Tischleuchte

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Eine Tischleuchte für sehbehinderte Menschen dient dem Zweck, den Nahbereich des Arbeitsplatzes sowie das Lesegut optimal auszuleuchten, so dass der individuelle Licht- und Kontrastbedarf des einzelnen Nutzers gedeckt und ein flüssiges Lesen ermöglicht wird. Deshalb kann sie als elektronische Sehhilfe gelten. Hierzu müssen das Gehäuse der Leuchte bzw. die integrierten Leuchtmittel über die folgenden Eigenschaften verfügen:

  • Um für sehbehinderte Menschen mit hoher Blendungsempfindlichkeit ein blendfreies und damit entspanntes Lesen zu gewährleisten, verfügt das Gehäuse über die Möglichkeit der Entblendung durch Kegelprismenblenden oder Parabolraster.
  • Als Leuchtmittel kommen entweder Leuchtstofflampen oder LEDs in Frage.
  • Um den Kontrast des Lesegutes zu verbessern und ein flüssiges Lesen zu ermöglichen, ist die Farbtemperatur der Lampen (gemessen in Grad Kelvin, abgekürzt: K) von großer Bedeutung. Entweder sollten die Lampen eine Farbtemperatur in warmweiß (<3300 K), neutralweiß (3300 bis 5000 K) bzw. tageslichtweiß (>5000 K) aufweisen oder eine entsprechende Farbtemperatur sollte individuell einstellbar sein.
  • die Tischleuchten müssen einen flimmerfreien Betrieb gewährleisten. Dies ist bei Verwendung von LEDs konstruktionsgemäß gegeben, Tischleuchten mit Leuchtstofflampen müssen dazu über ein elektronisches Vorschaltgerät (EVG) verfügen.
  • die Leuchten besitzen einen Schwenkarm, um den Arbeitsabstand zum Text auf das individuell erforderliche Maß einstellen zu können. Durch die auf diese Weise erzielte gleichmäßige und kontrastreichere Ausleuchtung des Textes wird gegebenenfalls auch der Vergrößerungsbedarf reduziert.
  • die Tischleuchte sollte über einen Dimmer verfügen, um die Intensität der Beleuchtung an den individuellen Bedarf anzupassen und gegebenfalls einer Blendung durch die Reflektion des Lesegutes entgegenzuwirken.