Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

gehören zu den Leistungen an den Arbeitgeber und werden z.B. gezahlt, wenn Arbeitgeber ein BEM einführen.

Höhe

  • richtet sich nach dem Einzelfall

Zuständigkeit/Rechtsgrundlage

weiterführende Informationen

Auf der Internetseite der Integrationsämter steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:

ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
c/o LVR-Integrationsamt
50663 Köln