Sehhilfenberatung und -erprobung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. Februar 2020, 19:57 Uhr
Sehhilfenberatung und -erprobung
In der Sehhilfenberatung werden aus einem breiten Spektrum an optischen und elektronischen Hilfsmitteln die für die Bedarfe des Rehabilitanden geeigneten Hilfsmittel angepasst und praktisch erprobt.
Hierzu gehören Lupen, Kamerasysteme, Vergrößerungssoftware, Schwenkarme, Großschrifttastaturen, Arbeitsplatzleuchten mit unterschiedlichen Farbspektren, Spracheingabe und -ausgabegeräte, Einhandtastaturen, Braillezeilen etc.
Da Seheinschränkungen oft Fehlhaltungen der Wirbelsäule begünstigen, werden auch ergonomische Hilfsmittel wie ergonomische Bürostühle, Stehhilfen sowie höhenverstellbare Tische in die Hilfsmittelerprobung mit einbezogen.
Sowohl die Sehhilfenberatung und -erprobung als auch die Hilfsmittelberatung und -erprobung sind Bestandteile der Maßnahmen "Abklärung der beruflichen Eignung", "Funktionelle Belastungserprobung" und "Berufsbezogene Sehhilfenerprobung". Diese werden im Rahmen von RehaAssessment von den auf Blindheit und Sehbehinderung spezialisierten Berufsförderungswerken sowie vergleichbaren Einrichtungen nach § 51 SGB IX angeboten.
Weitere Anbieter von Sehhilfenerprobungen und -beratungen sind die jeweiligen Berufsbildungswerke.
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