Berufspraktische Arbeitsproben

Version vom 6. August 2019, 23:31 Uhr von KarbsteinD (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<big>'''Berufspraktische Arbeitsproben'''</big><br> Ausbilder und Sehhilfenfachkräfte f…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Berufspraktische Arbeitsproben

Ausbilder und Sehhilfenfachkräfte führen gemeinsam mit dem Rehabilitanden berufspraktische Arbeitsproben durch, um eine Umschulungseignung festzustellen. Eine Basis bilden die Büro-Grunderprobungen, die aus Aufgaben zur Büroorganisation, Wirtschafts- und Sozialkunde, kaufmännischem Rechnen sowie einer Abklärung von EDV-Kenntnissen (Word, Excel, Internet) bestehen. Aus den Ergebnissen leiten sich Notwendigkeit und Umfang einer möglicherweise erforderlichen vorbereitenden Rehabilitationsmaßnahme ab (z.B. RVL).
Zudem ergeben sich aus den Ergebnissen und Beobachtungen der berufspraktischen Arbeitsproben weitere Indikatoren für die Feststellung der allgemeinen und visuellen Belastbarkeit.