Sehhilfenberatung und -erprobung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. August 2019, 20:48 Uhr

Sehhilfenberatung und -erprobung

In der Sehhilfenberatung werden aus einem breiten Spektrum an optischen und elektronischen Hilfsmitteln die für die Bedarfe des Rehabilitanden geeigneten Hilfsmittel angepasst und praktisch erprobt.
Hierzu gehören Lupen, Kamerasysteme, Vergrößerungssoftware, Schwenkarme, Großschrifttastaturen, Arbeitsleuchten mit unterschiedlichen Farbspektren, Spracheingabe und -ausgabegeräte, Einhandtastaturen, Braillezeilen etc.
Da Seheinschränkungen oft Fehlhaltungen der Wirbelsäule begünstigen, werden auch ergonomische Hilfsmittel wie ergonomische Bürostühle, Stehhilfen sowie höhenverstellbare Tische in die Hilfsmittelerprobung mit einbezogen.