Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gehören zu den [[Leistungen an den Arbeitgeber]] und werden z.B. gezahlt, wenn Arbeitgeber ein BEM einführen.
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Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gehören zu den [[Leistungen an Arbeitgeber]] und werden z.B. gezahlt, wenn Arbeitgeber ein BEM einführen.
  
 
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Aktuelle Version vom 8. Januar 2020, 15:28 Uhr

Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gehören zu den Leistungen an Arbeitgeber und werden z.B. gezahlt, wenn Arbeitgeber ein BEM einführen.

Höhe

  • richtet sich nach dem Einzelfall

Zuständigkeit/Rechtsgrundlage

weiterführende Informationen

Auf der Internetseite der Integrationsämter steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:

ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
c/o LVR-Integrationsamt
50663 Köln