Arbeitsassistenz

gehört zu den Leistungen an schwerbehinderte Menschen

Sie verfolgt das Ziel, behinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, in dem die für die Arbeitsausführung notwendigen Hilfestellungen gegeben werden. Der behinderte Mensch muss jedoch in der Lage sein, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen.

Wann wird Arbeitsassistenz gewährt?

  • wenn eine persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bzw. zeitlich und tätigkeitsbezogen regelmäßig wiederkehrende Unterstützung erforderlich ist


Förderhöhe

Diese richtet sich nach dem zeitlichen Bedarf an Arbeitsassistenz.

Was ist zu beachten?

Der schwerbehinderte Mensch muss immer in der Lage sein, den Kern seiner Aufgaben selbst zu erledigen. Die Arbeitsassistenz stellt lediglich eine Hilfestellung dar.