Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM): Unterschied zwischen den Versionen

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* richtet sich nach dem Einzelfall
 
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Version vom 24. Juni 2019, 14:50 Uhr

Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

gehören zu den Leistungen an den Arbeitgeber und werden z.B. gezahlt, wenn Arbeitgeber ein BEM einführen.

Höhe

  • richtet sich nach dem Einzelfall

Zuständigkeit/Rechtsgrundlage

weiterführende Informationen

Auf der Internetseite der Integrationsämter steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:

ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
c/o LVR-Integrationsamt
50663 Köln