Probebeschäftigung

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Probebeschäftigung

gehört zu den Leistungen für Arbeitgeber. Sie soll schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen den Einstieg in das Berufsleben erleichtern mit dem Ziel einer vollständigen und dauerhaften Teilhabe am Arbeitsleben. Die Probebeschäftigung dient dem gegenseitigen Kennenlernen.

Dauer

  • bis zu 3 Monate

Förderhöhe

  • 100 Prozent der anfallenden Lohnkosten einschließlich der Lohnnebenkosten

Zuständigkeit/Rechtsgrundlage

Was ist zu beachten?

Das Probearbeitsverhältnis kann beiderseits ohne Angabe von Gründen beendet werden.

weiterführende Informationen

Broschüre ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen

c/o LVR-Integrationsamt

50663 Köln

Internet: www.integrationsämter.de