Best Practice: Mitarbeiter im Service-Center

Herr T., 39 Jahre alt


Ausbildung: Einzelhandelskaufmann
Tätigkeiten: Kundendienst im Service-Center
Art der Behinderung Blind
Hilfsmittel: Blindengerechter Arbeitsplatz (Braillezeile, Screenreader, Telefon)
Prozessbeteiligte: Jobcoach, Arbeitgeber, Hilfsmittelhersteller, Schwerbehindertenvertreter, Kostenträger


Wie gestaltete sich der erste Kontakt?

Herr T. ist von Beruf Einzelhandelskaufmann und arbeitete seit 20 Jahren im Lager eines großen Unternehmens, in dem er bereits seine Ausbildung absolviert hatte. Im Laufe der Zeit verschlechterte sich die Arbeitsleistung von Herrn T. Um dies zu kompensieren, arbeitete er länger und benötigte Unterstützung von seinen Kollegen bis es zu Schwierigkeiten im Team kam. Herr T. suchte schließlich eine Beratungsstelle auf. Nach einer Augendiagnostik wurde schnell deutlich, dass Herr T. erblindete und auf Blindentechniken angewiesen war. Herr T. absolvierte die Blindentechnische Grundqualifizierung (BTG). Er erhielt die Gelegenheit mithilfe eines JobCoach in Einzel- und Gruppengesprächen unter der Leitung des Psychologischen Dienstes den Verlust seiner Sehkraft zu verarbeiten und eine neue Lebensperspektive zu erarbeiten.

Da Herr T. seinen bisherigen Tätigkeitsbereich nicht mehr ausüben konnte, musste ein neuer Arbeitsplatz in seinem Betrieb gefunden werden. Zusammen mit dem Arbeitgeber, dem Integrationsfachdienst, der Deutschen Rentenversicherung, dem Schwerbehindertenvertreter und dem JobCoach wurden unterschiedliche Bereiche festgelegt. In Gesprächen wurde eine Praktikum vereinbart, um unterschiedliche Arbeitsbereiche, auszuprobieren. Dieses Praktikum sollte erst stattfinden, wenn Herr T. alle Blindentechniken kennengelernt hatte. So wurde eine Intregrationsmaßnahme bewilligt, damit Herr T. zusammen mit dem JobCoach und dem Arbeitgeber verschiedene Arbeitsplätze und Tätigkeiten testen konnte.

Im Service- Center wurde schnell deutlich, dass dieser Arbeitsplatz mit Anpassungsscripten durch den Hilfsmittelhersteller barrierefrei werden würde. Zusätzlich erhielt Herr T. Mobilitätstraining vor Ort, um sich auf dem größeren Firmengelände orientieren zu können.

Herr T. wurde unbefristet im Service-Center von seinem alten Arbeitgeber wieder übernommen.


Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …?

Herr T. war hinsichtlich seiner Mobilität stark eingeschränkt und konnte sich nicht ohne Hilfe in den Räumen des Berufsbildungswerkes oder seiner Firma bewegen. Er erhielt mehrere Stunden Mobilitätstraining und lernte Orientierungstechniken, die Nutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln und die Verwendung des Blindenstocks, um den Arbeitsweg bewältigen zu können.

Durch die fortschreitende Erblindung von Herrn T. und der daraus folgenden nicht ausreichenden Arbeitsleistung, war das Verhältnis zu seinen Arbeitskollegen negativ beeinflusst. Nachdem Herr T. mit Hilfe des JobCoach seine Teamkollegen über seine Behinderung und die blindentechnischen Hilfsmitteln aufklärte, verbesserte sich die Atmosphäre.

Das im Betrieb eingesetzte Warenwirtschaftsprogramm stellte sich als nicht barrierefrei heraus. Es musste von einem Hilfsmittelunternehmen getestet und ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung bewilligte den Antrag auf Anpassung sowie die notwendigen Hilfsmittel.

Die Schulung in dem neuen Programm, welches alle Mitarbeiter erhielten, war nicht barrierefrei. In dem Antrag auf Anpassung konnte auch eine Schulung in dem Programm mit aufgenommen werden. Dies wurde bewilligt. Die Schulung wurde hinsichtlich der Barrierefreiheit des Programmes von der Hilfsmittelfirma und den Ausbildern des Berufsbildungswerkes unterstützt.

Als Hilfsmittel wurden beschafft und finanziert: • 80er Braillezeile • Screenreader JAWS • Anpassung des Screenreaders an die Software des Unternehmens


Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit?

Das Berufsbildungswerk (BBW), die Reha-Beauftragte der Deutschen Rentenversicherung und die beauftragte Hilfsmittelfirma arbeiteten in Koordination mit dem JobCoach vom BBW zusammen. Durch effektive und zielführende Gespräche vor Ort mit allen Beteiligten wurden die Anforderungen des Betriebes und des Arbeitsplatzes analysiert. Somit konnte die passende Hilfsmittelausstattung zusammengestellt werden.


Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive?

Der Arbeitgeber profitiert von einer finanziellen Förderung durch einen Eingliederungszuschuss sowie Verminderung der Ausgleichsabgabe. Der Arbeitgeber konnte seinen erfahrenen und langjährigen Mitarbeiter weiter beschäftigen. Das Warenwirtschaftsprogramm läuft nun barrierefrei und ist ebenso für andere potenzielle blinde Mitarbeiter nutzbar. Die Schulung in dem Warenwirtschaftsprogramm wurde teilweise von der Hilfsmittelfirma unterstützt und begleitet.