Kraftfahrzeughilfen: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie werden im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt, wenn der behinderte Mensch seinen Arbeits- oder Ausbildungsort nicht ohne ein Kraftfahrzeug (Kfz) erreichen kann bzw. die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.
 
Sie werden im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt, wenn der behinderte Mensch seinen Arbeits- oder Ausbildungsort nicht ohne ein Kraftfahrzeug (Kfz) erreichen kann bzw. die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.
  
===Was wird gefördert?===
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* Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kfz)
 
* Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kfz)
 
===Höhe?===
 
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Version vom 26. Juni 2019, 13:42 Uhr

gehört zu den Leistungen für schwerbehinderte Menschen
Sie werden im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt, wenn der behinderte Mensch seinen Arbeits- oder Ausbildungsort nicht ohne ein Kraftfahrzeug (Kfz) erreichen kann bzw. die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.

===Was wird gefördert?===

  • Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kfz)

Höhe?

  • ist einkommensabhängig (bis zur Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis 9.500Euro, es sei denn ein höherer Zuschuss ist wegen Art und Schwere der Behinderung erforderlich
  • können sowohl die Beschaffung eines Kfz als auch dessen behinderungsbedingte Zusatzausstattung

Zuständigkeit/Rechtsgrundlage

Rehaträger § 49 Abs.8 Nr.1 SGB IX, Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) Integrationsamt § 185 Abs.3 Nr. 1b SGB IX i.V.m. § 20 SchwbAV i.V.m. KfzHV