Kraftfahrzeughilfen: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie werden im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt, wenn der behinderte Mensch seinen Arbeits- oder Ausbildungsort nicht ohne ein Kraftfahrzeug (Kfz) erreichen kann bzw. die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.
 
Sie werden im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt, wenn der behinderte Mensch seinen Arbeits- oder Ausbildungsort nicht ohne ein Kraftfahrzeug (Kfz) erreichen kann bzw. die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.
  
 
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* Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kfz)
 
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* Behinderungsbedingte Zusatzausstattung
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* Leistungen in Härtefällen, z.B. Kosten für Beförderungsdienste
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*ist einkommensabhängig (bis zur Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis 9.500Euro, es sei denn ein höherer Zuschuss ist wegen Art und Schwere der Behinderung erforderlich
 
*ist einkommensabhängig (bis zur Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis 9.500Euro, es sei denn ein höherer Zuschuss ist wegen Art und Schwere der Behinderung erforderlich
 
*können sowohl die Beschaffung eines Kfz als auch dessen behinderungsbedingte Zusatzausstattung  
 
*können sowohl die Beschaffung eines Kfz als auch dessen behinderungsbedingte Zusatzausstattung  
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===
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Rehaträger § 49 Abs.8 Nr.1 SGB IX, Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)
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Rehaträger § 49 Abs.8 Nr.1 SGB IX, Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)<br>
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Integrationsamt § 185 Abs.3 Nr. 1b SGB IX i.V.m. § 20 SchwbAV i.V.m. KfzHV
 
Integrationsamt § 185 Abs.3 Nr. 1b SGB IX i.V.m. § 20 SchwbAV i.V.m. KfzHV
  
 
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]
 
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]

Version vom 26. Juni 2019, 13:45 Uhr

gehört zu den Leistungen für schwerbehinderte Menschen

Wann?

Sie werden im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt, wenn der behinderte Mensch seinen Arbeits- oder Ausbildungsort nicht ohne ein Kraftfahrzeug (Kfz) erreichen kann bzw. die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.

Was wird gefördert?

  • Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kfz)
  • Behinderungsbedingte Zusatzausstattung
  • Fahrerlaubnis
  • Leistungen in Härtefällen, z.B. Kosten für Beförderungsdienste

Höhe?

  • ist einkommensabhängig (bis zur Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis 9.500Euro, es sei denn ein höherer Zuschuss ist wegen Art und Schwere der Behinderung erforderlich
  • können sowohl die Beschaffung eines Kfz als auch dessen behinderungsbedingte Zusatzausstattung

Zuständigkeit/Rechtsgrundlage

Rehaträger § 49 Abs.8 Nr.1 SGB IX, Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)

Integrationsamt § 185 Abs.3 Nr. 1b SGB IX i.V.m. § 20 SchwbAV i.V.m. KfzHV