Low-Vision-Beratung: Unterschied zwischen den Versionen

 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 8: Zeile 8:
 
Ein vorliegendes augenärztliches Gutachten ist zumeist die nötige Voraussetzung. In Einzelfällen übernehmen auch Krankenkassen die Kosten. Am besten: Einfach anrufen bei der Low-Vision-Beratung (Sehrestberatung) der Wahl und sich dort genau erkundigen.
 
Ein vorliegendes augenärztliches Gutachten ist zumeist die nötige Voraussetzung. In Einzelfällen übernehmen auch Krankenkassen die Kosten. Am besten: Einfach anrufen bei der Low-Vision-Beratung (Sehrestberatung) der Wahl und sich dort genau erkundigen.
  
[[:Category:Kontaktadressen]]
+
[[Category:Kontaktadressen]]
 +
 
 +
[[Category:Werkzeuge zur Integration]]
  
 

 


Aktuelle Version vom 2. Februar 2020, 20:07 Uhr

Wenn das Sehen schlechter wird, ist eine Low-Vision-Beratung (Sehrestberatung) immer eine sehr gute Wahl. In aller Regel können Low-Vision-Berater fundierter als Augenärzte über geeignete Hilfsmittel und sinnvolle Trainings besonders für Berufstätige, Auszubildende und Studierende informieren und entsprechende Tests anbieten. Sie stellen in aller Regel eine breite Palette an Hilfsmitteln zum Ausprobieren zur Verfügung.

Kontakt

Low-Vision-Kreis Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)

Wer finanziert?

Für Berufstätige gilt: Die Kosten werden auf Antrag entweder vom zuständigen Integrationsamt, der zuständigen Arbeitsagentur, der zuständigen Rentenversicherung oder auch der je nach Branche zuständigen Berufsgenossenschaft finanziert.

Was braucht es?

Ein vorliegendes augenärztliches Gutachten ist zumeist die nötige Voraussetzung. In Einzelfällen übernehmen auch Krankenkassen die Kosten. Am besten: Einfach anrufen bei der Low-Vision-Beratung (Sehrestberatung) der Wahl und sich dort genau erkundigen.

