Sehhilfenberatung und -erprobung: Unterschied zwischen den Versionen

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Sowohl die Sehhilfenberatung und -erprobung als auch die Hilfsmittelberatung und -erprobung sind Bestandteile der Maßnahmen "[[Abklärung der beruflichen Eignung]]", "[[Funktionelle Belastungserprobung]]" und "[[Berufsbezogene Sehhilfenerprobung]]". Diese werden im Rahmen von RehaAssessment von den auf Blindheit und Sehbehinderung spezialisierten Berufsförderungswerken, vergleichbaren Einrichtungen nach § 51 SGB IX sowie Berufsbildungswerken angeboten.  
 
Sowohl die Sehhilfenberatung und -erprobung als auch die Hilfsmittelberatung und -erprobung sind Bestandteile der Maßnahmen "[[Abklärung der beruflichen Eignung]]", "[[Funktionelle Belastungserprobung]]" und "[[Berufsbezogene Sehhilfenerprobung]]". Diese werden im Rahmen von RehaAssessment von den auf Blindheit und Sehbehinderung spezialisierten Berufsförderungswerken, vergleichbaren Einrichtungen nach § 51 SGB IX sowie Berufsbildungswerken angeboten.  
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Version vom 4. Februar 2020, 13:16 Uhr

Sehhilfenberatung und -erprobung

In der Sehhilfenberatung werden aus einem breiten Spektrum an optischen und elektronischen Hilfsmitteln die für die Bedarfe des Rehabilitanden geeigneten Hilfsmittel angepasst und praktisch erprobt.
Hierzu gehören Lupen, Kamerasysteme, Vergrößerungssoftware, Schwenkarme, Großschrifttastaturen, Arbeitsplatzleuchten mit unterschiedlichen Farbspektren, Spracheingabe und -ausgabegeräte, Einhandtastaturen, Braillezeilen etc.
Da Seheinschränkungen oft Fehlhaltungen der Wirbelsäule begünstigen, werden auch ergonomische Hilfsmittel wie ergonomische Bürostühle, Stehhilfen sowie höhenverstellbare Tische in die Hilfsmittelerprobung mit einbezogen.

Sowohl die Sehhilfenberatung und -erprobung als auch die Hilfsmittelberatung und -erprobung sind Bestandteile der Maßnahmen "Abklärung der beruflichen Eignung", "Funktionelle Belastungserprobung" und "Berufsbezogene Sehhilfenerprobung". Diese werden im Rahmen von RehaAssessment von den auf Blindheit und Sehbehinderung spezialisierten Berufsförderungswerken, vergleichbaren Einrichtungen nach § 51 SGB IX sowie Berufsbildungswerken angeboten.

Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen