Leistungen an Arbeitgeber: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen der geplanten Einstellung, der Ausbildung oder der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung kann ein Arbeitgeber folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
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*[[Arbeitsmarktberatung]],
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*die [[Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen]],
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*[[Beratung und Information]],
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*[[Eingliederungszuschuss|Eingliederungszuschüsse]],
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*Unterstützung durch [[Integrationsfachdienste]],
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*[[Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen]],
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*[[Probebeschäftigung]],
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*[[Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)]],
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*[[Unterstützte Beschäftigung]].
  
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[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]

Aktuelle Version vom 8. Januar 2020, 14:58 Uhr