Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen

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Menschen mit Behinderung, die während der beruflichen Neu- und Umorientierung auf besondere Hilfen, individuelle Betreuung und Förderung angewiesen sind, können an Weiterbildungsmaßnahmen in speziellen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation teilnehmen. Die Gesetzgebung (§ 51 SGB IX) benennt hier ausdrücklich die Berufsförderungswerke (BFW).


Berufsförderungswerke sind gemeinnützige außerbetriebliche Bildungseinrichtungen und bundesweit organisiert (28 Hauptstandorte und rund 70 Außenstellen). Sie bieten berufliche Fortbildungen und Umschulungen für Erwachsene an, die ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden im Auftrag der zuständigen Träger der beruflichen Rehabilitation (z. B. Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) durchgeführt. die 28 in Deutschland ansässigen Berufsförderungswerke haben sich in einem Bundesverband zusammengeschlossen.


Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden während der beruflichen Qualifizierung durch Fachleute (z. B. Ausbilderinnen und Ausbilder, Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Sozialpädagoginnen und-pädagogen) individuell betreut. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht in der Nähe eines BFW wohnen, gibt es dort auch Wohnmöglichkeiten. Sie können in einem BFW eine zweite Ausbildung (Umschulung) in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit entsprechendem Abschluss absolvieren. Die Ausbildung kann auch in Kooperation mit Ausbildungsbetrieben stattfinden.


Die Leistungen der Berufsförderungswerke umfassen:

Ein Teil der BFW hat sich auf bestimmte Behinderungsarten spezialisiert. So gibt es für blinde und sehbehinderte Menschen vier Spezialeinrichtungen: