Berufsbezogene Sehhilfenerprobung

Version vom 4. Februar 2020, 19:29 Uhr von KarbsteinD (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Im Rahmen von RehaAssessment bieten die auf Blindheit und Sehbehinderung spezialisierten Berufsförderungswerke die Maßnahme Berufsbezogene Sehhilfenerprobung mit folgender Fragestellung, Zielsetzung und nachstehenden Inhalten an:

Berufsbezogene Sehhilfenerprobung
Klärung des individuellen Hilfsmittelbedarfs und der Belastbarkeit des Sehvermögens


Fragestellung:
Welcher Hilfsmittel- und ggf. Schulungsbedarf ergibt sich im Hinblick auf die Erhaltung eines vorhandenen Arbeitsplatzes bzw. eines bestehenden Arbeitsverhältnisses?

Zielgruppe:
Antragsteller auf Leistungen zur Teilhabe, insbesondere Menschen in bestehenden Arbeitsverhältnissen
- mit Sehproblemen am Arbeitsplatz
- mit fortschreitenden Augenerkrankungen
- mit individuellem Hilfsmittelbedarf

Zielsetzung:
Klärung des individuellen Hilfsmittelbedarfes und der Belastbarkeit des Sehvermögens.

Dauer:
je nach Fragestellung und Auftrag: 3 - 5 Tage

Inhalte:
- Diagnostisches Gespräch
- Arbeitsophtalmologische Untersuchung
- Augenfachärztliche Begutachtung
- Visuelle und allgemeine Belastungserprobung
- Analyse der Arbeitsplatzanforderungen
- Sehhilfenberatung und -erprobung (inkl. optischer Sehhilfen und Licht)
- Hilfsmittelerprobung
- Hilfsmittelberatung und Technikeinweisung
- Arbeitgeberkontakt (nach Absprache)
- Brailleschrift-Erprobung (im Einzelfall)
- Probestellungen Arbeitsplatz
- Gutachten mit konkretem Hilfsmittelbedarf



Für weitere Informationen sowie Beginnntermine stehen Ihnen die jeweiligen Berufsförderungswerke und vergleichbaren Einrichtungen nach § 51 SGB IX gerne zur Verfügung.