Berufsbildungswerke (BBW)

Version vom 6. Februar 2020, 06:48 Uhr von KarlJ (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „In Berufsbildungswerken werden blinde und sehbehinderte Jugendliche und junge Erwachsene beruflich ausgebildet. Dabei können sie eine Erstausbildung absolvier…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

In Berufsbildungswerken werden blinde und sehbehinderte Jugendliche und junge Erwachsene beruflich ausgebildet. Dabei können sie eine Erstausbildung absolvieren sowie an unterschiedliche Formen der Berufsvorbereitung teilnehmen, um eine berufliche Perspektive zu entwickeln. In unterschiedlichsten Berufsfeldern können Arbeitserprobungen, Praktika und eine Berufsausbildung absolviert werden.

Erwachsene Menschen mit Behinderung, die während der beruflichen Neu- und Umorientierung auf besondere Hilfen, individuelle Betreuung und Förderung angewiesen sind, können an Weiterbildungsmaßnahmen in speziellen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation teilnehmen.

Die Grundlage des Berufsbildungswerkes bildet der § 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a SGB III in Verbindung mit § 51 SGB IX.

Zielsetzung

Ziel eines Berufsbildungswerkes ist, es jungen Menschen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen zu ermöglichen, eine Erstausbildung zu absolvieren. Dadurch soll eine erfolgreiche Integration in den ersten Arbeitsmarkt gelingen. Die Ausbildungen sind behinderungsspezifisch, didaktisch aufgearbeitet und werden meist von zusätzlichen Hilfen im Wohn- und Freizeitbereich begleitet, denn zusätzlich wird eine Selbstständige Lebensführung der jungen Erwachsenen und Jugendlichen angestrebt, dass sie Hilfsmittel und Strategien haben, um mit ihrer Behinderung eigenverantwortlich leben zu können. Die Kosten für die Berufsvorbereitung/Berufsausbildung werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Die Auszubildenden erhalten ebenfalls von der Agentur für Arbeit ein Ausbildungsgeld sowie Verpflegungsgeld und, falls notwendig, die Internatskosten. In Ausnahmen kann auch die Eingliederungshilfe Kosten übernehmen.

Über 50 Berufsbildungswerke und ihre Träger haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke zusammengeschlossen. So können Jugendliche und junge Erwachsene von über 250 Berufsbildern profitieren.

Leistungen

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden, von einem multiprofessionellen Fachpersonal betreut, das sich aus AusbilderInnen, MobilitätstrainerInnen, PsychologInnen, Case-ManagerInnen und SozialpädagogInnen zusammensetzt. Es werden gemeinsam mit den TeilnehmerInnen individuelle Ziele und Handlungsmöglichkeiten erarbeitet. Die TeilnehmerInnen erhalten begleitend umfassende Unterstützungsangebote zur emotionalen Behinderungsbewältigung. Durch kleinere Betreuungsschlüssel und behinderungsspezifisch geschultes Personal können die unterschiedlichen Lernbedürfnisse der TeilnehmerInnen stärker berücksichtigt werden. Die Arbeitsmaterialien sind barrierefrei aufgearbeitet.

Die Jugendlichen und jungen Erwachsen erlernen blindenspezifische Techniken, Gewinnung von Berufs- und Alltagskompetenz, Entwicklung neuer (beruflicher) Perspektiven, Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen, intensive Begleitung und ganzheitliche Unterstützung, pädagogisch therapeutische Einzel- und Gruppenförderung, methodenübergreifende Vorgehen zur Förderung der individuellen Handlungspotentiale, Unterstützung im Umgang mit der eigenen Behinderung und den Hilfsmitteln.

Die Leistungen der Berufsförderungswerke umfassen:

  • RehaAssessment
  • Arbeitserprobungen
  • Berufsvorbereitungen
  • Blindentechnische Grundausbildung (siehe Artikel)
  • Schulisches Berufsvorbereitungsjahr, Berufsausbildung
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
  • Berufsausbildung im Berufsbildungswerk
  • Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VamB)
  • Nachbetreuung und JobCoaching


RehaAssessment

Berufsvorbereitung

  • Schulisches Berufsvorbereitungsjahr

Das Schulische Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die eine berufliche Orientierung benötigen und eine Ausbildungsreife entwickeln müssen. Das Allgemeinwissen wird vertieft und erweitert und es kann ein Hauptschulabschluss erreicht werden.

  • Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) dient dazu, die eigenen Stärken und Fähigkeiten zu entdecken. Es werden berufliche Perspektiven mit dem Ziel entwickelt, eine Ausbildung zu absolvieren, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Die BvB richtet sich an junge Erwachsene, die noch keine Ausbildung haben, aber eine Berufsausbildung anstreben. Die BVB bereitet die junge Erwachsene auf eine Ausbildung vor. Dabei werden PC-Kenntnisse, sehbehinderten- und blindenspezifische Arbeitstechniken sowie IT- und Medienkompetenz vermittelt. Die Schulischen und Personalen Kompetenzen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden gefördert.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach einem sehbehinderten und blindenspezifischen Curriculum und endet meist mit einem IHK Abschluss. Ausbildungen gibt es beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Wirtschaft und Verwaltung
  • IT-Informationstechnik
  • Metalltechnik
  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Gartenbau

Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken VamB In der Verzahnten Ausbildung werden Fachkenntnisse der Berufsbildungswerke und die Praxis in einem Betrieb verbunden. Das Berufsbildungswerk und der Betrieb koordinieren die Aufgaben und Ausbildungsinhalte miteinander und schließen einen Kooperationsvertrag ab, der die Rahmenbedingungen setzt. So können in enger Absprache mit den Betrieben und Berufsbildungswerken die Praxisanteile im Berufsbildungswerk und in einem Betrieb stattfinden. Die Zeit im Betrieb wird vom BBW fachlich unterstützt und die Auszubildenden können gezielt in der Ausbildung auf die Arbeiten im Betrieb vorbereitet werden. Eine verzahnte Ausbildung kann bei einer Dauer von mindestens sechs Monaten bis zu 18 Monaten vereinbart werden.

Nachbetreuung

Nach der Ausbildung werden die Teilnermer ind Teilnehmerinnen weiterhin mit Jobcaoching und Hilfsmittelberatung unterstützt und dienen als Ansprechpartner für Arbeitgeber.


BBW für blinde und sehbehinderte Menschen

Ein Teil der BBW hat sich auf bestimmte Behinderungsarten spezialisiert. So gibt es für blinde und sehbehinderte Menschen Spezialeinrichtungen:


[https://www.nikolauspflege.de/ Nikolauspflege -Stiftung für blinde und sehbehinderter Menschen

Daimlerstraße 73, 70372 Stuttgart,

Tel.: 0711 6564-128 und 0711 6564-837, Fax:

www.nikolauspflege.de


Berufsförderungswerk Halle

Bugenhagenstraße 30, 06110 Halle (Saale)

Tel.: 0345 1334-666, Fax: 0345 1334-333

info@bfw-halle.de

www.bfw-halle.de


Berufsförderungswerk Mainz

Lortzingstraße 4, 55127 Mainz

Tel.: 06131 784-10, Fax: 06131 784-57

info@bfw-mainz.de

www.bfw-mainz.de


Berufsförderungswerk Würzburg

Helen-Keller-Straße 5, 97209 Veitshöchheim

Tel.: 0931 9001-0, Fax: 0931 9001-105

info@bfw-wuerzburg.de

www.bfw-wuerzburg.de


Qualifizierungsangebot

Die Qualifizierung in den Berufsförderungswerken ist neben der Vermittlung von fachlichen Inhalten auch darauf ausgerichtet, die Persönlichkeit der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu entwickeln und zu fördern.

Das Angebot umfasst:

  • Berufsausbildungen mit einem Kammerabschluss
  • kurzzeitige Qualifizierungen mit Zertifikat
  • individuellen Anpassungen an die Erfordernisse des ersten Arbeitsmarktes.

Eine komplette Übersicht über die Qualifizierungsangebote erhalten Sie hier.


Vergleichbare Einrichtungen nach § 51 SGB IX

Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista) Am Schlag 2-12 35037 Marburg Telefon: 06421 606-0 Telefax: 06421 606-259 E-Mail: info@blista.de Internet: www.blista.de