige Stöcke bieten in jedem Fall den Vorteil, dass sie während des Nicht-Gebrauchs bzw. Transports auf ein geringeres Maß verkleinert werden können.&lt;br /&gt;
== Zusatzfunktionen ==&lt;br /&gt;
Korrekt eingesetzt, schützt ein Blindenlangstock zuverlässig vor Hindernissen und „Stolperfallen“, die vom Boden aufragen oder sich in unmittelbarer Bodennähe befinden. Vor Hindernissen wie Verkehrsschranken, offenstehenden LKW-Laderampen, herabhängenden, über den Gehweg ragenden Ästen und Markisen oder niedrig angebrachten Schildern sowie dem Unterlaufen offener Treppen kann ein Blindenstock nicht warnen, da diese Objekte entweder „unterpendelt“ werden oder sich schlicht außerhalb des vom Stock erfassten Bereichs in Brust- oder Kopfhöhe befinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus diesem Grund sind [[Hindernismelder]] auf der Basis von Infrarot-, Ultraschall- oder Lasertechnik entwickelt worden, die als eigenständiges Gerät genutzt, in der Regel aber auch fest an den Griff eines Blindenlangstocks montiert werden können. Die Sensoren dieser Geräte tasten mittels Licht- oder Schallwellen den vor dem Nutzer liegenden Bereich auch in Brust- und Kopfhöhe ab und signalisieren Hindernisse akustisch oder per Vibration.&lt;br /&gt;
== Notwendigkeit des Austauschs ==&lt;br /&gt;
Ein neuer Langstock ist erforderlich, wenn das vorhandene Exemplar auf Grund von Abnutzung oder Beschädigung nicht mehr einsetzbar ist. Dies hängt auch von individuellen Faktoren wie der Häufigkeit der Benutzung und der Beschaffenheit der unmittelbaren Umgebung, in der der Langstock eingesetzt wird, ab.&lt;br /&gt;
== Weiterführende Informationen ==&lt;br /&gt;
*Die Homepage der Aktion [https://www.woche-des-sehens.de/ Woche des Sehens] Informiert über die [https://www.woche-des-sehens.de/veranstaltungen/tag-des-weissen-stocks/historischer-rueckblick Geschichte des Blindenlangstocks] sowie die [https://www.woche-des-sehens.de/veranstaltungen/tag-des-weissen-stocks/geschichte-der-schulung-in-orientierung-und-mobilitaet Entstehungsgeschichte des Langstocktrainings zur Orientierung und Mobilität]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Softwareanpassung&amp;diff=1156</id>
		<title>Softwareanpassung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Softwareanpassung&amp;diff=1156"/>
		<updated>2020-01-16T21:14:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:braillezeile2.jpg|400px|right|Hände beim Lesen auf einer Braillezeile]]&lt;br /&gt;
Mit Unterstützung durch geeignete Hilfsmittel können auch blinde und sehbehinderte Menschen mit einem Computer arbeiten. [[Screenreader]] und [[Vergrößerungssoftware]] sorgen dafür, dass die Bildschirminhalte entweder auf einer [[Braillezeile]], über eine [[Sprachausgabe]] ausgegeben oder vergrößert dargestellt werden. Solange mit Standardanwendungen wie zum Beispiel den Office-Programmen von Microsoft gearbeitet wird, sind kaum Probleme zu erwarten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anders sieht es aus, wenn Spezialsoftware, individuelle Branchenlösungen, Warenwirtschaftsysteme oder firmeninterne Webanwendungen bedient werden sollen. Leider kann man nicht davon ausgehen, dass solche Anwendungen von Haus aus so programmiert sind, dass sie reibungslos mit Blinden- und Sehbehindertenhilfsmitteln zusammenarbeiten. Nicht beschriftete Grafiken, Schaltflächen oder Eingabefelder, nicht über die Tastatur erreichbare Befehle oder mangelnder Kontrast bei der Farbgestaltung der Oberfläche können schnell dafür sorgen, dass ein blinder oder sehbehinderter Anwender nur langsam und mühsam, im schlimmsten Fall auch überhaupt nicht mit der betreffenden Software arbeiten kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arbeitsplatzanalyse ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deshalb ist es wichtig, jeden Arbeitsplatz, der für einen blinden oder sehbehinderten Bewerber gedacht ist, vorab zu begutachten und auf ausreichende Zugänglichkeit hin zu überprüfen. Softwareexperten in den [[Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen|Blindenbildungseinrichtungen]] oder bei den [[Hilfsmittelanbieter|Hilfsmittelherstellern]] sind in der Lage zu erkennen und zu testen, ob eine bestimmte Anwendung oder Arbeitsumgebung mit den verfügbaren Hilfsmitteln bedienbar ist oder nicht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte sich bei einer solchen Überprüfung herausstellen, dass der blinde oder sehbehinderte Anwender nicht ohne sehende Hilfe mit der Anwendung arbeiten kann, muss der Arbeits- oder Praktikumsplatz aber nicht unbedingt aufgegeben werden. Mit professioneller Hilfe kann  in vielen Fällen dennoch eine Bedienbarkeit erreicht werden. Sowohl der Screenreader als auch die zu bedienende Software lassen sich evtl. entsprechend verändern und anpassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anpassung des Screenreaders ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In vielen Fällen lassen sich die elektronischen Hilfsmittel so einstellen oder anpassen, dass die betreffende Software anschließend doch für einen blinden oder sehbehinderten Anwender bedienbar wird. Zuweilen sind dazu auch Eingriffe in die Programmierung, ein sogenanntes Skripting nötig. Ansprechpartner, die eine solche Dienstleistung anbieten, sind &lt;br /&gt;
* die [[Hilfsmittelanbieter|Hilfsmittelhersteller]]&lt;br /&gt;
* die [[Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen|Blindenbildungseinrichtungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anpassung der zu bedienenden Software ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besser noch, wenn leider auch häufig nicht ganz einfach zu realisieren, ist es, die zu bedienende Software soweit zu verändern und anzupassen, dass sie zugänglich oder sogar barrierefrei wird. Dazu muss Kontakt mit dem Hersteller der Software bzw. dem Betreiber einer Webanwendung aufgenommen werden. Zwar muss hier Überzeugungsarbeit mit den richtigen Argumenten geleistet werden, doch zeigen sich in vielen Fällen die Hersteller kooperativ und sind bereit, die nötigen Änderungen an der Software vorzunehmen. Mehr und mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass aufgrund der aktuellen Gesetzeslage die [[Barrierefreiheit]] von Anwendungen und Webseiten ohnehin erstrebenswert und bald auch zwingend erforderlich ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den in hohem Maße fachlichen Austausch mit dem Softwarehersteller können wiederum &lt;br /&gt;
* die [[Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen|Blindenbildungseinrichtungen]]&lt;br /&gt;
* die [[Hilfsmittelanbieter|Hilfsmittelhersteller]]&lt;br /&gt;
herangezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Barrierefreiheit&amp;diff=1155</id>
		<title>Barrierefreiheit</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Barrierefreiheit&amp;diff=1155"/>
		<updated>2020-01-16T21:05:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Barrierefreiheit kann einerseits als Zustand, andererseits als Prozess aufgefasst werden. Im Sinne eines Zustands ist Barrierefreiheit die Abwesenheit jeglicher Hürden, die es einem Menschen mit einer Einschränkung / Behinderung erschweren oder verunmöglichen:&lt;br /&gt;
*Informationen zu beschaffen, wahrzunehmen und zu verstehen,&lt;br /&gt;
*technische Geräte und Einrichtungen zu Bedienen und zu handhaben sowie&lt;br /&gt;
*Verkehrsräume und Infrastruktur (Gebäude, Plätze, Straßen, Transport- und Verkehrsmittel) aufzufinden und zu nutzen.&lt;br /&gt;
Im Sinne eines Prozesses ist Barrierefreiheit ein Vorgang, bei dem einerseits unter Zuhilfenahme konkreter Bewertungskriterien für Menschen mit Einschränkungen Hürden abgebaut werden, die der Zugänglichkeit bereits existierender Informationsquellen, auf dem Markt befindlicher technischer Geräte und vorhandener Verkehrsräume entgegenstehen; andererseits werden die konkreten Kriterien dazu genutzt, zukünftige Informationsquellen, technische Geräte und Verkehrsräume so zu gestalten, dass sie von vorn herein möglichst wenige Nutzungseinschränkungen aufweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Barrierefreiheit zielt auf Menschen mit Behinderung. Sie unterscheidet sich dadurch vom Ansatz des [https://de.wikipedia.org/wiki/Design_f%C3%BCr_Alle Design für Alle], der '''sämtlichen''' Menschen - unabhängig davon, ob sie mit einer Behinderung leben oder nicht - den ungehinderten Zugang zu Produkten, Bauten und Dienstleistungen ermöglichen möchte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Barrieren“ existieren nicht absolut; sie entstehen im Wechselspiel zwischen den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen einer Person und den vorhandenen Umweltbedingungen: Beispielsweise stellt die Tatsache, dass die Etagenwahlknöpfe in einem Aufzug sehr hoch angebracht sind, für sehbehinderte Menschen keine grundsätzliche Barriere dar, für Menschen im Rollstuhl und kleinwüchsige Personen aber sehr wohl. Wenn andererseits das Bedienpult im Fahrstuhl niedrig positioniert wurde, jedoch mit einem Touchscreen ausgestattet ist, stellt dies blinde Menschen vor große Nutzungsprobleme, kleinwüchsige Personen und Menschen im Rollstuhl jedoch nicht.&lt;br /&gt;
== Juristische und formale Aspekte ==&lt;br /&gt;
=== Die Begriffsdefinition steht im '''Gesetz''' ===&lt;br /&gt;
In [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html §4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen] (Behinderten-Gleichstellungsgesetz, BGG) wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote cite=&amp;quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html&amp;quot;&amp;gt;Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Näheres regeln '''Verordnungen''' ===&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Barrierefreiheitsdefinition ist absichtlich sehr allgemein gehalten und verzichtet bewusst sowohl auf eine Aufzählung konkreter Barrieren in einzelnen gestalteten Lebensbereichen als auch auf die Festlegung von Methoden und Verfahren, wie diese Barrieren erkannt, bewertet und beseitigt werden sollten. Dies liegt daran, dass technische Gebrauchsgegenstände, Informationsverarbeitungssysteme und Kommunikationseinrichtungen in hohem Tempo weiterentwickelt werden und sich Verkehrsräume, Verkehrsmittel und Gebäude ständig wandeln. Aber auch die zur Überwindung potentieller Barrieren entwickelten Hilfsmittel werden kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkrete Regelungen zu einzelnen Bereichen der Barrierefreiheit sind deshalb in Verordnungen „ausgelagert“. Verordnungen fallen in die Zuständigkeit eines bestimmten Ministeriums, welches vom Gesetz her befugt bzw. verpflichtet ist, die Verordnung in regelmäßigen Abständen auf Wirksamkeit und Aktualität zu prüfen und sie gegebenenfalls anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Abschnitt 2a des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes enthält allgemeine Regelungen zu barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes. Zur Ausformulierung von Einzelheiten ermächtigt der [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12d.html §12d BGG] das Bundesministerium für Soziales dazu, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Diese Verordnung, die den Namen „[https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/ Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz]“ (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV) trägt, ist seit 2004 in Kraft, wurde im Jahre 2011 als „BITV2.0“ umfangreich aktualisiert und zuletzt im Mai 2019 geändert.&lt;br /&gt;
=== Verordnungen können dynamisch auf '''Normen''' verweisen ===&lt;br /&gt;
Verordnungen können - müssen jedoch nicht - sämtliche Details zu den entsprechenden Fragen der Barrierefreiheit enthalten. Um inhaltlich flexibel zu sein, verweisen sie mitunter auf einschlägige Normen und technische Standards.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Die bereits erwähnte Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) regelt in ihrer [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/anlage_2.html Anlage 2] einerseits die Details zur Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet oder Intranet und legt andererseits genau fest, wie die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache im Internet oder Intranet erfolgen muss. Die in früheren Fassungen noch enthaltene Anlage 1 formulierte konkrete Anforderungen und Bedingungen, nach denen Intra- und Internetseiten barrierefrei gestaltet werden sollten. Diese Anlage existiert in der aktuellen Fassung der BITV jedoch nicht mehr. Sie wurde ersetzt durch einen Verweis auf „harmonisierte Normen“, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind. Eine harmonisierte Norm, die diese Anforderungen erfüllt ist eine Beschaffungsnorm mit dem Namen „Barrierefreiheitsanforderungen, geeignet für die öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Diensten in Europa“ (DIN EN 301 549). Die [https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/02.01.02_60/en_301549v020102p.pdf aktuell gültige Version 2.1.2 der DIN EN 301 549] liegt momentan unter dem Titel „Accessibility requirements for ICT products and services“ nur in englischer Sprache vor und wird derzeit erneut überarbeitet.&lt;br /&gt;
=== Details sind in '''technischen Standards''' festgeschrieben ===&lt;br /&gt;
Wenn in Normen Detaillierte Barrierefreiheitskriterien aufgelistet sind, orientieren diese sich nicht selten an international gültigen technischen Standards.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Die bereits erwähnte europäische Beschaffungsnorm EN&amp;amp;nbsp;301&amp;amp;nbsp;549 enthält detaillierte Gestaltungsrichtlinien für barrierefreie Hardware, Software, Dokumente und Webseiten. Diese sind jedoch nicht speziell für diese Norm formuliert, sondern weitestgehend den '''Richtlinien für barrierefreie Webinhalte''' entnommen. Dieses international anerkannten Dokument ist derzeit in seiner aktuellen Version 2.1 unter dem Titel „[https://www.w3.org/TR/WCAG21/ Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)]“ nur in englischer Sprache verfügbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aktualisierung eines technischen Standards wie der WCAG ist oft der Anlass dafür, Normen wie die EN&amp;amp;nbsp;301&amp;amp;nbsp;549 zu überarbeiten.&lt;br /&gt;
=== Internationales Recht als Motor gesetzlicher Regelungen ===&lt;br /&gt;
In jüngerer Zeit werden immer mehr Regelungen hinsichtlich der Barrierefreiheit auf europäischer Ebene getroffen. Dies hat zum Einen behindertenpolitische Auswirkungen, weil eine Vielzahl betroffener Personen von neuartigen Regelungen profitieren kann; zum Anderen stehen hinter den getroffenen Vereinbarungen auch wirtschaftliche Überlegungen, denn nur in einem gesamteuropäischen Binnenmarkt, in dem '''einheitliche''' Regelungen zur Barrierefreiheit gelten, lassen sich Waren und Dienstleistungen, an die Barrierefreiheitsanforderungen gestellt werden, ungehindert verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prominentes Beispiel für weitreichende Auswirkungen des europäischen Rechts ist die am 26.10.2016 Verabschiedete [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2102 EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen] (Richtlinie 2016/2102). EU-Richtlinien müssen von den Einzelstaaten bis zu einem vorgegebenen Stichtag in nationales Recht umgesetzt werden. Danach gelten Übergangsfristen, bis wann die unter den Geltungsbereich fallenden Inhalte barrierefrei umzusetzen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie 2016/2102 trat in Deutschland im Juli 2018 in Kraft. Hierzu musste das oben bereits erwähnte Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden.&lt;br /&gt;
=== Zusammenfassung ===&lt;br /&gt;
Durch vielfältige juristische Verweisungen sind Gesetze, Verordnungen, Normen und technische Standards auf komplexe Art voneinander abhängig. Ohne gezielte Einarbeitung ist es schwer, den Bereich offizieller Regelungen zur Barrierefreiheit zu durchdringen.&lt;br /&gt;
== Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen ==&lt;br /&gt;
Mobilität und Information gehören zu den wichtigsten Aspekten in der modernen Gesellschaft. Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit sind von Mobilitätseinschränkungen, vermutlich aber in noch größerem Maße von Einschränkungen bei der Beschaffung und Wahrnehmung von Information betroffen. Dies gilt um so mehr, wenn neben der Sehbeeinträchtigung zusätzlich eine [[Hörschädigung|Schwerhörigkeit]] oder Taubheit vorliegt.&lt;br /&gt;
=== Barrierefreie Umweltgestaltung ===&lt;br /&gt;
Barrieren im Straßenverkehr können vor Allem durch folgende Maßnahmen abgebaut werden:&lt;br /&gt;
*Akustische Ampelanlagen,&lt;br /&gt;
*[[Bodenindikatoren]],&lt;br /&gt;
*dynamische Fahrgastinformationssysteme an Haltestellen, die auf Knopfdruck die nächsten Abfahrten ansagen,&lt;br /&gt;
*Außenlautsprecher an Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, die an jeder Haltestelle Linie/Zugnummer und Fahrtrichtung ansagen,&lt;br /&gt;
*zweidimensionale Tastpläne und dreidimensionale Tastmodelle wichtiger Bauwerke, insbesondere von Bahnhöfen und Busbahnhöfen,&lt;br /&gt;
*elektronische Indoor-Navigationssysteme für öffentliche Gebäude inklusive Bahnhöfe und U-Bahnstationen.&lt;br /&gt;
=== Barrierefreie Informationstechnologie ===&lt;br /&gt;
[[:Category:Hilfsmittel|Hilfsmittel]] wie [[Screenreader]], [[Vergrößerungssoftware]], [[Braillezeile]]n und [[Brailledrucker]] ermöglichen sehbehinderten und blinden Menschen den Einsatz moderner IT-Systeme. Diese Hilfsmittel nützen jedoch nur dann, wenn sie von den Betriebssystemen und den Anwendungsprogrammen der eingesetzten IT-Systeme die erforderlichen Informationen über die akustisch und taktil darzustellenden Bildschirminhalte bekommen. Hierzu müssen die genannten Software-Komponenten barrierefrei programmiert sein. Auch müssen Dokumente und Webseiten so gestaltet sein, dass sowohl ihr Inhalt als auch ihre Struktur mit den genannten [[Assistive Technologie|assistiven Technologien]] vollständig wahrgenommen und bedient werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Hardware, Software, von Dokumenten und Webseiten enthält die bereits erwähnte EU-Beschaffungsnorm [https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/02.01.02_60/en_301549v020102p.pdf DIN EN 301 549].&lt;br /&gt;
Weitere Hinweise zu barrierefreier Software finden sich in der DIN EN ISO 9241-171 - einer Norm mit dem Titel „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software“ aus dem Jahr 2008 . Diese ist nicht frei verfügbar, sondern kann käuflich beim [https://www.beuth.de/de Beuth-Verlag] erworben werden.&lt;br /&gt;
== Weitere Informationen ==&lt;br /&gt;
*Unter dem Stichwort [[Softwareanpassung]] sind Maßnahmen beschrieben, die ergriffen werden können, wenn Anwendungsprogramme mit [[Screenreader]]n und [[Vergrößerungssoftware]] nicht kompatibel sind.&lt;br /&gt;
*Die Homepage [http://www.barrierefreies-webdesign.de/ www.barrierefreies-webdesign.de] von Jan Hellbusch enthält zahlreiche Hintergrundartikel zu webbezogener barrierefreier Informationstechnik&lt;br /&gt;
*Die Webseite des 2018 abgeschlossenen Projekts [https://bik-fuer-alle.de/ BIK Für Alle] wird weiterhin gepflegt und verfolgt nach wie vor das Ziel, die Vorteile eines barrierefreien Webs in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und über Umsetzungsmöglichkeiten zu informieren&lt;br /&gt;
*auch die Homepage des 2018 abgeschlossenen Projekts [https://www.bit-inklusiv.de/ BIT Inklusiv] - barrierefreie Informationstechnik für inklusives Arbeiten versammelt viele nützliche Informationen&lt;br /&gt;
*die Homepage [https://www.bitvtest.de/ www.bitvtest.de] informiert über zwei Prüfverfahren - den BITV-Test und den WCAG-Test, mit deren Hilfe die formale Barrierefreiheit von Websites getestet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Barrierefreiheit&amp;diff=1154</id>
		<title>Barrierefreiheit</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Barrierefreiheit&amp;diff=1154"/>
		<updated>2020-01-16T20:23:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Barrierefreiheit kann einerseits als Zustand, andererseits als Prozess aufgefasst werden. Im Sinne eines Zustands ist Barrierefreiheit die Abwesenheit jeglicher Hürden, die es einem Menschen mit einer Einschränkung / Behinderung erschweren oder verunmöglichen:&lt;br /&gt;
*Informationen zu beschaffen, wahrzunehmen und zu verstehen,&lt;br /&gt;
*technische Geräte und Einrichtungen zu Bedienen und zu handhaben sowie&lt;br /&gt;
*Verkehrsräume und Infrastruktur (Gebäude, Plätze, Straßen, Transport- und Verkehrsmittel) aufzufinden und zu nutzen.&lt;br /&gt;
Im Sinne eines Prozesses ist Barrierefreiheit ein Vorgang, bei dem einerseits unter Zuhilfenahme konkreter Bewertungskriterien für Menschen mit Einschränkungen Hürden abgebaut werden, die der Zugänglichkeit bereits existierender Informationsquellen, auf dem Markt befindlicher technischer Geräte und vorhandener Verkehrsräume entgegenstehen; andererseits werden die konkreten Kriterien dazu genutzt, zukünftige Informationsquellen, technische Geräte und Verkehrsräume so zu gestalten, dass sie von vorn herein möglichst wenige Nutzungseinschränkungen aufweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Barrierefreiheit zielt auf Menschen mit Behinderung. Sie unterscheidet sich dadurch vom Ansatz des [https://de.wikipedia.org/wiki/Design_f%C3%BCr_Alle Design für Alle], der '''sämtlichen''' Menschen - unabhängig davon, ob sie mit einer Behinderung leben oder nicht - den ungehinderten Zugang zu Produkten, Bauten und Dienstleistungen ermöglichen möchte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Barrieren“ existieren nicht absolut; sie entstehen im Wechselspiel zwischen den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen einer Person und den vorhandenen Umweltbedingungen: Beispielsweise stellt die Tatsache, dass die Etagenwahlknöpfe in einem Aufzug sehr hoch angebracht sind, für sehbehinderte Menschen keine grundsätzliche Barriere dar, für Menschen im Rollstuhl und kleinwüchsige Personen aber sehr wohl. Wenn andererseits das Bedienpult im Fahrstuhl niedrig positioniert wurde, jedoch mit einem Touchscreen ausgestattet ist, stellt dies blinde Menschen vor große Nutzungsprobleme, kleinwüchsige Personen und Menschen im Rollstuhl jedoch nicht.&lt;br /&gt;
== Juristische und formale Aspekte ==&lt;br /&gt;
=== Die Begriffsdefinition steht im '''Gesetz''' ===&lt;br /&gt;
In [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html §4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen] (Behinderten-Gleichstellungsgesetz, BGG) wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote cite=&amp;quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html&amp;quot;&amp;gt;Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Näheres regeln '''Verordnungen''' ===&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Barrierefreiheitsdefinition ist absichtlich sehr allgemein gehalten und verzichtet bewusst sowohl auf eine Aufzählung konkreter Barrieren in einzelnen gestalteten Lebensbereichen als auch auf die Festlegung von Methoden und Verfahren, wie diese Barrieren erkannt, bewertet und beseitigt werden sollten. Dies liegt daran, dass technische Gebrauchsgegenstände, Informationsverarbeitungssysteme und Kommunikationseinrichtungen in hohem Tempo weiterentwickelt werden und sich Verkehrsräume, Verkehrsmittel und Gebäude ständig wandeln. Aber auch die zur Überwindung potentieller Barrieren entwickelten Hilfsmittel werden kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkrete Regelungen zu einzelnen Bereichen der Barrierefreiheit sind deshalb in Verordnungen „ausgelagert“. Verordnungen fallen in die Zuständigkeit eines bestimmten Ministeriums, welches vom Gesetz her befugt bzw. verpflichtet ist, die Verordnung in regelmäßigen Abständen auf Wirksamkeit und Aktualität zu prüfen und sie gegebenenfalls anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Abschnitt 2a des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes enthält allgemeine Regelungen zu barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes. Zur Ausformulierung von Einzelheiten ermächtigt der [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12d.html §12d BGG] das Bundesministerium für Soziales dazu, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Diese Verordnung, die den Namen „[https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/ Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz]“ (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV) trägt, ist seit 2004 in Kraft, wurde im Jahre 2011 als „BITV2.0“ umfangreich aktualisiert und zuletzt im Mai 2019 geändert.&lt;br /&gt;
=== Verordnungen können dynamisch auf '''Normen''' verweisen ===&lt;br /&gt;
Verordnungen können - müssen jedoch nicht - sämtliche Details zu den entsprechenden Fragen der Barrierefreiheit enthalten. Um inhaltlich flexibel zu sein, verweisen sie mitunter auf einschlägige Normen und technische Standards.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Die bereits erwähnte Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) regelt in ihrer [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/anlage_2.html Anlage 2] einerseits die Details zur Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet oder Intranet und legt andererseits genau fest, wie die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache im Internet oder Intranet erfolgen muss. Die in früheren Fassungen noch enthaltene Anlage 1 formulierte konkrete Anforderungen und Bedingungen, nach denen Intra- und Internetseiten barrierefrei gestaltet werden sollten. Diese Anlage existiert in der aktuellen Fassung der BITV jedoch nicht mehr. Sie wurde ersetzt durch einen Verweis auf „harmonisierte Normen“, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind. Eine harmonisierte Norm, die diese Anforderungen erfüllt ist eine Beschaffungsnorm mit dem Namen „Barrierefreiheitsanforderungen, geeignet für die öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Diensten in Europa“ (DIN EN 301 549). Die [https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/02.01.02_60/en_301549v020102p.pdf aktuell gültige Version 2.1.2 der DIN EN 301 549] liegt momentan unter dem Titel „Accessibility requirements for ICT products and services“ nur in englischer Sprache vor und wird derzeit erneut überarbeitet.&lt;br /&gt;
=== Details sind in '''technischen Standards''' festgeschrieben ===&lt;br /&gt;
Wenn in Normen Detaillierte Barrierefreiheitskriterien aufgelistet sind, orientieren diese sich nicht selten an international gültigen technischen Standards.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Die bereits erwähnte europäische Beschaffungsnorm EN&amp;amp;nbsp;301&amp;amp;nbsp;549 enthält detaillierte Gestaltungsrichtlinien für barrierefreie Hardware, Software, Dokumente und Webseiten. Diese sind jedoch nicht speziell für diese Norm formuliert, sondern weitestgehend den '''Richtlinien für barrierefreie Webinhalte''' entnommen. Dieses international anerkannten Dokument ist derzeit in seiner aktuellen Version 2.1 unter dem Titel „[https://www.w3.org/TR/WCAG21/ Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)]“ nur in englischer Sprache verfügbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aktualisierung eines technischen Standards wie der WCAG ist oft der Anlass dafür, Normen wie die EN&amp;amp;nbsp;301&amp;amp;nbsp;549 zu überarbeiten.&lt;br /&gt;
=== Internationales Recht als Motor gesetzlicher Regelungen ===&lt;br /&gt;
In jüngerer Zeit werden immer mehr Regelungen hinsichtlich der Barrierefreiheit auf europäischer Ebene getroffen. Dies hat zum Einen behindertenpolitische Auswirkungen, weil eine Vielzahl betroffener Personen von neuartigen Regelungen profitieren kann; zum Anderen stehen hinter den getroffenen Vereinbarungen auch wirtschaftliche Überlegungen, denn nur in einem gesamteuropäischen Binnenmarkt, in dem '''einheitliche''' Regelungen zur Barrierefreiheit gelten, lassen sich Waren und Dienstleistungen, an die Barrierefreiheitsanforderungen gestellt werden, ungehindert verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prominentes Beispiel für weitreichende Auswirkungen des europäischen Rechts ist die am 26.10.2016 Verabschiedete [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2102 EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen] (Richtlinie 2016/2102). EU-Richtlinien müssen von den Einzelstaaten bis zu einem vorgegebenen Stichtag in nationales Recht umgesetzt werden. Danach gelten Übergangsfristen, bis wann die unter den Geltungsbereich fallenden Inhalte barrierefrei umzusetzen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie 2016/2102 trat in Deutschland im Juli 2018 in Kraft. Hierzu musste das oben bereits erwähnte Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden.&lt;br /&gt;
=== Zusammenfassung ===&lt;br /&gt;
Durch vielfältige juristische Verweisungen sind Gesetze, Verordnungen, Normen und technische Standards auf komplexe Art voneinander abhängig. Ohne gezielte Einarbeitung ist es schwer, den Bereich offizieller Regelungen zur Barrierefreiheit zu durchdringen.&lt;br /&gt;
== Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen ==&lt;br /&gt;
Mobilität und Information gehören zu den wichtigsten Aspekten in der modernen Gesellschaft. Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit sind von Mobilitätseinschränkungen, vermutlich aber in noch größerem Maße von Einschränkungen bei der Beschaffung und Wahrnehmung von Information betroffen. Dies gilt um so mehr, wenn neben der Sehbeeinträchtigung zusätzlich eine [[Hörschädigung|Schwerhörigkeit]] oder Taubheit vorliegt.&lt;br /&gt;
=== Barrierefreie Umweltgestaltung ===&lt;br /&gt;
Barrieren im Straßenverkehr können vor Allem durch folgende Maßnahmen abgebaut werden:&lt;br /&gt;
*Akustische Ampelanlagen,&lt;br /&gt;
*[[Bodenindikatoren]],&lt;br /&gt;
*dynamische Fahrgastinformationssysteme an Haltestellen, die auf Knopfdruck die nächsten Abfahrten ansagen,&lt;br /&gt;
*Außenlautsprecher an Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, die an jeder Haltestelle Linie/Zugnummer und Fahrtrichtung ansagen,&lt;br /&gt;
*zweidimensionale Tastpläne und dreidimensionale Tastmodelle wichtiger Bauwerke, insbesondere von Bahnhöfen und Busbahnhöfen,&lt;br /&gt;
*elektronische Indoor-Navigationssysteme für öffentliche Gebäude inklusive Bahnhöfe und U-Bahnstationen.&lt;br /&gt;
=== Barrierefreie Informationstechnologie ===&lt;br /&gt;
[[:Category:Hilfsmittel]] wie [[Screenreader]], [[Vergrößerungssoftware]], [[Braillezeile]]n und [[Brailledrucker]] ermöglichen sehbehinderten und blinden Menschen die Nutzung moderner IT-Systeme. Diese Hilfsmittel nützen jedoch nur dann, wenn sie von den Betriebssystemen und den Anwendungsprogrammen der eingesetzten IT-Systeme die erforderlichen Informationen über die akustisch und taktil darzustellenden Bildschirminhalte bekommen. Hierzu müssen die genannten Software-Komponenten barrierefrei programmiert sein. Auch müssen Dokumente und Webseiten so gestaltet sein, dass sowohl ihr Inhalt als auch ihre Struktur mit den genannten [[Assistive Technologie|assistiven Technologien]] vollständig wahrgenommen und bedient werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Hardware, Software, von Dokumenten und Webseiten enthält die bereits erwähnte EU-Beschaffungsnorm [https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/02.01.02_60/en_301549v020102p.pdf DIN EN 301 549].&lt;br /&gt;
Weitere Hinweise zu barrierefreier Software finden sich in der DIN EN ISO 9241-171 - einer Norm mit dem Titel „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software“ aus dem Jahr 2008 . Diese ist nicht frei verfügbar, sondern kann käuflich beim [https://www.beuth.de/de Beuth-Verlag] erworben werden.&lt;br /&gt;
== Weitere Informationen ==&lt;br /&gt;
*Unter dem Stichwort [[Softwareanpassung]] sind Maßnahmen beschrieben, die ergriffen werden können, wenn Anwendersoftware mit [[Screenreader]]n und [[Vergrößerungssoftware]] nicht kompatibel ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Bildschirmvorlesesoftware_VoiceOver&amp;diff=1153</id>
		<title>Bildschirmvorlesesoftware VoiceOver</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Bildschirmvorlesesoftware_VoiceOver&amp;diff=1153"/>
		<updated>2020-01-16T16:06:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;VoiceOver ist eine Bildschirmauslesesoftware (ein [[Screenreader]]) der Firma Apple. Als Screenreader gibt VoiceOver Inhalte, die auf einem Bildschirm oder Touchscreen dargestellt werden, akustisch über eine [[Sprachausgabe]] oder taktil über eine [[Braillezeile]] wieder. VoiceOver wird auf folgenden Geräten ab Werk mitgeliefert:&lt;br /&gt;
*Dem Apple-Smartphone &amp;quot;iPhone&amp;quot; (alle Modelle),&lt;br /&gt;
*dem Apple-Tablet &amp;quot;iPad&amp;quot; (alle Modelle inklusive &amp;quot;iPad Mini&amp;quot; und &amp;quot;iPad Pro&amp;quot;),&lt;br /&gt;
*dem Apple Musik-Player &amp;quot;iPod&amp;quot; (alle Modelle),&lt;br /&gt;
*den Apple-Computern &amp;quot;MacBook&amp;quot;, &amp;quot;MacBook Air&amp;quot;, &amp;quot;MacBook Pro&amp;quot;, &amp;quot;Mac Mini&amp;quot;, &amp;quot;iMac&amp;quot; und &amp;quot;Mac Pro&amp;quot;,&lt;br /&gt;
*der Apple-Smartwatch &amp;quot;Apple Watch&amp;quot; sowie&lt;br /&gt;
*der Apple Set-Top-Box &amp;quot;Apple TV&amp;quot;.&lt;br /&gt;
== '''Zielgruppe''' ==&lt;br /&gt;
Personen mit Sehbehinderung, die Inhalte auf dem Bildschirm auch mit Vergrößerung nicht mehr lesen können sowie blinde Menschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== '''Funktion des Hilfsmittels''' ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Einstellungen/Allgemein/Bedienungshilfen/VoiceOver kann die Sprachausgabe eingeschaltet werden. Unter diesem Menüpunkt lassen sich auch Stimmen in höherer Qualität und in vielen Sprachen herunterladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn der Finger eine Stelle des Bildschirms berührt, wird der Inhalt gesprochen. So kann der Bildschirm durch Tippen erforscht werden und die Position von Elementen festgestellt werden. Durch Fingerbewegungen, „Gesten“ genannt, können Inhalte systematisch erfasst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== '''Technische Kompatibilität''' ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Üblicherweise sind alle Inhalte eines iPhone mit VoiceOver zugänglich und werden in der oben beschriebenen Weise vorgelesen. Anwendungen (Apps) von Fremdanbietern sind aber nicht immer barrierefrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== '''Kosten''' ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keine&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== '''Link''' ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.apple.com/de/accessibility/iphone/vision/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Barrierefreiheit&amp;diff=1152</id>
		<title>Barrierefreiheit</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Barrierefreiheit&amp;diff=1152"/>
		<updated>2020-01-16T12:48:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Barrierefreiheit kann einerseits als Zustand, andererseits als Prozess aufgefasst werden. Im Sinne eines Zustands ist Barrierefreiheit die Abwesenheit jeglicher Hürden, die es einem Menschen mit einer Einschränkung / Behinderung erschweren oder verunmöglichen:&lt;br /&gt;
*Informationen zu beschaffen, wahrzunehmen und zu verstehen,&lt;br /&gt;
*technische Geräte und Einrichtungen zu Bedienen und zu handhaben sowie&lt;br /&gt;
*Verkehrsräume und Infrastruktur (Gebäude, Plätze, Straßen, Transport- und Verkehrsmittel) aufzufinden und zu nutzen.&lt;br /&gt;
Im Sinne eines Prozesses ist Barrierefreiheit ein Vorgang, bei dem einerseits unter Zuhilfenahme konkreter Bewertungskriterien für Menschen mit Einschränkungen Hürden abgebaut werden, die der Zugänglichkeit bereits existierender Informationsquellen, auf dem Markt befindlicher technischer Geräte und vorhandener Verkehrsräume entgegenstehen; andererseits werden die konkreten Kriterien dazu genutzt, zukünftige Informationsquellen, technische Geräte und Verkehrsräume so zu gestalten, dass sie von vorn herein möglichst wenige Nutzungseinschränkungen aufweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Barrierefreiheit zielt auf Menschen mit Behinderung. Sie unterscheidet sich dadurch vom Ansatz des [https://de.wikipedia.org/wiki/Design_f%C3%BCr_Alle Design für Alle], der '''sämtlichen''' Menschen - unabhängig davon, ob sie mit einer Behinderung leben oder nicht - den ungehinderten Zugang zu Produkten, Bauten und Dienstleistungen ermöglichen möchte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Barrieren“ existieren nicht absolut; sie entstehen im Wechselspiel zwischen den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen einer Person und den vorhandenen Bedingungen der Umwelt: Beispielsweise stellt die Tatsache, dass die Etagenwahlknöpfe in einem Aufzug sehr hoch angebracht sind, für sehbehinderte Menschen keine grundsätzliche Barriere dar, für Menschen im Rollstuhl und kleinwüchsige Personen aber sehr wohl. Wenn andererseits das Bedienpult im Fahrstuhl niedrig positioniert wurde, jedoch mit einem Touchscreen ausgestattet ist, stellt dies blinde Menschen vor große Nutzungsprobleme, kleinwüchsige Personen und Menschen im Rollstuhl jedoch nicht.&lt;br /&gt;
== Juristische und formale Aspekte ==&lt;br /&gt;
=== Die Begriffsdefinition steht im '''Gesetz''' ===&lt;br /&gt;
In [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html §4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen] (Behinderten-Gleichstellungsgesetz, BGG) wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote cite=&amp;quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html&amp;quot;&amp;gt;Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Näheres regeln '''Verordnungen''' ===&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Barrierefreiheitsdefinition ist absichtlich sehr allgemein gehalten und verzichtet bewusst sowohl auf eine Aufzählung konkreter Barrieren in einzelnen gestalteten Lebensbereichen als auch auf die Festlegung von Methoden und Verfahren, wie diese Barrieren erkannt, bewertet und beseitigt werden sollten. Dies liegt daran, dass technische Gebrauchsgegenstände, Informationsverarbeitungssysteme und Kommunikationseinrichtungen in hohem Tempo weiterentwickelt werden und sich Verkehrsräume, Verkehrsmittel und Gebäude ständig wandeln. Aber auch die zur Überwindung potentieller Barrieren entwickelten Hilfsmittel werden kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkrete Regelungen zu einzelnen Bereichen der Barrierefreiheit sind deshalb in Verordnungen „ausgelagert“. Verordnungen fallen in die Zuständigkeit eines bestimmten Ministeriums, welches vom Gesetz her befugt bzw. verpflichtet ist, die Verordnung in regelmäßigen Abständen auf Wirksamkeit und Aktualität zu prüfen und sie gegebenenfalls anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Abschnitt 2a des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes enthält allgemeine Regelungen zu barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes. Zur Ausformulierung von Einzelheiten ermächtigt der [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12d.html §12d BGG] das Bundesministerium für Soziales dazu, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Diese Verordnung, die den Namen „[https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/ Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz]“ (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV) trägt, ist seit 2004 in Kraft, wurde im Jahre 2011 als „BITV2.0“ umfangreich aktualisiert und zuletzt im Mai 2019 geändert.&lt;br /&gt;
=== Verordnungen können dynamisch auf '''Normen''' verweisen ===&lt;br /&gt;
Verordnungen können - müssen jedoch nicht - sämtliche Details zu den entsprechenden Fragen der Barrierefreiheit enthalten. Um inhaltlich flexibel zu sein, verweisen sie mitunter auf einschlägige Normen und technische Standards.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Die bereits erwähnte Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) regelt in ihrer [https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/anlage_2.html Anlage 2] einerseits die Details zur Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet oder Intranet und legt andererseits genau fest, wie die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache im Internet oder Intranet erfolgen muss. Die in früheren Fassungen noch enthaltene Anlage 1 formulierte konkrete Anforderungen und Bedingungen, nach denen Intra- und Internetseiten barrierefrei gestaltet werden sollten. Diese Anlage existiert in der aktuellen Fassung der BITV jedoch nicht mehr. Sie wurde ersetzt durch einen verweis auf „harmonisierte Normen“, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind. Eine harmonisierte Norm, die diese Anforderungen erfüllt ist eine Beschaffungsnorm mit dem Namen „Barrierefreiheitsanforderungen, geeignet für die öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Diensten in Europa“ (DIN EN 301 549). Die [https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/02.01.02_60/en_301549v020102p.pdf aktuell gültige Version 2.1.2 der DIN EN 301 549] liegt momentan unter dem Titel „Accessibility requirements for ICT products and services“ nur in englischer Sprache vor und wird derzeit erneut überarbeitet.&lt;br /&gt;
=== Details sind in '''technischen Standards''' festgeschrieben ===&lt;br /&gt;
Wenn in Normen Detaillierte Barrierefreiheitskriterien aufgelistet sind, orientieren diese sich nicht selten an international gültigen technischen Standards.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Die bereits erwähnte europäische Beschaffungsnorm EN&amp;amp;nbsp;301&amp;amp;nbsp;549 enthält detaillierte Gestaltungsrichtlinien für barrierefreie Hardware, Software, Dokumente und Webseiten. Diese sind jedoch nicht speziell für diese Norm formuliert, sondern weitestgehend den '''Richtlinien für barrierefreie Webinhalte''' entnommen. Dieses international anerkannten Dokument ist derzeit in seiner aktuellen Version 2.1 unter dem Titel „[https://www.w3.org/TR/WCAG21/ Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)]“ nur in englischer Sprache verfügbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aktualisierung eines technischen Standards wie der WCAG ist oft der Anlass dafür, Normen wie die EN&amp;amp;nbsp;301&amp;amp;nbsp;549 zu überarbeiten.&lt;br /&gt;
=== Internationales Recht als Motor gesetzlicher Regelungen ===&lt;br /&gt;
In jüngerer Zeit werden immer mehr Regelungen hinsichtlich der Barrierefreiheit auf europäischer Ebene getroffen. Dies hat zum Einen behindertenpolitische Auswirkungen, weil eine Vielzahl betroffener Personen von neuartigen Regelungen profitieren kann; zum Anderen stehen hinter den getroffenen Vereinbarungen auch wirtschaftliche Überlegungen, denn nur in einem gesamteuropäischen Binnenmarkt, in dem '''einheitliche''' Regelungen zur Barrierefreiheit gelten, lassen sich Waren und Dienstleistungen, an die Barrierefreiheitsanforderungen gestellt werden, ungehindert verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prominentes Beispiel für weitreichende Auswirkungen des europäischen Rechts ist die am 26.10.2016 Verabschiedete [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2102 EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen] (Richtlinie 2016/2102). EU-Richtlinien müssen von den Einzelstaaten bis zu einem vorgegebenen Stichtag in nationales Recht umgesetzt werden. Danach gelten Übergangsfristen, bis wann die unter den Geltungsbereich fallenden Inhalte barrierefrei umzusetzen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie 2016/2102 wurde in Deutschland im Juli 2018 in Kraft. Hierzu musste das oben bereits erwähnte Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden.&lt;br /&gt;
=== Zusammenfassung ===&lt;br /&gt;
Durch vielfältige juristische Verweisungen sind Gesetze, Verordnungen, Normen und technische Standards in vielfältiger Weise voneinander abhängig. Ohne gezielte Einarbeitung ist es schwer, den Bereich offizieller Regelungen zur Barrierefreiheit zu durchdringen.&lt;br /&gt;
== Wesentliche Aspekte von Barrierefreiheit ==&lt;br /&gt;
Mobilität und Information sind zwei wesentliche Aspekte in der modernen Gesellschaft. Von Mobilitätseinschränkungen sind vor Allem Menschen mit körperlichen Behinderungen betroffen - insbesondere dann, wenn sie auf den Rollstuhl angewiesen sind. Einschränkungen bei der Wahrnehmung von Information haben insbesondere Personen mit sensorischen Behinderungen (sehbehinderte, blinde, schwerhörige und taube Menschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besonders wichtige Zugänglichkeits-Themen sind deshalb einerseits die bauliche, andererseits die informationstechnische Barrierefreiheit.&lt;br /&gt;
=== Barrierefreie Umweltgestaltung ===&lt;br /&gt;
=== Barrierefreie Informationstechnologie ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weitere Informationen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Softwareanpassung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Barrierefreiheit&amp;diff=1151</id>
		<title>Barrierefreiheit</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Barrierefreiheit&amp;diff=1151"/>
		<updated>2020-01-15T22:08:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Barrierefreiheit kann einerseits als Zustand, andererseits als Prozess aufgefasst werden. Im Sinne eines Zustands ist Barrierefreiheit die Abwesenheit jeglicher Hürden, die es einem Menschen mit einer Einschränkung / Behinderung erschweren oder verunmöglichen:&lt;br /&gt;
*Informationen zu erhalten, wahrzunehmen und zu verstehen,&lt;br /&gt;
*technische Geräte und Einrichtungen zu Bedienen und zu handhaben sowie&lt;br /&gt;
*Verkehrsräume (Gebäude, Plätze, Straßen, Transport- und Verkehrsmittel) aufzufinden und zu nutzen.&lt;br /&gt;
Im Sinne eines Prozesses ist Barrierefreiheit ein Vorgang, bei dem einerseits unter Zuhilfenahme konkreter Bewertungskriterien für Menschen mit Einschränkungen Hürden abzubauen, die der Zugänglichkeit bereits existierender Informationsquellen, auf dem Markt befindlicher technischer Geräte und vorhandener Verkehrsräume entgegenstehen; andererseits werden die konkreten Kriterien dazu genutzt, zukünftige Informationsquellen, technische Geräte und Verkehrsräume so zu gestalten, dass sie von vorn herein möglichst wenige Nutzungseinschränkungen aufweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Barrierefreiheit zielt auf Menschen mit Behinderung. Sie unterscheidet sich dadurch vom Ansatz des [https://de.wikipedia.org/wiki/Design_f%C3%BCr_Alle Design für Alle], der '''sämtlichen''' Menschen - unabhängig davon, ob sie mit einer Behinderung leben oder nicht - den ungehinderten Zugang zu Produkten, Bauten und Dienstleistungen ermöglichen möchte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Barrieren“ existieren nicht absolut; sie entstehen im Wechselspiel zwischen den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen einer Person und den vorhandenen Bedingungen der Umwelt: Beispielsweise stellt die Tatsache, dass die Etagenwahlknöpfe in einem Aufzug sehr hoch angebracht sind, für sehbehinderte Menschen keine grundsätzliche Barriere dar, für Menschen im Rollstuhl und kleinwüchsige Personen aber sehr wohl. Wenn andererseits das Bedienpult im Fahrstuhl niedrig positioniert wurde, jedoch mit einem Touchscreen ausgestattet ist, stellt dies blinde Menschen vor große Nutzungsprobleme, ist jedoch für kleinwüchsige Menschen und Personen im Rollstuhl keine grundsätzliche Barriere.&lt;br /&gt;
== Begriffsdefinitionen ==&lt;br /&gt;
=== Juristische Definition nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ===&lt;br /&gt;
In [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html §4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen] (Behinderten-Gleichstellungsgesetz, BGG) wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote cite=&amp;quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html&amp;quot;&amp;gt;Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Begriffspräzisierung ==&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Barrierefreiheitsdefinition ist absichtlich sehr allgemein gehalten und verzichtet bewusst sowohl auf eine Aufzählung konkreter Barrieren in einzelnen gestalteten Lebensbereichen als auch auf die Festlegung von Methoden und Verfahren, wie diese Barrieren erkannt, bewertet und beseitigt werden sollten. Der Grund ist darin zu sehen, dass technische Gebrauchsgegenstände, Informationsverarbeitungssysteme und Kommunikationseinrichtungen in hohem Tempo weiterentwickelt werden und Verkehrsräume, Verkehrsmittel und Gebäude ständigen Veränderungen unterliegen. Aber auch die zur Überwindung potentieller Barrieren entwickelten Hilfsmittel werden kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert.&lt;br /&gt;
=== Bauliche und digitale Barrierefreiheit ===&lt;br /&gt;
Mobilität und Information sind zwei wesentliche Aspekte in der modernen Gesellschaft. Von Mobilitätseinschränkungen sind vor Allem Menschen mit körperlichen Behinderungen betroffen - insbesondere dann, wenn sie auf den Rollstuhl angewiesen sind. Einschränkungen bei der Wahrnehmung von Information haben insbesondere Personen mit sensorischen Behinderungen (sehbehinderte, blinde, schwerhörige und taube Menschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besonders wichtige Zugänglichkeits-Themen sind deshalb einerseits die bauliche, andererseits die informationstechnische Barrierefreiheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weitere Informationen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Softwareanpassung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Barrierefreiheit&amp;diff=1150</id>
		<title>Barrierefreiheit</title>
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		<updated>2020-01-15T17:07:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Barrierefreiheit kann einerseits als Zustand, andererseits als Prozess aufgefasst werden. Im Sinne eines Zustands ist Barrierefreiheit die Abwesenheit jeglicher Umstände, die einen Menschen daran hindern:&lt;br /&gt;
*Informationen zu erhalten, wahrzunehmen und zu verstehen,&lt;br /&gt;
*technische Geräte und Einrichtungen zu Bedienen und zu handhaben sowie&lt;br /&gt;
*Verkehrsräume (Gebäude, Plätze, Straßen, Transport- und Verkehrsmittel) aufzufinden und zu nutzen.&lt;br /&gt;
Im Sinne eines Prozesses&lt;br /&gt;
== Begriffsdefinitionen ==&lt;br /&gt;
=== Juristische Definition nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ===&lt;br /&gt;
In [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html §4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen] (Behinderten-Gleichstellungsgesetz, BGG) wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote cit=&amp;quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html&amp;quot;&amp;gt;Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Begriffspräzisierung ==&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Barrierefreiheitsdefinition ist absichtlich sehr allgemein gehalten und verzichtet bewusst sowohl auf eine Aufzählung konkreter Barrieren in einzelnen gestalteten Lebensbereichen als auch auf die Festlegung von Methoden und Verfahren, wie diese Barrieren erkannt, bewertet und beseitigt werden sollten. Der Grund ist darin zu sehen, dass technische Gebrauchsgegenstände, Informationsverarbeitungssysteme und Kommunikationseinrichtungen in hohem Tempo weiterentwickelt werden und Verkehrsräume, Verkehrsmittel und Gebäude ständigen Veränderungen unterliegen. Aber auch die zur Überwindung potentieller Barrieren entwickelten Hilfsmittel werden kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Softwareanpassung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Barrierefreiheit&amp;diff=1149</id>
		<title>Barrierefreiheit</title>
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		<updated>2020-01-15T16:35:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Begriffsdefinitionen ==&lt;br /&gt;
=== Juristische Definition nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ===&lt;br /&gt;
In [https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html §4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen] (Behinderten-Gleichstellungsgesetz, BGG) wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote cit=&amp;quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html&amp;quot;&amp;gt;Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Begriffspräzisierung ==&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Barrierefreiheitsdefinition ist absichtlich sehr allgemein gehalten und verzichtet bewusst sowohl auf eine Aufzählung konkreter Barrieren in einzelnen gestalteten Lebensbereichen als auch auf die Festlegung von Methoden und Verfahren, wie diese Barrieren erkannt, bewertet und beseitigt werden sollten. Der Grund ist darin zu sehen, dass technische Gebrauchsgegenstände, Informationsverarbeitungssysteme und Kommunikationseinrichtungen in hohem Tempo weiterentwickelt werden und Verkehrsräume, Verkehrsmittel und Gebäude ständigen Veränderungen unterliegen. Aber auch die zur Überwindung potentieller Barrieren entwickelten Hilfsmittel werden kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Softwareanpassung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfsmittel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Leistungen_an_schwerbehinderte_Menschen&amp;diff=1137</id>
		<title>Leistungen an schwerbehinderte Menschen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Leistungen_an_schwerbehinderte_Menschen&amp;diff=1137"/>
		<updated>2020-01-08T14:15:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Im Rahmen gesetzlicher Regelungen können schwerbehinderte Menschen in ihrer Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Leistungen in Anspruch nehmen:&lt;br /&gt;
*[[Arbeitsassistenz|Arbeits(platz)Assistenz]],&lt;br /&gt;
*Unterstützung durch [[Integrationsfachdienste]],&lt;br /&gt;
*[[Kraftfahrzeughilfen]],&lt;br /&gt;
*Beantragung eines [[Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen|Schwerbehindertenausweises]],&lt;br /&gt;
*[[Technische Arbeitshilfen]],&lt;br /&gt;
*[[Zusatzurlaub]] im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Zusatzurlaub&amp;diff=1136</id>
		<title>Zusatzurlaub</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Zusatzurlaub&amp;diff=1136"/>
		<updated>2020-01-08T14:12:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Für wen==&lt;br /&gt;
Der Zusatzurlaub gilt für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Es gilt der vertraglich vereinbarte Urlaub zzgl. Zusatzurlaub, wenn der Arbeitnehmer die Schwerbehinderteneigenschaft innehat. Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen zum Zusatzurlaub nicht angewendet.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wieviel==&lt;br /&gt;
Eine Woche, (5 Tage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche), bei Verteilung der Wochenarbeitszeit auf mehr oder weniger Arbeitstage, bezieht sich der Zusatzurlaub auf den gleichen Zeitraum.&lt;br /&gt;
Bei unterjährigem Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses, bzw. der Schwerbehinderung, sind die zusätzlichen Urlaubstage anteilig zu gewähren (ein Zwölftel/Beschäftigungsmonat). Entstehen bei der Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, so sind diese generell aufzurunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
* für die Arbeitgeber: &lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__151.html]&lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__208.html § 208 Abs. 1 SGB IX]&lt;br /&gt;
[https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/BJNR000020963.html]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Was ist zu beachten?==&lt;br /&gt;
Die zusätzlichen Urlaubstage sind dem regelmäßigen Urlaub hinzuzurechnen. Spezielles Recht bricht allgemeines Recht, d. h., sehen tarifliche/betriebliche Regelungen (z. B. einige Tarifverträge des öffentlichen Dienstes) einen längeren Zusatzurlaub vor, so gelten diese Regelungen.&lt;br /&gt;
Die allgemeinen Urlaubsgrundsätze nach Bundesurlaubsgesetz (z. B. Wartezeit, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs) bleiben unberührt. So finden auch bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderung die Regelungen zum Übertragungszeitraum Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Kraftfahrzeughilfen&amp;diff=1135</id>
		<title>Kraftfahrzeughilfen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Kraftfahrzeughilfen&amp;diff=1135"/>
		<updated>2020-01-08T14:07:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Kraftfahrzeughilfen gehören zu den [[Leistungen an schwerbehinderte Menschen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wann?==&lt;br /&gt;
Sie werden im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt, wenn der behinderte Mensch seinen Arbeits- oder Ausbildungsort nicht ohne ein Kraftfahrzeug (Kfz) erreichen kann bzw. die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Was wird gefördert?==&lt;br /&gt;
* Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kfz)&lt;br /&gt;
* Behinderungsbedingte Zusatzausstattung&lt;br /&gt;
* Fahrerlaubnis&lt;br /&gt;
* Leistungen in Härtefällen, z.B. Kosten für Beförderungsdienste&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Höhe==&lt;br /&gt;
* ist einkommensabhängig &lt;br /&gt;
* Bei der Beschaffung eines Kfz bis zur vollen Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis 9.500Euro (ein höherer Zuschuss ist möglich, wenn wegen Art und Schwere der Behinderung größeres Fahrzeug erforderlich)&lt;br /&gt;
* behinderungsbedingte Zusatzausstattung und Reparaturen können bis zur vollen Höhe übernommen werden&lt;br /&gt;
* behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen zur Fahrerlaubnis und Eintragungen in vorhandene Führerscheine können übernommen werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
Rehaträger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html § 49 Abs.8 Nr.1 SGB IX], [https://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/ Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Integrationsamt [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html § 185 Abs.3 Nr. 1b SGB IX] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__20.html § 20 SchwbAV] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/ KfzHV]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Arbeitsassistenz&amp;diff=1134</id>
		<title>Arbeitsassistenz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Arbeitsassistenz&amp;diff=1134"/>
		<updated>2020-01-08T14:03:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Arbeitsassistenz gehört zu den [[Leistungen an schwerbehinderte Menschen]]. Sie verfolgt das Ziel, behinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, in dem die für die Arbeitsausführung notwendigen Hilfestellungen gegeben werden. Der behinderte Mensch muss jedoch in der Lage sein, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wann wird Arbeitsassistenz gewährt?==&lt;br /&gt;
* wenn eine persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bzw. zeitlich und tätigkeitsbezogen regelmäßig wiederkehrende Unterstützung erforderlich ist&lt;br /&gt;
* wenn alle anderen Möglichkeiten des SGB IX sowie alle Leistungen Dritter ausgeschöpft wurden&lt;br /&gt;
* wenn das schriftliche Einverständnis des Arbeitgebers vorliegt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Förderhöhe==&lt;br /&gt;
Diese richtet sich nach dem zeitlichen Bedarf an Arbeitsassistenz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
* Rehaträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html § 49 Abs. 8 Nr.3 SGB IX]&lt;br /&gt;
* Integrationsamt: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185 Abs. 4 SGB IX] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__17.html §17 Abs. 1a SchwbAV]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Was ist zu beachten?==&lt;br /&gt;
Der schwerbehinderte Mensch muss immer in der Lage sein, den Kern seiner Aufgaben selbst zu erledigen. Die Arbeitsassistenz stellt lediglich eine Hilfestellung dar. &lt;br /&gt;
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann entweder selbst die Assistenzkraft beauftragen oder aber dem Arbeitgeber die Organisation und Anleitung der Assistenz zu übergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Unterst%C3%BCtzte_Besch%C3%A4ftigung&amp;diff=1133</id>
		<title>Unterstützte Beschäftigung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Unterst%C3%BCtzte_Besch%C3%A4ftigung&amp;diff=1133"/>
		<updated>2020-01-08T13:59:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Unterstützte Beschäftigung zielt darauf ab, Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf, z.B. Schulabgänger aus Förder- oder Sonderschulen sowie behinderte Menschen, für die sonst nur eine Tätigkeit in einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Werkstatt_f%C3%BCr_behinderte_Menschen Werkstatt für behinderte Menschen] (WfbM) möglich wäre, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu platzieren. &lt;br /&gt;
Es wird unterschieden zwischen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*'''Leistungen für eine individuelle betriebliche Qualifizierung'''&lt;br /&gt;
Nach dem Grundsatz „Erst platzieren, dann qualifizieren“ erfolgt die Unterstützung entsprechend der Erfordernisse des konkreten Arbeitsplatzes.&lt;br /&gt;
Die Betriebliche Qualifizierung erfolgt in der Regel bis zu 2 Jahre, maximal 3 Jahre (in begründeten Fällen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
Rehaträger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__55.html § 55 Abs. 2 SGB IX]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Leistungen für eine Berufsbegleitung'''&lt;br /&gt;
Diese erfolgt, wenn nach der Qualifizierungsphase ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zustande gekommen und weitere Unterstützung erforderlich ist oder auch wenn ein Beschäftigter einer WfbM  einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden hat.&lt;br /&gt;
Höhe und Dauer richten sich nach dem konkreten Einzelfall&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
Integrationsamt [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__55.html § 55 Abs. 3] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185 Abs. 4 SGB IX] &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rehaträger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__55.html § 55 Abs. 3 SGB IX] &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
https://de.wikipedia.org/wiki/Unterst%C3%BCtzte_Besch%C3%A4ftigung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Leistungen_bei_au%C3%9Fergew%C3%B6hnlichen_Belastungen&amp;diff=1132</id>
		<title>Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Leistungen_bei_au%C3%9Fergew%C3%B6hnlichen_Belastungen&amp;diff=1132"/>
		<updated>2020-01-08T13:53:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen sind vielen Beteiligten noch unter dem Begriff ''Minderleistungsausgleich'' geläufig. Diese Form der finanziellen Förderung dient dem Erhalt des Arbeitsplatzes eines schwerbehinderten Arbeitnehmers und ist eine der [[Leistungen an Arbeitgeber]].&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==Wann==&lt;br /&gt;
* wenn dem Arbeitgeber bei der Beschäftigung eines besonders betroffenen oder in Teilzeit tätigen schwerbehinderten Menschen [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__155.html (§ 155 Abs. 1 Nr. 1a bis d, Abs.2] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__158.html § 158 SGB IX]) überdurchschnittlich hohe Aufwendungen anfallen, z.B. zur Abgeltung wesentlich verminderter Arbeitsleistung&lt;br /&gt;
* wenn alle anderen Hilfsmöglichkeiten, z.B. die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, zuvor ausgeschöpft wurden&lt;br /&gt;
* wenn es für den Arbeitgeber unzumutbar ist, die Kosten zu tragen&lt;br /&gt;
* wenn ein Beschäftigter aus einer Werkstadt für behinderte Menschen (WfbM) übernommen wird&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Höhe==&lt;br /&gt;
* richtet sich nach dem Einzelfall und muss in einem angemessenen Verhältnis zum Arbeitsentgelt stehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Dauer==&lt;br /&gt;
* richtet sich nach dem Einzelfall&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
*Integrationsamt, [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185 Abs. 3 Nr. 2e SGB IX] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__27.html § 27 SchwbAV]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Leistungen_bei_au%C3%9Fergew%C3%B6hnlichen_Belastungen&amp;diff=1131</id>
		<title>Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Leistungen_bei_au%C3%9Fergew%C3%B6hnlichen_Belastungen&amp;diff=1131"/>
		<updated>2020-01-08T13:51:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen sind vielen Beteiligten noch unter dem Begriff ''Minderleistungsausgleich'' geläufig. Diese Form der finanziellen Förderung dient dem Erhalt des Arbeitsplatzes eines schwerbehinderten Arbeitnehmers und ist eine der [[Leistungen an den Arbeitgeber]].&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==Wann==&lt;br /&gt;
* wenn dem Arbeitgeber bei der Beschäftigung eines besonders betroffenen oder in Teilzeit tätigen schwerbehinderten Menschen [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__155.html (§ 155 Abs. 1 Nr. 1a bis d, Abs.2] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__158.html § 158 SGB IX]) überdurchschnittlich hohe Aufwendungen anfallen, z.B. zur Abgeltung wesentlich verminderter Arbeitsleistung&lt;br /&gt;
* wenn alle anderen Hilfsmöglichkeiten, z.B. die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, zuvor ausgeschöpft wurden&lt;br /&gt;
* wenn es für den Arbeitgeber unzumutbar ist, die Kosten zu tragen&lt;br /&gt;
* wenn ein Beschäftigter aus einer Werkstadt für behinderte Menschen (WfbM) übernommen wird&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Höhe==&lt;br /&gt;
* richtet sich nach dem Einzelfall und muss in einem angemessenen Verhältnis zum Arbeitsentgelt stehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Dauer==&lt;br /&gt;
* richtet sich nach dem Einzelfall&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
*Integrationsamt, [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185 Abs. 3 Nr. 2e SGB IX] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__27.html § 27 SchwbAV]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Integrationsfachdienste&amp;diff=1130</id>
		<title>Integrationsfachdienste</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Integrationsfachdienste&amp;diff=1130"/>
		<updated>2020-01-08T13:44:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Sie sollen leistungsträgerübergreifend vom Integrationsamt, von der Agentur für Arbeit, von den SGB-II-Trägern und den Trägern der beruflichen Rehabilitation bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Die Koordination der Tätigkeit der Integrationsfachdienste (IFD) liegt bei den Integrationsämtern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zielgruppen==&lt;br /&gt;
* behinderte und schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an berufsbegleitender Betreuung und Unterstützung&lt;br /&gt;
* schwerbehinderte Menschen, die nach einer Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen im 1. Arbeitsmarkt integriert werden und intensive Begleitung benötigen&lt;br /&gt;
* Arbeitgeber&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leistungen==&lt;br /&gt;
IFD unterstützen, im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, schwerbehinderte Menschen bei der Vorbereitung, Aufnahme und Begleitung einer Beschäftigung. Ziel ist es, die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sichern. Sie helfen z.B. bei der Einarbeitung und helfen vor Ort, klären für den Arbeitgeber in Betracht kommende Leistungen, unterstützen Beantragungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
alle §§ [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__192.html 192], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__193.html 193], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__194.html 194], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__195.html 195], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__196.html 196], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__197.html 197], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__198.html 198 SGB IX]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Integrationsamt [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html § 45 SGB III]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
SGB-II-Träger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html § 45 SGB III]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rehaträger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html § 49 Abs. 6 Nr. 9 SGB IX]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Adressenliste der Integrationsfachdienste==&lt;br /&gt;
Auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) finden Sie alle bundesweit tätigen Integrationsfachdienste. &lt;br /&gt;
[https://www.integrationsaemter.de/Integrationsfachdienste/88c51/index.html Link zur Adressenliste]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;br /&gt;
[[Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Eingliederungszuschuss&amp;diff=1129</id>
		<title>Eingliederungszuschuss</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Eingliederungszuschuss&amp;diff=1129"/>
		<updated>2020-01-08T13:40:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Eingliederungszuschuss==&lt;br /&gt;
Ist die Vermittlung in Arbeit aus Gründen, die in der Person liegen, erschwert, können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt werden. Für die Rentenversicherungen entscheidet sich die Höhe der Förderung nicht nach der Schwere der Behinderung, sondern nach dem Grad der Ausprägung der jeweiligen Einschränkung auf den Bezugsberuf. Eingliederungszuschüsse gehören zu den [[Leistungen an Arbeitgeber]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 12 Monate&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Förderhöhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts (bei vollendetem 50. Lebensjahr bis zu 36 Monate (wenn die Förderung bis zum 31.12.19 begonnen hat)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__88.html § 88] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__89.html § 89 SGB III]&lt;br /&gt;
* für die Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für den SGB-II-Träger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__88.html §§ 88] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__89.html 89 SGB III]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Wenn das Arbeitsverhältnis während des Förderzeitraums oder eines Zeitraums, der der Förderdauer entspricht, beendet wird, müssen die gezahlten Förderleistungen zurückgezahlt werden.&lt;br /&gt;
Einschränkungen: &lt;br /&gt;
Stimmt das Integrationsamt der Kündigung zu, müssen bereits gezahlte Förderleistungen nicht zurückgezahlt werden. Weitere Gründe lesen Sie hier: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eingliederungszuschüsse für behinderte und schwerbehinderte Menschen als Zuschuss zum Arbeitsentgelt==&lt;br /&gt;
Sie haben die Aufgabe, behinderten und schwerbehinderten Menschen den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 24 Monate&lt;br /&gt;
* Degression: wird über 12 Monate gefördert, ist der Zuschuss ab diesem Zeitpunkt um mindestens 10 Prozentpunkte jährlich zu mindern, nicht jedoch unter einer Mindestförderung von 30 Prozent&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Förderhöhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
* für Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für SGB-II-Träger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II]&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
===Was ist zu beachten?===&lt;br /&gt;
Wenn das Arbeitsverhältnis während des Förderzeitraums oder eines Zeitraums, der der Förderdauer entspricht, beendet wird, müssen die gezahlten Förderleistungen zurückgezahlt werden.&lt;br /&gt;
Einschränkungen: &lt;br /&gt;
Stimmt das Integrationsamt der Kündigung zu, müssen bereits gezahlte Förderleistungen nicht zurückgezahlt werden. Weitere Gründe lesen Sie hier: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene behinderte und schwerbehinderte Menschen==&lt;br /&gt;
Sie soll besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (i.S.v. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__187.html § 187 Abs.1 Nr. 3a bis 3d SGB IX]) deren Vermittlung aus persönlichen Gründen erschwert ist, den Einstieg in das Berufsleben erleichtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauer===&lt;br /&gt;
* bis zu 60 Monate (bei Vollendung des 55. Lebensjahres bis 96 Monate)&lt;br /&gt;
* Die Förderung erfolgt degressiv erstmals nach Ablauf von 24 Monaten. Ab diesem Zeitpunkt  ist der Zuschuss ab um mindestens 10 Prozentpunkte jährlich zu mindern (nicht unter eine Mindestförderung von 30 Prozent).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Höhe===&lt;br /&gt;
* bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
* für Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für SGB-II-Träger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wissenswertes===&lt;br /&gt;
Werden Eingliederungszuschüsse vom Rehabilitationsträger gezahlt, so kann auf Basis von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html § 90 SGB III] zusätzlich eine Aufstockung der Leistungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Behinderungsgerechte_Einrichtung_von_Arbeits-_und_Ausbildungspl%C3%A4tzen&amp;diff=1128</id>
		<title>Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Behinderungsgerechte_Einrichtung_von_Arbeits-_und_Ausbildungspl%C3%A4tzen&amp;diff=1128"/>
		<updated>2020-01-08T13:36:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Unterstützung bei der Behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gehört zu den [[Leistungen an Arbeitgeber]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wann?==&lt;br /&gt;
* wenn Arbeitsstätten behinderungsgerecht gestaltet und unterhalten werden&lt;br /&gt;
* wenn Arbeits- oder Ausbildungsplätze mit notwendigen technischen Arbeitshilfen ausgestattet werden&lt;br /&gt;
* wenn für schwerbehinderte Menschen Teilzeitarbeitsplätze eingerichtet werden (§ 164 Abs. 5 SGB IX)&lt;br /&gt;
* sonstige Maßnahmen zur dauerhaften behinderungsgerechten Beschäftigung veranlasst werden&lt;br /&gt;
Die Leistungen können als Zuschuss oder als Darlehen gewährt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leistungen==&lt;br /&gt;
* Erst- und Ersatzbeschaffung einer behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung&lt;br /&gt;
* Wartung und Instandhaltung&lt;br /&gt;
* Anpassung an technische Weiterentwicklung&lt;br /&gt;
*Ausbildung im Gebrauch der geförderten Gegenstände&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Höhe==&lt;br /&gt;
bis zur vollen Höhe der Kosten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
*Integrationsamt: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185 Abs. 3 Nr. 2a SGB IX] i.V.m. § 26 SchwbAV&lt;br /&gt;
* Rehaträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html § 49 Abs. 8 Nr. 4 und 5 SGB IX]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Arbeitsmarktberatung&amp;diff=1127</id>
		<title>Arbeitsmarktberatung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Arbeitsmarktberatung&amp;diff=1127"/>
		<updated>2020-01-08T13:31:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Arbeitsmarktberatung gehört zu den [[Leistungen an Arbeitgeber]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leistungen==&lt;br /&gt;
Sie soll dazu beitragen, die Arbeitgeber bei der Besetzung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Dazu gehören Rat und Auskünfte z.B. zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit oder auch zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__34.html § 34 SGB III]&lt;br /&gt;
SGB-II-Träger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__34.html § 34 SGB III]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Pr%C3%A4mien_zur_Einf%C3%BChrung_eines_Betrieblichen_Eingliederungsmanagements_(BEM)&amp;diff=1126</id>
		<title>Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Pr%C3%A4mien_zur_Einf%C3%BChrung_eines_Betrieblichen_Eingliederungsmanagements_(BEM)&amp;diff=1126"/>
		<updated>2020-01-08T13:28:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gehören zu den [[Leistungen an Arbeitgeber]] und werden z.B. gezahlt, wenn Arbeitgeber ein BEM einführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Höhe==&lt;br /&gt;
* richtet sich nach dem Einzelfall&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
* Rehaträger, Integrationsamt [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html § 167 Abs.3 SGB IX], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185 Abs. 3 Nr. 2d SGB IX] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26c.html § 26c SchwbAV]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Pr%C3%A4mien_zur_Einf%C3%BChrung_eines_Betrieblichen_Eingliederungsmanagements_(BEM)&amp;diff=1125</id>
		<title>Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Pr%C3%A4mien_zur_Einf%C3%BChrung_eines_Betrieblichen_Eingliederungsmanagements_(BEM)&amp;diff=1125"/>
		<updated>2020-01-08T13:27:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gehören zu den [[Leistungen an den Arbeitgeber]] und werden z.B. gezahlt, wenn Arbeitgeber ein BEM einführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Höhe==&lt;br /&gt;
* richtet sich nach dem Einzelfall&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
* Rehaträger, Integrationsamt [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html § 167 Abs.3 SGB IX], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185 Abs. 3 Nr. 2d SGB IX] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26c.html § 26c SchwbAV]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Technische_Arbeitshilfen&amp;diff=1124</id>
		<title>Technische Arbeitshilfen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Technische_Arbeitshilfen&amp;diff=1124"/>
		<updated>2020-01-08T13:21:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Technische Arbeitshilfen gehören zu den [[Leistungen an schwerbehinderte Menschen]].&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Hier geht es um die speziellen technischen Hilfsmittel, die der schwerbehinderte Arbeitnehmer benötigt, um seine Arbeitsaufgaben zu bewältigen. In Abhängigkeit vom Einzelfall können entweder Zuschüsse, Darlehen oder Sachleistungen gewährt werden. Die technischen Arbeitshilfen gehen nicht in das Eigentum des Arbeitgebers über.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Förderhöhe==&lt;br /&gt;
* bis zur vollen Höhe der Kosten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leistung==&lt;br /&gt;
* Erst- und Ersatzbeschaffung&lt;br /&gt;
* Wartung und Instandhaltung&lt;br /&gt;
* Ausbildung im Gebrauch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
Integrationsamt [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185 Abs.3 Nr. 1a SGB IX] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__19.html § 19 SchwbAV]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rehaträger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html § 49 Abs.8 Nr.5 SGB IX]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Suchtipps_f%C3%BCr_das_Wiki&amp;diff=1123</id>
		<title>Suchtipps für das Wiki</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Suchtipps_f%C3%BCr_das_Wiki&amp;diff=1123"/>
		<updated>2020-01-08T13:17:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:suchen.jpg|300px|right|Suchsymbol: 3D-Männchen mit Lupe]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Seite erläutert, wie im &amp;quot;Wiki Durchblick&amp;quot; eine bestimmte Seite gefunden werden kann. Es gibt unterschiedliche Ansätze, um ein Wikiprojekt mit Hilfe der eingebauten Suchfunktion zu durchsuchen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Suche über das Suchfeld ==&lt;br /&gt;
Auf jeder Wikiseite finden Sie oben in der Mitte ein Eingabefeld &amp;quot;Suche&amp;quot;, in das Sie einen gesuchten Begriff eingeben können. Als Ergebnis erhalten Sie eine zweigeteilte Liste von Suchergebnissen, in der zunächst alle Fundstellen genannt werden, bei denen der gesuchte Begriff im Seitentitel vorkommt, und anschließend alle Seiten, bei den der gesuchte Begriff im Text vorkommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Suche mit Platzhalter'''&lt;br /&gt;
Mehr und bessere Suchergebnisse erhalten Sie, wenn Sie nicht den gesamten Suchbegriff in das Suchfeld eingeben, sondern nur den Teil, den Sie sicher kennen. Anschließend setzen Sie einen * als Platzhalter für beliebige weitere Zeichen. Wenn Sie also zum Beispiel nicht wissen, ob im Wiki der Begriff &amp;quot;Mobilitätstraining&amp;quot; oder eher der Begriff &amp;quot;Mobilitätsförderung&amp;quot; hinterlegt ist, geben Sie als Suchbegriff &amp;quot;Mobilität*&amp;quot; ein und können damit sicher sein, dass die betreffende Seite auf jeden Fall gefunden wird, ganz gleich, ob sie als &amp;quot;Mobilitätstraining&amp;quot; oder als &amp;quot;Mobilitätsförderung&amp;quot; eingetragen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Suche über die Kategorien == &lt;br /&gt;
Alle Einträge im Wiki sind einer oder auch mehreren Kategorien zugeordnet, die auf der Hauptseite aufgelistet sind. Sie können also alternativ auch eine Kategorie aufrufen, dort eine Liste aller Einträge zu diesem Thema sichten und dann die gewünschte Seite aufrufen. Wenn Sie keine ganz bestimmte Information suchen, sondern sich eher einen Überblick über die Themen verschaffen wollen, dann ist dies die richtige Suchmethode für Sie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Suche über die alphabetische Liste ==&lt;br /&gt;
Schließlich können Sie auch - über den entsprechenden  Link im Menü - in eine alphabetische Liste aller Wikiseiten springen und dort nach der Seite mit den gesuchten Informationen Ausschau halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfe]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Probebesch%C3%A4ftigung&amp;diff=1122</id>
		<title>Probebeschäftigung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Probebesch%C3%A4ftigung&amp;diff=1122"/>
		<updated>2020-01-08T13:05:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Probebeschäftigung gehört zu den [[Leistungen an Arbeitgeber]]. Sie soll schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen den Einstieg in das Berufsleben erleichtern mit dem Ziel einer vollständigen und dauerhaften Teilhabe am Arbeitsleben. Die Probebeschäftigung dient dem gegenseitigen Kennenlernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Dauer==&lt;br /&gt;
* bis zu 3 Monate&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Förderhöhe==&lt;br /&gt;
* 100 Prozent der anfallenden Lohnkosten einschließlich der Lohnnebenkosten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__46.html § 46 Abs. 1 SGB III]&lt;br /&gt;
* für die Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für den SGB-II-Träger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__46.html § 46 Abs. 1 SGB III]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Was ist zu beachten?==&lt;br /&gt;
Das Probearbeitsverhältnis kann beiderseits ohne Angabe von Gründen beendet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Probebesch%C3%A4ftigung&amp;diff=1121</id>
		<title>Probebeschäftigung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Probebesch%C3%A4ftigung&amp;diff=1121"/>
		<updated>2020-01-08T13:01:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: /* Probebeschäftigung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Probebeschäftigung gehört zu den Leistungen an Arbeitgeber. Sie soll schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen den Einstieg in das Berufsleben erleichtern mit dem Ziel einer vollständigen und dauerhaften Teilhabe am Arbeitsleben. Die Probebeschäftigung dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Die Probeschäftigung gehört zu den '''Leistungen an den Arbeitgeber'''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Dauer==&lt;br /&gt;
* bis zu 3 Monate&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Förderhöhe==&lt;br /&gt;
* 100 Prozent der anfallenden Lohnkosten einschließlich der Lohnnebenkosten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==&lt;br /&gt;
* für die Agentur für Arbeit: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__46.html § 46 Abs. 1 SGB III]&lt;br /&gt;
* für die Rehabilitationsträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX]&lt;br /&gt;
* für den SGB-II-Träger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__46.html § 46 Abs. 1 SGB III]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Was ist zu beachten?==&lt;br /&gt;
Das Probearbeitsverhältnis kann beiderseits ohne Angabe von Gründen beendet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Informationen==&lt;br /&gt;
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o  LVR-Integrationsamt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
50663 Köln&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Leistungen_an_Arbeitgeber&amp;diff=1120</id>
		<title>Leistungen an Arbeitgeber</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Leistungen_an_Arbeitgeber&amp;diff=1120"/>
		<updated>2020-01-08T12:58:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Im Rahmen der geplanten Einstellung, der Ausbildung oder der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung kann ein Arbeitgeber folgende Leistungen in Anspruch nehmen:&lt;br /&gt;
*[[Arbeitsmarktberatung]],&lt;br /&gt;
*die [[Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen]],&lt;br /&gt;
*[[Beratung und Information]],&lt;br /&gt;
*[[Eingliederungszuschuss|Eingliederungszuschüsse]],&lt;br /&gt;
*Unterstützung durch [[Integrationsfachdienste]],&lt;br /&gt;
*[[Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen]],&lt;br /&gt;
*[[Probebeschäftigung]],&lt;br /&gt;
*[[Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)]],&lt;br /&gt;
*[[Unterstützte Beschäftigung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Leistungen_an_schwerbehinderte_Menschen&amp;diff=1119</id>
		<title>Leistungen an schwerbehinderte Menschen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Leistungen_an_schwerbehinderte_Menschen&amp;diff=1119"/>
		<updated>2020-01-08T12:43:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Im Rahmen gesetzlicher Regelungen können schwerbehinderte Menschen in ihrer Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Leistungen in Anspruch nehmen:&lt;br /&gt;
*[[Arbeitsassistenz|Arbeits(platz)Assistenz]],&lt;br /&gt;
*Unterstützung durch [[Integrationsfachdienste]],&lt;br /&gt;
*[[Kraftfahrzeughilfen]],&lt;br /&gt;
*Beantragung eines [[Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen|Schwerbehindertenausweises]],&lt;br /&gt;
*[[Technische Arbeitshilfen|technischer Arbeitshilfen]],&lt;br /&gt;
*[[Zusatzurlaub]] im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Tunnelblick&amp;diff=1118</id>
		<title>Tunnelblick</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Tunnelblick&amp;diff=1118"/>
		<updated>2020-01-08T10:43:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Tunnelblick (auch als Flintenröhrenblick oder Röhrenblick bezeichnet), ist eine kreisförmige (konzentrische) Einengung des [[Gesichtsfeld]]s, die vor Allem mit Augenerkrankungen wie [[Retinitis pigmentosa (RP)]] und [[Glaukom (grüner Star)|Glaukom]], also dem „Grünen Star“, einhergeht. Da es sich um eine Einschränkung des Gesichtsfelds und nicht um eine Art zu blicken oder gar eine Blickstörung handelt, wird statt von einem „Tunnelblick“ besser von einem '''Tunnelgesichtsfeld''' oder einem '''Röhrengesichtsfeld''' gesprochen. Das Gesichtsfeld Betroffener ist auf einen mittleren Bereich eingeschränkt, der sich mit einem Blick durch eine Röhre oder durch einen Tunnel näherungsweise veranschaulichen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häufigste Ursache eines Röhrengesichtsfelds ist das Absterben der für den äußeren Gesichtsfeldbereich zuständigen Sehzellen der Netzhaut, so dass sich das Gesichtsfeld auf die inneren (zentralen) Regionen einengt. Schreitet die Grunderkrankung fort, so engt sich das Röhrengesichtsfeld mehr und mehr ein.&lt;br /&gt;
== Sehfähigkeit ==&lt;br /&gt;
Etwas vereinfacht ausgedrückt, sind für die äußeren (peripheren) und die inneren (zentralen) Regionen des Gesichtsfelds zwei verschiedene Typen von Sehzellen zuständig: In den Außenregionen der [https://de.wikipedia.org/wiki/Netzhaut Netzhaut] finden sich ausschließlich Sehzellen vom Typ der '''Stäbchen'''. Diese sind sehr lichtempfindlich und gut geeignet, Bewegung in der Dämmerung wahrzunehmen. Allerdings liefern sie keine Farbinformation und stehen nicht sehr dicht, so dass die [[Sehschärfe]] eines augengesunden Menschen in den Randbereichen des Gesichtsfelds lediglich knapp 10&amp;amp;nbsp;% beträgt. Die Netzhautmitte hingegen ist von den sogenannten '''Zapfen''' besiedelt, die für das Sehen von Farben und Details bei hellem Tageslicht verantwortlich sind. Zapfen sind sehr klein und stehen in der Netzhautmitte, der Macula, besonders dicht. Die unbeeinträchtigte Netzhaut hat dort ihre größte Sehschärfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Personen mit Röhrengesichtsfeld verfügen über keine Stäbchen mehr. Dies hat drei wesentliche Konsequenzen:&lt;br /&gt;
#'''Orientierungsschwierigkeiten''': Ein Röhrengesichtsfeld ist nicht nur nach außen hin eingeengt; den Betroffenen fehlen zudem gerade diejenigen Sehzellen, die auf die Wahrnehmung von Bewegung spezialisiert sind. Beide Umstände führen zu Mobilitätseinschränkungen, weil herannahende Fahrzeuge und Personen und auch diejenigen Hindernisse wie Pfähle und Stufen, denen sich die Person nähert, verzögert oder gar zu spät gesehen werden. Das Risiko, auf einem Gehweg zu stolpern und mit anderen Personen zusammenzustoßen, ist genauso erhöht wie die Unfallgefahr beim Überqueren von Straßen.&lt;br /&gt;
#'''Nachtblindheit''': In der unbeeinträchtigten Netzhaut geht bei zunehmender Dunkelheit die Sehaufgabe von den lichtunempfindlicheren Zapfen auf die empfindlicheren Stäbchen über. Stehen nun aber - wie bei Menschen mit Röhrengesichtsfeld - keine Stäbchen für das Sehen bei fortgeschrittener Dämmerung und Dunkelheit zur Verfügung, ist Nachtblindheit die Folge.&lt;br /&gt;
#'''Intaktheit des „erkennenden“ Sehens''': Bei einem Röhrengesichtsfeld ist die Netzhautmitte (Macula) weitgehend unbeeinträchtigt. Die Macula ist der Bereich des scharfen Sehens. Gegenstände, die die Betroffenen direkt anschauen (fokussieren), werden klar und deutlich erkannt. Insbesondere ist Lesen nach wie vor möglich.&lt;br /&gt;
== Die „blinden Zeitungsleser“ ==&lt;br /&gt;
Ein Röhrengesichtsfeld führt zu massiven Problemen beim „orientierenden“ Sehen, lässt aber das „erkennende“ Sehen intakt. Personen, die das Symptom des Röhrengesichtsfelds nicht kennen, halten Betroffene oft für Simulanten, wenn diese sich beispielsweise zunächst In einem Park den Weg zu einer Sitzbank mit Hilfe eines [[Blindenlangstock]]s ertasten, dann aber ohne einsatz eines optischen Hilfsmittels die Tageszeitung lesen.&lt;br /&gt;
== Der Seheindruck bei Gesichtsfeldeinschränkungen ==&lt;br /&gt;
Die Begriffe „Tunnel“ und „Röhre“ vermitteln den Eindruck, Betroffene würden außerhalb des noch intakten Gesichtsfelds „schwarz“ oder „dunkel“ sehen. Auch in der Literatur wird eine von außen nach innen fortschreitende Gesichtsfeldeinschränkung, wie sie beispielsweise bei der [[Retinitis pigmentosa (RP)|Retinitis pigmentosa]] auftritt, immer wieder so beschrieben, als würden sich immer mehr und immer größere „schwarze Flecken“ am Rande des Gesichtsfelds anhäufen. Dieser Seheindruck entsteht zwar bei normalsichtigen Personen, die ein Röhrengesichtsfeld beispielsweise anhand des Blicks durch eine Pappröhre nachvollziehen möchten, aber die Wahrnehmung eines tatsächlich betroffenen Menschen ist anders: Die beim Tunnelblick vorliegenden Einschränkungen des [[Gesichtsfeld]]s sind „negativ“, das heißt, sie verursachen keinerlei Seheindruck, also auch keinen Eindruck von „schwarz“. In den äußeren Gesichtsfeldregionen „ist einfach nichts“ - auch kein Schwarz. Diese Tatsache trägt dazu bei, dass beginnende Gesichtsfeldausfälle insbesondere beim Vorliegen eines [[Glaukom (grüner Star)|Glaukoms]] (grüner Star) oft erst dann bemerkt werden, wenn die Erkrankung schon so weit fortgeschritten ist, dass ein Großteil des Sehnervenkopfs unwiderbringlich geschädigt ist. Dazu kommt, dass das Gehirn in der Lage ist, die über die intakten Gesichtsfeldbereiche gewonnenen unvollständigen Seheindrücke zu ergänzen und als realistisches (Trug)bild in die ausgefallenen Randregionen der Netzhaut fortzusetzen.&lt;br /&gt;
== Nützliche Hilfsmittel und Arbeitstechniken ==&lt;br /&gt;
Hilfsmittel und Arbeitstechniken müssen unbedingt vor dem Hintergrund einer professionell durchgeführten Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) empfohlen werden. Folgende allgemeine Empfehlungen können gegeben werden:&lt;br /&gt;
*Arbeits- und Wohnräume sollten Hell und blendfrei beleuchtet sein,&lt;br /&gt;
*trotz hoher zentraler Sehschärfe sollte wegen des stark eingeschränkten Gesichtsfelds ein Mobilitätstraining mit einem [[Blindenlangstock]] erwogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=R%C3%B6hrengesichtsfeld&amp;diff=1117</id>
		<title>Röhrengesichtsfeld</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=R%C3%B6hrengesichtsfeld&amp;diff=1117"/>
		<updated>2020-01-08T10:41:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: Weiterleitung nach Tunnelblick erstellt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[Tunnelblick]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=LPF-Training&amp;diff=1116</id>
		<title>LPF-Training</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=LPF-Training&amp;diff=1116"/>
		<updated>2020-01-08T10:33:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: Weiterleitung nach Training in lebenspraktischen Fähigkeiten erstellt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[Training in lebenspraktischen Fähigkeiten]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=O%26M-Training&amp;diff=1115</id>
		<title>O&amp;M-Training</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=O%26M-Training&amp;diff=1115"/>
		<updated>2020-01-08T10:30:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: Weiterleitung nach Schulung in Orientierung und Mobilität erstellt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[Schulung in Orientierung und Mobilität]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Mobilit%C3%A4tstraining&amp;diff=1114</id>
		<title>Mobilitätstraining</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Mobilit%C3%A4tstraining&amp;diff=1114"/>
		<updated>2020-01-08T10:27:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: Weiterleitungsziel von Mobilitätsförderung nach Schulung in Orientierung und Mobilität geändert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[Schulung in Orientierung und Mobilität]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Mobilit%C3%A4tsf%C3%B6rderung&amp;diff=1113</id>
		<title>Mobilitätsförderung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Mobilit%C3%A4tsf%C3%B6rderung&amp;diff=1113"/>
		<updated>2020-01-08T10:25:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:mobilitätstraining1.jpg|400px|right|Blinder junger Mann mit Langstock und einem iPhone in der Hand, begleitet von einem Mobilitätstrainer, geht durch einen Grünanlage]]&lt;br /&gt;
                                                                                                                       &lt;br /&gt;
Mobilitätsförderung ist die Bezeichnung einer Leistung, die insbesondere von [[Berufsförderungswerke]]n angeboten wird und die über eine reine [[Schulung in Orientierung und Mobilität]] hinausgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Beginn steht eine allgemeine Mobilitätsberatung, in der eventuelle Vorerfahrungen ermittelt, die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt, die Trainingsinhalte geklärt und die Methoden (Training im Umgang mit dem [[Blindenlangstock]] in besonderen Situationen, Training mit oder ohne Smartphone-Unterstützung) festgelegt werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angeboten werden verschiedene Trainingsmaßnahmen wie &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Training in Orientierung und Mobilität|Schulungen in Orientierung und Mobilität]]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [[Training in lebenspraktischen Fähigkeiten|Schulungen in lebenspraktischen Fähigkeiten]] sowie &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [[Low-Vision-Beratung|Schulungen zur effektiven Nutzung eines evtl. vorhandenen Sehrestes]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einzelmaßnahmen tragen dazu bei, die Selbstständigkeit des Betroffenen wiederherzustellen, zu erweitern oder zu vertiefen. Die Schulungen berücksichtigen individuelle Vorstellungen und Vorkenntnisse und finden meist im Einzelunterricht statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Individuell werden den Rehabilitanden die Orientierung im Wohn- und Schulungsgebäude, die richtige Nutzung von Hilfsmitteln sowie weiterführende Hilfsmöglichkeiten am Heimatort näher gebracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tipps zu richtigen Einstellungen bei Smartphone-Nutzung, adäquaten Apps aber auch die Vorführung von Hilfsmitteln für den Alltag bieten Hilfestellungen für eine Verbesserung von Mobilität und Orientierung.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anbieter von Schulungen zur Mobilitätsförderung sind die &lt;br /&gt;
[[Berufsförderungswerke]] und andere Blindenbildungseinrichtungen sowie der [http://www.rehalehrer.de Bundesverband der Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V.].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Werkzeuge zur Integration]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Mobilit%C3%A4tsf%C3%B6rderung&amp;diff=1112</id>
		<title>Mobilitätsförderung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Mobilit%C3%A4tsf%C3%B6rderung&amp;diff=1112"/>
		<updated>2020-01-08T10:20:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:mobilitätstraining1.jpg|400px|right|Blinder junger Mann mit Langstock und einem iPhone in der Hand, begleitet von einem Mobilitätstrainer, geht durch einen Grünanlage]]&lt;br /&gt;
                                                                                                                       &lt;br /&gt;
Mobilitätsförderung ist die Bezeichnung einer Leistung, die insbesondere von [[Berufsförderungswerke]]n angeboten wird und die über ein reines [[Training in Orientierung und Mobilität]] hinausgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Beginn steht eine allgemeine Mobilitätsberatung, in der eventuelle Vorerfahrungen ermittelt, die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt, die Trainingsinhalte geklärt und die Methoden (Training im Umgang mit dem [[Blindenlangstock]] in besonderen Situationen, Training mit oder ohne Smartphone-Unterstützung) festgelegt werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angeboten werden verschiedene Trainingsmaßnahmen wie &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Training in Orientierung und Mobilität|Schulungen in Orientierung und Mobilität]]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [[Training in lebenspraktischen Fähigkeiten|Schulungen in lebenspraktischen Fähigkeiten]] sowie &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [[Low-Vision-Beratung|Schulungen zur effektiven Nutzung eines evtl. vorhandenen Sehrestes]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einzelmaßnahmen tragen dazu bei, die Selbstständigkeit des Betroffenen wiederherzustellen, zu erweitern oder zu vertiefen. Die Schulungen berücksichtigen individuelle Vorstellungen und Vorkenntnisse und finden meist im Einzelunterricht statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Individuell werden den Rehabilitanden die Orientierung im Wohn- und Schulungsgebäude, die richtige Nutzung von Hilfsmitteln sowie weiterführende Hilfsmöglichkeiten am Heimatort näher gebracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tipps zu richtigen Einstellungen bei Smartphone-Nutzung, adäquaten Apps aber auch die Vorführung von Hilfsmitteln für den Alltag bieten Hilfestellungen für eine Verbesserung von Mobilität und Orientierung.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anbieter von Schulungen zur Mobilitätsförderung sind die &lt;br /&gt;
[[Berufsförderungswerke]] und andere Blindenbildungseinrichtungen sowie der [http://www.rehalehrer.de Bundesverband der Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V.].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Werkzeuge zur Integration]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Tunnelblick&amp;diff=1100</id>
		<title>Tunnelblick</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Tunnelblick&amp;diff=1100"/>
		<updated>2020-01-06T16:01:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: Die Seite wurde neu angelegt: „Der Tunnelblick (auch als Flintenröhrenblick oder Röhrenblick bezeichnet), ist eine kreisförmige (konzentrische) Einengung des Gesichtsfelds, die vor Al…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Tunnelblick (auch als Flintenröhrenblick oder Röhrenblick bezeichnet), ist eine kreisförmige (konzentrische) Einengung des [[Gesichtsfeld]]s, die vor Allem mit Augenerkrankungen wie [[Retinitis Pigmentosa (RP)]] und [[Glaukom (grüner Star)|Glaukom]], also dem „Grünen Star“, einhergeht. Da es sich um eine Einschränkung des Gesichtsfelds und nicht um eine Art zu blicken oder gar eine Blickstörung handelt, wird statt von einem „Tunnelblick“ besser von einem '''Tunnelgesichtsfeld''' oder einem '''Röhrengesichtsfeld''' gesprochen. Das Gesichtsfeld Betroffener ist auf einen mittleren Bereich eingeschränkt, der sich mit einem Blick durch eine Röhre oder durch einen Tunnel näherungsweise veranschaulichen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häufigste Ursache eines Röhrengesichtsfelds ist das Absterben der für den äußeren Gesichtsfeldbereich zuständigen Sehzellen der Netzhaut, so dass sich das Gesichtsfeld auf die inneren (zentralen) Regionen einengt. Schreitet die Grunderkrankung fort, so engt sich das Röhrengesichtsfeld mehr und mehr ein.&lt;br /&gt;
== Sehfähigkeit ==&lt;br /&gt;
Etwas vereinfacht ausgedrückt, sind für die äußeren (peripheren) und die inneren (zentralen) Regionen des Gesichtsfelds zwei verschiedene Typen von Sehzellen zuständig: In den Außenregionen der [https://de.wikipedia.org/wiki/Netzhaut Netzhaut] finden sich ausschließlich Sehzellen vom Typ der '''Stäbchen'''. Diese sind sehr lichtempfindlich und gut geeignet, Bewegung in der Dämmerung wahrzunehmen. Allerdings liefern sie keine Farbinformation und stehen nicht sehr dicht, so dass die [[Sehschärfe]] eines augengesunden Menschen in den Randbereichen des Gesichtsfelds lediglich knapp 10&amp;amp;nbsp;% beträgt. Die Netzhautmitte hingegen ist von den sogenannten '''Zapfen''' besiedelt, die für das Sehen von Farben und Details bei hellem Tageslicht verantwortlich sind. Zapfen sind sehr klein und stehen in der Netzhautmitte, der Macula, besonders dicht. Die unbeeinträchtigte Netzhaut hat dort ihre größte Sehschärfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Personen mit Röhrengesichtsfeld verfügen über keine Stäbchen mehr. Dies hat drei wesentliche Konsequenzen:&lt;br /&gt;
#'''Orientierungsschwierigkeiten''': Ein Röhrengesichtsfeld ist nicht nur nach außen hin eingeengt; den Betroffenen fehlen zudem gerade diejenigen Sehzellen, die auf die Wahrnehmung von Bewegung spezialisiert sind. Beide Umstände führen zu Mobilitätseinschränkungen, weil herannahende Fahrzeuge und Personen und auch diejenigen Hindernisse wie Pfähle und Stufen, denen sich die Person nähert, verzögert oder gar zu spät gesehen werden. Das Risiko, auf einem Gehweg zu stolpern und mit anderen Personen zusammenzustoßen, ist genauso erhöht wie die Unfallgefahr beim Überqueren von Straßen.&lt;br /&gt;
#'''Nachtblindheit''': In der unbeeinträchtigten Netzhaut geht bei zunehmender Dunkelheit die Sehaufgabe von den lichtunempfindlicheren Zapfen auf die empfindlicheren Stäbchen über. Stehen nun aber - wie bei Menschen mit Röhrengesichtsfeld - keine Stäbchen für das Sehen bei fortgeschrittener Dämmerung und Dunkelheit zur Verfügung, ist Nachtblindheit die Folge.&lt;br /&gt;
#'''Intaktheit des „erkennenden“ Sehens''': Bei einem Röhrengesichtsfeld ist die Netzhautmitte (Macula) weitgehend unbeeinträchtigt. Die Macula ist der Bereich des scharfen Sehens. Gegenstände, die die Betroffenen direkt anschauen (fokussieren), werden klar und deutlich erkannt. Insbesondere ist Lesen nach wie vor möglich.&lt;br /&gt;
== Die „blinden Zeitungsleser“ ==&lt;br /&gt;
Ein Röhrengesichtsfeld führt zu massiven Problemen beim „orientierenden“ Sehen, lässt aber das „erkennende“ Sehen intakt. Personen, die das Symptom des Röhrengesichtsfelds nicht kennen, halten Betroffene oft für Simulanten, wenn diese sich beispielsweise zunächst In einem Park den Weg zu einer Sitzbank mit Hilfe eines [[Blindenlangstock]]s ertasten, dann aber ohne einsatz eines optischen Hilfsmittels die Tageszeitung lesen.&lt;br /&gt;
== Der Seheindruck bei Gesichtsfeldeinschränkungen ==&lt;br /&gt;
Die Begriffe „Tunnel“ und „Röhre“ vermitteln den Eindruck, Betroffene würden außerhalb des noch intakten Gesichtsfelds „schwarz“ oder „dunkel“ sehen. Auch in der Literatur wird eine von außen nach innen fortschreitende Gesichtsfeldeinschränkung, wie sie beispielsweise bei der [[Retinitis pigmentosa (RP)|Retinitis pigmentosa]] auftritt, immer wieder so beschrieben, als würden sich immer mehr und immer größere „schwarze Flecken“ am Rande des Gesichtsfelds anhäufen. Dieser Seheindruck entsteht zwar bei normalsichtigen Personen, die ein Röhrengesichtsfeld beispielsweise anhand des Blicks durch eine Pappröhre nachvollziehen möchten, aber die Wahrnehmung eines tatsächlich betroffenen Menschen ist anders: Die beim Tunnelblick vorliegenden Einschränkungen des [[Gesichtsfeld]]s sind „negativ“, das heißt, sie verursachen keinerlei Seheindruck, also auch keinen Eindruck von „schwarz“. In den äußeren Gesichtsfeldregionen „ist einfach nichts“ - auch kein Schwarz. Diese Tatsache trägt dazu bei, dass beginnende Gesichtsfeldausfälle insbesondere beim Vorliegen eines [[Glaukom (grüner Star)|Glaukoms]] (grüner Star) oft erst dann bemerkt werden, wenn die Erkrankung schon so weit fortgeschritten ist, dass ein Großteil des Sehnervenkopfs unwiderbringlich geschädigt ist. Dazu kommt, dass das Gehirn in der Lage ist, die über die intakten Gesichtsfeldbereiche gewonnenen unvollständigen Seheindrücke zu ergänzen und als realistisches (Trug)bild in die ausgefallenen Randregionen der Netzhaut fortzusetzen.&lt;br /&gt;
== Nützliche Hilfsmittel und Arbeitstechniken ==&lt;br /&gt;
Hilfsmittel und Arbeitstechniken müssen unbedingt vor dem Hintergrund einer professionell durchgeführten Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) empfohlen werden. Folgende allgemeine Empfehlungen können gegeben werden:&lt;br /&gt;
*Arbeits- und Wohnräume sollten Hell und blendfrei beleuchtet sein,&lt;br /&gt;
*trotz hoher zentraler Sehschärfe sollte wegen des stark eingeschränkten Gesichtsfelds ein Mobilitätstraining mit einem [[Blindenlangstock]] erwogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen]]&lt;br /&gt;
[[Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=886</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=886"/>
		<updated>2019-09-11T13:55:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: NadigO verschob die Seite Startseite nach Hauptseite, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Willkommen!&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:beratung.jpg|400px|right|Beratungssituation mit einem blinden Klienten]]&lt;br /&gt;
Sie sind Reha-Beraterin, Fallmanager, Arbeitsvermittlerin oder technischer Berater. Sie arbeiten für die Arbeitsagentur, für ein Kreis-Job-Center, bei der Renten- oder Unfallversicherung, bei einem Wohlfahrtsverband oder Integrationsamt - oder Sie haben in einer vergleichbaren Situation mit der beruflichen Integration von Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu tun.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Informationssammlung wurde im Rahmen des Projekts [http://www.aktila-bs.de AKTILA-BS] speziell für Sie erstellt. Sie wird Sie bei Ihrer Arbeit mit blinden und sehbehinderten  Klienten effektiv unterstützen, denn die Begleitung von Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung im Kontext der Vermittlung und der Aufnahme von Arbeit erfordert bei allen Beteiligten behinderungsspezifische Kompetenzen. Dies betrifft sowohl Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter bei einem der zahlreichen Leistungsträger der beruflichen Qualifizierung wie auch Arbeitgeber bzw. deren unmittelbar Beauftragte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Miteinander-Umgehen auf Augenhöhe erfordert Kenntnisse in einem breiten Spektrum von Themen, die wir mit diesem Wiki abzudecken versuchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die auf jeder Seite verfügbare Suchfunktion können Sie leicht Artikel finden - oder Sie orientieren sich an den folgenden Themengebieten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[:Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit|Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]] ==&lt;br /&gt;
Verständlich vermittelte Kenntnisse über die wichtigsten Augenerkrankungen sowie ihre berufsbezogenen und psychosozialen Auswirkungen helfen Ihnen insbesondere bei der Kommunikation mit Ihren Klientinnen und Klienten. Ausgerüstet mit derartigem Wissen verstehen Sie nicht nur die Biografie, die Meinungen und Reaktionen sehbehinderter und blinder Menschen besser - Sie können auch bei potentiellen Arbeitgebern Befürchtungen und Ängste abbauen, damit die Arbeitgeber wiederum Hilfe bei der Sensibilisierung der zukünftigen sehenden Kolleginnen und Kollegen leisten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[:Category:Hilfsmittel|Hilfsmittel]] ==&lt;br /&gt;
Oftmals ist es nur dem Einsatz spezieller Hilfsmitteltechnologie zu verdanken, dass eine sehbehinderte oder blinde Person eine Berufliche Tätigkeit überhaupt ausüben kann. Gute Kenntnisse darüber, wie die verschiedensten Hilfsmittel funktionieren, wie sie sich unterscheiden,  was sie leisten und wo ihre Grenzen liegen, hilft Ihnen bei der Zusammenstellung der optimalen Ausstattung für ein vorgegebenes Anforderungsprofil unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen des Klienten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[:Category:Förderinstrumente und Förderregularien|Förderinstrumente und Förderregularien]] ==&lt;br /&gt;
Arbeitgeber können im Rahmen der beruflichen Integration blinder und sehbehinderter Menschen auf ein breites Spektrum von Unterstützungsleistungen zurückgreifen. Gerade das Wissen darum, bei der oft anspruchsvollen Aufgabe der beruflichen Integration nicht alleine dazustehen ermutigt potentielle Arbeitgeber, sehbehinderte und blinde Menschen zu beschäftigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[:Category:Werkzeuge zur Integration|Werkzeuge zur Integration]] ==&lt;br /&gt;
In diesem Bereich erfahren Sie, mit welchen Verfahren, Methoden und Maßnahmen vor allem Berufsförderungswerke Ihre blinden und sehbehinderten Klienten auf dem Weg zur beruflichen Integration unterstützen können. Verschiedene Assessmentverfahren zeigen den richtigen Weg, Vorbereitungsmaßnahmen, berufliche Qualifizierungen und kompetenter Support am Arbeitsplatz machen eine erfolgreiche Integration möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[:Category:Best Practice|Best Practice]] ==&lt;br /&gt;
In dieser Rubrik haben wir für Sie Beispiele geschildert, wie die berufliche Integration sehbehinderter und blinder Menschen in den ersten Arbeitsmarkt gelingen kann, wenn alle Beteiligten vorbildlich zusammenarbeiten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[:Category:Kontaktadressen|Kontaktadressen]] ==&lt;br /&gt;
Berufliche Integration gelingt nur, wenn verschiedene Personen und Institutionen eng zusammenarbeiten. Eine enge, zielgerichtete und vertrauensvolle Kommunikation ist hierfür Grundvoraussetzung. Kontakt zu verlässlichen Ansprechpersonen - seien es Kollegen bei anderen Leistungsträgern, Vertreter in Einrichtungen der Blinden- und Sehbehindertenbildung, Hersteller und Händler von Hilfsmitteln oder Personen in der Sehbehinderten- und Blindenselbsthilfe - will geknüpft und gepflegt werden. Deshalb finden Sie in dieser Rubrik ein umfangreiches Verzeichnis von Anlaufstellen, die Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[:Category:Allgemeines|Allgemeines]] ==&lt;br /&gt;
Fragen im Umgang mit Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung stellen sich nicht nur potentiellen Arbeitgebern, sondern verständlicherweise auch Ihnen selbst. Deshalb erhalten Sie in dieser Themenrubrik nützliche Informationen zur Gestaltung des Beratungs- und Unterstützungsprozesses: Darf ich zu einem blinden Menschen &amp;quot;auf Wiedersehen&amp;quot; sagen? Wie spreche ich sensible Themen wie etwa die Schilderung der Sehbehinderung an? Wie kann ich mir ein Bild über individuelle Interessen, Stärken und Schwächen machen, wenn das konventionelle Bearbeiten von Papier-und-Bleistift-Fragebogen und die Durchführung standardisierter Computerverfahren nicht möglich ist?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wünschen uns, dass Sie, Ihre Klientinnen und Klienten sowie alle übrigen Beteiligten am beruflichen Integrationsprozess maximalen Nutzen aus diesem Wiki ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Allgemeines]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=884</id>
		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2019-09-11T10:46:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: NadigO verschob die Seite Hauptseite nach Startseite, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Willkommen!&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:beratung.jpg|400px|right|Beratungssituation mit einem blinden Klienten]]&lt;br /&gt;
Sie sind Reha-Beraterin, Fallmanager, Arbeitsvermittlerin oder technischer Berater. Sie arbeiten für die Arbeitsagentur, für ein Kreis-Job-Center, bei der Renten- oder Unfallversicherung, bei einem Wohlfahrtsverband oder Integrationsamt - oder Sie haben in einer vergleichbaren Situation mit der beruflichen Integration von Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu tun.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Informationssammlung wurde im Rahmen des Projekts [http://www.aktila-bs.de AKTILA-BS] speziell für Sie erstellt. Sie wird Sie bei Ihrer Arbeit mit blinden und sehbehinderten  Klienten effektiv unterstützen, denn die Begleitung von Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung im Kontext der Vermittlung und der Aufnahme von Arbeit erfordert bei allen Beteiligten behinderungsspezifische Kompetenzen. Dies betrifft sowohl Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter bei einem der zahlreichen Leistungsträger der beruflichen Qualifizierung wie auch Arbeitgeber bzw. deren unmittelbar Beauftragte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Miteinander-Umgehen auf Augenhöhe erfordert Kenntnisse in einem breiten Spektrum von Themen, die wir mit diesem Wiki abzudecken versuchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die auf jeder Seite verfügbare Suchfunktion können Sie leicht Artikel finden - oder Sie orientieren sich an den folgenden Themengebieten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[:Category:Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit|Augenerkrankungen, Sehbehinderung, Blindheit]] ==&lt;br /&gt;
Verständlich vermittelte Kenntnisse über die wichtigsten Augenerkrankungen sowie ihre berufsbezogenen und psychosozialen Auswirkungen helfen Ihnen insbesondere bei der Kommunikation mit Ihren Klientinnen und Klienten. Ausgerüstet mit derartigem Wissen verstehen Sie nicht nur die Biografie, die Meinungen und Reaktionen sehbehinderter und blinder Menschen besser - Sie können auch bei potentiellen Arbeitgebern Befürchtungen und Ängste abbauen, damit die Arbeitgeber wiederum Hilfe bei der Sensibilisierung der zukünftigen sehenden Kolleginnen und Kollegen leisten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[:Category:Hilfsmittel|Hilfsmittel]] ==&lt;br /&gt;
Oftmals ist es nur dem Einsatz spezieller Hilfsmitteltechnologie zu verdanken, dass eine sehbehinderte oder blinde Person eine Berufliche Tätigkeit überhaupt ausüben kann. Gute Kenntnisse darüber, wie die verschiedensten Hilfsmittel funktionieren, wie sie sich unterscheiden,  was sie leisten und wo ihre Grenzen liegen, hilft Ihnen bei der Zusammenstellung der optimalen Ausstattung für ein vorgegebenes Anforderungsprofil unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen des Klienten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[:Category:Förderinstrumente und Förderregularien|Förderinstrumente und Förderregularien]] ==&lt;br /&gt;
Arbeitgeber können im Rahmen der beruflichen Integration blinder und sehbehinderter Menschen auf ein breites Spektrum von Unterstützungsleistungen zurückgreifen. Gerade das Wissen darum, bei der oft anspruchsvollen Aufgabe der beruflichen Integration nicht alleine dazustehen ermutigt potentielle Arbeitgeber, sehbehinderte und blinde Menschen zu beschäftigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[:Category:Werkzeuge zur Integration|Werkzeuge zur Integration]] ==&lt;br /&gt;
In diesem Bereich erfahren Sie, mit welchen Verfahren, Methoden und Maßnahmen vor allem Berufsförderungswerke Ihre blinden und sehbehinderten Klienten auf dem Weg zur beruflichen Integration unterstützen können. Verschiedene Assessmentverfahren zeigen den richtigen Weg, Vorbereitungsmaßnahmen, berufliche Qualifizierungen und kompetenter Support am Arbeitsplatz machen eine erfolgreiche Integration möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[:Category:Best Practice|Best Practice]] ==&lt;br /&gt;
In dieser Rubrik haben wir für Sie Beispiele geschildert, wie die berufliche Integration sehbehinderter und blinder Menschen in den ersten Arbeitsmarkt gelingen kann, wenn alle Beteiligten vorbildlich zusammenarbeiten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[:Category:Kontaktadressen|Kontaktadressen]] ==&lt;br /&gt;
Berufliche Integration gelingt nur, wenn verschiedene Personen und Institutionen eng zusammenarbeiten. Eine enge, zielgerichtete und vertrauensvolle Kommunikation ist hierfür Grundvoraussetzung. Kontakt zu verlässlichen Ansprechpersonen - seien es Kollegen bei anderen Leistungsträgern, Vertreter in Einrichtungen der Blinden- und Sehbehindertenbildung, Hersteller und Händler von Hilfsmitteln oder Personen in der Sehbehinderten- und Blindenselbsthilfe - will geknüpft und gepflegt werden. Deshalb finden Sie in dieser Rubrik ein umfangreiches Verzeichnis von Anlaufstellen, die Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[:Category:Allgemeines|Allgemeines]] ==&lt;br /&gt;
Fragen im Umgang mit Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung stellen sich nicht nur potentiellen Arbeitgebern, sondern verständlicherweise auch Ihnen selbst. Deshalb erhalten Sie in dieser Themenrubrik nützliche Informationen zur Gestaltung des Beratungs- und Unterstützungsprozesses: Darf ich zu einem blinden Menschen &amp;quot;auf Wiedersehen&amp;quot; sagen? Wie spreche ich sensible Themen wie etwa die Schilderung der Sehbehinderung an? Wie kann ich mir ein Bild über individuelle Interessen, Stärken und Schwächen machen, wenn das konventionelle Bearbeiten von Papier-und-Bleistift-Fragebogen und die Durchführung standardisierter Computerverfahren nicht möglich ist?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir wünschen uns, dass Sie, Ihre Klientinnen und Klienten sowie alle übrigen Beteiligten am beruflichen Integrationsprozess maximalen Nutzen aus diesem Wiki ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category: Allgemeines]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
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		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Allgemeines&amp;diff=883</id>
		<title>Allgemeines</title>
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		<updated>2019-09-11T10:42:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: Weiterleitung nach Kategorie:Allgemeines erstellt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[:Category:Allgemeines]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
	</entry>
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		<id>https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Kontaktadressen&amp;diff=882</id>
		<title>Kontaktadressen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Kontaktadressen&amp;diff=882"/>
		<updated>2019-09-11T10:36:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;NadigO: Weiterleitung nach Kategorie:Kontaktadressen erstellt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[:Category:Kontaktadressen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>NadigO</name></author>
		
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