Best Practice: Erhalt eines Arbeitsplatzes durch berufsbegleitende Rehabilitation: Unterschied zwischen den Versionen

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Erhalt des Arbeitsplatzes durch berufsbegleitende Rehabilitation
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Version vom 6. Februar 2020, 11:09 Uhr

Frau Mayler


Ausbildung: - Tätigkeiten: -
Art der Behinderung -
Hilfsmittel: -
Prozessbeteiligte: -

Wie gestaltete sich der erste Kontakt?

Frau Mayler kam zu einer funktionellen Belastungserprobung ins Berufsförderungswerk, nachdem sie beim Integrationsamt einen Antrag auf Arbeitsassistenz gestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war ihre Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa bereits so weit fortgeschritten, dass ihr im Ergebnis das Erlernen blindentechnischer Fertigkeiten empfohlen wurde.

Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …?

Frau Mayler war und ist in der Leipziger Niederlassung eines Fachgroßhandels für Gebäudetechnik beschäftigt und dort für zahlreiche Arbeitsaufgaben zuständig. Hätte sie den üblichen Weg eingeschlagen: einjährige blindentechnische Grundrehabilitation im Berufsförderungswerk und anschließenden Einarbeitung am Arbeitsplatz, wäre ihre Arbeitsstelle durch die lange Abwesenheit gefährdet gewesen. Daher genehmigte ihr der Leistungsträger 20 Wochen individuelle Schulung, die gesplittet wurden und berufsbegleitend erfolgten. Nach einem ersten größeren Block wurden einzelne Wochen oder Tage geplant, in der Frau Mayler blindengerechtes Arbeiten erlernte. Dazu gehörten das Bedienen des PC, die Nutzung der Hilfsmitteltechnik und das Erlernen der Brailleschrift. Spezielle Arbeitsabläufe und die Bedienung der Branchensoftware mit JAWS wurden direkt am Arbeitsplatz erarbeitet und geschult. Diese Form der Schulung erfordert grundsätzlich ein großes Engagement des Lernenden, da gerade beim Erlernen der Brailleschrift ein intensives, tägliches Training notwendig ist.

Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit?

Durch die Splittung der Schulung war Frau Mayler immer im Arbeitsprozess. Die berufsbegleitende Form der Schulung ermöglichte es sehr gut auf die konkreten Arbeitsaufgaben einzugehen. Ebenso konnte das Erlernte sofort angewendet und damit verinnerlicht werden. So erlernte sie z.B. Wege, wie sie auch weiterhin mit Tabellen in MS Excel arbeiten kann. Die Branchensoftware, mit der im Unternehmen gearbeitet wird und die nicht barrierefrei zugänglich war, wurde durch eine Anpassung des Screenreaders für Frau Mayler bedienbar gemacht. Diese Anpassung wurde durch das Berufsförderungswerk vorbereitet und durch den Hilfsmittelanbieter vorgenommen. Aufgrund ihres guten und schnellen Lernfortschrittes beim Erlernen der blindentechnischen Arbeitsweise, kehrten sukzessive Effizienz und Sicherheit in ihren Arbeitsalltag zurück. Eine Assistenzkraft, die ihr vom Integrationsamt bewilligt wurde, steht ihr zudem stundenweise unterstützend zur Verfügung.

Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive?

Frau Mayler ist in der Lage ihren Arbeitsplatz vollumfänglich auszufüllen. Sie realisiert alle Arbeitsaufgaben in blindengemäßer Arbeitsweise. ‘‘‘Lebenslanges Lernen‘‘‘ Jede Technikumstellung oder Softwareänderung hat Einfluss auf die Arbeitsabläufe, sie müssen neu erarbeitet werden. Perspektivisch wird es, in der Regel nach etwa 2 Jahren, eine kurze Schulungssequenz geben, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.