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'''Für weitere Informationen sowie Beginnntermine stehen Ihnen die jeweiligen [[Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen|Berufsförderungswerke, vergleichbare Einrichtungen nach § 51 SGB IX]] sowie die [[Verzeichnis der Anbieter von Berufsberatung|Berufsbildungswerke]] gerne zur Verfügung.  
 
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Aktuelle Version vom 4. Februar 2020, 20:33 Uhr

Integrationsmaßnahmen in Berufsförderungswerken, Berufsbildungswerken sowie vergleichbaren Einrichtungen nach § 51 SGB IX


Gelingt der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben auch nach einer blinden- oder sehbehindertenadäquaten Qualifizierung nicht, bieten Integrationsmaßnahmen eine zweite Chance. Ziel dieser Maßnahmen ist die Aktualisierung und Vertiefung der Kenntnisse mit anschließender Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.

In der Theorie- und Akquisephase werden arbeitsmarktadäquate Kenntnisse aufgebaut, moderne Kommunikationstechniken vermittelt, Kooperations- und Kritikfähigkeit trainiert und die Sozialkompetenz durch handlungsorientiertes Lernen gefördert.
Die dabei erworbene aktuelle Handlungskompetenz bietet verbesserte Chancen für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Die sich anschließende betreute wohnortnahe Praktikumsphase umfasst mehrere Monate und verschafft den Teilnehmern beste Perspektiven für eine spätere Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.


Für weitere Informationen sowie Beginnntermine stehen Ihnen die jeweiligen Berufsförderungswerke, vergleichbare Einrichtungen nach § 51 SGB IX sowie die Berufsbildungswerke gerne zur Verfügung.